Die Buchhaltung ist weit mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – sie ist das Fundament jeder wirtschaftlich tragfähigen Unternehmung in der Schweiz. Sie dient der finanziellen Steuerung, der Haftungsvermeidung und bildet die Grundlage für die Steuererklärung, die Jahresrechnung, die Mehrwertsteuer-Abrechnung (MWST) und die Kommunikation mit Banken, Investoren oder dem Handelsregisteramt.
Ob Einzelfirma, GmbH, AG oder Stiftung: Jede Organisation mit wirtschaftlicher Tätigkeit unterliegt der Pflicht zur ordnungsgemässen Buchführung nach den Vorgaben des Obligationenrechts (Art. 957 ff. OR), ergänzt durch steuerrechtliche und branchenspezifische Bestimmungen.
Wer ist in der Schweiz buchhaltungspflichtig?
Gemäss Schweizer Recht müssen alle juristischen Personen sowie Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz ab CHF 500’000 eine doppelte Buchführung führen. Darunter ist eine vereinfachte Buchhaltung zulässig, bestehend aus einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und einem Vermögensnachweis.
Buchhaltungspflichtig sind insbesondere:
Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ab Gründung
Kollektiv- und Kommanditgesellschaften mit Umsätzen über CHF 500’000
Stiftungen und Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit
ausländische Unternehmen mit steuerpflichtiger Leistung in der Schweiz (MWST)
Auch gemeinnützige Organisationen, die in der Schweiz operieren oder spendensteuerbefreit sein wollen, benötigen eine revisionssichere Buchführung.
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Was gehört zur vollständigen Buchhaltung?
Die gesetzlich geforderte Buchhaltung muss jederzeit klar, systematisch und nachvollziehbar sein. Sie umfasst unter anderem:
laufende Finanzbuchhaltung:
Erfassung aller Geschäftsvorfälle (inkl. Belege)
Kontenplan:
Gliederung nach Aktiven, Passiven, Aufwand, Ertrag gemäss FER oder OR
Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Bankabstimmungen, Kassenbuch, Nebenbücher
MWST-Abrechnung:
je nach Meldeform (effektiv oder Saldosteuersatz)
Lohnbuchhaltung
(inkl. Quellensteuer, Sozialabgaben, BVG)
Jahresabschluss:
Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (je nach Grösse auch Geldflussrechnung)
Bei der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall mindestens zweimal erfasst – einmal auf der Soll-Seite, einmal auf der Haben-Seite.
Aufbewahrungspflichten & Revisionssicherheit
Gemäss Art. 958f OR sind Buchhaltungsunterlagen und Geschäftskorrespondenz mindestens 10 Jahre aufzubewahren – dies kann auch elektronisch erfolgen, sofern die Unveränderbarkeit, Lesbarkeit und Systematik gewährleistet ist.
Die Kosten der Buchhaltung variieren je nach Unternehmensform, Komplexität und interner Organisation. Einzelunternehmen ohne MWST-Pflicht können mit monatlichen Kosten ab CHF 150 rechnen, während GmbHs oder AGs mit Lohnbuchhaltung, MWST und Reporting deutlich höhere Anforderungen haben.
Die Wahl der richtigen Buchhaltungssoftware ist entscheidend für Effizienz, Revisionssicherheit und MWST-Konformität. In der Schweiz bewährte Programme sind:
Abacus
ERP-Lösung für mittlere bis grosse Unternehmen
Bexio
Cloud-basierte Buchhaltung für KMU und Startups
Banana Accounting
geeignet für Selbstbucher, Vereine, Stiftungen
Sage 50 Extra
modulare Lösung für KMU mit Schweizer MWST-Logik
WinBIZ
besonders beliebt im Handwerks- und Dienstleistungsbereich
Wichtig ist, dass die Software:
dem Obligationenrecht (OR) und MWSTG entspricht
revisionssicher speichert (z. B. PDF/A, Audit-Log)
Schnittstellen zu E-Banking, Lohn, Debitoren bietet
Externe Buchhaltung & Treuhand in der Praxis
Viele Unternehmen entscheiden sich für Outsourcing der Buchhaltung, insbesondere bei fehlender interner Kapazität oder zur Reduktion von Haftungsrisiken. Treuhänder übernehmen dabei:
Einrichtung der Buchhaltung inkl. Kontenplan
periodische Verbuchung & MWST-Abrechnung
Erstellung des Jahresabschlusses
Vertretung gegenüber der ESTV, AHV, SVA oder Steuerbehörden
Unterstützung bei Betriebsprüfungen oder Reorganisationen
Goldblum & Partners vereint dabei juristische Expertise mit Treuhandpraxis – ideal für Mandanten mit komplexer Struktur, internationalen Beteiligungen oder regulatorischem Bezug.
Häufige Fehler und rechtliche Risiken
Viele Unternehmer unterschätzen den Umfang und die rechtlichen Risiken mangelnder Buchhaltung:
Nichtmeldung bei der MWST kann zu Nachsteuern, Zinsen und Bussgeld führen
fehlende Belege machen Buchungen angreifbar
private Ausgaben in der Buchhaltung gefährden die steuerliche Abzugsfähigkeit
verspätete Einreichung von Jahresrechnungen oder Steuererklärungen führt zu Verzugszinsen
fehlende Aufbewahrung kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben
Häufige Fehler und rechtliche Risiken
Als auf Gesellschafts-, Steuer- und Treuhandrecht spezialisierte Kanzlei bietet Goldblum & Partners:
Einrichtung und Betreuung von Buchhaltungssystemen für GmbH, AG, Stiftung oder Holding
Vertretung bei Steuerrevisionen, Betriebsprüfungen, Betreibungen
Unterstützung bei MWST-Rückerstattungen und Korrekturabrechnungen
Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen, Lohnbuchhaltung, Quellensteuer
Begleitung bei Gründung, Umstrukturierung, Migration von Buchhaltungssystemen
Wir arbeiten mit Mandanten in Zürich, Zug, Luzern, Basel und international – in deutscher, englischer, französischer und ukrainischer Sprache.
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