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Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Louis Mummenthaler
3. Juni, 2025

Inhaltsverzeichnis

Einführung in die Lohn-/Gehaltsbuchhaltung

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ist ein zentrales Element im Personalwesen jedes Unternehmens in der Schweiz. Sie stellt sicher, dass alle gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben eingehalten werden und die Mitarbeitenden korrekt und pünktlich entlöhnt werden. Darüber hinaus ist sie ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Arbeitgeber, den Sozialversicherungen und den Steuerbehörden.

Die korrekte Lohnabrechnung umfasst zahlreiche Komponenten: Bruttolohn, gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben, Quellensteuern, Kinder- und Familienzulagen sowie allfällige individuelle Abzüge. Je nach Branche, Kanton und Nationalität der Mitarbeitenden können diese Komponenten stark variieren, was die Lohnbuchhaltung zu einem komplexen Aufgabenbereich macht.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Einhaltung der Deklarations- und Abgabefristen gegenüber AHV, IV, ALV, SUVA und weiteren Institutionen. Fehler oder Verspätungen können nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeitenden beeinträchtigen.

Zudem ist die Lohnbuchhaltung für die interne Unternehmensführung essenziell: Sie liefert die Basis für die Budgetplanung, Kostenkontrolle und strategische Entscheidungen im HR-Bereich.

Gleichzeitig ist sie für Mitarbeitende ein Indikator für Fairness und Transparenz im Unternehmen.
In diesem Überblick zeigen wir, wie sich die Lohnbuchhaltung in der Schweiz strukturiert, welche Bestandteile in der Abrechnung enthalten sind und welche gesetzlichen Abgaben zu berücksichtigen sind. Ziel ist es, Klarheit zu schaffen und praxisnahe Orientierung für Unternehmen und HR-Verantwortliche zu geben. Bereits im Rahmen der Firmengründung Voraussetzungen sollten Unternehmen die zukünftige Lohnbuchhaltung strategisch mitdenken.
Gehalts-/Lohnabrechnung verstehen

Gehalts-/Lohnabrechnung verstehen

Die Lohnabrechnung in der Schweiz setzt sich aus mehreren standardisierten Komponenten zusammen. Sie beginnt mit dem Bruttolohn, der entweder als Monatsgehalt oder Stundenlohn vereinbart wird. Zusätzlich können Zuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit, Überstunden, Provisionen oder Bonuszahlungen hinzukommen. Auch Spesenvergütungen oder Naturalleistungen, wie die private Nutzung eines Firmenwagens, sind Bestandteil des Bruttolohns.

Vom Bruttolohn werden gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben abgezogen. Dazu zählen insbesondere die Beiträge an AHV, IV, EO sowie ALV und je nach Situation auch Beiträge an Pensionskassen (BVG), Nichtberufsunfallversicherung (NBU) oder Krankentaggeldversicherung (KTG). Bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden kommt zudem der Abzug der Quellensteuer hinzu.

Weitere potenzielle Abzüge sind Gewerkschaftsbeiträge, kantonale Steuern, Mahlzeitenspesen oder freiwillige Versicherungen. Der verbleibende Betrag ist der Nettolohn, der auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen wird.

Die Lohnabrechnung endet meist mit einer tabellarischen Übersicht, die alle Positionen transparent ausweist. In der Praxis nutzen viele Unternehmen für diese Prozesse spezialisierte Softwarelösungen oder Dienstleister, die oft direkt an ein Kapitaleinzahlungskonto oder Geschäftskonto angebunden sind. Unternehmen sind verpflichtet, ihren Mitarbeitenden monatlich eine verständliche Abrechnung auszuhändigen. Diese dient nicht nur der Information, sondern auch als Nachweis für Behörden, Vermieter oder Banken.

Durch die Vielzahl an Regelungen und individuellen Faktoren ist es für Unternehmen wichtig, eine verlässliche Lohnbuchhaltung zu führen – sei es intern oder durch externe Dienstleister. Eine korrekte Abrechnung schützt nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern stärkt auch das Vertrauen und die Zufriedenheit der Belegschaft.
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Familienzulagen: Höhe und Unterschiede

Familienzulagen sind gesetzlich geregelte Leistungen, die Arbeitnehmenden mit Kindern zustehen. In der Schweiz umfassen sie in der Regel Kinder- und Ausbildungszulagen, die je nach Kanton unterschiedlich hoch ausfallen. Die Minimalbeträge sind im Familienzulagengesetz (FamZG) festgelegt, Kantone oder Branchen können jedoch höhere Beträge vorsehen.

