Unabhängig davon, ob Sie bereits eineigenes Unternehmen in der Schweiz haben oder Existenzgründung planen - wir stehen Ihnen gerne in allen Etappen zur Seite, von der Erstellung eines Rechtsgutachtens zu Ihrer Tätigkeit bis hin zur Realisierung.
Die Kanzlei Goldblum und Partners ist in allen Steuerfragen der deutschsprachigen Kantone des Bundes als Ansprechpartner tätig. Dies umfasst den Eingang von Steuerbescheiden der Finanzbehörden, eine Vorkalkulation der Steuersätze für diverse Tätigkeiten, die Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen und natürlichen Personen sowie kantonalen Behörden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist die Unternehmensberatung in sämtlichen Themen rund um die Doppelbesteuerung. Darüber hinaus bieten wir Buchhaltungs- und Auditierungsdienstleistungen an.
Steuerplanung
Wir von Goldblum und Partners unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Zukunft oder der Optimierung Ihrer aktuellen Geschäftsaktivitäten. Dazu gehören die bestmögliche Ausschöpfung der Steuersätze, alle Vorzüge von Doppelbesteuerungsabkommen, Analysen und Empfehlungen zur Anpassung der Unternehmensstrukturen im Hinblick auf eine Effizienzsteigerung. Sie können sich immer auf uns verlassen!
Steuerabkommen (Steuerbescheid)
Wir erstellen eine umfassende Analyse Ihrer Geschäftsabläufe. Da wir über hervorragende Kenntnisse im Bereich der Steuergesetzgebung verfügen, empfiehlt es sich in bestimmten Fällen, Vorsteuerabkommen zu treffen (Steuerentscheid). Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kann die Einkommensteuer Ihrer Schweizer Gesellschaft um bis zu 9-10% gesenkt werden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.
Vertretung in Rechtsstreitigkeiten
Goldblum und Partners fungiert als Rechtsberater in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen und natürlichen Personen und Regierungsbehörden (kantonale Steuerbehörden) in Bezug auf Steuern.
Holen Sie sich heute noch eine "Zweitmeinung" zu Ihrer Angelegenheit!
Buchhaltung und Auditierung
Für Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum erstellen wir Buchhaltungen und erstellen Berichte für die Steuerbehörden auf kantonaler und Bundesebene.
Auch bei der Interessenvertretung im Rahmen von Steuerprüfungen und bei der Ermittlung von Veruntreuungen durch Beamte (Wirtschaftskriminalität) stehen Ihnen unsere Dienstleistungen zur Verfügung.
Haftungsausschluss:Die Informationen auf dieser Website stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Anwalts-Mandanten-Verhältnis. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen, Dokumente oder Formulare sind nur für allgemeine Informationszwecke bestimmt und dürfen nicht als Rechtsberatung angesehen werden. Die Gesetze ändern sich regelmäßig; daher sind die Informationen auf dieser Website möglicherweise nicht korrekt. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie einen Rechtsbeistand aufsuchen, um sich über Ihre Rechte und Pflichten nach dem geltenden Recht und unter Berücksichtigung Ihrer spezifischen Umstände zu informieren.
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