Umfassende Rechtsdienstleistungen von Goldblum and Partners | Schweizer Expertenfirma im Gesellschaftsrecht & M&A

Goldblum and Partners bietet umfassende Rechtsdienstleistungen im Bereich Gesellschaftsrecht & M&A, Firmengründungen, Vertragsrecht und vieles mehr. Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen und Vorteile.
Goldblum and Partners ist eine führende Schweizer Expertenfirma, die sich auf Gesellschaftsrecht und M&A (Mergers & Acquisitions) spezialisiert. Mit unserer umfassenden Erfahrung und unserem Fachwissen unterstützen wir Unternehmen bei einer Vielzahl von rechtlichen Herausforderungen. In diesem Artikel stellen wir unsere Dienstleistungen vor, erläutern und listen die Vorteile auf, die unsere Kunden durch die Zusammenarbeit mit Goldblum and Partners genießen können.

Dienstleistungen von Goldblum and Partners

Mergers and Acquisitions (M&A)
Goldblum and Partners unterstützt Unternehmen bei Fusionen und Übernahmen, von der Verhandlung bis zum Abschluss der Transaktion. Wir bieten rechtliche Beratung, Vertragsprüfung und Due Diligence-Prüfungen, um sicherzustellen, dass unsere Kunden den besten Wert aus ihren M&A-Aktivitäten ziehen. Unser Team ist mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften in der Schweiz vertraut, einschließlich des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) und des Schweizerischen Aktiengesetzes (AktG). Informationen zu diesen Gesetzen finden Sie hier: Schweizerisches Obligationenrecht und Schweizerisches Aktiengesetz.
Rechtsberatung für Unternehmen
Wir bieten umfassende Rechtsberatung für Unternehmen in allen Phasen ihrer Geschäftstätigkeit. Unsere Anwälte sind Experten in verschiedenen Bereichen des Gesellschaftsrechts und können bei der Lösung von rechtlichen Fragestellungen und der Erstellung von Verträgen und anderen rechtlichen Dokumenten helfen. Unsere Beratung umfasst die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, Corporate Governance, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht und vieles mehr.
Schweizer Firmengründungen
Goldblum and Partners unterstützt Kunden bei der Gründung von Unternehmen in der Schweiz, von der Auswahl der passenden Rechtsform bis zur Eintragung im Handelsregister. Wir beraten unsere Kunden auch bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Aktionärsvereinbarungen. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Anforderungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) als auch die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden. Weitere Informationen zur Firmengründung in der Schweiz finden Sie hier: Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz.
Verschiedene Auszüge aus Schweizer Registern
Wir helfen unseren Kunden, wichtige Informationen aus dem schweizerischen Handelsregister und Betreibungsregister zu erhalten. Diese Informationen können bei der Entscheidungsfindung und Risikobewertung von Geschäftspartnern hilfreich sein. Das Handelsregister bietet Informationen zu Unternehmen, ihren Vertretern und ihrer Rechtsform, während das Betreibungsregister Informationen über Zahlungsausfälle und laufende Betreibungen enthält. Weitere Informationen zu den Registern finden Sie hier: Schweizerisches Handelsregister und Betreibungsregister.
Beglaubigung von Dokumenten mit Apostille
Goldblum and Partners unterstützt Kunden bei der Beglaubigung von Dokumenten mit Apostille. Eine Apostille bestätigt die Echtheit von öffentlichen Urkunden und ermöglicht deren Verwendung in Ländern, die das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation anerkennen. In der Schweiz ist die zuständige Behörde für die Ausstellung von Apostillen die Schweizerische Bundeskanzlei.
Erstellung von Aktionärsverträgen
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Erstellung von Aktionärsverträgen, die die Rechte und Pflichten der Aktionäre regeln. Diese Verträge sind wichtig, um Interessenkonflikte zu vermeiden und eine effiziente Unternehmensführung zu gewährleisten. Unsere Experten berücksichtigen dabei sowohl die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) als auch die individuellen Bedürfnisse der Aktionäre.
Änderung von Gesellschaftsverträgen
Goldblum and Partners bietet rechtliche Unterstützung bei der Änderung von Gesellschaftsverträgen, um sie an neue Geschäftsanforderungen oder rechtliche Vorgaben anzupassen. Wir überprüfen und überarbeiten Gesellschaftsverträge im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen unserer Kunden.
Registrierung von Stiftungen
Wir helfen unseren Kunden bei der Gründung und Registrierung von Stiftungen in der Schweiz und unterstützen sie bei der Verwaltung ihrer rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen. Stiftungen sind in der Schweiz im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Weitere Informationen zur Gründung einer Stiftung in der Schweiz finden Sie hier: Schweizerisches Zivilgesetzbuch – Stiftungen.
Gründung von Partnerschaften und Vereinen
Goldblum and Partners unterstützt Kunden bei der Gründung von Partnerschaften und Vereinen, einschließlich der Auswahl der geeigneten Rechtsform, der Erstellung von Satzungen und der Registrierung bei den zuständigen Behörden. Vereine und Partnerschaften unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen, die im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) festgelegt sind. Weitere Informationen finden Sie hier: Schweizerisches Zivilgesetzbuch – Vereine und [Schweizerisches Obligationenrecht – Einfache Gesellschaft](https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html#a530).
Vorbereitung und Revision von verschiedenen Dokumenten, Verträgen usw.
Unsere Experten helfen bei der Vorbereitung, Überprüfung und Anpassung von verschiedenen Dokumenten und Verträgen, die im Geschäftsbetrieb von Unternehmen verwendet werden. Wir stellen sicher, dass diese Dokumente den geltenden Gesetzen entsprechen und die Interessen unserer Kunden schützen.
Due Diligence und Rechtsberatung
Goldblum and Partners bietet Due Diligence-Prüfungen und Rechtsberatung bei Unternehmenskäufen, Joint Ventures, Beteiligungen und anderen geschäftlichen Transaktionen. Wir helfen unseren Kunden, potenzielle rechtliche Risiken zu identifizieren und angemessene Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.

