Panorama der verschneiten Schweizer Alpen
Unabhängige Schweizer Kanzlei für Gesellschaft, Steuern & Finanzmarktrecht

Schweizer Strukturen für
Vermögensverwalter.

Goldblum and Partners ist eine unabhängige Schweizer Kanzlei für internationales Geschäft: Gesellschafts- und Holdingstrukturen, Steuern, FINMA-Bewilligung und SRO-Anschluss, AML-Compliance und die laufende Administration, die diese Strukturen in Betrieb hält. Wir bauen Schweizer Strukturen und führen sie auf regulatorischem Niveau, aus Zürich und Zug.

Was wir tun

Neun Arbeitsgebiete,
ein Schweizer Partner.

Von FINMA-Bewilligung und AML bis Gründung, Substanz, Steuern und IP. Neun Praxisgebiete, durchgehend aus der Schweiz geführt.

Das Matterhorn über Zermatt — Schweizer Präzision und Beständigkeit
01Finanzmarktrecht & Bewilligungen
FINMA-Bewilligungen, SRO-Anschluss (VQF / ARIF), Bewilligungen für Vermögensverwalter und Trustees nach FINIG, laufender Aufsichtsdialog.
Zum Finanzmarktrecht →
02Krypto & Digital Assets
Token-Klassifizierung, VASP- und Krypto-Bewilligungen, Stablecoins, MiCA-aus-der-Schweiz und Verwahrung unter FINMA.
Zum Krypto-Recht →
03AML & Compliance
Ausgelagerter AML-Beauftragter, KYC-/KYB-Onboarding, Transaktionsüberwachung, Unterstützung bei der SRO-Prüfung und MROS-Meldungen.
Zum SRO-Anschluss →
04Firmengründung & Gesellschaftsdienste
Gründung von GmbH und AG, Holding- und Zweigniederlassungsstrukturen, Mantelgesellschaften, Schweizer Verwaltungsrat und Bankkonto.
Zur Firmengründung →
05Treuhand & Substanz
SPV-Administration, belastbare Substanz unter Pillar Two, Entity-Management und zeichnungsberechtigte Verwaltungsratsmandate.
Zu Treuhand und Substanz →
06Steuern & Buchhaltung
Steuerberatung und Rulings, Mehrwertsteuer-Anmeldung, Buchhaltung und ordentliche Revision, BEPS Pillar Two.
Zur Steuerberatung →
07Stiftungen, Trusts & Privatkunden
Schweizer Stiftungen und Trusts, Family Office, Nachfolge- und Nachlassplanung, Wohnsitzverlegung und Aufenthalt.
Zu den Privatkunden-Leistungen →
08Markenschutz & IP
Marken- und Patenteintragung, IP-Durchsetzung, treuhänderisches Markenhalten in der Schweiz und der EU.
Zum Markenschutz →
09Restrukturierung, Insolvenz & Inkasso
Gesellschaftsliquidation (Art. 736 ff. OR), Inkasso (Betreibung), Sanierung und Nachlassvertrag.
Zur Restrukturierung →
Wie wir arbeiten

Der einfache Teil ist die Gesellschaft. Den Rest machen wir.

Einen Schweizer Rechtsträger zu gründen ist unkompliziert. Worauf es ankommt, ist das Danach: FINMA-Bewilligung und SRO-Anschluss, belastbare Substanz, Steuerstrukturierung und laufende Administration. Das erledigen wir alles unter einem Dach, auf dem Niveau, an dem ein reguliertes Unternehmen gemessen wird.

Ausgewählte Leistungen

Sechs Leistungen, nach denen Klienten am häufigsten fragen.

Wir vereinbaren Umfang und Preis schriftlich, bevor wir beginnen: Fixpreis, Stundensatz mit Deckelung oder erfolgsabhängig, je nachdem, was passt.

Firmengründung01

Schweizer Firmengründung

Aufsetzen Schweizer Gesellschaften für Nichtansässige, von A bis Z: öffentliche Beurkundung, Kapitaleinzahlung, Handelsregister, Bankkonto und Mehrwertsteuer-Anmeldung. Üblicher Zeitrahmen: zwei bis vier Wochen.

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Bewilligung02

Krypto-Bewilligung Schweiz

SRO-Anschluss für Krypto-Börsen, Wallets und Zahlungsdienstleister. FINMA-Vorabklärung, AML-Weisungen, Register der wirtschaftlich Berechtigten und Onboarding bei einer Schweizer Bank.

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BEPS-Compliance03

Schweizer Substanz

Belastbares Substanzdossier für ausländisch beherrschte Holdings unter BEPS Pillar Two: qualifizierter lokaler Verwaltungsrat, Sitzungskadenz, echtes Büro, dokumentierte Präsenz.

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Für die globalen Akteure04

SPV-Administration

Drei Stufen (Light, Standard, Substance) für PE-/VC-Portfoliogesellschaften, Immobilienvehikel und IP-Holdcos. Entity-Management mit voller Vertraulichkeit.

