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BVG (Schweiz): Berufliche Vorsorge nüchtern erklärt – Beiträge, Schwellen, Renten, 3. Säule

Karin Gray, Associate
8. September 2025
Die BVG Beiträge und die Abzüge vom Lohn sind eine der häufigsten Fragen unserer Klienten, die Personal in der Schweiz einstellen möchten. Selbstverständlich muss die Berechnung aller notwendigen Sozialabgaben – darunter AHV, BVG Schweiz, UVG und die freiwillige Säule 3a – bereits vor der Veröffentlichung von Stellenanzeigen erfolgen und die gesamte Planung rechtzeitig vorbereitet werden. Doch die Realität sieht oft anders aus: Mehr als 50 % unserer Mandanten stellen zuerst Mitarbeitende ein und bitten uns erst danach, die Löhne abzurechnen, sie bei der AHV zu registrieren und die Abgaben – einschliesslich BVG Pensionskasse, BVG Reform relevanter Vorgaben sowie weiterer Beiträge – korrekt vorzunehmen. Ebenso unterstützen wir bei der richtigen Deklaration von freiwilligen Vorsorgebeiträgen in die 3. Säule.

In diesem Artikel finden Sie nahezu vollständige Informationen zu den Sozialabgaben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Inhaltsverzeichnis

Was ist BVG Schweiz und wie funktioniert die 2. Säule?

Die berufliche Vorsorge (BVG) ist die obligatorische 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Sie ergänzt AHV/IV (1. Säule), damit Beschäftigte ihren Lebensstandard im Alter fortsetzen können; Zielgrösse zusammen mit der AHV sind rund 60 % des letzten Lohnes. Leistungen bestehen zudem bei Invalidität und Tod. Rechtsgrundlagen: BVG/LPP und Ausführungsverordnungen (BVV).

Wie ist das in der Praxis organisiert?

Arbeitgebende und Arbeitnehmende finanzieren die 2. Säule paritätisch. Das Gesetz verlangt, dass der Arbeitgeber mindestens gleich viel beisteuert wie die Summe der Arbeitnehmerbeiträge; die konkrete Verteilung und weitere Parameter regelt das Reglement der BVG Pensionskasse.

Interner Verweis: Grundlagen zur AHV
Beim Stellenantritt sofort den Vorsorgeausweis prüfen: Koordinationsabzug, versicherter Lohn, Altersgutschrift, Risikotarife. So lassen sich Zinslücken im ersten Jahr vermeiden.
Expertentipp 1

Was bringt die BVG Reform (Stand 2025)?

Die Vorlage «BVG-Reform (BVG 21)» wurde am 22. September 2024 vom Stimmvolk abgelehnt (provisorisch amtliches Ergebnis: 32,9 % Ja / 67,1 % Nein; Stimmbeteiligung 45,0 %). Damit gelten weiterhin die bisherigen Mindeststandards (z. B. gesetzlicher UWS 6,8 % im Obligatorium).

Wie geht es weiter?

Das BSV hält fest, dass nach dem Nein weiter an Lösungen gearbeitet wird (u. a. für Teilzeit/Mehrfach­beschäftigte). Allfällige künftige Anpassungen betreffen typischerweise UWS-Absenkungen mit Übergangsregeln oder Änderungen bei den Altersgutschriften.

BVG Eintrittsschwelle und versicherter Lohn (2025): Welche Zahlen gelten?

Gültig ab 01.01.2025:
  • Eintrittsschwelle:
    Jahreslohn bei einem Arbeitgeber ≥ CHF 22 680
  • Koordinationsabzug:
    CHF 26 460 (7/8 der maximalen AHV-Rente).
  • Minimal koordinierter Lohn:
    CHF 3 780; oberer Grenzbetrag AHV-Lohn im Obligatorium: CHF 90 720 (max. koordinierter Lohn = 90 720 – 26 460 = CHF 64 260). Bestätigung der Anpassungen per 2025 durch den Bundesrat.

Praxisfälle (Teilzeit, mehrere Arbeitgeber)

Unterschreiten mehrere Teilzeitstellen je für sich die Eintrittsschwelle, ist ein freiwilliger BVG-Anschluss möglich (Zusammenzug des Erwerbseinkommens), u. a. via Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
BVG Abzug auf der Lohnabrechnung

BVG Abzug auf der Lohnabrechnung: Was wird abgezogen und wer zahlt wie viel?

