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Betreibungsamt in der Schweiz

Dari Podhur, Counsel
25. Februar, 2025

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

In der Schweiz existiert ein streng reguliertes Verfahren zur Schuldeneintreibung, bei dem das Betreibungsamt – eine Vollstreckungsbehörde – eine zentrale Rolle spielt. Es ist für die zwangsweise Einziehung von Forderungen sowie für die Führung von Schuldnerregistern zuständig.

Das Betreibungsverfahren (Betreibung) ermöglicht es Gläubigern, eine Schuldeneintreibung auch ohne vorheriges Gerichtsurteil einzuleiten. Dies bedeutet, dass jede ausstehende Schuld – beispielsweise unbezahlte Rechnungen, rückständige Mietzahlungen oder nicht erfüllte vertragliche Verpflichtungen – beim Betreibungsamt zur zwangsweisen Einziehung eingereicht werden kann.

Die Hauptaufgabe dieser Behörde besteht darin, den Schuldner offiziell über das Bestehen einer Forderung zu informieren und die weitere Durchsetzung des Gläubigeranspruchs im Rahmen des Gesetzes sicherzustellen. Zu beachten ist, dass ein Eintrag im Betreibungsregister (dem Register des Betreibungsamts) die finanzielle Reputation des Schuldners beeinträchtigen und die Anmietung einer Wohnung, die Kreditaufnahme oder sogar eine Anstellung erschweren kann.

Somit spielt das Betreibungsamt eine bedeutende Rolle im Schweizer Finanzsystem, indem es einen gesetzmäßigen Mechanismus zum Schutz der Gläubigerinteressen bietet und den Ablauf bei der Regulierung von Schulden steuert.

Änderungen der Gesetzgebung ab Januar 2025.

Die kantonalen Handelsregisterämter und Aufsichtsbehörden werden ermächtigt, bei Verdacht auf illegale Konkursversuche, Verlegung des Firmensitzes von einem Kanton in einen anderen und Verweigerung der Revision verschärfte Massnahmen durchzuführen.
Bisher konnte jederzeit eine Erklärung abgegeben werden, dass keine Revision notwendig sei.

Dies gilt sowohl für Mantelfirmen (Mantelgesellschaften sind in der Schweiz eine gängige Möglichkeit, schnell ein Unternehmen in der Schweiz zu gründen, ohne eine Firma eintragen zu lassen und ohne genehmigtes Kapital zu hinterlegen) als auch für gewöhnliche Unternehmen und Firmen, die von der FINMA/SRO/SECO beaufsichtigt werden.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Legal Alert.
Betreibungsbegehren

Verfahren der Schuldeneintreibung

Das Schuldeneintreibungsverfahren in der Schweiz ist klar geregelt und beginnt mit der Einreichung eines Antrags beim Betreibungsamt (der Vollstreckungsbehörde) durch den Gläubiger. Dieses Verfahren gilt für natürliche und juristische Personen und erfordert kein vorheriges Gerichtsurteil.

Wer kann eine Betreibung einleiten?

Jede natürliche oder juristische Person, die eine offene Forderung hat, kann sich an das Betreibungsamt wenden. Eine Schuld kann aus unterschiedlichen Gründen entstehen: unbezahlte Rechnungen, Mietschulden, nicht erfüllte vertragliche Pflichten und Ähnliches.

Wie stellt man einen Antrag beim Betreibungsamt?

Das Einreichungsverfahren umfasst mehrere Schritte:

  1. Ausfüllen des Betreibungsbegehrens – Der Gläubiger füllt ein Standardformular aus, das Informationen über den Schuldner, die Höhe der Forderung und deren Rechtsgrundlage enthält.
  2. Bezahlung der Verwaltungsgebühr – Die Höhe der Gebühr hängt von der Höhe der Forderung ab und wird vom Gläubiger entrichtet. Diese Kosten können zur Gesamtforderung hinzugerechnet werden.
  3. Einreichung des Antrags beim Betreibungsamt – Die Antragstellung kann persönlich, per Post oder online (je nach Kanton) erfolgen.

Nach Einreichung des Antrags sendet das Betreibungsamt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl (Zahlungsbefehl), der als offizielle Aufforderung zur Begleichung der Schuld dient.

Wie hoch sind die Kosten für die Einreichung?

