2. November 2025

Goldblum & Partners berät Bildungs-Startup bei der Wahl der optimalen Rechtsform in der Schweiz

Die Anwaltskanzlei Goldblum & Partners hat eine internationale Mandantin bei der Gründung und Registrierung eines Bildungs- und Technologie-Startups in der Schweiz beraten.

Die Mandantin beabsichtigte zunächst, einen Verein (Association) zu gründen – eine in der Schweiz weit verbreitete Rechtsform für gemeinnützige, kulturelle oder sportliche Projekte. Nach einer vertieften rechtlichen Analyse empfahl Goldblum & Partners jedoch die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG), da diese Struktur die geschäftlichen und langfristigen Ziele der Mandantin besser unterstützte.

Rechtliche Analyse und Vorgehen

Das Team von Goldblum & Partners analysierte die Ziele der Mandantin und erstellte ein umfassendes Rechtsgutachten zu Governance, Haftung, Besteuerung und Finanzierungsmöglichkeiten nach Schweizer Recht. Obwohl der Verein (Association) geringe Gründungshürden und kaum Kapitalanforderungen hat, ist er in erster Linie für nicht-kommerzielle Zwecke gedacht.

Gemäss Art. 60–79 ZGB kann ein Verein von mindestens zwei Personen ohne Mindestkapital gegründet werden. Nur Vereine, die eine kaufmännische Tätigkeit ausüben oder einer Revisionspflicht unterliegen, müssen im Handelsregister eingetragen werden. Ein Eintrag erhöht die Transparenz und Glaubwürdigkeit, bringt jedoch zusätzliche Pflichten wie Buchführung und Revisionsanforderungen mit sich.

In der Schweiz existieren schätzungsweise 80 000 bis 100 000 aktive Vereine (Associations), was die Popularität dieser Rechtsform für gemeinschaftliche und kulturelle Zwecke unterstreicht.

Nach Prüfung aller Faktoren empfahl Goldblum & Partners die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG), um Skalierbarkeit, Investorenbeteiligung und eine klare Corporate Governance sicherzustellen. Die Kanzlei übernahm die vollständige Abwicklung des Gründungsprozesses – von der Ausarbeitung der Statuten über die notarielle Beurkundung bis hin zur Eintragung im kantonalen Handelsregister.

Abstimmung mit dem Handelsregister und Namensfreigabe

Während des Registrierungsprozesses stellte sich heraus, dass der von der Mandantin gewählte Firmenname klanglich bestehenden internationalen Marken ähnelte. Um eine mögliche Ablehnung durch das Handelsregister zu vermeiden, bereitete das Team von Goldblum & Partners eine begründete Stellungnahme vor und beantragte vorab eine Namensfreigabe, die erfolgreich erteilt wurde.

Dank dieser proaktiven Vorgehensweise konnte die Firma ohne Verzögerung und ohne kostspielige Anpassungen der Dokumente eingetragen werden. Das Startup ist inzwischen erfolgreich als AG registriert und wird weiterhin juristisch und administrativ von Goldblum & Partners begleitet.

Bedeutung des Projekts

Der Fall zeigt, wie wichtig die Wahl der passenden Rechtsform in der Schweiz bereits in der Gründungsphase ist. Durch die frühzeitige rechtliche und strategische Begleitung konnte die Mandantin spätere Umstrukturierungen und Markenkonflikte vermeiden.

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