«Für den Abzug muss die Einzahlung spätestens am 31. Dezember des Steuerjahres verbucht sein.» —
UBS Switzerland, 2026
Die Einzahlung muss spätestens am
31. Dezember 2026 auf dem Säule-3a-Konto eingegangen sein, um im Steuerjahr 2026 abzugsfähig zu sein. Massgebend ist das Valutadatum (Wertstellung), nicht das Überweisungsdatum.
Empfehlung: Überweisen Sie spätestens Mitte Dezember, um Verzögerungen durch Feiertage oder Wochenenden zu vermeiden. Zahlungsaufträge kurz vor Jahresende können unter Umständen erst im neuen Jahr valutieren.
Strategischer Tipp: Wer die Einzahlung zu Jahresbeginn (Januar 2026) tätigt, profitiert von der vollen Verzinsung bzw. Wertentwicklung über 12 Monate. Bei einem monatlichen Dauerauftrag (CHF 605 für Angestellte) verteilt sich die Liquiditätsbelastung gleichmässig. Mehr zur Steuererklärung.