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Aktiengesellschaft in der Schweiz gründen: Checkliste und praktische Hinweise

Louis Mummenthaler
1. Juni, 2025

Inhaltsverzeichnis

Die Aktiengesellschaft (AG) zählt in der Schweiz zu den am häufigsten gewählten Unternehmensformen – gleich nach dem Einzelunternehmen. Sie eignet sich sowohl für kleinere als auch für wachstumsorientierte Betriebe und kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Diese Rechtsform bringt zahlreiche Vorteile, aber auch bestimmte Verpflichtungen mit sich. Eine sorgfältige und transparente Buchhaltung ist die Grundlage für den finanziellen Erfolg jedes Unternehmens in der Schweiz.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, worauf Sie bei der Gründung einer AG achten müssen: von den rechtlichen Voraussetzungen über die finanziellen Anforderungen bis hin zu den einzelnen Schritten der Gründung. Zusätzlich erhalten Sie eine kompakte Übersicht zu den Vor- und Nachteilen dieser Gesellschaftsform sowie eine praxisorientierte Checkliste, die Sie durch den gesamten Gründungsprozess begleitet.

Warum eine AG gründen?

Die Aktiengesellschaft zeichnet sich insbesondere durch ihr relativ hohes Mindestkapital aus. Im Vergleich zur GmbH bringt das einen deutlich stärkeren Garantiecharakter gegenüber Dritten mit sich – sei es gegenüber Investoren, Geschäftspartnern oder Lieferanten. Diese Tatsache macht die AG zu einer bevorzugten Option, wenn ein Unternehmen zügig wachsen möchte oder der Aufbau von Vertrauen nach außen besonders wichtig ist.

Gerade wenn Sie auf Kapital von außen angewiesen sind – etwa durch Banken, Business Angels oder institutionelle Investoren –, ist die AG in vielen Fällen die geeignetere Rechtsform. Auch bei Expansionsplänen über die Landesgrenzen hinaus oder der Aufnahme mehrerer Aktionäre zeigt sich ihre Stärke.

Bevor Sie sich jedoch endgültig für diese Struktur entscheiden, sollten Sie eine Umsatzprognose erstellen und analysieren, wie zentral externe Beziehungen für Ihr Geschäftsmodell sind. Die AG eignet sich vor allem dann, wenn ein hohes Maß an Kapitalbedarf besteht und die Einbindung Dritter ein strategischer Bestandteil der Unternehmensentwicklung ist.

Die Vorteile der Aktiengesellschaft

Die AG bietet eine Reihe struktureller und finanzieller Vorteile, die sie sowohl für etablierte Unternehmen als auch für wachstumsorientierte Start-ups attraktiv machen. Diese Vorteile gehen über das reine Image hinaus und können entscheidend zum geschäftlichen Erfolg beitragen.
  • Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
    Einer der Hauptvorteile der AG liegt in der klaren Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen. Die Aktionäre haften ausschließlich mit ihrer Einlage – das bedeutet, ihr persönliches Vermögen bleibt bei unternehmerischen Misserfolgen geschützt. Gerade für Gründer, die größere finanzielle Risiken eingehen müssen, ist dies ein wesentlicher Sicherheitsfaktor.
  • Professionelles Auftreten gegenüber Investoren und Geschäftspartnern
    Die Gründung einer AG signalisiert Stabilität, Seriosität und langfristige Ausrichtung. Das kann sowohl bei Finanzinstituten als auch bei potenziellen Partnern Vertrauen schaffen. Viele Investoren bevorzugen aus rechtlichen und strukturellen Gründen Beteiligungen an Aktiengesellschaften.
  • Erleichterter Zugang zu Kapital
    Die AG bietet flexible Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung. Aktien können ausgegeben, verkauft oder öffentlich gehandelt werden. Dies ermöglicht nicht nur eine Erweiterung des Aktionärskreises, sondern auch die schnelle Finanzierung größerer Projekte. Auch die Ausgabe von Partizipationsscheinen oder Wandelanleihen ist möglich, was zusätzliche Spielräume eröffnet.
  • Attraktivität für Fachkräfte und Führungspersonal
    Über Beteiligungsprogramme wie Aktienoptionen lassen sich qualifizierte Mitarbeitende langfristig an das Unternehmen binden. Diese Möglichkeit besteht bei der GmbH nur eingeschränkt. Gerade in technologieorientierten Branchen oder bei wachstumsstarken Unternehmen ist dies ein entscheidender Pluspunkt im „War for Talents“.
  • Nachfolge- und Übergabefreundlichkeit
    Die Übertragung von Aktien ist einfacher und mit weniger Formalitäten verbunden als die Änderung des Gesellschaftervertrags bei einer GmbH. Damit ist die AG besonders gut für Unternehmen geeignet, die eine spätere Übergabe, einen Verkauf oder die Aufnahme neuer Teilhaber planen.
  • Standortvorteile in der Schweiz
    Die Schweiz bietet ein unternehmensfreundliches Umfeld mit stabilen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Gründung einer AG in der Schweiz genießt international hohes Ansehen – insbesondere im Finanz- und Technologiesektor. Die klaren rechtlichen Regelungen schaffen Sicherheit und fördern Innovation.
Diese Vorteile machen die Aktiengesellschaft zu einer modernen, flexiblen und attraktiven Unternehmensform für viele Geschäftsmodelle. Die Gründung einer Schweizer Mantelgesellschaft kann eine interessante Alternative darstellen, insbesondere wenn ein schneller Markteintritt gewünscht ist.
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Die Nachteile im Überblick