Die Kinderzulage beträgt mindestens CHF 200 pro Monat und Kind bis zum 16. Geburtstag. Für Kinder in Ausbildung bis maximal zum 25. Lebensjahr gilt die Ausbildungszulage von mindestens CHF 250 pro Monat. In einigen Kantonen liegen diese Beträge deutlich darüber – so werden beispielsweise in Zürich oder Genf zum Teil höhere kantonale Zulagen ausgezahlt.

Arbeitgebende sind verpflichtet, die Zulagen über die Lohnabrechnung auszuzahlen. Die Finanzierung erfolgt über paritätische Beiträge an die Familienausgleichskassen, die sowohl von Arbeitgebenden als auch -nehmenden entrichtet werden. Für Selbstständige und Nichterwerbstätige gelten Sonderregelungen.

Familienzulagen sind lohnneutrale Leistungen – sie gelten nicht als Lohnbestandteil und sind grundsätzlich steuerfrei. Dennoch müssen sie korrekt abgerechnet und dokumentiert werden, da sie in die Gesamtbetrachtung der Sozialleistungen einfließen.
Weitere Abzüge: ALV, Militär, Unfall, Quellensteuer

Weitere Abzüge: ALV, Militär, Unfall, Quellensteuer

Neben den Beiträgen an AHV, IV und EO sind in der Schweiz weitere Lohnabzüge gesetzlich vorgeschrieben. Besonders relevant sind die Arbeitslosenversicherung (ALV), Militärversicherung, Unfallversicherung und bei bestimmten Personen die Quellensteuer.

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) beträgt 2,2 % bis zu einem Lohn von CHF 148’200 pro Jahr. Auf darüber hinausgehende Lohnanteile wird zusätzlich ein Solidaritätsbeitrag von 1 % erhoben. Die Beiträge werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen.

Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) ist für alle Angestellten obligatorisch, die mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten. Die Prämien hierfür gehen vollständig zulasten der Arbeitnehmenden und werden monatlich vom Lohn abgezogen. Berufsunfall- und Berufskrankheitenversicherungen hingegen werden vom Arbeitgeber getragen.

Militärversicherungsabgaben sind meist bereits in den Unfallversicherungsprämien enthalten. Bei bestimmten Berufsgruppen oder Einsätzen im Zivilschutz können zusätzliche Beiträge fällig werden, die jedoch in der Praxis selten separat erscheinen.

Die Quellensteuer betrifft ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C. Der Steuersatz richtet sich nach dem Einkommen, dem Zivilstand, der Anzahl Kinder sowie dem Wohnkanton. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Quellensteuer direkt vom Bruttolohn abzuziehen und an die kantonale Steuerbehörde abzuführen.

Diese zusätzlichen Abzüge machen die Lohnbuchhaltung komplex. Sie erfordern nicht nur präzise Berechnungen, sondern auch eine ständige Aktualisierung der kantonalen Vorgaben und Beitragssätze. Viele Unternehmen setzen deshalb auf spezialisierte Lohnsoftware oder externe Lohnbüros, um den administrativen Aufwand zu minimieren und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Adam Abdellaoui

Off-Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

Nettolohn: Definition und Berechnung

Der Nettolohn ist der Betrag, der nach Abzug aller gesetzlichen und freiwilligen Beiträge vom Bruttolohn übrig bleibt und dem Mitarbeitenden ausbezahlt wird. Er ist somit der effektiv verfügbare Lohn.

Zur Berechnung des Nettolohns werden vom Bruttolohn sämtliche Sozialversicherungsbeiträge wie AHV, IV, EO, ALV, NBU, BVG sowie gegebenenfalls die Quellensteuer abgezogen. Auch weitere individuelle Abzüge wie Kantinenkosten oder private Versicherungen werden berücksichtigt.

