Lizenzierung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz
Ständig erhält unsere Kanzlei Anfragen von unseren bestehenden und potenziellen Kunden bezüglich der Finanzdienstleistungslizenz in der Schweiz. Eine solche Lizenz ist ein komplexes Thema, das mit vielen Aspekten des zukünftigen Geschäfts und der Abläufe verbunden ist.
Der Grund dafür ist, dass der Aufbau eines Unternehmens, das Finanzdienstleistungen anbietet, eine Zwischenstufe auf dem Weg zur Eröffnung einer Bank darstellt. In diesem kurzen Artikel werde ich Ihnen die wichtigsten Nuancen und Herausforderungen im Prozess der Beantragung erläutern.
In der Schweiz gibt es zwei Arten der Finanzregulierung. Die schweizerische Finanzmarktaufsicht - FINMA - ist eine Aufsichtsbehörde, die Genehmigungen erteilt und die Bereitstellung von Bank-, Fintech-, Versicherungs-, Finanzintermediärdiensten (FOREX, Vermögensverwaltung, Treuhanddienste usw.) überwacht.
Lizenz für Finanzdienstleistungen in der Schweiz
Einige dieser Dienstleistungen, wie zum Beispiel bestimmte Finanzintermediärdienste, können entweder einer direkten (durch FINMA) oder indirekten (durch SRO) Regulierung unterliegen.* *Bitte beachten Sie, dass die Gesetzgebung im Bereich der Finanzmärkte aufgrund der schnellen Entwicklung der Branche ständig im Wandel ist.
Portfoliomanager und Treuhänder, die nun von FINMA lizenziert werden müssen, unterliegen der Aufsicht der Aufsichtsorganisation (SO). Diese Aufsichtsbehörde stellt die Einhaltung der regulatorischen Standards und eine angemessene Überwachung der lizenzierten Stellen sicher. Die neue Aufsichtsstruktur verbessert das regulatorische Umfeld, indem sie klare Richtlinien für Portfoliomanager und Treuhänder vorgibt und so Transparenz und Verantwortlichkeit in ihren Aktivitäten fördert.
Arten der Aufsicht über Akteure des Finanzmarktes
Selbstregulierungsorganisationen (SROs) überwachen weiterhin die Anti-Geldwäsche-Pflichten von Finanzintermediären. Personen, die an Kreditgeschäften, Zahlungsdiensten, dem Handel mit Finanzinstrumenten, der Anlageberatung und der Verwaltung von Wertpapieren beteiligt sind, müssen Mitglied einer SRO sein. Dies stellt die Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Gesetze sicher, und die Mitgliedschaft kann über einen bereitgestellten Link überprüft werden.
Erhalt und Bearbeitung des Antrags auf Mitgliedschaft/Genehmigung als Finanzintermediär
Die Aufgaben der Aufsichtsbehörden umfassen
Überprüfung, ob die bereitgestellten Dokumente den Anforderungen der FINMA entsprechen
Festlegung, wie mit der Aufsichtsbehörde zu interagieren ist und Überwachung der Einhaltung der AML/Compliance-Vorschriften
Regelmässige Prüfungen des regulierten Unternehmens, abhängig vom Risikoniveau der Unternehmensaktivitäten
Schlussfolgerungen, Empfehlungen und Kontrolle über die Umsetzung der Empfehlungen oder Anweisungen nach der Prüfung
Widerruf der Mitgliedschaft und Sanktionierung bei Verstössen gegen die geltenden Normen und Vorschriften
Selbstregulierende Organisationen (SRO)
In der Schweiz gibt es 11 SROs, die von der FINMA anerkannt sind und als Kontrollinstanz für Finanzintermediäre fungieren
Übersicht über die von der FINMA anerkannten selbstregulierten Organisationen in der Schweiz
Anforderungen an Antragsteller für die Finanzdienstleistungslizenz
Kriterien für eine Lizenz für Finanzdienstleistungen
Der Erwerb der Genehmigung für Bankdienstleistungen (häufig einfach „Finanzdienstleistungslizenz“ genannt) erfordert keine besonders hohen Anforderungen an den Antragsteller. Die wesentlichen Faktoren sind:
Wie oben erwähnt, möchte die Aufsichtsbehörde wissen, wie das Unternehmen funktionieren wird. Es ist erforderlich, die geplanten Marketingaktivitäten, die Verfahren zur Kundenakquise sowie die Qualifikationen des Managements und der Mitarbeiter im Bereich der geplanten Finanzdienstleistungen darzustellen.