Der BVG Abzug umfasst:
  • Sparbeitrag (Altersgutschrift) in % des koordinierten Lohns
  • Risikobeiträge (Invalidität/Tod)
  • Verwaltungskosten (reglementarisch)

Wer zahlt wie viel?

Gesetzlich muss der Arbeitgeber mindestens gleich viel beitragen wie die Summe der Arbeitnehmerbeiträge; oft übernimmt er mehr. Die konkrete Aufteilung und Sätze finden sich im Reglement Ihrer BVG Pensionskasse.
Bei Jobangeboten lohnt sich der Vergleich «Total-Vorsorgepaket»: Arbeitgeberanteil (≥ 50 %), Verzinsung im Überobligatorium, Risikokosten. Ein dauerhaft um 1–2 Prozentpunkte höherer Zins im Überobligatorium kann die Endkapitalbildung stärker beeinflussen als ein kleiner Lohnaufschlag.
Expertentipp 2

BVG Beitrag in der Praxis: Altersgutschriften, Mindestzins, Einkauf

  • Altersgutschriften (gesetzliches Minimum) je Altersband:
    25–34 J.: 7 %, 35–44 J.: 10 %, 45–54 J.: 15 %, 55–65 J.: 18 % des koordinierten Lohns. (bsv.admin.ch)
  • Mindestzinssatz 2025 (obligatorischer Teil):
    1,25 %. Überobligatorische Guthaben werden gemäss Reglementsentscheid verzinst. (Swiss Federal News)
  • Einkauf (freiwillige Zusatzbeiträge) ist steuerlich abzugsfähig;
    Sperrfristen für Kapitalbezüge (inkl. WEF) beachten – Planung über mehrere Jahre ist meist effizienter.

Maria Werner

Of Counsel – spezialisiert auf Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

BVG Pensionskasse: Obligatorium vs. Überobligatorium, Umwandlungssatz

Obligatorium: Mindestleistungen sind gesetzlich vorgegeben; die jährliche Rente aus dem obligatorischen Alterskapital wird mit dem gesetzlichen Mindest-Umwandlungssatz 6,8 % berechnet (im Referenzalter). Überobligatorium: Reglementarische, häufig tiefere «umhüllende» Umwandlungssätze sind zulässig, sofern die Gesamtleistung mindestens der BVG-Mindestleistung entspricht.

Praxisfolgen: Viele Kassen senken die umhüllenden Sätze (Langlebigkeit/Zinsumfeld), kompensieren aber teilweise über höhere Sparbeiträge oder Zinsgutschriften. Das Reglement ist massgebend.

Stiftung Auffangeinrichtung BVG: Wann greift sie ein und was leistet sie?

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG (AEIS) ist gesetzlich als Sicherheitsnetz vorgesehen:

  • Zwangsanschluss für Arbeitgeber, die ihrer Anschlusspflicht nicht nachkommen,
  • Freiwilliger Anschluss von Erwerbstätigen unter der BVG Eintrittsschwelle (Zusammenzug Einkommen),
  • Freizügigkeitslösungen (Freizügigkeitskonto/-police) bei Unterbruch, Wechsel, etc. (Stiftung Auffangeinrichtung BVG)

Praktische Services: Überweisung der Freizügigkeitsleistung an neue Kasse / Freizügigkeitskonto, Barauszahlung in gesetzlich definierten Fällen.

Säule 3a neben BVG: Wie schliessen Sie Lücken?

Maximalabzug 2025 (Direkte Bundessteuer): CHF 7 258 (mit BVG-Anschluss) bzw. CHF 36 288 (ohne BVG). Die Limiten wurden per 2025 erhöht. (EFD, Swiss Federal News)

Wann ist 3a besonders sinnvoll?

Teilzeit (hoher Koordinationsabzug im Verhältnis zum Lohn), Unterbrüche, tiefere Verzinsung im Überobligatorium, späterer Einkauf geplant (Sperrfristen beachten).
Steuer- und Liquiditätsplanung staffeln: Zuerst 3a bis zur Jahreslimite, dann BVG-Einkäufe in jährlichen Tranchen. So verteilen Sie Abzüge effizient und minimieren Sperrfristrisiken vor geplanten Kapitalbezügen.
Expertentipp 3

