MBaer Merchant Bank von FINMA liquidiert: Was geschah und was es für den Finanzplatz Schweiz bedeutet
4. März 2026
MBaer Merchant Bank von FINMA liquidiert: Was geschah und was es für den Finanzplatz Schweiz bedeutet
Am 27. Februar 2026 gab die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) bekannt, dass ihre Liquidationsanordnung gegen die MBaer Merchant Bank AG in Kraft getreten ist. Die Zürcher Privatbank verlor ihre Banklizenz, nachdem die FINMA systematische Mängel bei der Geldwäschereibekämpfung, im Risikomanagement und in der Verwaltungsorganisation festgestellt hatte. Einen Tag zuvor hatte das US-Finanzministerium (FinCEN) die MBaer als «primary money laundering concern» gemäss Section 311 des USA PATRIOT Act eingestuft.
Hintergrund: Von der Banklizenz zum Enforcement-Verfahren
Die MBaer Merchant Bank wurde 2018 von Michael Bär gegründet, einem Nachkommen der Bankiersfamilie Bär, die auch hinter der Julius Bär Gruppe steht. Im Dezember 2018 erhielt das Institut die Banklizenz der FINMA und war im Bereich Private Banking und Transaction Banking tätig. Per Ende 2025 verwaltete die MBaer Kundenvermögen von rund CHF 4,9 Milliarden, führte knapp 700 Kundenbeziehungen und beschäftigte über 60 Mitarbeitende.
Im Jahr 2024 eröffnete die FINMA ein Enforcement-Verfahren, nachdem Untersuchungen zu Kundengruppen mit Verbindungen zu russischen Sanktionen und damit zusammenhängenden Strafverfahren durchgeführt worden waren. Die Aufsichtsbehörde setzte einen Untersuchungsbeauftragten ein.
Feststellungen der FINMA: Systematische Compliance-Mängel
Die Untersuchung zeichnete ein gravierendes Bild. Laut FINMA wiesen 80 Prozent der Geschäftsbeziehungen erhöhte Risiken auf, und zuletzt stammten 98 Prozent der eingehenden Vermögenswerte von Hochrisiko-Kunden. Der Untersuchungsbeauftragte stellte fest, dass die MBaer die Empfehlungen ihrer eigenen Compliance-Abteilung beim Umgang mit diesen Hochrisiko-Geschäftsbeziehungen wiederholt ignorierte — ohne nachvollziehbare Begründung. Im Einzelnen stellte die FINMA fest, dass die MBaer:
Systematisch versäumte, die Hintergründe der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen angemessen abzuklären;
Ihre Meldepflichten nach dem Geldwäschereigesetz (GwG) gar nicht oder stark verspätet erfüllte;
Transaktionen für Kunden ausführte, die auf Sanktionslisten standen oder deren Vermögenswerte durch inländische Strafbehörden gesperrt waren;
In mehreren Fällen Kunden aktiv bei der Umgehung von behördlichen Vermögenssperren unterstützte.
Die FINMA bezeichnete den Fall als «äusserst schwerwiegend» und stellte fest, dass die Bewilligungsvoraussetzungen hinsichtlich Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit und organisatorische Anforderungen nicht mehr erfüllt waren.
Intervention der USA: FinCEN-Einstufung
Am 26. Februar 2026 — einen Tag vor der öffentlichen Mitteilung der FINMA — veröffentlichte das FinCEN des US-Finanzministeriums einen Regelungsentwurf gemäss Section 311 des USA PATRIOT Act. Dieser sieht vor, amerikanischen Finanzinstituten die Führung von Korrespondenzkonten für die MBaer zu untersagen. Das FinCEN stufte die MBaer als Finanzinstitut mit «primärer Geldwäschereibedeutung» ein und verwies auf deren Rolle bei der Abwicklung von Transaktionen im Zusammenhang mit illegalen Akteuren aus dem Iran, Russland und Venezuela.
Der kombinierte Druck aus der Schweiz und den USA veranlasste den Verwaltungsrat der MBaer, die Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht zurückzuziehen, womit die Liquidationsanordnung der FINMA rechtskräftig wurde. Der Verwaltungsrat trat anschliessend zurück. Die FINMA ernannte Prof. Daniel Staehelin und Dr. Lukas Bopp von Kellerhals Carrard Basel zu Liquidatoren.
Zudem hat die FINMA in vier Fällen Verfahren gegen namentlich nicht genannte Personen eröffnet, die für Verstösse gegen Aufsichtsrecht möglicherweise verantwortlich sind.
Aktuelle Situation für Kunden
Gemäss MBaer sind ausreichend Vermögenswerte vorhanden, um alle Kunden und Gläubiger vollumfänglich zu befriedigen. Aufgrund der US-Intervention und des Bewilligungsentzugs unterliegt die Bank jedoch erheblichen Einschränkungen im Zahlungsverkehr: Auszahlungen sind derzeit nur in Schweizer Franken und bis maximal CHF 100'000 pro Kunde möglich. Kunden können sich weiterhin an ihre Kundenberater wenden. Annett Viehweg führt ihre Funktion als CEO unter Aufsicht der eingesetzten Liquidatoren fort.
Bedeutung für den Finanzplatz Schweiz
Der Fall MBaer ist eines der bedeutendsten Enforcement-Verfahren im Schweizer Bankensektor der letzten Jahre. Er zeigt die zunehmende Koordination zwischen schweizerischen und US-amerikanischen Behörden bei der Durchsetzung von Sanktionen und der Geldwäschereibekämpfung. Für Unternehmen, die in der Schweiz oder über die Schweiz tätig sind, unterstreicht der Fall die Bedeutung robuster Compliance-Strukturen, wirksamer Sanktions-Screenings und einer echten Unabhängigkeit der Compliance-Funktionen innerhalb von Finanzinstituten.
Dieser Artikel wird zu Informationszwecken veröffentlicht von Goldblum & Partners AG, einer Zürcher und Zuger Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Schweizer Gesellschaftsrecht, Firmengründungen und regulatorischer Compliance. Bei Fragen zur Schweizer Bankregulierung oder zu Compliance-Anforderungen kontaktieren Sie uns.
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