Maßnahme | Zweck | Voraussetzung |
Kapitalherabsetzung | Ausgleich von Verlusten | Zustimmung der Gläubiger |
Kapitalerhöhung | Beschaffung von Kapital | Eintragung im Handelsregister |
Statutenänderung | Flexibilisierung des Kapitals | 2/3-Mehrheit in der Generalversammlung |
Durch die Einhaltung dieser Anforderungen wird sichergestellt, dass der Gläubigerschutz auch bei flexiblen Kapitalanpassungen im Rahmen des Kapitalbands gewährleistet bleibt.