Wissensdatenbank

Buchhaltung in der Schweiz – Pflicht, Praxis und Potenzial für Unternehmen (2025)

Dari Podhur, Counsel
7 März, 2025 - Aktualisiert: Mai 2025

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Die Buchhaltung ist weit mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – sie ist das Fundament jeder wirtschaftlich tragfähigen Unternehmung in der Schweiz. Sie dient der finanziellen Steuerung, der Haftungsvermeidung und bildet die Grundlage für die Steuererklärung, die Jahresrechnung, die Mehrwertsteuer-Abrechnung (MWST) und die Kommunikation mit Banken, Investoren oder dem Handelsregisteramt.

Ob Einzelfirma, GmbH, AG oder Stiftung: Jede Organisation mit wirtschaftlicher Tätigkeit unterliegt der Pflicht zur ordnungsgemässen Buchführung nach den Vorgaben des Obligationenrechts (Art. 957 ff. OR), ergänzt durch steuerrechtliche und branchenspezifische Bestimmungen.

Wer ist in der Schweiz buchhaltungspflichtig?

Gemäss Schweizer Recht müssen alle juristischen Personen sowie Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz ab CHF 500’000 eine doppelte Buchführung führen. Darunter ist eine vereinfachte Buchhaltung zulässig, bestehend aus einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und einem Vermögensnachweis.

Buchhaltungspflichtig sind insbesondere:
  • Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ab Gründung
  • Kollektiv- und Kommanditgesellschaften mit Umsätzen über CHF 500’000
  • Stiftungen und Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit
  • ausländische Unternehmen mit steuerpflichtiger Leistung in der Schweiz (MWST)

Auch gemeinnützige Organisationen, die in der Schweiz operieren oder spendensteuerbefreit sein wollen, benötigen eine revisionssichere Buchführung.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich direkt oder per E-Mail an uns, wenn Sie Unterstützung benötigen. Wir sind da, um Ihnen weiterzuhelfen.

Was gehört zur vollständigen Buchhaltung?

Die gesetzlich geforderte Buchhaltung muss jederzeit klar, systematisch und nachvollziehbar sein. Sie umfasst unter anderem:
  • laufende Finanzbuchhaltung:
    Erfassung aller Geschäftsvorfälle (inkl. Belege)
  • Kontenplan:
    Gliederung nach Aktiven, Passiven, Aufwand, Ertrag gemäss FER oder OR
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Bankabstimmungen, Kassenbuch, Nebenbücher
  • MWST-Abrechnung:
    je nach Meldeform (effektiv oder Saldosteuersatz)
  • Lohnbuchhaltung
    (inkl. Quellensteuer, Sozialabgaben, BVG)
  • Jahresabschluss:
    Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (je nach Grösse auch Geldflussrechnung)
Bei der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall mindestens zweimal erfasst – einmal auf der Soll-Seite, einmal auf der Haben-Seite.

Aufbewahrungspflichten & Revisionssicherheit

Gemäss Art. 958f OR sind Buchhaltungsunterlagen und Geschäftskorrespondenz mindestens 10 Jahre aufzubewahren – dies kann auch elektronisch erfolgen, sofern die Unveränderbarkeit, Lesbarkeit und Systematik gewährleistet ist.

Aufbewahrungspflichtig sind z. B.:
  • Buchungsbelege (Rechnungen, Quittungen, Verträge)
  • Buchungsjournale, Hauptbuch, Nebenbücher
  • MWST-Abrechnungen, Lohnabrechnungen, Steuerbescheide
  • Jahresabschlüsse, Revisionsberichte, Generalversammlungsprotokolle

Kosten der Buchhaltung in der Schweiz

Die Kosten der Buchhaltung variieren je nach Unternehmensform, Komplexität und interner Organisation. Einzelunternehmen ohne MWST-Pflicht können mit monatlichen Kosten ab CHF 150 rechnen, während GmbHs oder AGs mit Lohnbuchhaltung, MWST und Reporting deutlich höhere Anforderungen haben.

