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Firmennamen ändern: Unsere Tipps

Louis Mummenthaler
3. Juni, 2025

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Ein prägnanter, rechtssicherer und einprägsamer Firmenname gehört zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren eines Unternehmens. In der Schweiz unterliegt er rechtlichen Vorgaben, beeinflusst das Markenimage und entscheidet mit über die Wiedererkennbarkeit im Markt.

Besonders in Zeiten digitaler Sichtbarkeit und wachsender Konkurrenz wird der Name zum strategischen Instrument. Er repräsentiert Identität, weckt Erwartungen und prägt den ersten Eindruck bei Kundschaft, Partnern und Investoren.

Doch was tun, wenn der bestehende Firmenname nicht mehr passt? Ob aufgrund einer Neupositionierung, Fusion oder Rebranding: Die Umbenennung eines Unternehmens ist ein bedeutsamer Schritt. Sie sollte gut vorbereitet, juristisch korrekt und kommunikativ begleitet werden.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie den idealen Firmennamen finden oder den bestehenden Namen erfolgreich ändern – praxisnah, gesetzeskonform und markenwirksam. Wer zudem plant, ein Unternehmen neu zu gründen, sollte den Namensprozess direkt in die Gesamtstrategie integrieren.
Warum der Firmenname zählt

Warum der Firmenname zählt

Ein Firmenname ist weit mehr als nur eine formale Bezeichnung. Er fungiert als Aushängeschild und trägt wesentlich zur Wahrnehmung eines Unternehmens bei. In der Schweiz muss der Name nicht nur einzigartig und gesetzeskonform sein, sondern auch zur Zielgruppe passen und sich langfristig etablieren lassen.

Ein guter Firmenname vermittelt auf Anhieb, wofür das Unternehmen steht – sei es durch einen branchentypischen Begriff, eine kreative Wortneuschöpfung oder eine Kombination aus Gründername und Tätigkeit. Gleichzeitig soll er seriös wirken und sich von der Konkurrenz abheben.

Im digitalen Raum spielt der Name zusätzlich eine Rolle bei der Auffindbarkeit in Suchmaschinen und der Wiedererkennbarkeit auf Social Media. Auch für die Domainwahl und den Markenschutz bildet er die Grundlage.

Gerade für KMU und Start-ups kann ein durchdachter Name Vertrauen aufbauen und Aufmerksamkeit erzeugen. Tipps zur Wahl und rechtlichen Absicherung bietet der Leitfaden von Goldblum.ch zur Auswahl des passenden Firmennamen. Er erleichtert die Markenbildung und prägt Kundenbeziehungen von Beginn an. Deshalb lohnt es sich, in die Namenswahl oder -änderung Zeit und Sorgfalt zu investieren.
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Gründe für die Namensänderung

Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen ihren Namen ändern. Häufig entstehen sie aus einem Strategiewechsel, einer Neuausrichtung oder dem Wunsch, mit einem moderneren Auftritt neue Zielgruppen anzusprechen. Besonders bei einem Rebranding kann ein neuer Name einen klaren Neuanfang symbolisieren.

Auch Fusionen oder Übernahmen führen oft zu einer Umbenennung. Dabei geht es darum, eine gemeinsame Identität zu schaffen, alte Strukturen hinter sich zu lassen oder mehrere Marken unter einem Dach zu vereinen. Der neue Name muss dann sowohl rechtlich als auch emotional zur neuen Ausrichtung passen.

Ein weiterer häufiger Auslöser sind rechtliche Konflikte – etwa, wenn ein bestehender Name markenrechtlich geschützt ist oder Verwechslungsgefahr mit anderen Unternehmen besteht. Auch bei geplanten Beteiligungsverkäufen oder Umstrukturierungen, etwa beim Firmenanteile verkaufen, kann ein neuer Name notwendig oder strategisch sinnvoll sein. Auch negative Assoziationen, z. B. durch Skandale, können eine Änderung notwendig machen.

Zudem zeigt sich in der Praxis, dass manche Namen schlicht nicht mehr zeitgemäss sind: zu lang, schwer verständlich oder digital schlecht nutzbar. Ein neuer Name kann Klarheit schaffen, die Positionierung stärken und neue Marktchancen eröffnen.
Tipps für eine gelungene Namensneugestaltung

Tipps für eine gelungene Namensneugestaltung

Die Entwicklung eines neuen Firmennamens erfordert strategisches Denken, Kreativität und rechtliche Sorgfalt. Ein erfolgreicher Name muss sowohl emotional ansprechend als auch rechtlich zulässig sein. Dabei helfen einige bewährte Grundsätze.

