ProLitteris: Gesetzliche Pflicht oder missverstandenes System im schweizerischen Urheberrecht
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ProLitteris: Gesetzliche Pflicht oder missverstandenes System im schweizerischen Urheberrecht
Dari Podhur, Counsel
28.07.2025
ProLitteris ist eine offiziell anerkannte Verwertungsgesellschaft nach Schweizer Recht, lizenziert durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Sie ist mit der Einhebung und Verteilung der Vergütungen für Urheber literarischer und künstlerischer Werke beauftragt, wenn deren Inhalte im Rahmen gesetzlicher Lizenzen genutzt werden. Dieser Artikel bietet eine rechtlich präzise und SEO-optimierte Analyse der Zahlungspflicht an ProLitteris, der Bedingungen für Befreiung sowie der systemischen Kritik, strukturiert im Einklang mit Schweizer Gesetzen und Rechtsprechung.
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Rechtsgrundlage von ProLitteris im schweizerischen Urheberrecht
ProLitteris agiert auf Basis des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) sowie der Verordnung über die Vergütungen für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (URV). Die Artikel 19 und 20 URG bilden das Fundament der Pflicht zur Vergütung für bestimmte Nutzungen geschützter Werke, insbesondere für Vervielfältigungen (Reprografie) in nicht-privaten Kontexten.
Gemäss Art. 20 Abs. 2 URG müssen Unternehmen, Bildungsinstitutionen und Verwaltungen, die über Kopier- oder Scangeräte verfügen, zur gesetzlichen Vergütung beitragen – unabhängig davon, ob tatsächlich kopiert wird. Dieses Prinzip wurde vom Bundesgericht in BGE 129 III 721 bestätigt: Es gilt eine Nutzungsvermutung, gestützt auf statistische Relevanz, nicht auf Nachweis im Einzelfall.
Was ist ProLitteris und welche Aufgaben übernimmt sie?
ProLitteris ist die einzige offiziell anerkannte Verwertungsgesellschaft in der Schweiz, die literarische und bildnerische Rechte – Texte, Fotografien, Illustrationen – kollektiv verwaltet. Sie ist eine private Genossenschaft, kein staatliches Organ, aber arbeitet mit einer vom IGE erteilten Bundeslizenz auf Zeit (z. B. 2023–2027).
Zu ihren Hauptaufgaben gehören:
Einzug von Vergütungen auf Basis genehmigter Tarife (insb. Gemeinsamer Tarif 8);
Ausschüttung dieser Mittel an registrierte Urheber, Fotografen und Künstler im In- und Ausland;
Zusammenarbeit mit ausländischen Verwertungsgesellschaften (z. B. VG Wort, ADAGP);
Prüfung von Befreiungsanträgen bei entsprechender Deklaration.
Wer muss an ProLitteris zahlen?
Jede Organisation oder Unternehmung mit Sitz in der Schweiz ist zur Zahlung verpflichtet, wenn sie:
über reprografische Geräte (Drucker, Scanner, Kopierer) verfügt;
Mitarbeitende beschäftigt, die vernünftigerweise geschützte Werke intern kopieren könnten;
nicht unter eine genehmigte Ausnahme fällt.
Die Pflicht gilt unabhängig von tatsächlicher Nutzung. Die gesetzliche Vermutung ist für die Funktionsweise des Systems zentral und wurde gerichtlich bestätigt.
Wie werden die Tarife festgelegt?
Die Höhe der Abgaben wird in Verhandlungen zwischen Nutzerverbänden und ProLitteris festgelegt und durch die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) genehmigt. Der zentrale Tarif ist der Gemeinsame Tarif 8 (GT 8), welcher auf die Mitarbeiterzahl abstellt.
Die Gerätekategorie ist nur für Copyshops relevant, nicht für normale Unternehmen.
Ist ProLitteris ein Betrug?