Die Kosten variieren je nach Höhe der Forderung und bewegen sich von einigen Dutzend bis zu mehreren Hundert Franken. Zum Beispiel:

  • Bis zu 1.000 CHF – ab ca. 20 CHF
  • 1.000–10.000 CHF – etwa 50–100 CHF
  • Über 100.000 CHF – ab ca. 400 CHF aufwärts

Diese Beträge werden auf Bundesebene festgelegt, können jedoch je nach Kanton leicht abweichen.

Das Betreibungsamt bietet dem Gläubiger somit ein gesetzliches Mittel zur Geltendmachung offener Forderungen und eröffnet dem Schuldner die Möglichkeit, seine finanziellen Verpflichtungen vor einem Gerichtsverfahren zu begleichen.

Hauptphasen des Vollstreckungsverfahrens

Das Betreibungsverfahren in der Schweiz umfasst mehrere aufeinanderfolgende Schritte – beginnend mit der Zustellung einer offiziellen Zahlungsaufforderung an den Schuldner und endend mit der zwangsweisen Pfändung von Geldmitteln oder Vermögenswerten.

1. Zahlungsbefehl (Zahlungsbefehl)

Nachdem der Gläubiger seinen Antrag beim Betreibungsamt gestellt hat, erhält der Schuldner einen Zahlungsbefehl – eine offizielle Zahlungsaufforderung. Dieses Dokument enthält:

  • Die Namen von Gläubiger und Schuldner,
  • Die Forderungssumme und deren Begründung,
  • Die Frist zur Zahlung oder zur Erhebung eines Rechtsvorschlags.

Der Schuldner hat 20 Tage Zeit, um die Schuld freiwillig zu begleichen. Unterlässt er dies, geht das Verfahren in die nächste Phase über.

2. Rechtsvorschlag

Hält der Schuldner die Forderung für unbegründet, kann er innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag erheben. Dies setzt das Vollstreckungsverfahren aus, bis der Gläubiger die Rechtmäßigkeit seiner Forderung vor Gericht nachweist.

Es gibt drei Möglichkeiten, den Rechtsvorschlag des Schuldners aufzuheben:

  • Rechtsöffnungsverfahren – Der Gläubiger klagt vor Gericht und legt Beweise für die Forderung vor (z. B. Vertrag, unbezahlte Rechnung, schriftliche Schuldanerkennung).
  • Ordentliches Zivilverfahren – Liegen keine direkten Beweise vor, muss der Gläubiger ein vollständiges Gerichtsverfahren anstrengen.
  • Freiwillige Einigung – Die Parteien können sich über die Begleichung der Forderung außergerichtlich einigen.

3. Weitere Schritte des Gläubigers

Erhebt der Schuldner keinen Rechtsvorschlag oder wird sein Rechtsvorschlag gerichtlich abgewiesen, kann der Gläubiger die Fortsetzung des Betreibungsverfahrens verlangen:

  • Pfändung – Handelt es sich beim Schuldner um eine Privatperson, kann das Betreibungsamt dessen Vermögen, Bankkonten oder Löhne pfänden.
  • Konkurs – Ist der Schuldner eine juristische Person oder handelt es sich um hohe Schulden einer Privatperson, kann der Gläubiger ein Konkursverfahren einleiten.

Das Betreibungsverfahren ist zwar ein wirksames Mittel zur Eintreibung offener Forderungen, erfordert jedoch die genaue Einhaltung formaler rechtlicher Vorgaben.

Folgen für den Schuldner

Die Einleitung eines Betreibungsverfahrens kann für den Schuldner erhebliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn er keine Schritte unternimmt, um seine Schulden zu begleichen. Neben finanziellen Risiken kann dies auch seine Reputation, Kreditwürdigkeit und sogar seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt beeinträchtigen.
Betreibungsamt Foto

1. Eintrag ins Betreibungsregister

Nach Stellung des Antrags durch den Gläubiger beim Betreibungsamt wird der Schuldner automatisch im Betreibungsregister erfasst. Dieser Eintrag ist in einem Registerauszug sichtbar und kann das Leben des Schuldners negativ beeinflussen:

  • Wohnungssuche – Viele Vermieter verlangen vor Abschluss eines Mietvertrags einen Auszug aus dem Betreibungsregister. Ein Eintrag kann zu einer Absage führen.
  • Kreditaufnahme – Banken und Finanzdienstleister prüfen mithilfe des Betreibungsregisters die Kreditwürdigkeit. Ein Vermerk über eine Betreibung kann zu einer Kreditablehnung führen.
  • Anstellung – Manche Arbeitgeber, besonders im Finanzsektor, überprüfen das Betreibungsregister vor der Einstellung.

