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4. März 2026

Goldblum and Partners berät Coinbridge AG bei der regulatorischen Zulassung in der Schweiz und der strategischen Partnerschaft mit Binance

Goldblum and Partners AG hat Coinbridge AG, einen Schweizer Kryptowährungs-Zahlungsdienstleister, als federführende Rechtsberaterin bei der regulatorischen Zulassung als Finanzintermediärin in der Schweiz sowie bei der Begründung einer strategischen Technologie- und Liquiditätspartnerschaft mit Binance, der weltweit grössten Kryptobörse, umfassend beraten.

Die Mandantin

Coinbridge AG ist ein Schweizer Fintech-Unternehmen, das E-Commerce-Händlern ermöglicht, Kryptowährungszahlungen zu akzeptieren und die Abrechnung in Schweizer Franken (CHF) zu erhalten. Die Coinbridge-Lösung integriert sich direkt in bestehende Online-Shop-Checkout-Prozesse — neben etablierten Zahlungsmethoden wie TWINT, PayPal, Stripe und Klarna — und deckt den gesamten Zahlungszyklus von der Krypto-Akzeptanz über die Echtzeit-Konvertierung bis zur Fiat-Abrechnung ab. Händler müssen weder Wallets verwalten noch private Schlüssel handhaben oder Wechselkursrisiken tragen. Die Plattform unterstützt die Integration mit Magento, WooCommerce/WordPress und kundenspezifischen E-Commerce-Plattformen via API.

Umfang des Mandats

Goldblum and Partners erbrachte eine umfassende rechtliche und regulatorische Beratung über alle Projektphasen hinweg — von der initialen Gesellschaftsstrukturierung und Regulierungsstrategie über die SRO-Zulassung bis hin zur Dokumentation der kommerziellen Partnerschaft. Verantwortlicher Partner war Marcus Altenburg, Managing Partner.

Regulatorische Beratung und VQF-Mitgliedschaft

Goldblum and Partners führte eine eingehende regulatorische Analyse des Geschäftsmodells von Coinbridge unter dem Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) und den anwendbaren FINMA-Richtlinien durch. Die Kanzlei beriet zur Qualifikation der Krypto-zu-Fiat-Zahlungsabwicklungsaktivitäten von Coinbridge als Finanzintermediärstätigkeit und strukturierte die gesellschaftsrechtliche und operationelle Aufstellung des Unternehmens im Hinblick auf die Aufnahmeanforderungen des Vereins zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF), einer von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO).

Der Leistungsumfang der Kanzlei im regulatorischen Bereich umfasste:

  • Gesellschaftsrechtliche Strukturierung und Gründung der Coinbridge AG unter Einhaltung des Schweizer Gesellschaftsrechts und der SRO-Substanzanforderungen, einschliesslich der Bestellung von in der Schweiz ansässigen Verwaltungsräten und der Bestimmung des Sitzes
  • Erstellung und Einreichung des vollständigen VQF-Mitgliedschaftsantrags mit allen erforderlichen Beilagen und Nachweisdokumenten
  • Ausarbeitung eines umfassenden AML/CFT- und KYC-Compliance-Rahmenwerks, zugeschnitten auf das Krypto-Zahlungsabwicklungsmodell von Coinbridge, einschliesslich Verfahren zur Kunden- und Händler-Sorgfaltspflicht, risikobasierter Transaktionsüberwachungsprotokolle, verstärkter Sorgfaltspflichtmassnahmen für erhöhte Risikoprofile sowie Verfahren zur Meldung verdächtiger Aktivitäten
  • Erstellung von internen Weisungen, Organisationsreglementen und Compliance-Handbüchern in Übereinstimmung mit den regulatorischen Standards des VQF und der Schweizer AML-Best-Practice
  • Strukturierung und Einsetzung der Funktion der GwG-Fachstelle gemäss den Schweizer regulatorischen Anforderungen
  • Erstellung des detaillierten Geschäftsplans und der operationellen Dokumentation gemäss den VQF-Aufnahmestandards
  • Laufende Korrespondenz mit dem VQF während der gesamten Antragsüberprüfungsphase, einschliesslich der Vorbereitung von Stellungnahmen zu sämtlichen ergänzenden regulatorischen Anfragen und Klarstellungsersuchen

Die Coinbridge AG hat die VQF-Mitgliedschaft erfolgreich erlangt und ist berechtigt, als regulierte Finanzintermediärin nach Schweizer Recht tätig zu sein.

Binance-Partnerschaft — Verhandlung und Dokumentation

Als wesentlicher Bestandteil ihrer Zahlungs- und Liquiditätsinfrastruktur ging Coinbridge eine strategische Technologie- und Geschäftspartnerschaft mit Binance ein, wobei die Merchant-Payment- und Liquiditätslösungen von Binance integriert wurden, um eine nahtlose Kryptowährungsakzeptanz und Echtzeit-Konvertierung für die E-Commerce-Händlerkunden von Coinbridge zu ermöglichen.

Goldblum and Partners war als alleinige Rechtsberaterin von Coinbridge während der gesamten Strukturierung, Verhandlung und Dokumentation der Binance-Partnerschaft tätig. Die Arbeit der Kanzlei umfasste:

  • Strukturierung und Verhandlung des kommerziellen Kooperations- und Technologieintegrationsvertrags mit Binance
  • Prüfung und Verhandlung der API-Integrationsbedingungen, Service-Level-Vereinbarungen, Liquiditäts- und Abrechnungsvereinbarungen sowie Datenverarbeitungsbestimmungen
  • Beratung zu grenzüberschreitenden regulatorischen Implikationen und zur Compliance-Abstimmung zwischen dem Schweizer Regulierungsrahmen und den globalen Betriebs- und Compliance-Standards von Binance
  • Koordination der gesamten Vertragsdokumentation bis zur Unterzeichnung

Goldblum and Partners — Beratungsteam

Das Mandat wurde von Marcus Altenburg (Managing Partner) und der Praxisgruppe Financial Services Regulatory und Fintech der Kanzlei geleitet, unter Nutzung der etablierten Expertise der Kanzlei im Bereich der Schweizer Finanzmarktlizenzierung, Geldwäschereibekämpfung und Regulierung digitaler Vermögenswerte.

Über Goldblum and Partners AG — Schweizer Anwaltskanzlei mit Büros in Zürich und Zug, die in- und ausländische Mandanten in den Bereichen Gesellschaftsgründung, Unternehmensstrukturierung, Finanzmarktregulierung und Fintech-Lizenzierung berät. Anerkannte Erfolgsbilanz in der Beratung von Krypto- und Blockchain-Unternehmen bei der SRO-Mitgliedschaft, FINMA-regulatorischen Angelegenheiten, AML/CFT-Compliance und grenzüberschreitender Strukturierung. Von IFLR1000 gerankt für Mergers & Acquisitions sowie Restructuring & Insolvency.

Über Coinbridge AG — Schweizer lizenzierter Kryptowährungs-Zahlungsdienstleister und Mitglied des VQF, einer von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation. Ermöglicht Online-Händlern die Akzeptanz von Krypto-Zahlungen mit Abrechnung in CHF und nahtloser Integration in Magento, WooCommerce und kundenspezifische Checkout-Umgebungen. Durch die Partnerschaft mit Binance verbindet Coinbridge Händler mit einem globalen Ökosystem von Kryptowährungsnutzern bei einem Compliance-first-Ansatz gemäss den Schweizer AML-Anforderungen.

Kontakt

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