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Firmengründung in der Schweiz für Ausländer: GmbH und AG im rechtssicheren Überblick

Louis Mummenthaler
13.08.2025

Einführung: Warum die Schweiz?

Die Firmengründung in der Schweiz bietet für ausländische Unternehmer eine einzigartige Kombination aus politischer Stabilität, starker Währung, verlässlichem Rechtssystem und international anerkanntem Unternehmensumfeld. Der Standort ist besonders attraktiv für Geschäftsleute aus Deutschland, Österreich und anderen Ländern, die ihre Geschäftstätigkeit diversifizieren, ihre Vermögenswerte schützen oder von der stabilen Wirtschaftslage profitieren wollen.

Die Schweiz Firmengründung ist nicht nur ein administrativer Prozess, sondern auch ein strategischer Schritt. Richtig geplant, ermöglicht sie Steueroptimierung im Rahmen der geltenden Gesetze, den Zugang zu internationalen Märkten und eine gesteigerte Reputation.

Welche Gesellschaftsformen kommen in Frage?

Für die Firmengründung in der Schweiz stehen verschiedenen Rechtsformen zur Verfügung. Für ausländische Unternehmer sind jedoch zwei Kapitalgesellschaften relevant: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Beide bieten Haftungsbeschränkung und eine klare Struktur, unterscheiden sich jedoch in Kapitalanforderungen, Verwaltungsaufwand und Außenwirkung.

GmbH oder AG: Was passt zu Ihrem Vorhaben?

Die Entscheidung zwischen einer GmbH und einer AG hängt von mehreren Faktoren ab: Höhe des verfügbaren Kapitals, gewünschte Flexibilität bei der Übertragung von Anteilen, formale Anforderungen und geplante Unternehmensgröße.

Vergleichstabelle GmbH vs. AG
Merkmal GmbH AG
Mindestkapital 20’000 CHF (voll liberiert) 100’000 CHF (mindestens 50’000 CHF liberiert)
Organe Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung Generalversammlung, Verwaltungsrat
Anteilsübertragung Zustimmung der Gesellschafter erforderlich Übertragbar durch Aktienverkauf
Publizität Gesellschafter im Handelsregister ersichtlich Aktionäre nicht öffentlich einsehbar
Gründungskosten ca. 2’000–4’000 CHF ca. 3’000–6’000 CHF
Image Eher KMU-orientiert Höhere Reputation, geeignet für größere Unternehmen

Welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Die Firmengründung in der Schweiz unterliegt klar definierten gesetzlichen Bestimmungen, die im Schweizerischen Obligationenrecht (OR), in der Handelsregisterverordnung (HRegV) sowie in der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV-HReg) festgelegt sind.

Diese Gesetze regeln unter anderem die Mindestkapitalanforderungen, die notwendigen Organe, den Ablauf der Anmeldung beim Handelsregister sowie die Regeln für die Firmenbezeichnung.

  • OR (Art. 620–763) regelt die AG,
  • OR (Art. 772–827) regelt die GmbH,
  • OR (Art. 944–956) enthält die Vorschriften zur Firmenbildung, Zulässigkeit von Namensbestandteilen und Schutz vor irreführenden Bezeichnungen.
  • HRegV definiert den Ablauf der Eintragung ins Handelsregister.
  • GebV-HReg legt die kantonalen Gebühren fest.

Kapitalanforderungen und Liberierung

Die Kapitalvorschriften unterscheiden sich je nach Rechtsform:

  • GmbH: Mindestkapital 20’000 CHF, muss vollständig einbezahlt werden.
  • AG: Mindestkapital 100’000 CHF, mindestens 50’000 CHF bei Gründung einzuzahlen.

Diese Beträge sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen auf ein Kapital-Sperrkonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt werden, bevor die notarielle Beurkundung stattfinden kann.

Organe und Governance

Die AG benötigt als gesetzliche Organe eine Generalversammlung und einen Verwaltungsrat. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Revisionsstelle (Auditor) erforderlich.

Die GmbH verfügt über eine Gesellschafterversammlung und mindestens einen Geschäftsführer. Auch hier kann eine Revisionsstelle vorgeschrieben sein, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.

Welche Schritte umfasst die Gründung?

Die Firmengründung in der Schweiz verläuft in klar definierten Etappen, die in den meisten Kantonen ähnlich strukturiert sind. Unterschiede ergeben sich hauptsächlich bei den Gebühren und Bearbeitungszeiten der kantonalen Handelsregisterämter.

Der Ablauf umfasst im Wesentlichen:
Welche Schritte umfasst die Gründung?

Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben (Art. 629 OR für die AG, Art. 777 OR für die GmbH). Der Notar bestätigt die Gründungsabsicht und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die Einzahlung des erforderlichen Kapitals.

Anmeldung beim Handelsregister

Die Anmeldung erfolgt beim kantonalen Handelsregisteramt des Sitzkantons. Hier wird geprüft, ob alle gesetzlichen Vorgaben (Kapital, Organe, Namensführung) erfüllt sind. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Eintragung veröffentlicht.
Kanton Eintragungsgebühr GmbH Eintragungsgebühr AG Publikationskosten SHAB Bemerkungen
Zürich 600–800 CHF 800–1’000 CHF ca. 40 CHF Gebühren gemäss GebV-HReg + kantonale Zusatzkosten
Zug 500–700 CHF 700–900 CHF ca. 40 CHF Schnelle Bearbeitung (oft 5–7 Werktage)
Bern 650–850 CHF 850–1’050 CHF ca. 40 CHF Leicht längere Bearbeitungszeiten
Genf 700–900 CHF 900–1’100 CHF ca. 40 CHF Teilweise höhere Notariatskosten
Planen Sie zusätzliche Kosten für Übersetzungen und beglaubigte Dokumente ein, wenn Gründer oder Verwaltungsräte nicht in der Schweiz ansässig sind. Diese Anforderungen können den Zeitplan um mehrere Tage verlängern.
Expertentipp — Maria Werner, Of Counsel

Welche Namensregeln gelten?

Bei der Firmengründung in der Schweiz gelten strikte Vorschriften zur Firmenbezeichnung. Diese sind in den Art. 944–956 OR festgelegt und betreffen sowohl GmbH als auch AG.
Die wichtigsten Grundsätze:

  • Die Firma muss die Rechtsform in ausgeschriebener Form oder als Abkürzung enthalten, z. B. „Muster Consulting GmbH“ oder „Muster Holding AG“.
  • Die Firma darf keine irreführenden Zusätze enthalten, die über den Unternehmenszweck täuschen könnten.
  • Bestimmte Begriffe, wie „Bank“, „Versicherung“ oder „Universität“, sind geschützt und dürfen nur mit entsprechender behördlicher Bewilligung verwendet werden.
  • Fantasiebezeichnungen sind erlaubt, sofern sie unterscheidungskräftig sind und keine Markenrechte Dritter verletzen.

Vor der Anmeldung beim Handelsregister sollte der gewünschte Firmenname unbedingt im Zentralen Firmenindex (ZEFIX) geprüft werden, um Überschneidungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Zulässige und unzulässige Zusätze

Zulässig sind geographische Zusätze („Zürich“, „Genf“), Branchenbezeichnungen („Consulting“, „Trading“) oder Fantasienamen, sofern sie den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Unzulässig sind irreführende Hinweise auf Tätigkeiten, die nicht ausgeführt werden, oder geschützte Begriffe ohne Genehmigung. Beispielsweise darf eine Firma nicht „Swiss National Bank AG“ heissen, wenn keine Bankbewilligung vorliegt.
Prüfen Sie den Firmennamen vorab im ZEFIX, um Ablehnungen und Verzögerungen zu vermeiden. Diese einfache Massnahme spart Zeit und Kosten im Gründungsprozess.
Expertentipp — Maria Werner, Of Counsel

Maria Werner

Of Counsel – spezialisiert auf Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

Brauchen Ausländer eine besondere Bewilligung?

Für die Firmengründung in der Schweiz ist für Ausländer grundsätzlich keine Aufenthaltsbewilligung erforderlich. Die Eintragung einer GmbH oder AG kann auch dann erfolgen, wenn die Gründer im Ausland ansässig sind.

Allerdings müssen bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen beachtet werden:

  • Mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss als zeichnungsberechtigte Person (z. B. Mitglied des Verwaltungsrates oder Geschäftsführer) im Handelsregister eingetragen werden.
  • Die Adresse des Gesellschaftssitzes muss in der Schweiz liegen; ein Domizilservice ist zulässig, sofern er rechtlich konform angeboten wird.

Branchen mit Lizenzpflicht

Auch wenn die Gründung formell möglich ist, unterliegen bestimmte Tätigkeiten zusätzlichen Bewilligungen:

  • Finanzdienstleistungen: Für Tätigkeiten wie Vermögensverwaltung, Anlageberatung oder Emission von Finanzinstrumenten ist eine Genehmigung der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) erforderlich.
  • Gesundheitswesen: Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen benötigen kantonale oder nationale Bewilligungen.
  • Transport und Infrastruktur: Personen- oder Gütertransporte, Luftfahrt oder Bahnverkehr unterliegen spezialgesetzlichen Vorschriften.