Zunächst sollte der Name einzigartig und unverwechselbar sein. Fantasienamen oder kreative Wortkombinationen bieten hier Vorteile – sie bleiben besser im Gedächtnis und bieten höhere Chancen auf freie Domains und Markenschutz.

Wichtig ist ausserdem, dass der Name zur Unternehmensidentität passt: Werte, Zielgruppe und Branche sollten sich darin widerspiegeln. Ein humorvoller Name mag für ein Start-up im Lifestyle-Bereich passend sein, wäre aber in einer Anwaltskanzlei fehl am Platz.

Auch die Aussprache und Schreibweise sollten leicht verständlich sein – sowohl in der jeweiligen Landessprache als auch international. Ein Name, der häufig falsch geschrieben oder ausgesprochen wird, verliert an Wirkung.

Vor der endgültigen Entscheidung empfiehlt sich eine systematische Prüfung: Ist die Domain verfügbar? Besteht Markenschutz? Gibt es kulturelle Missverständnisse in anderen Sprachen?

Ein durchdachter Namensfindungsprozess dauert zwar länger, zahlt sich aber langfristig in Markenstärke und Wiedererkennung aus.

Adam Abdellaoui

Of Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

Häufige Fehler bei der Namensänderung

Bei der Umbenennung eines Unternehmens passieren oft typische Fehler, die nicht nur Zeit und Geld kosten, sondern auch das Image beeinträchtigen können. Wer diese Stolperfallen kennt und vermeidet, erhöht die Erfolgschancen seiner neuen Markenidentität deutlich.

Ein häufiger Fehler ist die mangelnde Prüfung auf Verfügbarkeit. Wird ein Name gewählt, der bereits markenrechtlich geschützt oder im Handelsregister eingetragen ist, drohen rechtliche Konsequenzen bis hin zur erzwungenen Änderung.

Ebenfalls problematisch sind zu komplizierte oder schwer verständliche Namen. Wenn Kunden den Namen nicht aussprechen, schreiben oder merken können, verliert er an Wirkung. Auch zu lange oder inhaltsleere Begriffe wirken oft unprofessionell.

Ein weiterer Fehler besteht darin, die Umbenennung rein intern zu betrachten. Wird die neue Identität nicht aktiv kommuniziert – etwa an Kunden, Lieferanten und Behörden – entsteht Verwirrung. Ein professioneller Kommunikationsplan ist daher essenziell.

Nicht zuletzt scheitern viele Projekte an zu kurzfristiger Planung. Eine gelungene Namensänderung braucht Vorlauf, rechtliche Prüfung, interne Abstimmung und externe Begleitung. Wer sich dafür ausreichend Zeit nimmt, spart später Korrekturen.
Firmennamen mit regix.ch überprüfen

Firmennamen mit regix.ch überprüfen

Bevor ein neuer Firmenname offiziell eingetragen werden kann, muss geprüft werden, ob er bereits existiert oder rechtlich geschützt ist. In der Schweiz ist das Online-Tool regix.ch die zentrale Plattform für diese Prüfung. Es bietet direkten Zugriff auf die Daten des eidgenössischen Handelsregisters.

Mit regix.ch lassen sich bestehende Unternehmensnamen schnell und kostenlos recherchieren. Bereits bei der Eingabe zeigt das System ähnliche Einträge an, sodass potenzielle Kollisionen frühzeitig erkannt werden. Dies hilft, Doppelbelegungen zu vermeiden und rechtliche Konflikte zu umgehen.

Besonders hilfreich ist die Suchfunktion nach Namensbestandteilen. Damit lässt sich prüfen, ob einzelne Begriffe bereits häufig verwendet werden oder ob ein gewählter Name genügend Unterscheidungskraft besitzt.

Neben der rechtlichen Sicherheit bietet regix.ch auch einen Überblick über die Häufigkeit bestimmter Namensmuster. Das kann Impulse für kreative Alternativen geben, falls der Wunschname bereits belegt ist.

Wer die Recherche sorgfältig durchführt, spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld – etwa für juristische Abklärungen oder eine spätere Umbenennung. Deshalb sollte regix.ch fester Bestandteil jeder Namensprüfung sein.
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Einfluss auf Branding und Marketing

Ein neuer Firmenname hat weitreichende Auswirkungen auf das Markenbild eines Unternehmens. Er beeinflusst nicht nur das visuelle Erscheinungsbild, sondern auch die emotionale Wirkung auf Kunden und Partner. Deshalb muss die Namensänderung sorgfältig in die gesamte Branding- und Marketingstrategie eingebettet werden.

Zunächst sollte sichergestellt werden, dass der neue Name zur bestehenden Markenidentität passt oder bewusst einen Neuanfang signalisiert. Logo, Farben, Schriftarten und Tonalität der Kommunikation müssen entsprechend angepasst oder weiterentwickelt werden.