Ein wesentlicher Aspekt für Aufsichtsbehörden bei der Bewertung von Anträgen ist die Einhaltung sowohl nationaler Gesetzgebungen als auch internationaler Verträge im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Schweizerische Eidgenossenschaft hält zahlreiche solcher Verträge ein. Das Geldwäschereigesetz (GwG) regelt die Finanzintermediäre, um die gebotene Sorgfalt bei Finanztransaktionen sicherzustellen und Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Die FINMA legt Normen für die Überwachung von Kundenkonten, Onboarding-Verfahren, Prüfungsfrequenzen und Meldeprozesse bei verdächtigen Transaktionen fest
Über die Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften
Die MROS bearbeitet Meldungen über verdächtige Aktivitäten von Kunden und Finanzintermediären, sperrt Gelder und leitet Informationen an internationale Anti-Geldwäsche-Behörden weiter. Um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, müssen Finanzintermediäre einen unabhängigen AML-Beauftragten haben, der die AML-Verfahren überwacht. In kleineren Unternehmen übernimmt dieser Beauftragte oft auch das Kunden-Onboarding, das Risikomanagement und die Compliance. Der AML-Beauftragte kann ein Unternehmensmitarbeiter oder ein externer Dienstleister sein
Detaillierter Lebenslauf mit früheren Arbeitsplätzen, Erfahrung und Referenzen von ehemaligen Arbeitgebern
Anforderungen an den CEO (ein Schweizer Wohnsitzdirektor erforderlich)
Wir empfehlen, Links zu sozialen Medien, Kontakt-E-Mail-Adressen und Telefonnummern bereitzustellen. Die Relevanz der bisherigen Erfahrung für die geplanten Aktivitäten des Unternehmens ist sehr wichtig
Referenzen von früheren Arbeitgebern und ein Motivationsschreiben mit einer Beschreibung der relevanten Erfahrung
Auszüge aus dem Betreibungsregister und ein Strafregisterauszug
Nachweis eines Hochschulabschlusses und einer postgradualen Ausbildung in den relevanten Bereichen
Kopien von Publikationen in Fachzeitschriften
Berechnung der grenzüberschreitenden Risiken
Bewertung der grenzüberschreitenden finanziellen Risiken
Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist kein Mitglied der EU, und die EU-Richtlinien für Banken haben keinen direkten Einfluss auf die Finanzinstitute und Unternehmen in der Schweiz. Dennoch muss das Onboarding von Kunden aus anderen Ländern den Vorschriften des jeweiligen Landes sowie der Gesetzgebung des Wohnsitzlandes des Kunden entsprechen.
Die offensichtlichsten Bereiche solcher Einflüsse sind Steuern und internationale Sanktionen. Zum Beispiel die USA (steuerliche Verpflichtungen der Bürger unabhängig vom Wohnsitz), Deutschland (steuerliche Verpflichtungen der natürlichen Personen, die dort ansässig sind), Südsudan (internationale Sanktionen).
Die Ausarbeitung der Onboarding-Verfahren für den Finanzintermediär kann an eine Kanzlei ausgelagert werden (in Form von Empfehlungen für den Arbeitsablauf) oder kann eine Aufgabe des AML/Compliance-Beauftragten sein.
Verwaltung der Kundenprofile
Verwaltung von Kundenprofilen und Einhaltung von Vorschriften
Zu den Compliance-Verfahren gehört die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für den Finanzintermediär sowie die Bewertung zusätzlicher Kriterien wie Reputations- und Finanzrisiken
Die Festlegung der Risikokategorien für Kunden und die Entscheidungsfindung beim Onboarding auf Grundlage dieser Risiken ist von entscheidender Bedeutung. Hauptkategorien des Risikos umfassen politisch exponierte Personen (PEPs), deren Verwandte, Transaktionen mit unklaren Geldquellen und Personen, die in kriminelle Aktivitäten verwickelt sind. Die Compliance-Verpflichtungen können von einem angestellten AML-Beauftragten oder einem externen Compliance-Dienstleister verwaltet werden. Goldblum und Partner erstellen Profile für diese Rollen zur Bewerbung bei der SRO
Risikobewertung und Kunden-Onboarding
Die Häufigkeit der Aktualisierung von Kundenprofilen hängt vom Risikolevel des Unternehmens und den Prüfungsregeln der Aufsichtsbehörden für Finanzintermediäre ab. Beispielsweise werden Unternehmen, die im Bereich Kryptowährungen tätig sind, alle sechs Monate geprüft, während traditionelle Vermögensverwaltungsunternehmen jährlich auditiert werden. Dies gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften und eine ordnungsgemässe Risikomanagementstrategie, die auf die spezifische Natur des Geschäfts abgestimmt ist.
Häufigkeit der Aktualisierung von Kundenprofilen
Gebühren für die Beantragung der Finanzlizenz
Kosten für die Einreichung der Finanzlizenz
Neben den Kosten für die Vorbereitung der Antragstellung fallen folgende Gebühren seitens der Regulierungsbehörde an:
Der Antrag wird normalerweise innerhalb von 4 bis 12 Wochen geprüft, abhängig von der Risikostufe der geplanten Aktivitäten, der Anzahl der Mitarbeiter, des Managements und weiteren Faktoren. Aufgrund der spezifischen Bedürfnisse jedes Antragstellers ist es nicht möglich, den Zeitrahmen genauer zu bestimmen
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und begründet keine Anwalt-Mandanten-Beziehung. Der Artikel dient nur zu Informationszwecken.
Rechtlicher Hinweis
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Unsere Dienstleistungen und Kompetenzen
Vorbereitung des Antrags auf Erteilung einer Lizenz für Finanzdienstleistungen
Goldblum und Partner ist eine unabhängige Anwaltskanzlei (mit Büros in Zug und Zürich), die seit 2014 international in der Kategorie Banken und Finanzen hoch eingestuft ist. Wir sind versiert in der Regulierung der Finanzmärkte und verfügen über ein wertvolles Portfolio von Kunden aus diesem Bereich (Banken und Finanzintermediäre). Wir können Ihnen in folgenden Bereichen behilflich sein:
Erlangung einer Bank- oder FinTech-Lizenz
Compliance
AML, KYC, Onboarding, Verwaltung von Kundenprofilen als externer AML-Beauftragter
Treuhanddienste
Goldblum und Partner, ein SRO-Mitglied und autorisierter Treuhänder, bietet hochwertige rechtliche, Compliance- und Treuhanddienste, um Ihre Bedürfnisse zu erfüllen
info@goldblum.ch
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