Die Nachteile im Überblick

So vorteilhaft die Aktiengesellschaft auch sein mag – sie bringt ebenso bestimmte Herausforderungen mit sich, die insbesondere bei der Gründung und in der laufenden Verwaltung berücksichtigt werden müssen.
  • Hohes Gründungskapital
    Die AG erfordert ein Mindestkapital von CHF 100'000.–, wovon mindestens CHF 50'000.– bei der Gründung einbezahlt sein müssen. Dieser Betrag stellt für viele Gründer eine erhebliche Einstiegshürde dar, insbesondere im Vergleich zur GmbH mit nur CHF 20'000.– Stammkapital. Die Kapitalbeschaffung kann daher eine Herausforderung darstellen, insbesondere für Start-ups oder kleinere Teams.
  • Komplexere Gründungsformalitäten
    Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ist der Gründungsprozess einer AG mit mehr Aufwand verbunden. Die notarielle Beurkundung der Statuten, die Eintragung ins Handelsregister, die Erstellung eines Gründungsberichts und der Nachweis über das einbezahlte Kapital machen den Prozess zeit- und kostenintensiver. Auch zusätzliche Dokumente wie ein Revisionsverzicht (sofern zulässig) müssen korrekt ausgefertigt werden.
  • Strengere Buchführungs- und Revisionspflichten
    AGs unterliegen unabhängig von ihrer Größe der Pflicht zur doppelten Buchführung. Ab einer bestimmten Umsatz- oder Bilanzsumme greift zudem die Pflicht zur ordentlichen Revision. Kleinere AGs können zwar auf eine eingeschränkte Revision verzichten, doch auch hierfür gelten enge gesetzliche Vorgaben.
  • Geringere Transparenz für Aktionäre bei kleinen AGs
    In einer AG liegt die Kontrolle über das Unternehmen bei Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Kleinaktionäre haben – anders als Gesellschafter bei einer GmbH – nur begrenzte Mitspracherechte, insbesondere wenn sie keinen Sitz im Verwaltungsrat haben. Dadurch kann das Vertrauen in die Unternehmensführung leiden, insbesondere in AGs mit wenigen Anteilseignern.
  • Kosten für laufende Verwaltung und Compliance
    Die AG verursacht höhere laufende Kosten als andere Unternehmensformen.

    Dazu zählen unter anderem:
    • Gebühren für Revisionsstellen (falls erforderlich)
    • Honorare für Treuhänder oder Buchhaltungsdienstleister
    • Publikationspflichten und gesetzlich erforderliche Generalversammlungen
    • Statutenänderungen oder Kapitalerhöhungen, die notariell beglaubigt werden müssen
    Diese laufenden Verpflichtungen machen die AG für sehr kleine Unternehmen oder Soloselbstständige oftmals weniger attraktiv.
  • Öffentliches Auftreten und Transparenzpflichten
    Bestimmte Informationen über eine AG – insbesondere über deren Verwaltungsrat, Sitz, Gesellschaftskapital und Zweck – sind öffentlich zugänglich. Dies kann in sensiblen Branchen oder bei diskretem Geschäftsmodell ein Nachteil sein.
Trotz dieser Herausforderungen bleibt die AG eine äußerst beliebte Rechtsform – insbesondere wenn der Nutzen der Struktur langfristig die Anfangsinvestitionen und den Verwaltungsaufwand überwiegt.