Auch auf Werbematerialien, Website, Verpackungen und digitalen Kanälen muss der neue Name konsistent erscheinen. Dabei ist es wichtig, die Änderungen frühzeitig zu planen, um Doppelnennungen oder widersprüchliche Botschaften zu vermeiden.

Eine Umbenennung ist auch eine Chance zur strategischen Neupositionierung. Sie kann genutzt werden, um sich klarer im Markt zu differenzieren, neue Zielgruppen anzusprechen oder das Image zu modernisieren. Gleichzeitig sollte die Geschichte des alten Namens nicht vollständig gelöscht, sondern sinnvoll integriert werden – etwa durch eine „Namensgeschichte“ auf der Website.

Durch eine gezielte Verknüpfung von neuem Namen und klarer Markenbotschaft wird die Wirkung der Namensänderung langfristig gestärkt. Unterstützend kann gezieltes Online-Marketing die Sichtbarkeit des neuen Namens in Suchmaschinen und sozialen Medien verbessern.
Namensänderung und Social Media

Namensänderung und Social Media

Social-Media-Kanäle spielen heute eine zentrale Rolle in der Unternehmenskommunikation. Bei einer Namensänderung müssen daher auch alle sozialen Netzwerke entsprechend aktualisiert werden – von der Profilbezeichnung über die Beschreibung bis hin zu Grafiken und URLs.

Plattformen wie Facebook, LinkedIn, Instagram oder X (ehemals Twitter) bieten meist die Möglichkeit, den Namen zu ändern. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass auch die Benutzernamen (Handles) und Kurzlinks – soweit verfügbar – angepasst werden, um Konsistenz zu gewährleisten.

Zudem empfiehlt es sich, die Namensänderung über Posts aktiv zu kommunizieren. So werden Follower informiert, Missverständnisse vermieden und die neue Identität gestärkt. Visuals wie Vorher-Nachher-Grafiken, kurze Videos oder Story-Formate eignen sich besonders gut für die Bekanntmachung.

Auch bei Social Ads und bestehenden Kampagnen sollten alle Anzeigen überprüft und gegebenenfalls neu aufgesetzt werden, um den neuen Namen korrekt abzubilden. Gleiches gilt für externe Verlinkungen oder Partnerschaften mit Influencern.

Eine koordinierte Umstellung auf allen Plattformen ist entscheidend, um Reichweite und Vertrauen zu erhalten. Je sorgfältiger dieser Schritt geplant ist, desto erfolgreicher wird die digitale Repositionierung.
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Feedback einholen: Stakeholder-Einbindung

Eine erfolgreiche Namensänderung betrifft nicht nur das Management, sondern wirkt sich auf viele Anspruchsgruppen aus – Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden, Partner, Investoren oder Lieferanten. Daher ist es sinnvoll, diese Gruppen frühzeitig in den Prozess einzubinden.

Intern kann eine Beteiligung der Mitarbeitenden durch Workshops, interne Umfragen oder kreative Ideenwettbewerbe erfolgen. So wird nicht nur Akzeptanz geschaffen, sondern auch ein Gefühl der Mitverantwortung gefördert.

Auch externe Stakeholder können wertvolle Perspektiven bieten. Kundenumfragen, gezielte Fokusgruppen oder Pilotprojekte helfen, den gewählten Namen auf Resonanz, Verständlichkeit und Marktwirkung zu testen.

Wird Feedback ernst genommen und transparent kommuniziert, entsteht Vertrauen – gerade bei langfristigen Geschäftsbeziehungen. Zudem lassen sich durch frühzeitige Einbindung potenzielle Kritikpunkte vor der offiziellen Einführung identifizieren und korrigieren.

Ein integrierter Kommunikationsplan sollte vorsehen, wie und wann die wichtigsten Partner über die Namensänderung informiert werden. Besonders wenn aus einer Einzelfirma eine Kapitalgesellschaft entsteht, sollte die Umstellung sorgfältig kommuniziert werden. Je klarer und aktiver dieser Dialog gestaltet ist, desto erfolgreicher verläuft die Umsetzung.

Statuten, Notar, Handelsregister

Die rechtliche Umsetzung einer Namensänderung beginnt mit der Anpassung der Statuten. Diese müssen den neuen Firmennamen korrekt widerspiegeln und notariell beurkundet werden. Die Änderungen betreffen in der Regel den Artikel über Firma und Sitz.

Sobald die überarbeiteten Statuten vorliegen, wird eine öffentliche Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar erforderlich. Diese bestätigt die Änderung offiziell und erstellt das Protokoll, das als Grundlage für die Einreichung beim Handelsregister dient.

