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MWST-Satz in der Schweiz: Was Unternehmen wissen müssen

Louis Mummenthaler
26. Juni, 2025

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz neue MWST-Sätze. Die Erhöhung basiert auf der Volksabstimmung zur AHV-Finanzierung und betrifft alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Der Normalsatz beträgt nun 8.1 %, der reduzierte Satz 2.6 % und der Sondersatz für Beherbergungen 3.8 %. Auch im Jahr 2025 ist es entscheidend, dass Unternehmen ihre Buchhaltungs- und Abrechnungssysteme entsprechend angepasst haben, um rechtskonform zu arbeiten. In diesem Zusammenhang stellt sich für viele Gründer erneut die Frage nach der passenden Rechtsform – Einzelfirma oder GmbH.
Aktuelle MWST-Sätze und AHV-Finanzierung

Aktuelle MWST-Sätze und AHV-Finanzierung

Die MWST-Erhöhung zur Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist ein zentraler Bestandteil der langfristigen Sozialversicherungspolitik. Seit dem 1. Januar 2024 gelten die neuen MWST-Sätze: 8.1 % (Normalsatz), 2.6 % (reduzierter Satz) und 3.8 % (Sondersatz Beherbergung). Diese Sätze bleiben auch 2025 gültig. Unternehmen müssen weiterhin sicherstellen, dass Rechnungsstellung und interne Prozesse vollständig an die geltenden Sätze angepasst sind. Wer diesen Aufwand reduzieren möchte, kann über Outsourcing Buchhaltung nachdenken.
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Abrechnung und Leistungszeitraum

Im Jahr 2025 ist besonders darauf zu achten, dass bei Leistungen, die teilweise im Jahr 2023 oder 2024 erbracht wurden, die korrekten MWST-Sätze angewendet werden. Für Leistungen, die über den Jahreswechsel hinausgingen, gelten die Regeln zur Abgrenzung nach Leistungszeitpunkt weiterhin. Teilzahlungen, die im Jahr 2025 erfolgen, müssen klar dem jeweiligen Zeitraum zugeordnet und korrekt abgerechnet werden. Bei langjährigen Forderungen können zusätzliche Rückstellungen wie das Delkredere eine Rolle spielen.
Vorsteuerabzug und Dokumentation

Vorsteuerabzug und Dokumentation

Der Vorsteuerabzug bleibt auch 2025 ein zentrales Element des Schweizer MWST-Systems. Unternehmen können die in Rechnung gestellte Vorsteuer weiterhin abziehen, sofern sie korrekt dokumentiert ist. Dabei ist besonders auf eine ordnungsgemäße Rechnungstellung zu achten. Für Unternehmen im E-Commerce lohnt sich ein Blick auf die Shopify Buchhaltung, um Prozesse effizienter zu gestalten. Für Teilzahlungen gilt: Beträge, die Leistungen mit verschiedenen Steuersätzen betreffen, müssen aufgeschlüsselt und nachvollziehbar dokumentiert werden, um spätere Korrekturen oder Nachteile bei der Steuerprüfung zu vermeiden.

Adam Abdellaoui

Off-Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

Rechnungen und Verträge im Jahr 2025

Rechnungen, die sich auf Leistungen mit unterschiedlichen Zeiträumen oder auf langfristige Verträge beziehen, müssen den jeweiligen MWST-Satz ausweisen. Es empfiehlt sich, bei allen laufenden Verträgen sicherzustellen, dass eine MWST-Klausel zur Satzänderung enthalten ist. Auch im Jahr 2025 bleibt die korrekte Ausweisung des Leistungszeitraums auf Rechnungen ein Muss – insbesondere, wenn unterschiedliche Sätze Anwendung finden.

Tabelle: Aktuelle MWST-Sätze Schweiz

Leistungszeitraum

Alter Satz (%)

Neuer Satz (%)

Bis 31.12.2023

7.7

Ab 01.01.2024

8.1

Reduzierter Satz

2.5

2.6

Sondersatz Beherbergung

3.7

3.8

Fazit

Auch 2025 müssen Unternehmen in der Schweiz die geltenden MWST-Sätze von 8.1 %, 2.6 % und 3.8 % konsequent anwenden und ihre Abrechnungssysteme entsprechend pflegen. Entscheidend ist eine saubere Dokumentation von Leistungszeiträumen und Teilzahlungen sowie die korrekte Ausweisung der Steuersätze auf allen Rechnungen. Verträge sollten weiterhin auf mögliche Auswirkungen der MWST-Satzänderungen überprüft werden. Gleichzeitig ist es hilfreich, alle Buchhaltungsaufgaben zu überprüfen und ggf. zu digitalisieren. Eine vorausschauende Anpassung der internen Prozesse hilft dabei, steuerliche Risiken zu minimieren und die Anforderungen der MWST-Richtlinien zuverlässig zu erfüllen. Auch die Buchhaltung von Darlehensverträgen kann im Rahmen der neuen MWST-Regelungen relevanter werden.

Adam Abdellaoui

Off-Counsel
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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur MWST-Erhöhung Schweiz 2025

Die aktuellen Sätze betragen: 8.1 % (Normalsatz), 2.6 % (reduzierter Satz), 3.8 % (Sondersatz Beherbergung).
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