Voraussetzungen für die Gründung einer AG

Bevor Sie eine Aktiengesellschaft in der Schweiz gründen können, müssen bestimmte rechtliche, formelle und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese bilden die Grundlage für eine rechtssichere und nachhaltige Unternehmensstruktur.
  • Natürliche oder juristische Gründerperson(en)
    Zur Gründung einer AG ist mindestens eine natürliche oder juristische Person erforderlich – unabhängig von deren Wohnsitz oder Sitz. Das bedeutet, auch ausländische Personen oder Gesellschaften können in der Schweiz eine AG gründen. Allerdings muss mindestens eine Person mit Einzelzeichnungsrecht oder zwei Personen mit Kollektivunterschrift in der Schweiz wohnhaft sein, um die Repräsentanz im Land sicherzustellen.
  • Mindestkapital und Einzahlung
    Das gesetzliche Mindestkapital für die Gründung beträgt CHF 100'000.–. Mindestens CHF 50'000.– davon müssen bei der Gründung effektiv einbezahlt und nachgewiesen werden. Die Einlage kann in Form von Bargeld (Bareinlage) oder Sacheinlagen erfolgen – bei Letzteren sind zusätzliche Prüfberichte erforderlich.
  • Erstellung von Statuten
    Die Statuten bilden das Fundament der Gesellschaftsordnung.

    Sie regeln unter anderem:
    • Name und Sitz der AG
    • Zweck der Gesellschaft
    • Höhe des Aktienkapitals und Nennwert der Aktien
    • Form der Aktien (Inhaber- oder Namenaktien)
    • Organe der Gesellschaft
    Die Statuten müssen öffentlich beurkundet werden und unterliegen bestimmten gesetzlichen Mindestanforderungen.
  • Verwaltungsrat
    Jede AG benötigt einen Verwaltungsrat als oberstes Organ der Geschäftsführung. Dieser kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Es ist erforderlich, dass mindestens ein Mitglied seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, sofern dieses Zeichnungsberechtigung besitzt. Der Verwaltungsrat trägt die Verantwortung für die strategische Ausrichtung, die Überwachung der Geschäftsführung und die Einhaltung der rechtlichen Pflichten.
  • Revisionsstelle (sofern notwendig)
    Ob eine Revisionsstelle notwendig ist, hängt von der Größe und Struktur der AG ab. Kleinere Gesellschaften können unter bestimmten Bedingungen auf eine eingeschränkte Revision verzichten. Für mittlere und große Unternehmen ist die Wahl einer Revisionsstelle verpflichtend. Diese prüft die Jahresrechnung und bestätigt deren Ordnungsmäßigkeit.
  • Einzahlung auf ein Kapitaleinzahlungskonto
    Vor der Gründung muss das Aktienkapital auf ein spezielles Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt werden. Die Bank stellt anschließend eine entsprechende Kapitalbestätigung aus, die im Rahmen der Gründungsdokumente benötigt wird.
  • Notarielle Beurkundung
    Die Gründungsversammlung, die Genehmigung der Statuten sowie die Bestellung der Organe müssen öffentlich beurkundet werden. Dies erfolgt im Rahmen eines Termins beim Notariat. Der Notar erstellt das Gründungsprotokoll und sorgt für die Einhaltung der Formvorschriften.
  • Anmeldung beim Handelsregister
    Nach der notariellen Beurkundung wird die AG beim zuständigen kantonalen Handelsregister angemeldet. Mit der Eintragung erhält die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit und kann offiziell tätig werden. Sie erhält eine Handelsregisternummer und wird unter www.zefix.ch auffindbar.
  • Anmeldung bei weiteren Behörden
    Je nach Art der Geschäftstätigkeit können weitere Anmeldungen notwendig sein:

    • Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren
    • Es können branchenspezifische Bewilligungen oder Meldungen erforderlich sein (z. B. für Versicherungen, Gastronomiebetriebe, Finanzdienstleister)
    • Je nach Unternehmensstruktur sind Arbeitsbewilligungen für ausländische Mitarbeitende frühzeitig zu beantragen.
  • Geschäftskonto und Buchhaltung
    Nach erfolgter Gründung eröffnet die AG ein reguläres Geschäftskonto. Auch die Einrichtung eines professionellen Buchhaltungssystems ist Pflicht, da die AG der ordentlichen oder zumindest der eingeschränkten Buchführungspflicht unterliegt.

Adam Abdellaoui

Off-Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530
Gründungsprozess Schritt für Schritt

Gründungsprozess Schritt für Schritt

Die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz folgt einem klar strukturierten Ablauf, der rechtlich genau definiert ist. Eine saubere Vorbereitung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleisten eine reibungslose Eintragung und reduzieren spätere Komplikationen. Im Folgenden finden Sie die einzelnen Schritte übersichtlich dargestellt:
  • Planung und Vorbereitung
    Bevor Sie mit der eigentlichen Gründung beginnen, sollten Sie den Gesellschaftszweck, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung des Verwaltungsrates sowie das notwendige Startkapital detailliert definieren. Auch Fragen zur Revisionspflicht oder zum Aktienrecht (Inhaber- oder Namenaktien) sollten im Vorfeld geklärt werden.
  • Erstellung der Gründungsunterlagen
    Folgende Unterlagen müssen vorbereitet werden:

    • Statuten (in schriftlicher Form, mit allen Pflichtangaben)
    • Gründungsbericht
    • Erklärung über die Annahme der Mandate (z. B. Verwaltungsrat, Revisionsstelle)
    • Kapitalnachweis (z. B. Einzahlungsschein oder Bankbestätigung)
    Je nach Situation können zusätzliche Dokumente erforderlich sein, insbesondere bei Sacheinlagen oder besonderen Kapitalverhältnissen.
  • Einzahlung des Kapitals
    Das Gesellschaftskapital (mindestens CHF 50'000.– einbezahlt) muss auf ein spezielles Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank überwiesen werden. Die Bank stellt daraufhin eine schriftliche Kapitalbestätigung aus, die beim Notar und dem Handelsregisteramt eingereicht wird.
  • Notarielle Beurkundung der Gründung
    Der Notar führt die offizielle Gründungsversammlung durch, protokolliert die Annahme der Statuten und erstellt das Gründungsprotokoll. Dabei werden auch der Verwaltungsrat und gegebenenfalls die Revisionsstelle eingesetzt. Der Notar überprüft zudem alle Unterlagen auf rechtliche Korrektheit.
  • Anmeldung beim Handelsregister
    Der Notar übermittelt sämtliche Gründungsunterlagen an das kantonale Handelsregister. Nach Prüfung erfolgt die offizielle Eintragung der AG. Erst mit diesem Schritt erlangt die Gesellschaft ihre volle Rechtsfähigkeit.
  • Eröffnung des Geschäftskontos
    Sobald die Handelsregistereintragung erfolgt ist, kann das reguläre Geschäftskonto eröffnet und das Kapital vom Kapitaleinzahlungskonto auf das operative Konto überwiesen werden.
  • Anmeldung bei Steuer- und Sozialversicherungsbehörden
    Nach der Gründung müssen je nach Geschäftsfeld weitere Behördengänge erledigt werden:

    • Mehrwertsteueranmeldung bei der ESTV
    • Anmeldung bei AHV-Ausgleichskassen und Unfallversicherung
    • Gegebenenfalls Bewilligungen bei kantonalen Fachstellen
  • Aufbau interner Prozesse und Buchhaltung
    Mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit sollten Sie zeitnah die Buchhaltungsprozesse einführen, die Lohnadministration organisieren und interne Strukturen aufbauen (Verträge, IT, Versicherungen, HR-Prozesse etc.).
Tipp: Viele Unternehmen nutzen die Unterstützung eines Treuhänders, um Fehler bei der Gründung zu vermeiden und steuerliche sowie rechtliche Fragen professionell zu klären.

