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Firmengründung Voraussetzungen: Erfolgreich den Grundstein legen für Ihr Unternehmen

Louis Mummenthaler
3. Juni, 2025

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Die Schweiz bietet ein attraktives Umfeld für Gründerinnen und Gründer: wirtschaftliche Stabilität, ein innovationsfreundliches Klima und ein liberales Steuersystem machen das Land zu einem bevorzugten Standort für Unternehmensgründungen. Doch trotz dieser Vorteile stellt sich für viele die Frage, wie der Weg zur eigenen Firma konkret aussieht.

Eine Unternehmensgründung bringt verschiedene rechtliche und administrative Schritte mit sich. Besonders wichtig ist es, von Beginn an eine passende Rechtsform zu wählen, formale Voraussetzungen zu erfüllen und die Abläufe korrekt zu planen. Wer diese Punkte berücksichtigt, schafft eine stabile Grundlage für ein erfolgreiches Geschäft.

Dieser Leitfaden zeigt kompakt und praxisorientiert, wie die Gründung in der Schweiz funktioniert – unabhängig davon, ob eine Einzelfirma, GmbH oder AG angestrebt wird. Ziel ist es, Klarheit über die Anforderungen zu schaffen und zu zeigen, wie sich der Prozess strukturiert und effizient umsetzen lässt. Wer bereits weiß, dass er ein Unternehmen gründen möchte, profitiert von einer schrittweisen Anleitung für eine rechtssichere Umsetzung.
Voraussetzungen allgemein

Voraussetzungen allgemein

Unabhängig von der gewählten Rechtsform gelten in der Schweiz einige grundlegende Voraussetzungen für die Unternehmensgründung. Diese Rahmenbedingungen sind entscheidend, um rechtlich korrekt zu starten und spätere Komplikationen zu vermeiden.

Zunächst benötigt jede Firmengründung eine inhaltlich definierte Geschäftsidee. Sie sollte realistisch, durchdacht und auf den angestrebten Zielmarkt abgestimmt sein. Eine klare Positionierung hilft nicht nur im Marketing, sondern auch bei der Wahl der Rechtsform und der Finanzierung. Dabei ist auch ein passender Firmennamen entscheidend, um im Markt sichtbar und unverwechselbar aufzutreten.

Ein Wohnsitz oder zumindest eine Geschäftsadresse in der Schweiz ist verpflichtend. Die Behörden verlangen, dass der Sitz des Unternehmens nachvollziehbar ist und eine zuverlässige Erreichbarkeit gegeben ist. In vielen Fällen genügt hierfür ein Coworking-Space oder ein Domizilservice.

Je nach Branche sind zusätzliche Bewilligungen notwendig – etwa bei Tätigkeiten im Finanzbereich, in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen. Auch ausländische Staatsangehörige müssen prüfen, ob sie eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung für die Schweiz benötigen.

Schliesslich ist eine sorgfältige Vorbereitung der administrativen Grundlagen wichtig: Dazu zählen die Organisation der Buchhaltung, die Klärung der Mehrwertsteuerpflicht sowie die Einholung erster rechtlicher oder steuerlicher Beratung. Wer diese allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, schafft die Grundlage für einen reibungslosen Start in die Selbstständigkeit.
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Entscheidung zur Rechtsform

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein zentraler Schritt im Gründungsprozess. In der Schweiz stehen insbesondere die Einzelfirma, die GmbH und die Aktiengesellschaft (AG) zur Verfügung. Jede dieser Formen bringt unterschiedliche Anforderungen, Vorteile und Pflichten mit sich – sowohl in rechtlicher als auch in steuerlicher Hinsicht.

Die Einzelfirma ist einfach zu gründen und eignet sich für Einzelpersonen mit geringerem Risikoprofil. Einen kompakten Überblick zu Chancen, Pflichten und Vorteilen bietet der Leitfaden zur Einzelfirma von Goldblum.ch. Sie erfordert kein Mindestkapital und ist administrativ unkompliziert. Allerdings haftet der Inhaber unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.

Die GmbH ist besonders bei kleineren und mittleren Unternehmen beliebt. Sie bietet eine klare Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen. Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20'000 und muss vollständig einbezahlt werden. Die GmbH vermittelt Seriosität und eignet sich gut für gemeinschaftlich geführte Betriebe.

