Wissensdatenbank

Was darf im Lohnausweis nicht deklariert werden?

Louis Mummenthaler
23. Juni, 2025

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Ein Lohnausweis Schweiz enthält alle steuerpflichtigen Leistungen, die ein Arbeitnehmer erhält. Doch nicht alle Leistungen müssen deklariert werden. Bestimmte Sachgeschenke, REKA-Checks und Halbtax-Abos können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Im folgenden Artikel wird erläutert, welche Leistungen im Lohnausweis Schweiz erscheinen und welche nicht deklariert werden müssen. Auch in anderen Bereichen wie bei der Buchhaltung auslagern zeigt sich, wie wichtig es ist, gesetzliche Vorgaben präzise umzusetzen.
Nicht deklarierbare Leistungen und Sachgeschenke

Nicht deklarierbare Leistungen und Sachgeschenke

Lohnausweis nicht deklarierbare Leistungen umfassen bestimmte Sachgeschenke und Vergünstigungen. Beispielsweise müssen Lohnausweis Sachgeschenke Schweiz bis zu 500 CHF nicht angegeben werden. Auch Lohnausweis REKA-Checks bis 600 CHF bleiben steuerfrei. Halbtax-Abos und Vereinsbeiträge können unter bestimmten Umständen ebenfalls als Lohnausweis steuerfreie Leistungen gelten. Wichtig ist, dass diese Regelungen im Lohnausweis korrekt ausfüllen Schweiz berücksichtigt werden, um Fehler zu vermeiden. Ähnlich sorgfältig sollte auch bei der Spesenabrechnung vorgegangen werden, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Haben Sie Fragen?

Privatnutzung und steuerfreie Leistungen

Die Lohnausweis Privatnutzung Arbeitsgeräte muss korrekt deklariert werden, insbesondere wenn es sich um elektronische Geräte handelt. Lohnausweis Kindertagesstätte Kosten sind steuerfrei, sofern sie unter den festgelegten Grenzen liegen. Auch Lohnausweis Vereinsbeiträge Schweiz bis zu 1'000 CHF bleiben steuerfrei, solange sie den Rahmen nicht überschreiten. Es ist wichtig, diese Punkte im Lohnausweis korrekt ausfüllen Schweiz zu berücksichtigen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Auch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse erfordern eine genaue Dokumentation zur optimalen steuerlichen Nutzung.
Kostenübersicht und REKA-Checks

Kostenübersicht und REKA-Checks

Lohnausweis REKA-Checks bis 600 CHF jährlich bleiben steuerfrei, solange der Betrag diese Grenze nicht überschreitet. Bei Sachgeschenken im Lohnausweis Schweiz gilt eine Obergrenze von 500 CHF pro Ereignis, die ebenfalls steuerfrei bleibt. Die Lohnausweis Halbtax-Abo Schweiz kann als steuerfreie Leistung gewährt werden, sofern es sich um eine beruflich bedingte Nutzung handelt. Bei der Erstellung der Lohnausweise müssen diese Punkte präzise und vollständig deklariert werden, um Fehler zu vermeiden. Wie bei der ausgelagerten Buchhaltung ist Transparenz auch hier entscheidend für korrekte steuerliche Abwicklung.

Adam Abdellaoui

Off-Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

Tabelle: Lohnausweis Schweiz – Überblick der wichtigsten Punkte

Kategorie

Steuerfreie Leistungen

REKA-Checks

Bis zu 600 CHF jährlich

Sachgeschenke

Bis zu 500 CHF pro Ereignis

Halbtax-Abo

Berufliche Nutzung, steuerfrei

Kindertagesstätte Kosten

Innerhalb der festgelegten Grenzen

Vereinsbeiträge Schweiz

Bis zu 1'000 CHF steuerfrei

Fazit

Der Lohnausweis Schweiz enthält zahlreiche steuerfreie Leistungen, die korrekt deklariert werden müssen. Dazu gehören REKA-Checks, Halbtax-Abos und Vereinsbeiträge Schweiz, die bis zu bestimmten Beträgen steuerfrei bleiben. Auch Sachgeschenke und Kindertagesstätte Kosten können unter bestimmten Bedingungen nicht deklariert werden. Es ist essenziell, den Lohnausweis korrekt ausfüllen Schweiz, um Fehler zu vermeiden und potenzielle steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen. Eine passende Vorlage wie die Generalvollmacht Vorlage zeigt, wie strukturierte Dokumente Klarheit und Rechtssicherheit schaffen.

Adam Abdellaoui

Off-Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

FAQ - Lohnausweis

Bestimmte Sachgeschenke bis 500 CHF, REKA-Checks bis 600 CHF und Vereinsbeiträge bis 1'000 CHF sind steuerfrei und müssen nicht deklariert werden.
Inhaltsübersicht
Fachgebiete
Standorte
Stockerstrasse, 45,
8002 Zürich
Baarerstrasse, 25,
6300 Zug
Folgen Sie uns
Facebook
LinkedIn
X.com
© 2008-2025 Copyright Goldblum und Partner AG. Alle Rechte vorbehalten.
Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Website sind nicht als Rechtsberatung gedacht und begründen kein Mandatsverhältnis. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen, Dokumente oder Formulare sind nur für allgemeine Informationszwecke bestimmt und dürfen nicht als Rechtsberatung angesehen werden. Die Gesetze ändern sich regelmässig; daher sind die Informationen auf dieser Website möglicherweise nicht korrekt. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie einen Rechtsbeistand aufsuchen, um Ihre Rechte und Pflichten nach geltendem Recht und unter Berücksichtigung Ihrer spezifischen Umstände zu ermitteln.
Nach oben
Rot_up_scrolling
Instagram