Häufige Fehler vermeiden

Die Gründung einer Aktiengesellschaft erfordert nicht nur formelle Korrektheit, sondern auch unternehmerisches Fingerspitzengefühl. Im Eifer des Gründungsmoments schleichen sich häufig Fehler ein, die zu Verzögerungen, unnötigen Kosten oder gar rechtlichen Problemen führen können. Die folgenden Punkte sollten Sie deshalb unbedingt beachten:
  • Unklare Aktionärsverhältnisse
    Gerade wenn mehrere Personen gemeinsam gründen, ist es essenziell, die Beteiligungsverhältnisse und Mitbestimmungsrechte klar zu regeln – idealerweise bereits in einem Aktionärsbindungsvertrag. Unklare Strukturen können schnell zu Konflikten führen, insbesondere bei späteren Kapitalerhöhungen oder Exit-Szenarien.
  • Zu wenig Kapital einplanen
    Das gesetzliche Mindestkapital von CHF 50'000.– reicht in vielen Fällen nicht aus, um den operativen Betrieb effizient aufzunehmen. Wer zu knapp kalkuliert, steht schnell vor Liquiditätsengpässen. Daher sollten Sie realistisch budgetieren und gegebenenfalls weiteres Kapital einplanen – sei es über Gesellschafterdarlehen oder externe Investoren.
  • Unvollständige Gründungsunterlagen
    Fehlende oder fehlerhafte Dokumente führen regelmäßig zu Rückweisungen durch das Handelsregister. Insbesondere bei Sacheinlagen oder ausländischen Gründern ist die Einhaltung der Formvorschriften entscheidend. Lassen Sie alle Unterlagen vorab von einem Notar oder Treuhänder prüfen.
  • Kein Revisionsverzicht erklärt (wenn möglich)
    Viele kleine AGs erfüllen die Bedingungen für eine eingeschränkte Revision oder können ganz auf eine Revisionsstelle verzichten. Wird dies bei der Gründung nicht korrekt deklariert, wird automatisch eine Revisionsstelle vorgeschrieben – was unnötige Kosten nach sich zieht.
  • Vernachlässigung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte
    Die Anmeldung bei der Mehrwertsteuer, der AHV sowie die Organisation von Lohnabzügen wird häufig aufgeschoben – mit dem Risiko von Strafzinsen und Nachzahlungen. Auch die optimale Lohnstruktur für Gründer (Lohn vs. Dividende) sollte frühzeitig besprochen werden.
  • Keine klare Organisation der internen Prozesse
    Nach der Eintragung endet die Arbeit nicht. Die Einführung einer sauberen Buchhaltung, das Aufsetzen von Arbeitsverträgen und IT-Systemen sowie die Klärung der Verantwortlichkeiten sind essenziell für einen reibungslosen Start.
  • Unterschätzung der laufenden Verwaltungskosten
    Neben den einmaligen Gründungskosten müssen AGs mit jährlichen Fixkosten rechnen – etwa für Buchhaltung, Generalversammlung, Steuererklärungen und (falls erforderlich) Revisionsleistungen. Diese Ausgaben sollten im Finanzplan von Beginn an berücksichtigt werden.
Indem Sie diese Stolpersteine von vornherein umgehen, sparen Sie nicht nur Geld und Zeit, sondern schaffen auch ein solides Fundament für nachhaltigen Unternehmenserfolg.
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Checkliste: So gründen Sie Ihre AG in der Schweiz

