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Säule 3a Maximalbetrag 2026 und 2025 Limiten Steuern und Strategien

Marcus Altenburg, Counsel
10 Februar, 2026
Die Säule 3a bleibt 2026 eines der attraktivsten Instrumente der privaten Altersvorsorge in der Schweiz. Der Maximalbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse liegt bei CHF 7'258, für Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse bei CHF 36'288 oder 20 % des Nettoerwerbseinkommens. Diese Limiten gelten unverändert seit 2025.
«Die Säule 3a ist mehr als nur ein Sparkonto. Wer die Maximalbeträge konsequent ausschöpft und mehrere Konten strategisch nutzt, kann über die Jahre fünfstellige Steuerersparnisse realisieren. Entscheidend ist, die Einzahlungen frühzeitig zu planen und die Bezugsstrategie von Anfang an mitzudenken.» — Marcus Altenburg, Goldblum and Partners

Säule 3a Maximalbetrag 2025 und 2026 – die aktuellen Limiten

Für 2025 und 2026 gelten folgende Maximalbeträge: Erwerbstätige mit Anschluss an eine Pensionskasse (2. Säule) dürfen maximal CHF 7'258 pro Jahr einzahlen. Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse können bis zu CHF 36'288 oder 20 % des Nettoerwerbseinkommens einzahlen.

Säule 3a Maximalbeträge 2026

MIT PENSIONSKASSE
Maximalbetrag 2026
CHF 7'258
→ unverändert seit 2025
Berechnung
Pauschalbetrag
(8 % des BVG-Maximums)
OHNE PENSIONSKASSE
Maximalbetrag 2026
CHF 36'288
→ unverändert seit 2025
Berechnung
Max. 20 % Nettoeinkommen
(bis zur Obergrenze)

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), 2025

«Die Maximalbeträge 2025/2026 betragen CHF 7'258 (mit PK) und CHF 36'288 (ohne); abgeleitet aus 8 % bzw. 40 % der BVG-Maximalrente.» — VIAC, 2025
Diese Beträge wurden vom Bundesrat per 1. Januar 2025 festgelegt. Der Maximalbetrag für Angestellte entspricht 8 % des BVG-Maximums (oberer Grenzbetrag = 3×AHV-Maximalrente, 2026: CHF 90'720). Der Betrag für Selbständige macht 40 % dieses Grenzbetrags aus.

Maximaler 3a-Beitrag – Unterschiede für Angestellte und Selbständigerwerbende

Der zentrale Unterschied liegt in der Berechnungsgrundlage. Angestellte mit Pensionskasse zahlen einen fixen Pauschalbetrag ein. Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse berechnen ihren Maximalbetrag prozentual vom Nettoeinkommen.

Unterschiede in der Berechnung

Angestellte (mit PK)

Maximalbetrag
CHF 7'258
Berechnungsgrundlage
Fixer Pauschalbetrag
Voraussetzung
Anschluss an 2. Säule

Selbständige (ohne PK)

Maximalbetrag
CHF 36'288
Berechnungsgrundlage
20 % des Nettoeinkommens
Voraussetzung
AHV-pflichtiges Einkommen
«Ohne Pensionskasse sind Einzahlungen bis CHF 36'288 bzw. 20 % des Nettoerwerbseinkommens möglich; es gilt der tiefere Betrag.» — Prefex, 2025

Berechnung für Selbständigerwerbende – die 20-Prozent-Regel

«Selbständigerwerbende dürfen 20 % des Nettoerwerbseinkommens in Säule 3a einzahlen, maximal CHF 36'288 (2026).»UBS Switzerland, 2026
Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen maximal 20 % ihres Nettoerwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen. Das Nettoerwerbseinkommen ist das Bruttoerwerbseinkommen abzüglich AHV/IV/EO-Beiträge und Geschäftsaufwände. Die absolute Obergrenze liegt bei CHF 36'288 (2026).

Beispielrechnung:

Szenario 1 – Einkommen unter der Grenze:
Nettoerwerbseinkommen: CHF 100'000
20 % davon: CHF 20'000
Maximal möglicher Beitrag: CHF 20'000

Szenario 2 – Einkommen über der Grenze:
Nettoerwerbseinkommen: CHF 200'000
20 % davon: CHF 40'000
Maximal möglicher Beitrag: CHF 36'288 (gesetzliche Obergrenze greift)

Die Berechnung erfolgt auf Basis des im AHV-Auszug ausgewiesenen Einkommens. Selbständigerwerbende sollten ihre Einzahlungen daher erst nach Vorliegen der definitiven Steuerveranlagung planen.

Strategie – warum mehrere 3a-Konten trotz Maximalbetrag sinnvoll sind

Der jährliche Maximalbetrag gilt für alle Säule-3a-Konten zusammen. Dennoch ist es strategisch sinnvoll, mehrere separate Konten zu führen. Der Grund: Bei der Auszahlung wird jede Kapitalleistung separat besteuert. Durch gestaffelten Bezug über mehrere Jahre lässt sich die Steuerprogression brechen.

