AG gründen
die Aktiengesellschaft, institutionell

Die AG ist die Schweizer Kapitalgesellschaft für Investment, Holding und Skalierung: CHF 100'000 Aktienkapital, ein nicht öffentliches Aktionariat und Aktien, die ohne Registereintrag den Eigentümer wechseln. Wir legen Aktien- und Vinkulierungsstruktur fest, erstellen die Statuten, führen Notariat und Registereintrag und stellen Verwaltungsrat mit Wohnsitz, Domiziladresse und Bankkonto.

Auf einen Blick

Die Aktiengesellschaft, betriebsbereit aufgesetzt.

CHF 100'000 Kapital, Aktionäre nicht öffentlich, die Form für Investoren und Holdings.

Rechtsgrundlage
Obligationenrecht, Art. 620 ff.
Mindestkapital
CHF 100'000 (≥ CHF 50'000 einbezahlt)
Aktionäre
nicht im öffentlichen Register
Führung
Verwaltungsrat, Wohnsitz-Schweiz nötig
Typische Dauer
2–4 Wochen (Bank läuft parallel)
AG oder GmbH?
Das Wesentliche

Was eine Schweizer AG ist — und wer eine gründet

Die AG (Aktiengesellschaft) ist die Schweizer Kapitalgesellschaft für Kapital, das von aussen kommt, geregelt im Obligationenrecht. Sie braucht CHF 100'000 Aktienkapital, wovon mindestens CHF 50'000 einbezahlt sein müssen, und begrenzt die Haftung der Aktionäre auf ihre Einlage. Ihr Kennzeichen gegenüber der GmbH: Die Aktionäre erscheinen nicht im öffentlichen Register, und Aktien wechseln ohne Registereintrag. Das ist der Grund, warum Investoren, Holdingstrukturen und grössere Unternehmen die AG wählen.

Wer eine AG gründet

  • Unternehmen, die Fremdkapital aufnehmen oder Investoren beteiligen wollen;
  • Holdinggesellschaften über operativen Tochtergesellschaften;
  • Eigentümer, denen ein nicht öffentliches Aktionariat wichtig ist;
  • Firmen mit internationaler Ausrichtung, die das institutionelle Profil einer AG erwarten.

Wenn die GmbH besser passt

Wenn CHF 20'000 das richtige Engagement sind, das Unternehmen inhabergeführt ist und eine sichtbare Eigentümerliste akzeptabel ist, ist die GmbH die günstigere, einfachere Form — mit identischem Haftungsschutz. Die Entscheidung unten zeigt, wo die Linie verläuft.

Die Entscheidung

AG oder GmbH — wo die Linie verläuft

Beide Formen schützen die Eigentümer identisch: Die Haftung endet beim Kapital. Die Wahl dreht sich um Kapital, Diskretion des Aktionariats und Aussenwirkung. Genau hier liegt der Unterschied.

AG vs GmbHAG oder GmbH: wo die Linie verläuft, Stand 01.07.2026
AGAktiengesellschaft
GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung
Mindest-Aktienkapital (gesetzliches Minimum)
AGCHF 100'000
GmbHCHF 20'000
Schweizer AG und GmbH im Vergleich, Stand 01.07.2026. Zahlen sind gesetzliche Mindestbeträge nach Obligationenrecht.
AGGmbH
Vor Eintrag einbezahltmindestens CHF 50'000volle CHF 20'000
Eigentümer im öffentlichen Registerprivat: Aktionäre nichtöffentlich: Gesellschafter aufgeführt
Übertragung des EigentumsAbtretung der Aktien, kein Registereintragschriftlich, im Register eingetragen
Wirkung auf den Marktder institutionelle Standardinhabergeführtes Unternehmen
Zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitznötig (Art. 718 OR)nötig (Art. 814 OR)
Umwandlung in die andere Formin eine GmbH nach Fusionsgesetzin eine AG nach Fusionsgesetz

Die Tabelle ist der Ausgangspunkt, nicht die Antwort. Ob die AG passt, hängt davon ab, ob Investoren beteiligt werden, ob das Aktionariat privat bleiben soll und wie Gewinne besteuert werden — Details, die wir in einem kurzen Gespräch klären, bevor die Statuten erstellt werden.

Wie es läuft

Von den Statuten zum Registereintrag

Dieselbe Gründungssequenz wie bei jeder Schweizer Gesellschaft, mit Aktien- und Vinkulierungsstruktur zu Beginn und dem Bankkonto, das parallel beginnt. Die Zeitangaben sind Richtwerte und überlappen sich.

  1. Tag 1–3

    Struktur & Dokumente

    Aktienstruktur und allfällige Vinkulierung, Name und Zweck, Sitzkanton, Verwaltungsrat sowie die Identitäts- und Herkunftsnachweise der Aktionäre und wirtschaftlich Berechtigten.

  2. Woche 1

    Statuten & Vollmacht

    Erstellung der Statuten (Aktienkapital, allfälliges Kapitalband, Organe) und einer Vollmacht, damit eine nicht ansässige Gründerin nicht zum Notariat reisen muss.