Die AG gilt als repräsentative Rechtsform und wird oft von wachstumsorientierten Unternehmen gewählt. Sie verlangt ein Grundkapital von CHF 100'000, wovon mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden müssen. Die AG bietet erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten und ist insbesondere für Investoren interessant.

Die Wahl der Rechtsform sollte auf Basis der langfristigen Unternehmensstrategie erfolgen. Aspekte wie Haftung, Kapitalbedarf, steuerliche Belastung und Expansion sollten in die Entscheidung einbezogen werden. Eine professionelle Beratung hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Voraussetzungen erfüllen

Voraussetzungen erfüllen

Nach der Wahl der passenden Rechtsform müssen die formellen Voraussetzungen für die Gründung erfüllt werden. Diese unterscheiden sich je nach Gesellschaftstyp, folgen jedoch in ihrer Grundstruktur einem ähnlichen Ablauf.

Für die Einzelfirma genügt es, dass die natürliche Person volljährig und geschäftsfähig ist. Eine Eintragung im Handelsregister ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 verpflichtend, kann jedoch auch freiwillig erfolgen. Es muss eine Schweizer Adresse als Firmensitz angegeben werden.

Bei der GmbH und AG ist die Kapitalhinterlegung ein zentraler Punkt. Das Stammkapital (GmbH) bzw. Grundkapital (AG) wird auf ein Sperrkonto eingezahlt. Dieses Konto muss bei einer in der Schweiz ansässigen Bank geführt werden und wird erst nach erfolgter Handelsregistereintragung freigegeben.

Zusätzlich müssen für Kapitalgesellschaften Statuten verfasst werden. Diese enthalten Angaben zu Firma, Sitz, Zweck, Kapitalstruktur und weiteren organisatorischen Bestimmungen. Die Gründung erfolgt durch öffentliche Beurkundung beim Notar.

Ebenfalls notwendig ist die Bestimmung einer Geschäftsführung (GmbH) bzw. eines Verwaltungsrates (AG). Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wer diese Voraussetzungen frühzeitig und korrekt erfüllt, beschleunigt die Eintragung und minimiert Rückfragen durch Behörden. Eine strukturierte Vorbereitung ist daher zentral für eine reibungslose Gründung.

Adam Abdellaoui

Off-Counsel
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

Gründung Einzelfirma

Die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz ist unkompliziert und schnell realisierbar. Diese Rechtsform eignet sich besonders für Einzelpersonen, die ohne grosse Investitionen oder komplexe Strukturen in die Selbstständigkeit starten möchten.

Ein wesentliches Merkmal der Einzelfirma ist, dass sie ohne Mindestkapital gegründet werden kann. Die Gründung erfolgt automatisch mit der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit – beispielsweise durch das Ausstellen der ersten Rechnung oder das Erbringen einer Dienstleistung.
Die Eintragung im Handelsregister ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 verpflichtend. Wer diese Schwelle nicht erreicht, kann sich freiwillig eintragen lassen. Die Handelsregistereintragung bringt Vorteile hinsichtlich Seriosität und Geschäftspartnervertrauen mit sich.

Für die Anmeldung sind folgende Angaben erforderlich: Name und Adresse der Inhaberin oder des Inhabers, die genaue Geschäftstätigkeit und der gewünschte Firmenname. Dieser muss den Familiennamen enthalten, kann aber mit einem Fantasienamen ergänzt werden (z. B. „Meier Consulting“).

Eine Einzelfirma bietet volle unternehmerische Freiheit, birgt aber auch Risiken: Die Inhaberin oder der Inhaber haftet mit dem gesamten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten. Bei wachsendem Geschäftsvolumen oder höherem Risiko kann daher ein späterer Wechsel in eine haftungsbeschränkte Rechtsform sinnvoll sein.
Gründung GmbH

Gründung GmbH

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in der Schweiz besonders beliebt bei kleinen und mittleren Unternehmen. Sie bietet eine klare Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen und verleiht dem Unternehmen ein professionelles Auftreten.

Für die Gründung ist ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000 erforderlich, das vollständig einbezahlt werden muss. Dieses Kapital wird auf ein Sperrkonto überwiesen und nach der Eintragung ins Handelsregister freigegeben. Als Nachweis dient eine Bankbestätigung, die Teil der Gründungsunterlagen ist.