Ablauf Vorbezug Wohneigentum

SCHRITT 1
Abklärung

Prüfung der Voraussetzungen und Dokumente bei Bank/Stiftung.

SCHRITT 2
Antrag

Schriftliche Einreichung mit Nachweisen (z. B. Kaufvertragsentwurf).

SCHRITT 3
Auszahlung

Überweisung direkt an den Verkäufer oder Hypothekargeber.

SCHRITT 4
Grundbucheintrag

Eintragung der Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch.

Hinweis: Bei Verheirateten ist die Zustimmung des Partners erforderlich.

«Mehrere 3a-Konten ermöglichen gestaffelte Bezüge über mehrere Jahre und reduzieren die Steuerprogression.»UBS Switzerland, 2026
Ein Beispiel: Wer CHF 300'000 auf einem Konto hat und alles auf einmal bezieht, zahlt aufgrund der progressiven Besteuerung deutlich mehr Steuern. Verteilt man die gleiche Summe auf drei Konten à CHF 100'000 und bezieht sie über drei Jahre gestaffelt, wird jede Auszahlung mit einem niedrigeren Steuersatz belastet.
«Faustregel: Ab etwa CHF 50'000 pro Konto lohnt sich ein zweites für spätere Staffelungen.» UBS Switzerland, 2026
Faustregel: Ab einem Guthaben von ca. CHF 50'000 auf einem Konto lohnt sich die Eröffnung eines zweiten Kontos. Idealerweise werden 3 – 5 Konten gleichmässig gefüllt, um maximale Flexibilität bei der Bezugsstrategie zu haben.

Kapitalbezug der Säule 3a – Planung und Besteuerung

«Kapitalleistungen aus Säule 3a werden separat und zu reduzierten Sätzen besteuert; die Höhe variiert je nach Kanton.»UBS Switzerland, 2026
Die Auszahlung aus der Säule 3a unterliegt der Kapitalleistungssteuer. Diese wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz erhoben. Die Höhe der Steuer variiert stark nach Kanton und Zivilstand.

Wichtig: Alle Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres werden zusammengezählt und gemeinsam besteuert. Wer mehrere Konten hat, sollte die Auszahlungen daher auf verschiedene Jahre verteilen. So bleibt jede Einzelauszahlung in einer niedrigeren Progressionsstufe.

Die Kapitalleistungssteuer wird direkt an der Quelle abgezogen. Der Steuersatz ist je nach Kanton stark unterschiedlich. Eine genaue Berechnung empfiehlt sich beim zuständigen Steueramt.

Strategische Planung: Wer den Wohnsitz vor der Pensionierung in einen steuergünstigen Kanton verlegt, kann die Steuerbelastung beim Bezug deutlich senken. Die Auszahlung erfolgt immer im Kanton des Wohnsitzes zum Zeitpunkt des Bezugs.

Vorbezug für Wohneigentum (WEF) – Bedingungen und Vorgehen

Ein vorzeitiger Bezug der Säule 3a ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Der häufigste Grund ist der Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum (WEF-Vorbezug). Die Mittel können für Kauf, Bau, Renovation oder Amortisation einer Hypothek verwendet werden.

Bedingungen:
  • Das Wohneigentum muss selbst bewohnt werden (keine Zweitwohnungen oder Ferienhäuser)
  • Der Vorbezug ist alle 5 Jahre möglich
  • Spätestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter ist kein Vorbezug mehr möglich
  • Bei Verheirateten ist die Zustimmung des Ehepartners erforderlich

Vorgehen in 4 Schritten:
  1. Abklärung mit der Bank/Stiftung: Prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Unterlagen benötigt werden.
  2. Einreichung des Antrags: Schriftlicher Antrag mit Nachweisen (z. B. Kaufvertragsentwurf, Bauplan, Hypothekenvertrag).
  3. Auszahlung: Der Betrag wird direkt an den Verkäufer oder Darlehensgeber überwiesen, nicht an den Versicherten.
  4. Grundbucheintrag: Die Veräusserungsbeschränkung wird im Grundbuch eingetragen – das Wohneigentum kann für eine bestimmte Frist nicht frei verkauft werden.

Wichtig: Der WEF-Vorbezug reduziert die spätere Altersrente. Wer die Mittel nicht für die Altersvorsorge benötigt, sollte prüfen, ob eine Verpfändung der Säule 3a als Alternative zur direkten Auszahlung sinnvoller ist.

Weitere Gründe für einen vorzeitigen Bezug der Säule 3a

Neben dem Wohneigentumserwerb gibt es weitere gesetzlich definierte Gründe für einen vorzeitigen Bezug:

  • ✈️ Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit: Wer sich erstmals selbständig macht oder die Branche wechselt, kann die Säule 3a beziehen (innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit).
  • Bezug einer vollen IV-Rente: Bei Invalidität mit Anspruch auf eine ganze Invalidenrente ist ein Bezug möglich.
  • 🌍 Endgültiges Verlassen der Schweiz (Auswanderung): Bei definitiver Auswanderung kann die Säule 3a ausgezahlt werden. Es fällt eine Quellensteuer an, deren Höhe vom Kantonssitz des Anbieters abhängt.
  • 🛒 Einkauf in eine Pensionskasse: Die Mittel können für einen Einkauf in die 2. Säule verwendet werden, um Vorsorgelücken zu schliessen. Mehr dazu: freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse.