  3. Woche 1–2

    Kapitaleinzahlung

    Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos und Einzahlung von mindestens CHF 50'000, wofür die Bank die vom Notariat verlangte Bestätigung ausstellt.

  4. Woche 2–4

    Notariat & Handelsregister

    Beurkundung des Errichtungsakts und Anmeldung zum Eintrag; die AG entsteht mit dem Eintrag, die Organe werden erfasst und das einbezahlte Kapital freigegeben.

  5. Parallel

    Bankkonto & Start

    Onboarding des operativen Kontos (KYC und Herkunftsnachweis auf die wirtschaftlich Berechtigten) vorbereitet und bei einer passenden Bank eingeführt, dazu die Mehrwertsteuer-Registrierung, wo der Umsatz sie verlangt.

Budget

Was es kostet

Zwei Beträge, nebeneinander. Das Kapital (CHF 100'000 nominal, mindestens CHF 50'000 einbezahlt) ist keine Gebühr; es bleibt als Eigenkapital in der Gesellschaft. Die Kosten der AG-Gründung sind davon getrennt: Notariat, Handelsregister und Beratung, dazu der Verwaltungsrat mit Wohnsitz und die Domiziladresse, die eine nicht ansässige Person meist braucht, sowie die Bankeinführung.

Wir offerieren ein Fixbudget schriftlich gegen die Struktur, bevor die Arbeit beginnt. Die AG verlangt mehr Kapital und Substanz als die GmbH; wir machen beide Seiten der Rechnung klar, bevor Sie sich festlegen.

Fixbudget anfordern
Was Sie brauchen

Was die AG voraussetzt

Eine AG ruht auf ihrem Kapital, ihrem Verwaltungsrat und ihrer Aktienstruktur. Zum Gründen und Führen brauchen Sie:

  • CHF 100'000 Aktienkapital, davon mindestens CHF 50'000 auf ein Sperrkonto einbezahlt;
  • einen Verwaltungsrat mit mindestens einer zeichnungsberechtigten Person mit Wohnsitz Schweiz (Art. 718 OR);
  • beurkundete Statuten und eine Domiziladresse im Sitzkanton;
  • ein nicht öffentliches Aktienbuch und ein Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten ab 25 Prozent;
  • eine Revisionsstelle oder ein gültiges Opting-out sowie eine ordnungsgemässe Buchführung nach OR.

Mehr Kapital heisst nicht automatisch die richtige Form

Die AG signalisiert Substanz, und manche Gründer wählen sie allein deshalb. Doch die CHF 100'000 sind gebundenes Eigenkapital, und die AG verlangt strengere Governance als die GmbH: ein formeller Verwaltungsrat, protokollierte Beschlüsse, eine Generalversammlung. Für ein kleines, inhabergeführtes Geschäft ist das Aufwand ohne Nutzen — dann ist die GmbH die ehrlichere Wahl, mit demselben Haftungsschutz. Wir gründen die AG dort, wo Kapital, Investoren oder Diskretion des Aktionariats sie tatsächlich verlangen, nicht als Statussymbol.

Warum Goldblum

AG-Gründung in der Praxis

Das Aktienkapital zu liberieren ist nur der Anfang. Es folgen die Aktien- und Vinkulierungsregeln, mit denen Sie Investoren aufnehmen, ohne die Kontrolle zu verlieren, ein Verwaltungsrat mit Schweizer Wohnsitz und die Eröffnung des Bankkontos. Diese Arbeit übernehmen wir, seit 2007.

Struktur

Aktien für die Kapitalaufnahme

Aktienstruktur, Vinkulierung und, wo sinnvoll, ein Kapitalband so gebaut, dass spätere Finanzierungsrunden geplante Schritte bleiben statt Statutenrevisionen unter Zeitdruck.

Ein Team

Verwaltungsrat, Domizil und Bank

Das Verwaltungsratsmandat mit Wohnsitz Schweiz, die Domiziladresse und die Bankeinführung mit der Gründung erledigt, damit die AG betriebsbereit ist, nicht nur eingetragen.

Governance

Sauber ab Tag 1

Statuten, Organreglemente und Protokolle so aufgesetzt, dass die AG die strengeren Governance-Anforderungen erfüllt — wichtig bei Investoren, Banken und einer späteren Prüfung.

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Tage statt Wochen

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Eine geprüfte, schuldenfreie AG innert Tagen übernehmen, wenn eine Frist keine zwei bis vier Wochen zulässt.

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FAQ

AG gründen in der Schweiz — häufige Fragen.