Zentral für die GmbH-Gründung sind die Statuten, die Firma, Sitz, Zweck, Höhe des Stammkapitals und weitere Bestimmungen regeln. Die öffentliche Beurkundung erfolgt durch eine Notarin oder einen Notar. Anschliessend wird das Unternehmen beim zuständigen Handelsregisteramt eingetragen.

Jede GmbH muss mindestens eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz benennen, welche zeichnungsberechtigt ist. Diese Anforderung kann durch eine Drittperson oder einen Treuhänder erfüllt werden.

Ein weiterer Vorteil: Die GmbH eignet sich gut für mehrere Gesellschafter. Auch spätere strukturelle Veränderungen, etwa das Verkaufen von Firmenanteilen, lassen sich mit dieser Rechtsform flexibel und rechtskonform umsetzen. Die Anteile am Stammkapital können flexibel verteilt werden. Zudem ist es möglich, die Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt in eine AG umzuwandeln, wenn das Unternehmen wächst.

Durch ihre rechtliche Struktur, die steuerliche Trennung und die Möglichkeit zur Beteiligung mehrerer Personen ist die GmbH für viele Gründerinnen und Gründer ein attraktives Modell.
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Gründung AG

Die Aktiengesellschaft (AG) ist die bevorzugte Rechtsform für grössere Unternehmen oder solche, die auf Investoren ausgerichtet sind. Sie bietet hohe Flexibilität, rechtliche Sicherheit und Anonymität für Aktionäre. Zudem ist sie die einzige Rechtsform in der Schweiz, deren Aktien öffentlich gehandelt werden können.

Für die Gründung ist ein Grundkapital von CHF 100'000 erforderlich, von dem mindestens CHF 50'000 bei der Gründung einbezahlt werden müssen. Das Kapital kann bar oder als Sacheinlage eingebracht werden, wobei Letzteres von einem Revisor zu prüfen ist. Auch bei der AG wird ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank eingerichtet.

Die AG benötigt Statuten, die öffentlich beurkundet werden müssen. Sie legen die Struktur der Gesellschaft fest – insbesondere Firmenname, Sitz, Zweck, Kapitalhöhe und Aktienstruktur. Die Gründung erfolgt in einer Gründungsversammlung, meist mit notarieller Begleitung.

Zwingend ist die Ernennung eines Verwaltungsrates. Mindestens ein Verwaltungsratsmitglied mit Einzelzeichnungsrecht muss in der Schweiz wohnhaft sein. Dieser kann durch externe Personen oder Verwaltungsdienstleister gestellt werden.

Ein Vorteil der AG ist die einfache Übertragbarkeit der Aktien, was sie besonders attraktiv für Kapitalbeteiligungen und Nachfolgeregelungen macht. Auch aus steuerlicher Sicht bietet die AG Möglichkeiten zur Optimierung, insbesondere bei Holdingstrukturen.

Die Gründung einer AG ist zwar aufwendiger als bei anderen Rechtsformen, bietet aber langfristig professionelle Strukturen und Möglichkeiten zur Skalierung.
Bequeme Gründung mit Goldblum.ch

Bequeme Gründung mit Goldblum.ch

Wer den administrativen Aufwand bei der Gründung möglichst gering halten möchte, kann auf professionelle Unterstützung wie Goldblum.ch zurückgreifen. Der Schweizer Anbieter hat sich auf digitale Firmengründungen spezialisiert und ermöglicht es, den gesamten Prozess schnell, sicher und vollständig online abzuwickeln.

Goldblum.ch bietet standardisierte und dennoch individuell anpassbare Pakete für Einzelfirmen, GmbHs und AGs. Kundinnen und Kunden profitieren dabei von rechtssicheren Vorlagen, automatisierten Workflows und persönlicher Betreuung durch erfahrene Gründungsexperten. Von der Wahl der Rechtsform über die Erstellung der Statuten bis zur Koordination mit dem Handelsregister wird alles zentral abgewickelt.

Ein besonderer Vorteil liegt in der Zeitersparnis: Da alle Dokumente digital vorbereitet und übermittelt werden, kann der Gründungsprozess oft innerhalb weniger Werktage abgeschlossen werden. Die Kommunikation erfolgt per E-Mail oder Telefon, die meisten Unterlagen lassen sich bequem elektronisch signieren.