Vorteile der Zusammenarbeit mit Goldblum and Partners

Umfassende Expertise:

Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in verschiedenen Bereichen des Gesellschaftsrechts und M&A. Sie können unseren Kunden individuelle Lösungen für ihre spezifischen Bedürfnisse bieten.

Kundenzentrierter Ansatz:

Bei Goldblum and Partners stehen die Bedürfnisse unserer Kunden im Mittelpunkt. Wir arbeiten eng mit ihnen zusammen, um ihre Ziele zu verstehen und maßgeschneiderte rechtliche Lösungen zu entwickeln.

Effizienz und Kosteneffektivität:

Wir sind bestrebt, unseren Kunden effiziente und kostengünstige Rechtsdienstleistungen anzubieten. Unser Team arbeitet schnell und präzise, um rechtliche Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen und unsere Kunden bei der Erreichung ihrer Geschäftsziele zu unterstützen.

Internationale Reichweite:

Goldblum and Partners hat ein breites internationales Netzwerk von Partnerkanzleien und Experten. Dies ermöglicht es uns, unseren Kunden bei grenzüberschreitenden Transaktionen und rechtlichen Fragestellungen effektiv zu unterstützen.

Transparente Kommunikation:

Unser Team von Anwälten legt großen Wert auf offene und ehrliche Kommunikation. Wir halten unsere Kunden über den Fortschritt ihrer Projekte auf dem Laufenden und stellen sicher, dass sie jederzeit gut informiert sind.
Goldblum and Partners ist eine renommierte Schweizer Expertenfirma, die umfassende Rechtsdienstleistungen im Bereich Gesellschaftsrecht und M&A anbietet. Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist bestrebt, unseren Kunden effiziente und individuelle Lösungen für ihre rechtlichen Herausforderungen zu bieten.

Die Zusammenarbeit mit Goldblum and Partners bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile, darunter umfassende Expertise, einen kundenzentrierten Ansatz, Effizienz und Kosteneffektivität, internationale Reichweite und transparente Kommunikation.