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AML-Compliance05

AML-Beauftragter (extern)

Ausgelagerte AML-Beauftragten-Funktion für VQF- und ARIF-Finanzintermediäre. Weisungen, KYC-Verfahren, Transaktionsüberwachung, SRO-Prüfungsbereitschaft, Koordination von Verdachtsmeldungen.

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Schnellstart06

Schweizer Mantelgesellschaften

Saubere, nie gehandelte Schweizer AG- und GmbH-Mäntel, vollständig konform mit Art. 684a / 787a OR, den seit Januar 2025 geltenden Regeln gegen Mantelhandel.

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Firmengründung in der Schweiz

Welche Rechtsform? Wir führen Sie durch alle.

Der Leitfaden für Gründer: GmbH, AG, Einzelfirma oder Holding — mit den echten Zahlen, den Fristen und dem Fall, in dem die Form nicht passt. Auch für Ausländer ohne Wohnsitz.

Firmengründung — Übersicht

Rechtsformvergleich, Kapital, Substanz und der ganze Ablauf auf einer Seite.

Zur Firmengründung

GmbH gründen

CHF 20'000 Kapital (Stand: Juli 2026), Art. 772 ff. OR, Ablauf, Kosten und wann die AG die bessere Wahl ist.

GmbH gründen

AG gründen

CHF 100'000 Kapital (mind. 50'000 liberiert), Art. 620 ff. OR, Aktienbuch und Anonymität.

AG gründen

Einzelfirma gründen

Kein Mindestkapital, aber persönliche Haftung — und warum sie für Nichtansässige ausscheidet.

Einzelfirma gründen

Holding gründen

Beteiligungsabzug, AG oder GmbH als Holding, und warum das Holdingprivileg abgeschafft ist.

Holding gründen

Als Ausländer gründen

Kein Wohnsitz nötig, um zu besitzen — aber ein ansässiger Vertreter schon. Gründung per Vollmacht.

Als Ausländer gründen
Auszeichnungen

Von führenden internationalen Ratings empfohlen für Corporate / M&A, Restructuring & Insolvency und Steuern über mehrere Ausgaben.

Die Kanzlei entdecken
Büros

Lokale Präsenz. Schweizweite Reichweite.

Zwei Büros in Zürich und Zug, mit Treffen auf Anfrage in Genf, Bern und Lugano.

Wappen von Zug — weisses Schild mit blauem Balken Zug Wappen von Lugano — rotes Schild mit weissem Kreuz und den Buchstaben LVGA Lugano Wappen von Bern — gelbes Schild mit rotem Schrägbalken und schwarzem Bären Bern Wappen von Zürich — schräg geteilt in Weiss und Blau Zürich Wappen von Genf — halb gelber Reichsadler, halb roter Schlüssel des heiligen Petrus Genf
Kontakt

Sprechen wir über Ihre Pläne.

Ein dreissigminütiges vertrauliches Gespräch, in einer unserer fünf Arbeitssprachen. Kostenlos, unverbindlich, ohne Textbausteine.

Maria Werner, Ihre Ansprechpartnerin bei Goldblum and Partners
Ihre Ansprechpartnerin Maria Werner Senior Adviser, Gesellschaft & Steuern
FAQ

Über die Kanzlei.

01

Was macht Goldblum and Partners?

Wir sind eine unabhängige Schweizer Kanzlei für Gesellschafts-, Finanzmarkt- und Treuhandrecht. Wir gründen Schweizer Gesellschaften, führen sie durch die FINMA-Bewilligung oder den SRO-Anschluss, bauen die Substanz und die Governance dahinter auf und verwalten sie anschliessend: Entity Management, Buchhaltung, Steuern und AML-Compliance unter einem Mandat. Das Finanzmarktrecht ist seit 2014 unser Schwerpunkt; die Kanzlei ist seit 2007 unabhängig.
02

Wo sitzt die Kanzlei, und arbeiten Sie für Klienten im Ausland?

Zwei Schweizer Büros: Stockerstrasse 45, 8002 Zürich, und Baarerstrasse 25, 6300 Zug, mit Arbeitssprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch. Die meisten unserer Klienten sind international, weshalb genau das zu unserer Leistung gehört, was eine Person ohne Schweizer Wohnsitz nicht allein erfüllen kann: der Verwaltungsrat mit Wohnsitz Schweiz, das Domizil und die Einführung bei der Bank.
03

Ist die Kanzlei selbst FINMA-bewilligt oder einer SRO angeschlossen?

Nein, und das wäre auch nicht richtig. Wir beraten Finanzintermediäre beim SRO-Anschluss und bei der FINMA-Bewilligung und führen diese Verfahren für sie, aber die Bewilligung oder der Anschluss gehört der regulierten Klientin, nicht uns. Wer bei den eigenen Beratern etwas anderes behauptet, ist einen zweiten Blick wert.