Darüber hinaus bietet Goldblum.ch transparente Preise und übersichtliche Leistungspakete. Je nach Bedarf können Zusatzdienste wie Domizilservice, Treuhandlösungen oder die Eröffnung eines Geschäftskontos hinzugebucht werden. Für ausländische Gründer ist besonders hilfreich, dass auch die gesetzlich erforderliche Zeichnungsberechtigung mit Wohnsitz in der Schweiz gestellt werden kann.

Gerade für Erstgründerinnen und Erstgründer, die sich nicht mit rechtlichen Details oder Behördenwegen aufhalten möchten, ist Goldblum.ch eine effiziente, rechtssichere und moderne Lösung. Parallel dazu kann ein durchdachtes Online-Marketing wesentlich zur erfolgreichen Positionierung und Kundenakquise beitragen.
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Zusatzservice: Handelsregisteränderung

Neben der Neugründung eines Unternehmens bietet Goldblum.ch auch einen umfassenden Service für Änderungen im Handelsregister an. Solche Anpassungen sind in der Praxis häufig – etwa bei einem Wechsel der Geschäftsführung, bei Sitzverlegungen oder Kapitalanpassungen.

Die Änderung im Handelsregister unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorgaben. Je nach Art der Änderung müssen neue Statuten erstellt, ein Protokoll der Gesellschafterversammlung verfasst und die Dokumente notariell beurkundet werden. Auch die Meldung an das zuständige Handelsregisteramt muss korrekt und vollständig erfolgen.

Goldblum.ch übernimmt dabei die gesamte Koordination: Die Kundinnen und Kunden werden durch den Änderungsprozess geführt, erhalten rechtssichere Vorlagen und profitieren von schneller Abwicklung. Gerade bei zeitkritischen oder komplexen Anpassungen ist dies ein grosser Vorteil.

Für viele Unternehmen ist es zudem beruhigend, Änderungen nicht selbst bei den Behörden einreichen zu müssen. Fehler in der Formulierung oder Formalien können zu Rückweisungen führen und den Prozess verzögern. Dank der Erfahrung von Goldblum.ch werden solche Risiken minimiert.

Ob einfache Adressänderung oder umfassende Reorganisation – mit dem Zusatzservice von Goldblum.ch erfolgen Handelsregisteränderungen sicher, effizient und professionell. Auch wenn Ihre Firma mit einer Stiftung verbunden ist, lassen sich diese Prozesse rechtssicher begleiten.

Abschluss

Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz bietet zahlreiche Möglichkeiten – sei es als Einzelfirma, GmbH oder Aktiengesellschaft. Wer die Voraussetzungen kennt, die passende Rechtsform wählt und den Gründungsprozess professionell vorbereitet, schafft beste Bedingungen für den erfolgreichen Start.

Mit einem erfahrenen Partner wie Goldblum.ch an der Seite lassen sich nicht nur Zeit und Aufwand sparen, sondern auch typische Fehler vermeiden. Die Kombination aus digitaler Abwicklung, persönlicher Beratung und rechtlicher Sicherheit macht die Unternehmensgründung einfach und effizient.

Jetzt ist der richtige Moment, unternehmerisch aktiv zu werden. Goldblum.ch begleitet Sie Schritt für Schritt – von der ersten Idee bis zur Eintragung im Handelsregister. Gründen Sie Ihr Unternehmen einfach, sicher und zukunftsorientiert.

Fazit

Die Wahl der passenden Rechtsform und eine gründliche Vorbereitung sind entscheidend für eine erfolgreiche Unternehmensgründung in der Schweiz. Wer administrative Hürden kennt und professionelle Unterstützung nutzt, kann den Prozess effizient gestalten und rechtliche Sicherheit gewährleisten.

Mit einem strukturierten Vorgehen und einem klaren Verständnis der einzelnen Gründungsschritte profitieren Gründerinnen und Gründer von einem stabilen Start in die Selbstständigkeit. Goldblum.ch steht dabei als kompetenter Partner zur Seite – von der Beratung bis zur Umsetzung.

Adam Abdellaoui

Off-Counsel
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FAQ – Häufige Fragen zur Unternehmensgründung in der Schweiz

Eine Wohnadresse in der Schweiz, eine klare Geschäftsidee, Wahl der passenden Rechtsform (Einzelfirma, GmbH, AG) und je nach Form ein Startkapital.
Inhaltsübersicht
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