2. Pfändung

Begleicht oder bestreitet der Schuldner die Forderung nicht, kann der Gläubiger eine Pfändung verlangen. Das Betreibungsamt ist befugt, unter anderem Folgendes zu pfänden:

  • Bankkonten,
  • Lohn (unter Einhaltung gesetzlicher Grenzen, die ein Existenzminimum sichern),
  • Fahrzeuge, Immobilien und andere Vermögenswerte.
Eingezogene Gegenstände können versteigert werden, wobei der Erlös dem Gläubiger zufließt.

3. Konkursverfahren (Konkurs)

Geht es um eine juristische Person oder um hohe Schulden einer Privatperson, kann der Gläubiger ein Konkursverfahren einleiten. Dies beinhaltet:

  • Eine vollständige Prüfung der finanziellen Verhältnisse des Schuldners,
  • Die Verwertung sämtlicher Vermögenswerte,
  • Die Auflösung des Unternehmens (sofern es sich um eine juristische Person handelt).

Nach Abschluss des Konkursverfahrens wird der Schuldner von einem Teil seiner Schulden befreit, jedoch können die Folgen seine künftige Geschäftstätigkeit beeinträchtigen.

4. Auswirkung auf die finanzielle Reputation

Selbst wenn die Schuld beglichen wird, kann die Information über das Verfahren bis zu fünf Jahre im Register verbleiben. In der Schweiz spielt finanzielle Disziplin eine zentrale Rolle, und verspätete Zahlungen können sich negativ auf viele Lebensbereiche auswirken.

Wie lassen sich schwerwiegende Folgen vermeiden?

  • Rechtzeitig auf den Zahlungsbefehl reagieren – entweder durch Begleichen der Schuld oder Erheben eines Rechtsvorschlags.
  • Verhandlungen mit dem Gläubiger führen, zum Beispiel über Ratenzahlung oder eine gütliche Einigung.
  • Die Anhäufung von Schulden vermeiden und auf eine konsequente Zahlungsdisziplin achten.

Das Betreibungsamt ist nicht nur ein Instrument zur Schuldeneintreibung, sondern kann auch als Warnsignal verstanden werden, die eigene Finanzplanung zu überdenken.

Ausstellung eines Betreibungsregisterauszugs

In der Schweiz stellt ein Auszug aus dem Betreibungsregister (Betreibungsauszug) ein wichtiges Dokument dar, das Vermieter, Arbeitgeber, Banken und andere Institutionen anfordern, um die finanzielle Zuverlässigkeit einer Person zu beurteilen.

1. Was ist das Betreibungsregister und warum benötigt man einen Auszug?

Das Betreibungsregister ist ein offizielles Verzeichnis, in dem alle über das Betreibungsamt eingeleiteten Schuldeneintreibungsverfahren vermerkt sind. Auch wenn eine Schuld inzwischen beglichen wurde, kann der Eintrag bis zu fünf Jahre im Register bestehen bleiben.

Der Betreibungsauszug ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Anmietung einer Wohnung – Die meisten Vermieter verlangen dieses Dokument, um sich von der Zahlungsfähigkeit des künftigen Mieters zu überzeugen.
  • Arbeitsverhältnis – Besonders im Finanz- und Bankensektor überprüfen Unternehmen die finanzielle Stabilität von Bewerbern.
  • Kreditvergabe – Banken und Finanzinstitute nutzen den Betreibungsauszug zur Beurteilung des Ausfallrisikos.
  • Geschäftsbeziehungen – Geschäftspartner oder Lieferanten können diesen Auszug vor Beginn einer Zusammenarbeit anfordern.

2. Wie erhält man einen Betreibungsregisterauszug?

Einen Auszug kann man beim Betreibungsamt am Wohn- oder Geschäftssitz anfordern. Dazu sind folgende Schritte notwendig:

  • Antragstellung – persönlich, per Post oder online (je nach Kanton).
  • Bezahlung einer Verwaltungsgebühr – im Durchschnitt zwischen 17 und 25 CHF.
  • Vorlage eines Ausweises – Reisepass oder Aufenthaltsbewilligung.

Die Bearbeitungszeit für den Auszug variiert von wenigen Stunden bis zu einigen Tagen, je nach Arbeitsaufkommen des Betreibungsamts.

