Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in der Schweiz besonders beliebt bei kleinen und mittleren Unternehmen. Sie bietet eine klare Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen und verleiht dem Unternehmen ein professionelles Auftreten.
Für die Gründung ist ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000 erforderlich, das vollständig einbezahlt werden muss. Dieses Kapital wird auf ein Sperrkonto überwiesen und nach der Eintragung ins Handelsregister freigegeben. Als Nachweis dient eine Bankbestätigung, die Teil der Gründungsunterlagen ist.
Zentral für die GmbH-Gründung sind die Statuten, die Firma, Sitz, Zweck, Höhe des Stammkapitals und weitere Bestimmungen regeln. Die öffentliche Beurkundung erfolgt durch eine Notarin oder einen Notar. Anschliessend wird das Unternehmen beim zuständigen Handelsregisteramt eingetragen.
Jede GmbH muss mindestens eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz benennen, welche zeichnungsberechtigt ist. Diese Anforderung kann durch eine Drittperson oder einen Treuhänder erfüllt werden.
Ein weiterer Vorteil: Die GmbH eignet sich gut für mehrere Gesellschafter. Auch spätere strukturelle Veränderungen, etwa das
Verkaufen von Firmenanteilen, lassen sich mit dieser Rechtsform flexibel und rechtskonform umsetzen. Die Anteile am Stammkapital können flexibel verteilt werden. Zudem ist es möglich, die Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt in eine AG umzuwandeln, wenn das Unternehmen wächst.
Durch ihre rechtliche Struktur, die steuerliche Trennung und die Möglichkeit zur Beteiligung mehrerer Personen ist die GmbH für viele Gründerinnen und Gründer ein attraktives Modell.