Die Lohnabrechnung in der Schweiz setzt sich aus mehreren standardisierten Komponenten zusammen. Sie beginnt mit dem Bruttolohn, der entweder als Monatsgehalt oder Stundenlohn vereinbart wird. Zusätzlich können Zuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit, Überstunden, Provisionen oder Bonuszahlungen hinzukommen. Auch Spesenvergütungen oder Naturalleistungen, wie die private Nutzung eines Firmenwagens, sind Bestandteil des Bruttolohns.
Vom Bruttolohn werden gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben abgezogen. Dazu zählen insbesondere die Beiträge an AHV, IV, EO sowie ALV und je nach Situation auch Beiträge an Pensionskassen (BVG), Nichtberufsunfallversicherung (NBU) oder Krankentaggeldversicherung (KTG). Bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden kommt zudem der Abzug der Quellensteuer hinzu.
Weitere potenzielle Abzüge sind Gewerkschaftsbeiträge, kantonale Steuern, Mahlzeitenspesen oder freiwillige Versicherungen. Der verbleibende Betrag ist der Nettolohn, der auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen wird.
Die Lohnabrechnung endet meist mit einer tabellarischen Übersicht, die alle Positionen transparent ausweist. In der Praxis nutzen viele Unternehmen für diese Prozesse spezialisierte Softwarelösungen oder Dienstleister, die oft direkt an ein
Kapitaleinzahlungskonto oder Geschäftskonto angebunden sind. Unternehmen sind verpflichtet, ihren Mitarbeitenden monatlich eine verständliche Abrechnung auszuhändigen. Diese dient nicht nur der Information, sondern auch als Nachweis für Behörden, Vermieter oder Banken.
Durch die Vielzahl an Regelungen und individuellen Faktoren ist es für Unternehmen wichtig, eine verlässliche Lohnbuchhaltung zu führen – sei es intern oder durch externe Dienstleister. Eine korrekte Abrechnung schützt nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern stärkt auch das Vertrauen und die Zufriedenheit der Belegschaft.