Nein. ProLitteris ist eine rechtlich anerkannte Verwertungsgesellschaft. Dennoch kann der formale Stil der Rechnungen sowie die pauschale Anwendung der Tarife besonders bei Kleinstunternehmen Irritation hervorrufen. Dies haben Betrüger genutzt, um gefälschte Zahlungsaufforderungen zu versenden.
Im Zweifel direkte Kontaktaufnahme mit ProLitteris oder dem IGE.
Kann man sich von der ProLitteris-Pflicht befreien lassen?
Ausnahmen sind nur unter strengen Bedingungen möglich. Eine Befreiung ist nur zulässig, wenn:
keine Kopier- oder Scangeräte vorhanden oder zugänglich sind;
ausschliesslich eigene, originäre Werke vervielfältigt werden;
eine formale Erklärung eingereicht und akzeptiert wurde, gemäss Art. 3 URV.
Achtung: Die blosse Behauptung, dass keine geschützten Inhalte verwendet werden, genügt nicht. Das System basiert auf Nutzungsvermutung, da eine vollständige Überwachung nicht praktikabel ist.
Kritik am System
Kritik an ProLitteris bezieht sich häufig auf:
Intransparenz bei individueller Vergütungsauszahlung;
Pauschaltarife ohne Differenzierung nach Nutzungsintensität;
Bürokratische Belastung für Kleinstbetriebe.
Diese Kritik betrifft das kollektive Vergütungsmodell, nicht zwingend ProLitteris selbst. Die öffentliche Debatte ist jedoch im Gang.
Ausgewählte kritische Publikationen und Ereignisse
Obwohl ProLitteris privat organisiert ist, unterliegt sie staatlicher Kontrolle. Das IGE (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) überwacht Neutralität, Transparenz und Gemeinnützigkeit. Die Tarife müssen öffentlich verhandelt und genehmigt werden.
Zusätzlich prüft die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) regelmässig die Finanzen und Governance der Verwertungsgesellschaften.
Zusammenfassung: Was Schweizer Unternehmen wissen sollten
Die Abgabe an ProLitteris ist verpflichtend, wenn reprografische Geräte vorhanden sind;
Sie gilt unabhängig von tatsächlicher Nutzung, gestützt auf gesetzliche Vermutung;
ProLitteris ist kein Betrug, sondern eine gesetzlich anerkannte Institution;
Eine Befreiung ist nur bei vollständiger Geräteabstinenz und formaler Deklaration möglich;
Kritik existiert, aber Reformen bedürfen gesetzgeberischer Änderungen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu ProLitteris
ProLitteris ist eine von der Schweiz anerkannte Verwertungsgesellschaft, die Urheberrechte für Literatur, Fotografie und Kunstwerke verwaltet und Vergütungen an Autoren ausschüttet.
Ja, sofern das Unternehmen über Geräte zum Kopieren oder Scannen verfügt, gilt die gesetzliche Vermutung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeitenden. Bei 1–5 Mitarbeitenden beträgt sie ungefähr CHF 124 jährlich.
Ja. Die Pflicht basiert auf einer gesetzlichen Vermutung, nicht auf dem Nachweis konkreter Nutzung.
Vergütungen werden an registrierte Autoren, Fotografen und Künstler in der Schweiz und im Ausland ausgeschüttet.
Nur wenn nachweislich keine Geräte vorhanden sind und eine formelle Erklärung eingereicht sowie akzeptiert wird.
ProLitteris kann rechtliche Schritte einleiten, da die Vergütung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es gibt keine Einzelüberwachung – das System basiert auf statistischen Annahmen und repräsentativen Studien.
Nein. ProLitteris ist eine private Genossenschaft, aber sie agiert mit einer staatlichen Zulassung und unter staatlicher Aufsicht.
Hauptsächlich wegen mangelnder Transparenz, pauschaler Tarife und zusätzlicher Bürokratie für Kleinstunternehmen.
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