01Wie hoch ist das Mindestkapital einer Schweizer AG?
CHF 100'000 Aktienkapital, wovon bei der Gründung mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie, insgesamt aber mindestens CHF 50'000, liberiert (einbezahlt) sein müssen (Art. 632 OR). Der Rest bleibt als Einlageverpflichtung offen. Das einbezahlte Kapital wird vor dem Notariat auf ein Kapitaleinzahlungskonto überwiesen und mit dem Handelsregistereintrag freigegeben; es ist Eigenkapital der Gesellschaft, keine Kosten. Wir richten das Sperrkonto ein und koordinieren die Freigabe mit dem Registereintrag.
02Sind die Aktionäre einer Schweizer AG öffentlich?
Nein, und das ist der entscheidende Unterschied zur GmbH. Die Aktionäre erscheinen nicht im öffentlichen Handelsregister. Das Aktienbuch führt der Verwaltungsrat; es ist nicht öffentlich einsehbar. Eingetragen und über Zefix sichtbar sind nur die Organe — Verwaltungsrat und Zeichnungsberechtigte. Für Eigentümer, denen Diskretion über die Beteiligungsverhältnisse wichtig ist, ist die AG deshalb die passende Form.
03AG oder GmbH — wann ist die AG die richtige Wahl?
Wählen Sie die AG, wenn Sie CHF 100'000 Substanz, ein nicht öffentliches Aktionariat und Aktien wünschen, die ohne Registereintrag den Eigentümer wechseln — die Form, die Investoren, Holdingstrukturen und grössere Unternehmen erwarten. Wählen Sie die GmbH, wenn CHF 20'000 das richtige Engagement sind und die öffentliche Nennung der Gesellschafter akzeptabel ist. Der Haftungsschutz ist identisch. Wir bestätigen die passende Form, bevor die Statuten erstellt werden.
04Wie werden Aktien einer Schweizer AG übertragen?
Namenaktien werden durch Zession oder Indossierung und Übergabe übertragen; der Wechsel wird ins Aktienbuch eingetragen, das der Verwaltungsrat führt, nicht ins öffentliche Handelsregister. Ein Eigentümerwechsel ist damit — anders als bei der GmbH — nicht öffentlich sichtbar. Die Statuten können die Übertragbarkeit beschränken (Vinkulierung). Wir regeln die Übertragungs- und Vinkulierungsregeln in den Statuten passend zur beabsichtigten Kontrolle.
05Braucht die AG einen Verwaltungsrat mit Wohnsitz in der Schweiz?
Die AG muss über mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz verfügen (Art. 718 Abs. 4 OR). Das kann ein Mitglied des Verwaltungsrats oder ein Direktor mit Einzelzeichnungsrecht sein. Der Verwaltungsrat selbst kann aus einer einzigen Person bestehen und muss nicht Schweizer sein. Wo ein ausländischer Eigentümer niemanden vor Ort hat, stellen wir ein qualifiziertes Verwaltungsratsmandat mit Schweizer Wohnsitz.
06Kann eine einzelne Person eine AG gründen und halten?
Ja. Eine Einpersonen-AG ist zulässig: Eine Aktionärin kann sämtliche Aktien halten und alleiniges Verwaltungsratsmitglied sein. Es bleibt die eine strukturelle Voraussetzung — mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz Schweiz. Wir kombinieren die Gründung mit einem Verwaltungsratsmandat mit Wohnsitz, wo der alleinige Eigentümer im Ausland ansässig ist.
07Braucht eine Schweizer AG eine Revisionsstelle?
Es gelten dieselben Schwellen wie bei der GmbH. Überschreitet die Gesellschaft zwei von drei Grössen (Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen), braucht sie eine ordentliche Revision; sonst eine eingeschränkte Revision. Mit höchstens zehn Vollzeitstellen und Zustimmung aller Aktionäre ist ein Opting-out möglich. Wir legen die Revisionsstellung bei der Gründung fest und organisieren Revisor oder Opting-out.
08Was ist das Kapitalband (Kapitalband seit 2023)?
Seit der Aktienrechtsreform 2023 kann die Generalversammlung den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital für bis zu fünf Jahre innerhalb einer Bandbreite von bis zu ±50 Prozent zu erhöhen oder herabzusetzen (Kapitalband). Das gibt der AG Flexibilität für Finanzierungsrunden, ohne für jeden Schritt eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen. Wir bauen ein Kapitalband in die Statuten ein, wo eine spätere Kapitalaufnahme absehbar ist.
09Muss ich für die AG-Gründung in die Schweiz reisen?
Nein. Eine nicht ansässige Gründerin kann per Vollmacht gründen; die Beurkundung läuft ohne Reise, und die Identitäts- und Herkunftsnachweise werden im Voraus vorbereitet. Die Gesellschaft braucht weiterhin die zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz Schweiz und eine Domiziladresse, die wir stellen. Das operative Bankkonto eröffnet man am besten parallel zur Gründung.
10Wie lange dauert die Gründung einer AG?
Rund zwei bis vier Wochen, sobald Dossier und Kapital bereit sind: Statuten, Beurkundung, Einzahlung auf das Sperrkonto und der Handelsregistereintrag, der die AG entstehen lässt. Für ausländische Eigentümer bestimmt das Bankkonto meist die reale Zeitachse und sollte parallel laufen. Muss eine Frist innert Tagen erfüllt werden, ist eine Mantel- oder Vorratsgesellschaft der schnellere Weg — gegen einen Aufpreis.

AG in der Schweiz gründen?

Sagen Sie uns, wem die Gesellschaft gehören und was sie tun wird. Ein Partner bestätigt, ob die AG die richtige Form ist, legt Aktien- und Vinkulierungsstruktur fest und offeriert ein Fixbudget — bevor etwas aufgesetzt wird.