Die transparente und fehlerfreie Berechnung des Nettolohns ist für das Vertrauen der Mitarbeitenden und für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben entscheidend.
Rolle von Tarifverträgen

Rolle von Tarifverträgen

Tarifverträge, auch Gesamtarbeitsverträge (GAV) genannt, spielen in der Schweiz eine bedeutende Rolle bei der Lohnfestlegung und -abrechnung. Sie regeln unter anderem Mindestlöhne, Lohnklassen, Arbeitszeiten, Zulagen sowie weitere arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen und gelten für ganze Branchen oder Berufsgruppen.

In Branchen mit GAV sind Arbeitgeber verpflichtet, die darin festgelegten Lohnbestimmungen zu berücksichtigen. Dazu zählen Mindestlöhne, Ferienansprüche, Zuschläge für Überstunden oder Nachtarbeit sowie spezifische Beiträge an Branchenfonds. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird in der Regel durch paritätische Kommissionen kontrolliert.

Auch wenn ein GAV nicht direkt zur Anwendung kommt, können darin enthaltene Lohnempfehlungen oder Branchenstandards eine Orientierung für die interne Lohnpolitik eines Unternehmens bieten. Sie fördern Transparenz und Vergleichbarkeit innerhalb einer Branche.

Für Unternehmen bedeutet ein GAV aber auch zusätzlichen administrativen Aufwand, da etwa spezifische Abzüge oder zusätzliche Beitragszahlungen zu leisten sind. Gleichzeitig profitieren Arbeitgebende von klaren Rahmenbedingungen und einer verringerten Konfliktanfälligkeit im Arbeitsverhältnis.

HR-Verantwortliche sollten stets prüfen, ob ein GAV für ihre Branche besteht und ob dieser allgemeinverbindlich erklärt wurde. Die Informationen dazu sind bei den kantonalen Amtsstellen oder dem SECO erhältlich. Ein bewusster Umgang mit Tarifverträgen trägt dazu bei, Lohnabrechnungen rechtssicher und sozial verträglich zu gestalten.
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Deklaration: Fristen und Prozesse

Die Deklaration der Lohnsummen gegenüber Sozialversicherungen und Behörden ist eine zentrale Pflicht für Unternehmen in der Schweiz. Sie dient als Grundlage für die korrekte Abrechnung und Kontrolle aller gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge.

Einmal jährlich müssen Arbeitgeber die gesamte ausbezahlte Lohnsumme an die zuständigen Ausgleichskassen melden. Die Frist für diese Jahreslohndeklaration liegt in der Regel im Januar des Folgejahres. Auf Basis dieser Angaben werden die definitiven Beiträge an AHV, IV, EO und ALV berechnet. Provisorische Zahlungen, die quartalsweise geleistet wurden, werden dabei ausgeglichen.

Zusätzlich müssen Unternehmen Quellensteuern, BVG-Beiträge, Unfallversicherungsprämien und Familienzulagen separat deklarieren – teils monatlich, teils quartalsweise. Für diese Deklarationen ist ein aktueller Handelsregistereintrag erforderlich, der unter anderem den offiziellen Firmensitz und die zeichnungsberechtigten Personen bestätigt. Die genauen Fristen und Formulare variieren je nach Kanton, Branche und Anzahl Mitarbeitender.

Versäumnisse oder fehlerhafte Angaben können zu Nachforderungen, Bussen oder Zinsen führen. Deshalb ist es ratsam, den Prozess mithilfe von Lohnbuchhaltungssoftware oder spezialisierten Treuhändern zu automatisieren und zu kontrollieren. Moderne Systeme bieten elektronische Schnittstellen zu Behördenportalen und reduzieren den administrativen Aufwand erheblich.

Eine korrekte und fristgerechte Deklaration sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen von Behörden und Mitarbeitenden in das Unternehmen.
Tools und Auslagerung

Tools und Auslagerung

Die Lohnbuchhaltung ist komplex, weshalb viele Unternehmen auf digitale Hilfsmittel oder externe Dienstleister zurückgreifen. Moderne Lohnsoftware erleichtert die Erfassung von Löhnen, Abzügen und Zulagen. Sie erstellt automatisch Lohnabrechnungen, Jahresausweise und Meldungen an Sozialversicherungen.