Vergleichstabellen: Beiträge nach Lohn, Rente/3a-Beispiele

Tabelle 1 – Altersgutschriften (Sparbeitrag) 2025 je Jahreslohn & Altersband

Basis: Koordinierter Lohn = AHV-JahreslohnCHF 26 460; Minimum CHF 3 780; Obergrenze Obligatorium AHV-Lohn CHF 90 720 ⇒ max. koordinierter Lohn CHF 64 260. Gesetzliche Sparsätze je Altersband; Arbeitgeber leistet mind. gleich viel wie alle AN zusammen.
AHV-Jahreslohn Koordinierter Lohn 25–34 J. (7 %) 35–44 J. (10 %) 45–54 J. (15 %) 55–65 J. (18 %)
CHF 30 000 CHF 3 780 (Minimum) 265 378 567 680
CHF 60 000 CHF 33 540 2 348 3 354 5 031 6 037
CHF 80 000 CHF 53 540 3 748 5 354 8 031 9 637
CHF 120 000 CHF 64 260 (Deckel) 4 498 6 426 9 639 11 567
Tabelle 2 – Rente im Obligatorium: Kapital → Jahresrente (UWS 6,8 %)

Basis: gesetzlicher Mindest-UWS 6,8 % für den obligatorischen Teil; im Überobligatorium häufig tiefere umhüllende Sätze.
Oblig. Alterskapital Jahresrente (× 6,8 %)
CHF 100 000 CHF 6 800
CHF 250 000 CHF 17 000
CHF 500 000 CHF 34 000
CHF 800 000 CHF 54 400
Alternative (falls gewünscht): 3a-Tabelle mit Maximalabzügen 2025 (mit/ohne BVG).

Kennzahlen & Leistungen (Daten, BFS): Einrichtungen, Beiträge, Leistungen

Anzahl Vorsorgeeinrichtungen: 2023 1 320 (abnehmender Trend).
Beiträge 2023: Reglementarische Beiträge der Aktivversicherten ca. CHF 23,3 Mrd, Arbeitgeberanteile ca. CHF 32,6 Mrd. Leistungen: Ausgezahlte Altersrenten rund CHF 25,6 Mrd, Kapitalbezüge Alter rund CHF 15,0 Mrd. (Definitive Ergebnisse PK-Statistik 2023, BFS.)

Demografie

Die BFS-Szenarien 2025–2055 erwarten einen Anstieg der ständigen Wohnbevölkerung von 9,0 Mio. (Ende 2024) auf rund 10,5 Mio. im Jahr 2055; der Anteil 65+ steigt weiter. Relevanz: längere Rentenbezugsdauer und Druck auf UWS/Zinsannahmen.

Formel & Rechenweg: Von Lohn zu BVG-Rente (inkl. Dienstjahre)

  • Versicherter (koordinierter) Lohn (2025):
    Koord. Lohn=max⁡{3 780, min⁡(AHV-Lohn, 90 720)−26 460} (CHF)
    Eintritt ins Obligatorium ab CHF 22 680 Jahreslohn beim einzelnen Arbeitgeber.
  • Jahres-Sparbeitrag (Altersgutschrift):
    Sparbeitrag=Koord. Lohn×sAlter,sAlter∈{7%,10%,15%,18%}
    Gesetzliches Minimum je Altersband.
  • Kapitalbildung über die Dienstjahre n:
    Altersguthabenn=∑t=1n(Sparbeitragt+Zinst),Zins (Obligatorium 2025)=1,25%
    Die Überobligatorium-Zinsen sind reglementarisch und weichen oft ab.
  • Rentenumwandlung (obligatorischer Teil):
    Jahresrenteoblig.=oblig. Altersguthaben×6,8%
    Überobligatorium häufig tiefere umhüllende Sätze; entscheidend ist die Gesamtleistung ≥ BVG-Minimum.
Hinweis: Dienstjahre wirken doppelt – über die Anzahl Sparjahre und über die Zinsdauer (Zinseszins). Bei späten Einkäufen gilt eine dreijährige Sperrfrist bis zu Kapitalbezügen (Reglement/Steuerpraxis beachten).

FAQ (Häufig gestellte Fragen) – kurze Antworten vom Treuhänder

Arbeitnehmende mit Jahreslohn ≥ CHF 22 680 bei einem Arbeitgeber (2025). Beginn frühestens mit 17; zunächst Risikoschutz (bis 24), danach Altersgutschriften.

Autorin und hinweis

Karin Gray, Of Councel, Goldblum and Partners (12 Jahre Praxis).

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Gesetz, Verordnungen und das Reglement Ihrer BVG Pensionskasse.

Quellen:

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