Diese Genehmigungen werden zusätzlich zum Handelsregistereintrag eingeholt und können den Start des Geschäftsbetriebs verzögern.
Klären Sie bereits vor der Gründung, ob Ihre Branche einer FINMA-, kantonalen oder anderen spezialgesetzlichen Bewilligung unterliegt. Die Einholung kann parallel zur Handelsregisteranmeldung erfolgen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Expertentipp — Maria Werner, Of Counsel

Welche Fristen und Gesamtkosten sind realistisch?

Die Dauer der Firmengründung in der Schweiz hängt stark vom Sitzkanton, der Komplexität der Unterlagen und der Vorbereitung der Gründer ab. Unter optimalen Bedingungen lässt sich eine GmbH oder AG innerhalb von 2 bis 4 Wochen vollständig eintragen. Verzögerungen entstehen meist durch fehlende Dokumente, Bankprüfungen (KYC) oder branchenbezogene Bewilligungen.

Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus:

  • Notariatsgebühren
  • Handelsregistergebühren (gemäss GebV-HReg)
  • Kosten für die SHAB-Publikation
  • Eventuellen Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und Lizenzen
Kanton Ø Bearbeitungszeit Ø Gesamtkosten GmbH Ø Gesamtkosten AG Bemerkungen
Zürich 2–3 Wochen 2’500–3’500 CHF 3’500–5’000 CHF Schnelle Online-Anmeldung über EasyGov möglich
Zug 1–2 Wochen 2’300–3’300 CHF 3’300–4’800 CHF Besonders beliebt wegen Unternehmenssteuern
Bern 3–4 Wochen 2’600–3’700 CHF 3’600–5’200 CHF Teilweise höhere Notariatsgebühren
Genf 3–4 Wochen 2’800–3’900 CHF 3’800–5’400 CHF Mehrsprachige Dokumentation erforderlich
Alle Angaben sind Richtwerte und können je nach individueller Situation abweichen.
Berücksichtigen Sie Bank-KYC-Prüfungen bereits parallel zum Gründungsprozess. Dadurch können Sie die erste Einzahlung auf das Kapitalkonto und die Freigabe der Mittel unmittelbar nach Handelsregistereintrag beschleunigen.
Expertentipp — Maria Werner, Of Counsel

Checkliste für die Firmengründung in der Schweiz

Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend, um die Firmengründung in der Schweiz effizient und rechtssicher durchzuführen. Diese Checkliste deckt die wichtigsten Schritte, Fristen und Gebühren ab.
Schritt Erforderliche Dokumente Ø Frist Ø Gebühren
Namensprüfung Gewünschter Firmenname, optional Reservierung im ZEFIX 1–2 Tage kostenlos
Kapitalhinterlegung Bankbestätigung über Einzahlung des Kapitals 2–5 Tage Bankgebühr ca. 50–200 CHF
Statutenerstellung Statuten, Gründungsprotokoll, Unterschriften 2–3 Tage im Notariat enthalten
Öffentliche Beurkundung Notariell beglaubigte Gründungsunterlagen 1 Tag ca. 1’000–2’000 CHF
Handelsregisteranmeldung Beglaubigte Dokumente, Formular Anmeldung 1–2 Wochen gemäss GebV-HReg
SHAB-Publikation automatisch nach Eintragung 1–2 Tage ca. 40 CHF

Fazit: Rechtssicher und effizient gründen

Die Firmengründung Schweiz ist für ausländische Unternehmer ein klar strukturierter, gesetzlich geregelter Prozess. Mit fundierter Vorbereitung, der Wahl der passenden Rechtsform (GmbH oder AG) und der Beachtung kantonaler Besonderheiten lassen sich Gründung und Markteintritt in kurzer Zeit realisieren.

Besonders wichtig ist es, vorab alle rechtlichen Anforderungen, Gebühren und Lizenzpflichten zu prüfen. Die Einhaltung der Namensregeln und die frühzeitige Klärung der zeichnungsberechtigten Person mit Wohnsitz in der Schweizsichern einen reibungslosen Ablauf.

Mit der richtigen Strategie kann die Firmengründung in der Schweiz nicht nur steuerliche und strukturelle Vorteile bringen, sondern auch das internationale Ansehen des Unternehmens stärken.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Firmengründung in der Schweiz

Für Ausländer sind die GmbH und die AG die am häufigsten gewählten Kapitalgesellschaften, da sie Haftungsbeschränkung und eine klare Struktur bieten.

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