Nein. Die Risiken liegen vielmehr auf Seiten des Käufers, da sichergestellt sein muss, dass die zum Verkauf stehende Firma keine Altlasten hat. Sie müssen diesbezüglich eine schriftliche Gewährleistung abgeben. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Gesellschaft noch etwaige Verpflichtungen hat, wie z. B. Steuern auf stille Reserven, verdeckte Gewinnausschüttugen oder Eventualverbindlichekeiten aus Garantien, Bürgschaften oder ähnliches, so sollten Sie von einem Verkauf Ihrer Gesellschaft so lange Abstand nehmen, bis diese Fragen eindeutig geklärt sind.
Für sämtliche Belange, die ihren Ursprung nach dem Verkauf haben, tragen Sie selbstverständlich keinerlei Verantwortung.