Anschliessend erfolgt die Anmeldung der Namensänderung beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt. Hierzu müssen sämtliche erforderlichen Unterlagen eingereicht werden – darunter die neuen Statuten, das Protokoll der General- oder Gesellschafterversammlung sowie die Identitätsnachweise der vertretungsberechtigten Personen.

Das Handelsregister prüft die Vollständigkeit und Rechtsgültigkeit der Dokumente und nimmt die Eintragung vor. Erst mit der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) wird die Namensänderung rechtswirksam.

Die sorgfältige Vorbereitung aller juristischen Schritte ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Fehler in den Dokumenten oder der Kommunikation mit dem Handelsregister können zu Verzögerungen führen.

Namenszusätze im Handelsregister

In der Schweiz gelten klare Vorgaben für die Eintragung von Firmennamen im Handelsregister. Neben dem eigentlichen Unternehmensnamen müssen bestimmte rechtliche Namenszusätze verwendet werden, die auf die Rechtsform der Firma hinweisen.

Einzelfirmen müssen zwingend den Familiennamen der Inhaberin oder des Inhabers enthalten. Fantasienamen oder rein beschreibende Begriffe ohne Namensbestandteil sind nicht zulässig. Beispiel: „Müller Gartenbau“ ist zulässig, „Schweizer Pflanzenwelt“ hingegen nicht, wenn der Name Müller fehlt.

GmbHs und AGs sind verpflichtet, einen entsprechenden Zusatz im Firmennamen zu führen – etwa „Muster GmbH“ oder „Beispiel AG“. Diese Zusätze sorgen für Transparenz und geben Auskunft über Haftung und Struktur der Gesellschaft.

Auch Kombinationen mit Ortsbezeichnungen, Tätigkeitsbeschreibungen oder Fantasienamen sind möglich, solange die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Der Name darf zudem keine Täuschung hervorrufen und muss sich klar von bereits eingetragenen Firmen unterscheiden.

Vor der Eintragung empfiehlt sich in jedem Fall eine sorgfältige Prüfung der Namenswahl – sowohl auf regix.ch als auch über juristische Beratung. So lassen sich Rückweisungen und nachträgliche Änderungen vermeiden. Ein tieferes Verständnis der Firmengründung Voraussetzungen hilft zusätzlich, rechtliche Fallstricke von Anfang an zu umgehen.
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Digitale Umsetzung der Namensänderung

Digitale Umsetzung der Namensänderung

Nach der rechtlichen Umsetzung folgt die digitale Anpassung aller Kommunikationskanäle. Dazu gehören die Unternehmenswebsite, E-Mail-Adressen, Newsletter, Online-Shops sowie sämtliche Plattformen, auf denen das Unternehmen vertreten ist.

Zunächst sollte die Domain überprüft und gegebenenfalls registriert werden. Dabei empfiehlt sich, auch Varianten und gängige Tippfehler zu sichern. Nach der Umstellung müssen Weiterleitungen eingerichtet werden, um Besucher nicht zu verlieren und das Google-Ranking zu erhalten.

In den E-Mail-Systemen ist die Anpassung der Signaturen, Absenderadressen und automatischen Antworten vorzunehmen. Auch Vorlagen in CRM- oder Buchhaltungssystemen müssen aktualisiert werden.

Online-Verzeichnisse wie Google Business, Branchenportale oder Bewertungsplattformen sollten zeitnah mit dem neuen Namen und Logo aktualisiert werden. Gleiches gilt für alle Social-Media-Kanäle.

Ein begleitender Kommunikationsplan stellt sicher, dass Kunden, Partner und Interessenten über die Änderungen informiert sind. Eine kurze Erklärung auf der Website oder ein gezielter Newsletter schafft Transparenz und Vertrauen.

Fazit

Die Namensänderung eines Unternehmens ist mehr als ein administrativer Akt – sie ist ein strategischer Schritt mit rechtlichen, kommunikativen und emotionalen Auswirkungen. Wer alle Aspekte sorgfältig plant, gesetzliche Vorgaben beachtet und die Umsetzung professionell begleitet, legt die Basis für eine starke neue Markenidentität.

Mit einer klaren Botschaft, interner und externer Transparenz sowie digitaler Konsistenz gelingt die Umstellung nicht nur reibungslos, sondern wird zur Chance für Wachstum und Markenstärkung.

Adam Abdellaoui

Of Counsel
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FAQ – Häufige Fragen zur Firmenumbenennung in der Schweiz

Bei Rebranding, Neupositionierung, Fusionen oder wenn der aktuelle Name nicht mehr zur Marke oder Zielgruppe passt.

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