In allen Fällen ist ein schriftlicher Antrag mit entsprechenden Nachweisen erforderlich. Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch.

Wichtige Regeln und Sonderfälle – FAQ-Sektion

«Einzahlungen über dem gesetzlichen Maximalbetrag sind nicht steuerlich abzugsfähig.»UBS Switzerland, 2026

Wer mehr als den Maximalbetrag einzahlt, kann den überschüssigen Betrag nicht von den Steuern abziehen. Die Steuerverwaltung erkennt nur Einzahlungen bis zur gesetzlichen Grenze an. Der Überschuss bleibt auf dem Konto, wird aber steuerlich nicht begünstigt.

Vorgehen bei Übereinzahlung:
  1. Die Vorsorgestiftung muss den überschüssigen Betrag zurückzahlen
  2. Der Versicherte muss die Steuererklärung korrigieren
  3. Es entstehen keine Bussen, aber der Steuervorteil entfällt für den Überschuss

Empfehlung: Führen Sie eine jährliche Kontrolle aller Säule-3a-Konten durch, um Übereinzahlungen zu vermeiden. Bei mehreren Konten ist besondere Vorsicht geboten.

Die passende 3a-Lösung finden – Anbieter im Vergleich

Die Wahl des richtigen Säule-3a-Anbieters hängt von mehreren Faktoren ab: Kosten, Flexibilität, Anlagestrategie und persönliche Risikobereitschaft. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Banklösungen und Versicherungslösungen.

Banklösung:
  • Niedrige Kosten (TER oft unter 0,5 %)
  • Hohe Flexibilität (jederzeit Anbieterwechsel möglich)
  • Wertschriftenlösungen mit Aktienanteil bis 100 %
  • Keine integrierte Risikoabsicherung (Invalidität, Todesfall)

Versicherungslösung:
  • Höhere Kosten (Versicherungsprämien nicht separat ausgewiesen)
  • Integrierte Invaliditäts- und Todesfallversicherung
  • Weniger Flexibilität (Vertragsbindung)
  • Garantierte Mindestverzinsung (oft niedriger als Wertschriftenrendite)

Kriterien für die Anbieterwahl:
  1. Kosten: Total Expense Ratio (TER) bei Wertschriftenlösungen, Verwaltungsgebühren bei Kontolösungen
  2. Performance: Historische Rendite (bei Wertschriften), Zinssatz (bei Kontolösungen)
  3. Aktienanteil: Je höher, desto höher die Renditechance – aber auch das Risiko
  4. Flexibilität: Möglichkeit zum Anbieterwechsel, Anpassung der Anlagestrategie

Weitere Informationen: Steuern sparen in der Schweiz und Steuerberater Schweiz.

Ausblick – was ist für den Säule 3a Maximalbetrag 2027 zu erwarten?

«Der Bundesrat überprüft die 3a-Maximalbeträge grundsätzlich alle zwei Jahre auf Anpassungsbedarf.» — VIAC, 2025
Der Bundesrat überprüft die Maximalbeträge grundsätzlich alle zwei Jahre. Für 2027 wird eine moderate Erhöhung erwartet, falls die Lohnentwicklung und Inflationsrate dies rechtfertigen.

Prognose basierend auf historischen Daten:
  • Szenario 1 (moderate Inflation 1–2 %): Steigerung um ca. CHF 100 – 200 (mit Pensionskasse), CHF 500 – 1'000 (ohne Pensionskasse)
  • Szenario 2 (höhere Inflation >2,5 %): Steigerung bis CHF 300 – 400 (mit Pensionskasse), CHF 1'500 – 2'000 (ohne Pensionskasse)

Die historische Steigerung von 2023 auf 2024 betrug CHF 200 (mit Pensionskasse) bzw. CHF 864 (ohne Pensionskasse). Die Entscheidung für 2027 wird voraussichtlich im Herbst 2026 getroffen.

Zusammenfassung der Schlüsselpunkte für 2026:
Mit Pensionskasse: CHF 7'258 (unverändert seit 2025)
Ohne Pensionskasse: CHF 36'288 oder 20 % Nettoeinkommen (unverändert seit 2025)
Neu 2026: Rückzahlungen verpasster Jahre jetzt möglich (bis 10 Jahre zurück, ab 2025)
Steuersparnis: CHF 1'000 – 2'500 je nach Kanton und Steuersatz
Deadline: 31. Dezember 2026 (Valutadatum massgebend)
Mehrere Konten: Strategisch sinnvoll ab ~CHF 50'000 Gesamtersparnis

Quellenverzeichnis:
  1. VIAC – Pillar 3a maximum contribution for 2026 remains unchanged, 2025
  2. Zurich Switzerland – Top-up pillar 3a payments from 2026, 2025
  3. Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – Die dritte Säule, 2025
  4. UBS Switzerland – Maximum pillar 3a amount in 2026, 2026

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