Die Anmeldung von Marken in der Schweiz, Deutschland oder der Europäischen Union erfordert einen lokalen Patentanwalt oder Rechtsanwalt mit entsprechender Fachkompetenz
Goldblum und Partner beschränken sich nicht nur auf die Markenregistrierung. Wir sind auch in Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen von Patentämtern involviert, reagieren auf Einsprüche und stellen einen lokalen Patentanwalt für die Kommunikation bereit. In den letzten zehn Jahren haben wir Kunden in verschiedenen Situationen unterstützt und umfassende Erfahrung in der Markenregistrierung gesammelt
Beschreibung
Bitte kontaktieren Sie uns noch heute oder hinterlassen Sie Ihre Anfrage auf der Seite, um die Möglichkeiten und die voraussichtlichen Kosten zu analysieren. Sie können sich stets auf uns verlassen!
Schweizer Markenregistrierung Schritt-für-Schritt
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Füllen Sie das untenstehende Formular aus
Online-Bestellung
Überprüfen Sie die Möglichkeit der Markenregistrierung
Faktenüberprüfung
Antragstellung
Antrag bei der nationalen Patentbehörde
Kommunikation
Wir kommunizieren mit der Patentbehörde und antworten auf Widersprüche
Einzel- oder Sammelregistrierung in über 100 Ländern
Länder
EU
USA
Canada
China
Russia
Germany
Japan
UK
Sweden
France
Spain
Italy
UAE
Switzerland
Zusätzlich über 100 weitere Länder durch WIPO- und EUIPO-Registrierungsprotokolle
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