Wer in der Schweiz Personal vermitteln oder verleihen möchte, benötigt eine Bewilligung vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Diese sogenannte SECO-Bewilligung ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft sowohl temporäre Einsätze als auch permanente Personalvermittlungen – sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wer eine SECO-Bewilligung braucht, wie Sie sie beantragen und was die rechtlichen Voraussetzungen sind.
Was ist eine SECO-Bewilligung?
Die SECO-Bewilligung ist eine amtliche Genehmigung gemäss dem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG), die es Unternehmen erlaubt:
Temporär oder dauerhaft Personal in der Schweiz zu vermitteln,
Personal an Dritte zu verleihen (Personalverleih),
Goldblum and Partners ist eine Arbeits- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei. Wir beraten Unternehmen bei der rechtskonformen Beantragung von SECO-Bewilligungen und begleiten den gesamten Prozess.
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