Einige Tools bieten Schnittstellen zu ELM (einheitliches Lohnmeldeverfahren), wodurch Deklarationen effizient und ohne Medienbrüche erfolgen können. Auch Mehrsprachigkeit, Cloud-Funktionen und automatische Updates gehören bei führenden Anbietern zum Standard.

Alternativ kann die Lohnbuchhaltung ausgelagert werden. Treuhandbüros und spezialisierte Payroll-Anbieter übernehmen dabei sämtliche Aufgaben – von der Abrechnung bis zur Kommunikation mit Behörden. Dies spart Zeit, senkt Fehlerquellen und schafft intern Kapazitäten.

Gerade kleinere Unternehmen profitieren davon, weil sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Dabei stellt sich häufig die Frage nach der richtigen Rechtsform – GmbH oder AG – da diese auch Einfluss auf die Ausgestaltung der Lohnbuchhaltung haben kann. Wichtig ist dabei, einen erfahrenen und vertrauenswürdigen Partner zu wählen, der mit den kantonalen Regelungen vertraut ist und auf moderne Technologie setzt.
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Überblick über Abzüge und Beitragssätze

In der Schweiz setzen sich die gesetzlichen Lohnabzüge aus verschiedenen Komponenten zusammen, die paritätisch oder einseitig vom Arbeitnehmer getragen werden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Beitragssätze
  • AHV: 8,7 % (je 4,35 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
  • IV: 1,4 % (je 0,7 %)
  • EO: 0,5 % (je 0,25 %)
  • ALV: 2,2 % bis CHF 148’200, darüber hinaus 1 % Solidaritätsabgabe
  • BVG (Pensionskasse): je nach Alter und Vorsorgeplan unterschiedlich, meist 7–18 %
  • NBU (Nichtberufsunfall): zwischen 0,7 % und 2,5 %, vollständig durch Arbeitnehmer getragen
Zusätzlich können Quellensteuer, Krankentaggeldversicherung (KTG), Familienausgleichskasse und kantonale Abgaben hinzukommen. Der genaue Abzug hängt von Faktoren wie Alter, Lohnhöhe, Arbeitsort und Zivilstand ab.

Eine übersichtliche Darstellung der Abzüge auf der Lohnabrechnung schafft Transparenz und Vertrauen. Unternehmen sind verpflichtet, sämtliche Positionen klar auszuweisen.

Regelmäßige Updates der Beitragssätze, z. B. durch Gesetzesrevisionen, müssen zeitnah in der Lohnbuchhaltung berücksichtigt werden. Hierbei hilft eine aktuelle Lohnsoftware oder ein professioneller Payroll-Dienstleister.

Eine sorgfältige und aktuelle Verwaltung aller Lohnabzüge bildet das Fundament für eine rechtssichere und faire Gehaltsabrechnung – im Interesse von Mitarbeitenden, Unternehmen und Behörden. Auch bei strukturellen Änderungen wie einer Beteiligungsübertragung sollten Firmenanteile verkauft und in der Lohnbuchhaltung nachvollziehbar dokumentiert werden.

Fazit

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung in der Schweiz ist komplex, aber zugleich hochstrukturiert. Wer alle gesetzlichen Abgaben kennt und korrekt umsetzt, sichert nicht nur die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, sondern auch die Einhaltung sämtlicher Vorschriften.

Moderne Tools, klare Prozesse, transparente Kommunikation und – bei Bedarf – erfahrene externe Partner wie Treuhänder oder Lohnbüros helfen Unternehmen dabei, effizient und rechtssicher zu arbeiten. Neben diesen organisatorischen Aspekten gewinnt auch strategisches Online-Marketing an Bedeutung, um qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen und das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Wer regelmäßig kontrolliert und optimiert, spart nicht nur Kosten, sondern stärkt auch die Vertrauensbasis im Unternehmen.

Ob es um AHV-Beiträge, Quellensteuer oder BVG geht: Eine saubere Lohnbuchhaltung ist mehr als nur Pflicht – sie ist ein zentraler Baustein nachhaltiger Unternehmensführung.

Adam Abdellaoui

Off-Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

FAQ – Häufige Fragen zur Lohnbuchhaltung in der Schweiz

Die Lohnabrechnung enthält den Bruttolohn, Sozialabzüge (AHV, IV, EO, ALV), freiwillige Abzüge, Familienzulagen sowie den Nettolohn.
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