Buchhaltungssoftware in der Schweiz

Die Wahl der richtigen Buchhaltungssoftware ist entscheidend für Effizienz, Revisionssicherheit und MWST-Konformität. In der Schweiz bewährte Programme sind:
  • Abacus
    ERP-Lösung für mittlere bis grosse Unternehmen
  • Bexio
    Cloud-basierte Buchhaltung für KMU und Startups
  • Banana Accounting
    geeignet für Selbstbucher, Vereine, Stiftungen
  • Sage 50 Extra
    modulare Lösung für KMU mit Schweizer MWST-Logik
  • WinBIZ
    besonders beliebt im Handwerks- und Dienstleistungsbereich
Wichtig ist, dass die Software:

  • dem Obligationenrecht (OR) und MWSTG entspricht
  • revisionssicher speichert (z. B. PDF/A, Audit-Log)
  • Schnittstellen zu E-Banking, Lohn, Debitoren bietet

Externe Buchhaltung & Treuhand in der Praxis

Viele Unternehmen entscheiden sich für Outsourcing der Buchhaltung, insbesondere bei fehlender interner Kapazität oder zur Reduktion von Haftungsrisiken. Treuhänder übernehmen dabei:
  • Einrichtung der Buchhaltung inkl. Kontenplan
  • periodische Verbuchung & MWST-Abrechnung
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Vertretung gegenüber der ESTV, AHV, SVA oder Steuerbehörden
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen oder Reorganisationen
Goldblum & Partners vereint dabei juristische Expertise mit Treuhandpraxis – ideal für Mandanten mit komplexer Struktur, internationalen Beteiligungen oder regulatorischem Bezug.

Häufige Fehler und rechtliche Risiken

Viele Unternehmer unterschätzen den Umfang und die rechtlichen Risiken mangelnder Buchhaltung:
  • Nichtmeldung bei der MWST kann zu Nachsteuern, Zinsen und Bussgeld führen
  • fehlende Belege machen Buchungen angreifbar
  • private Ausgaben in der Buchhaltung gefährden die steuerliche Abzugsfähigkeit
  • verspätete Einreichung von Jahresrechnungen oder Steuererklärungen führt zu Verzugszinsen
  • fehlende Aufbewahrung kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben

Häufige Fehler und rechtliche Risiken

Als auf Gesellschafts-, Steuer- und Treuhandrecht spezialisierte Kanzlei bietet Goldblum & Partners:
  • Einrichtung und Betreuung von Buchhaltungssystemen für GmbH, AG, Stiftung oder Holding
  • Vertretung bei Steuerrevisionen, Betriebsprüfungen, Betreibungen
  • Unterstützung bei MWST-Rückerstattungen und Korrekturabrechnungen
  • Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen, Lohnbuchhaltung, Quellensteuer
  • Begleitung bei Gründung, Umstrukturierung, Migration von Buchhaltungssystemen

Wir arbeiten mit Mandanten in Zürich, Zug, Luzern, Basel und international – in deutscher, englischer, französischer und ukrainischer Sprache.

Maria Werner

Sachbearbeiterin
+41 (44) 5152530

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge, MWST-Abrechnungen, Lohnunterlagen und Quittungen. Alle Geschäftsvorfälle müssen vollständig belegbar sein.
Inhaltsübersicht
Fachgebiete
Standorte
Stockerstrasse, 45,
8002 Zürich
Baarerstrasse, 25,
6300 Zug
Folgen Sie uns
Facebook
LinkedIn
X.com
© 2008-2025 Copyright Goldblum und Partner AG. Alle Rechte vorbehalten.
Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Website sind nicht als Rechtsberatung gedacht und begründen kein Mandatsverhältnis. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen, Dokumente oder Formulare sind nur für allgemeine Informationszwecke bestimmt und dürfen nicht als Rechtsberatung angesehen werden. Die Gesetze ändern sich regelmässig; daher sind die Informationen auf dieser Website möglicherweise nicht korrekt. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie einen Rechtsbeistand aufsuchen, um Ihre Rechte und Pflichten nach geltendem Recht und unter Berücksichtigung Ihrer spezifischen Umstände zu ermitteln.
Nach oben
Instagram