Checkliste: So gründen Sie Ihre AG in der Schweiz

Die folgende Checkliste bietet Ihnen eine strukturierte Übersicht über alle wesentlichen Schritte und Anforderungen bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz. Weitere Informationen zur Firmengründung in der Schweiz helfen bei der strukturierten Planung Ihres Projekts. Sie dient als praktisches Werkzeug zur Vorbereitung und Kontrolle des Gründungsprozesses.
  • Gesellschaftsform klären
    Entscheiden Sie, ob eine AG die geeignete Rechtsform für Ihre geschäftlichen Ziele ist. Berücksichtigen Sie Kapitalbedarf, Expansionspläne und Risikoverteilung.
  • Unternehmenszweck und Name festlegen
    Definieren Sie den operativen Zweck Ihrer AG. Wählen Sie einen rechtlich zulässigen und eindeutigen Firmennamen. Prüfen Sie vorab die Verfügbarkeit beim Handelsregisteramt und sichern Sie sich ggf. die passende Domain.
  • Aktionärsstruktur definieren
    Legen Sie fest, wie viele Aktionäre beteiligt sein werden, welche Stimmrechte gelten und wie die Aktien verteilt werden. Bei mehreren Gesellschaftern empfiehlt sich ein Aktionärsbindungsvertrag.
  • Kapital aufbringen und Einzahlungskonto eröffnen
    Organisieren Sie das notwendige Grundkapital (CHF 100'000.–, davon mindestens CHF 50'000.– einbezahlt). Richten Sie bei einer Schweizer Bank ein Kapitaleinzahlungskonto ein.
  • Statuten erstellen
    Erarbeiten Sie die Gesellschaftsstatuten gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Diese müssen Angaben zum Sitz, Zweck, Aktienkapital, Aktienstruktur und zu den Organen enthalten.
  • Verwaltungsrat und ggf. Revisionsstelle benennen
    Bestimmen Sie die Mitglieder des Verwaltungsrates. Prüfen Sie, ob eine Revisionsstelle vorgeschrieben ist oder ein Revisionsverzicht erklärt werden kann.
  • Gründungsversammlung und notarielle Beurkundung
    Führen Sie gemeinsam mit dem Notar die Gründungsversammlung durch. Hier werden die Statuten genehmigt, die Organe bestellt und das Kapital bestätigt.
  • Eintragung im Handelsregister
    Reichen Sie die notariell beurkundeten Unterlagen beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Nach der Eintragung ist Ihre AG rechtsfähig.
  • Geschäftskonto eröffnen
    Übertragen Sie das einbezahlte Kapital vom Kapitaleinzahlungskonto auf ein normales Geschäftskonto, um operative Ausgaben tätigen zu können.
  • Geschäftskonto eröffnen
    Implementieren Sie ein geeignetes Buchhaltungssystem, definieren Sie interne Prozesse und sorgen Sie für gesetzeskonforme Dokumentationen.
Diese Checkliste dient Ihnen als Leitfaden – idealerweise in Zusammenarbeit mit einem Treuhänder oder Gründungsberater. So stellen Sie sicher, dass keine wichtigen Schritte übersehen werden.

Wer eine AG gründet, sollte sich frühzeitig mit den Anforderungen an die Buchhaltung in der Schweiz auseinandersetzen.

Fazit

Die Aktiengesellschaft ist in der Schweiz nicht ohne Grund eine der beliebtesten Rechtsformen für unternehmerisch ambitionierte Projekte. Sie bietet klare rechtliche Strukturen, einen professionellen Außenauftritt, gute Finanzierungsmöglichkeiten und eine hohe Glaubwürdigkeit gegenüber Partnern und Investoren. Eine geeignete Geschäftsadresse in der Schweiz ist Voraussetzung für die Eintragung im Handelsregister.

Gleichzeitig bringt die AG auch administrative und finanzielle Anforderungen mit sich, die nicht unterschätzt werden dürfen. Wer sich für diese Form entscheidet, sollte gut vorbereitet sein, über ausreichendes Kapital verfügen und die gesetzlichen Pflichten genau kennen.

Mit einer sorgfältigen Planung, kompetenter Beratung und einer realistischen Einschätzung der eigenen Ressourcen lässt sich der Gründungsprozess effizient gestalten. Ein durchdachtes Konzept zum Steuern Sparen sollte bereits in der Gründungsphase berücksichtigt werden. Besonders hilfreich ist dabei die enge Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Treuhänder oder einer Gründungsagentur.

Die vorliegende Checkliste bietet Ihnen eine kompakte Orientierungshilfe, ersetzt jedoch keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Nutzen Sie sie als Grundlage, um Ihre AG auf ein stabiles Fundament zu stellen – sowohl rechtlich als auch organisatorisch.

Adam Abdellaoui

Off-Counsel
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FAQ – AG gründen

Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital beträgt CHF 100'000.–, wobei mindestens CHF 50'000.– bei der Gründung einbezahlt werden müssen.
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Standorte
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