Markenregistrierung in der Schweiz
Die Anmeldung von Marken in der Schweiz, Deutschland oder der Europäischen Union erfordert einen lokalen Patentanwalt oder Rechtsanwalt mit entsprechender Fachkompetenz
Goldblum und Partner beschränken sich nicht nur auf die Markenregistrierung. Wir sind auch in Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen von Patentämtern involviert, reagieren auf Einsprüche und stellen einen lokalen Patentanwalt für die Kommunikation bereit. In den letzten zehn Jahren haben wir Kunden in verschiedenen Situationen unterstützt und umfassende Erfahrung in der Markenregistrierung gesammelt
Bitte kontaktieren Sie uns noch heute oder hinterlassen Sie Ihre Anfrage auf der Seite, um die Möglichkeiten und die voraussichtlichen Kosten zu analysieren. Sie können sich stets auf uns verlassen!