3. Wie kann man einen Eintrag im Register korrigieren oder löschen lassen?

Wurde die Schuld bereits beglichen, der Eintrag jedoch nicht gelöscht, können Sie versuchen, die Löschung zu beschleunigen:

  • Einigung mit dem Gläubiger – Falls dieser die Betreibung beim Betreibungsamt zurückzieht, kann der Eintrag schneller entfernt werden.
  • Gang zum Gericht – Ist die Betreibung unbegründet gewesen, kann man ihre Aufhebung gerichtlich beantragen.
  • Warten auf die automatische Löschung – Einträge zu abgeschlossenen Verfahren bleiben bis zu fünf Jahre im Register und werden danach automatisch gelöscht.

Wie vermeidet man einen Eintrag ins Betreibungsregister?

Ein Eintrag im Betreibungsregister kann die finanzielle Reputation beeinträchtigen und die Anmietung einer Wohnung, die Kreditaufnahme oder auch die Jobsuche erschweren. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, ein Betreibungsverfahren zu umgehen und eine saubere Bonitätshistorie zu wahren.
Eintrag ins Betreibungsregister

1. Rechtzeitige Zahlungen

Der offensichtlichste Weg, um nicht im Betreibungsregister zu landen, ist die Vermeidung von Schulden. Wichtig ist:

  • Fristen für Rechnungen, Miete und Steuern im Blick behalten.
  • Daueraufträge für regelmäßige Ausgaben einrichten.
  • Die Korrektheit von Rechnungen überprüfen und strittige Forderungen frühzeitig mit den Vertragspartnern klären.

2. Außergerichtliche Streitbeilegung

Bei Zahlungsschwierigkeiten sollte man sich umgehend an den Gläubiger wenden und mögliche Lösungen diskutieren, etwa:

  • Ratenzahlungen – Viele Unternehmen räumen flexible Rückzahlungsmodalitäten ein.
  • Abschlag bei Teilzahlung – Mitunter erklärt sich der Gläubiger bereit, einen Teil der Forderung zu erlassen.
  • Stundung – Aufschub der Zahlung, um Säumnisgebühren und eine Betreibung zu vermeiden.

Je früher eine Einigung erzielt wird, desto geringer ist das Risiko, dass der Gläubiger zum Betreibungsamt geht.

3. Anfechtung unbegründeter Ansprüche

Mitunter wird eine Betreibung aufgrund eines Irrtums, Betrugs oder einer unberechtigten Forderung eingeleitet. In solchen Fällen kann der Schuldner:

  • Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag erheben, was das Verfahren bis zur Gerichtsverhandlung stoppt.
  • Vom Gläubiger die Vorlage von Beweisen zur Forderung verlangen. Falls keine vorhanden sind, kann man die vollständige Aufhebung der Forderung vor Gericht beantragen.
  • Nur offiziell korrespondieren und sämtliche Unterlagen aufbewahren, falls es zu weiteren Auseinandersetzungen kommt.

4. Regelmäßige Überprüfung des Betreibungsregisters

Selbst bei vermeintlich schuldenfreiem Status empfiehlt es sich, regelmäßig einen Betreibungsauszug anzufordern. So können Sie:

  • Sich vergewissern, dass keine falschen oder veralteten Einträge bestehen.
  • Beglichene Schulden rechtzeitig löschen lassen.
  • Kontrollieren, ob eine unbegründete Betreibung gegen Sie vorliegt.

5. Finanzdisziplin und ein kluges Ausgabenmanagement

  • Führen Sie ein Haushaltsbuch, um Einnahmen und Ausgaben im Blick zu behalten.
  • Legen Sie einen Notfallfonds für unvorhergesehene Ausgaben an.
  • Vermeiden Sie unnötige Kredite und prüfen Sie Vertragsbedingungen sorgfältig, bevor Sie unterschreiben.

Fragen und Antworten zum Thema Betreibungsamt

Das Betreibungsamt ist die schweizerische Behörde, die für die zwangsweise Eintreibung von Schulden zuständig ist. Es nimmt Forderungsanmeldungen von Gläubigern entgegen, versendet Zahlungsbefehle an Schuldner und organisiert die weiteren Schritte, etwa Pfändung oder Konkurs.
Fazit

Das Betreibungsamt ist nicht nur ein Instrument zur Schuldeneintreibung, sondern auch ein Indikator für finanzielle Verantwortung. Rechtzeitige Zahlungen, aktive Verhandlungen mit Gläubigern und ein wachsames Auge auf die eigenen Verpflichtungen helfen dabei, Probleme zu vermeiden und eine positive finanzielle Reputation aufrechtzuerhalten.
Rechtlicher Hinweis. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. Er dient ausschließlich zu Informationszwecken.
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