Der zweite Weg ist die Insolvenz. Sie ist weniger verbreitet, aber dennoch recht häufig. Wenn das Unternehmen Schulden hat, die mit seinen Vermögenswerten nicht beglichen werden können, können Sie Ihre Verantwortung begrenzen und Insolvenz anmelden.
Das Ergebnis ist jedoch nicht garantiert, da eine spezielle Behörde des Kantons, das Konkursamt, entscheiden muss, ob Sie in gutem Glauben gehandelt haben.
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Insolvenz
Um in der Schweiz eine Insolvenz einzuleiten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zuerst müssen die Forderungen der Gläubiger über das Betreibungsamt eingereicht werden, wobei dokumentierte Versuche zur Zahlungseintreibung vorliegen müssen. Zweitens muss das Unternehmen über unzureichende Vermögenswerte verfügen, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Der Prozess beginnt, wenn ein Gläubiger, der für Waren oder Dienstleistungen nicht bezahlt wurde, einen Zahlungseintreibungsanspruch an das Betreibungsamt sendet.
Anfangsbedingungen für die Insolvenz
Das Betreibungsamt schickt einen Vollstrecker, um das Vermögen des Unternehmens zu inventarisieren und es im Rahmen von Betreibungsverfahren zu verkaufen, um die Gläubiger zu bezahlen. Polizeieinsatz kann erforderlich sein, wenn das Büro unzugänglich ist oder die Wohnung der Geschäftsführung durchsucht werden muss. Wenn die Gläubiger innerhalb von 30 Tagen nicht bezahlt werden, werden sie über das Scheitern der Rückzahlung informiert, und das Konkursamt leitet das Insolvenzverfahren ein.
Rolle des Betreibungsamts
Das Konkursamt verfügt über umfassendere Befugnisse, einschliesslich des Zugriffs auf Bankkonten, der Suche nach Gläubigern und der Vernehmung der Geschäftsführung des Unternehmens. In der Schweiz muss die Geschäftsführung eines Unternehmens gemäss dem Obligationenrecht lokale Einwohner umfassen. Das Konkursamt lädt den Geschäftsführer oder die Geschäftsführung zur Vernehmung vor, wobei die Polizei eingeschaltet wird, wenn sie nicht erscheinen. Während der Vernehmung wird nach dem finanziellen Zustand, den Vermögenswerten, dem Cashflow und den Buchhaltungsdaten gefragt, ein Protokoll erstellt und auf die strafrechtliche Haftung bei Unwahrheit hingewiesen.
Befugnisse des Konkursamts
Es wird dringend empfohlen, gleich zu Beginn des Insolvenzverfahrens einen Anwalt zu engagieren, um spätere höhere Kosten zu vermeiden. Innerhalb von 2-4 Monaten nach der Vernehmung werden eingefrorene Vermögenswerte beschlagnahmt, eine Konkursmasse erstellt und die Vermögenswerte nach Rangfolge unter den Gläubigern verteilt. Das gesamte Verfahren dauert in der Regel mindestens zwei Jahre und endet mit der Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister durch einen kantonalen Gerichtsbeschluss.
Letzte Schritte und rechtliche Beratung