Branchen
Recht und Compliance nach Sektor

Goldblum berät nach Sektor, weil das regulatorische Risiko branchenspezifisch ist. Ein Krypto-Start, ein Family Office und eine internationale Holding stossen auf ganz unterschiedliche FINMA-, GwG- und Steuerfragen — der Effektencharakter eines Tokens hier, die Grenze zur gewerbsmässigen Vermögensverwaltung dort, Substanz und Verrechnungssteuer bei der Holding. Die Branchenseite ordnet Ihr Vorhaben dem richtigen Sektor und der zuständigen Fachpraxis zu; die Beratung selbst leisten danach diese Praxen. FinTech und Krypto ist dabei unser Flaggschiff — das Finanzmarktrecht ist seit 2014 unsere Spezialisierung.

Auf einen Blick

Sektor zuerst, Fachpraxis gleich danach.

Beginnen Sie mit dem Sektor, der Ihrem Vorhaben am nächsten liegt. Jeder Sektor hat eine eigene Branchenseite; FinTech und Krypto ist die Flaggschiff-Branche.

Unabhängig
Eigenständige Kanzlei seit 2007
Anerkennung
IFLR1000 über mehrere Editionen
Flaggschiff
Finanzmarktrecht seit 2014
Büros
Zürich und Zug, ein Partner pro Dossier
Zu den Branchen-Desks
Der Ausgangspunkt

Warum ein Branchen-Blick die Analyse verändert

Der Branchen-Blick verändert, welche rechtliche Frage zuerst gestellt wird. Dieselben Gesetze — das Finanzmarktrecht, das Geldwäschereigesetz, das Gesellschafts- und Steuerrecht — greifen quer durch alle Sektoren, aber sie greifen an unterschiedlichen Stellen. Ein Krypto-Vorhaben steht und fällt mit der Frage, ob seine Token Effekten sind und ob es einen SRO-Anschluss oder eine FINMA-Bewilligung braucht. Ein Family Office steht und fällt mit der Abgrenzung zwischen der Verwaltung eigenen Vermögens und einer bewilligungspflichtigen Vermögensverwaltung für Dritte. Eine internationale Holding steht und fällt mit Substanz, Verrechnungssteuer und der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Wer ein solches Mandat durch eine allgemeine Rechtsberatung schleust, findet die entscheidende Frage oft zu spät. Der Branchen-Blick stellt sie zuerst.

Ein Beispiel macht den Unterschied greifbar. Drei Mandate wollen «Vermögen verwalten»: ein Krypto-Broker, ein Family Office und ein unabhängiger Vermögensverwalter. Rechtsgebietlich landen alle drei im Finanzmarktrecht — aber der erste Schnitt fällt an drei verschiedenen Stellen. Beim Krypto-Broker entscheidet die Frage, ob die gehandelten Werte Effekten sind und ob die Tätigkeit einen SRO-Anschluss oder eine FINMA-Bewilligung auslöst. Beim Family Office entscheidet die Grenze zwischen der Verwaltung eigenen Familienvermögens, die keine Bewilligung braucht, und der Verwaltung für Dritte, die eine solche verlangt. Beim unabhängigen Vermögensverwalter entscheidet die Bewilligungspflicht nach dem Finanzinstitutsgesetz und der Anschluss an eine Aufsichtsorganisation. Dieselbe Überschrift, drei verschiedene erste Fragen — der Branchen-Blick benennt sie, bevor Zeit in die falsche Richtung fliesst.

Unsere Flaggschiff-Branche ist das regulierte FinTech und Krypto. Das Finanzmarktrecht ist seit 2014 unsere Spezialisierung, und die regulierten Teile von FinTech — Börsen, Verwahrer, Zahlungsdienstleister, DLT-Handelsplätze — sitzen im Zentrum dieser Praxis, nicht an ihrem Rand. Deshalb ist FinTech und Krypto die erste vollständig ausgebaute Branchenseite. Daneben betreuen wir eine Reihe weiterer Sektoren, die je eine eigene Kombination rechtlicher Fragen mitbringen:

  • Private Equity, Wagniskapital und Fondsmanager — die Abgrenzung zwischen bewilligungsfreier und bewilligungspflichtiger Vermögensverwaltung, die Fragen der kollektiven Kapitalanlage und die Struktur von Fondsvehikeln und Managementgesellschaften.
  • Startups und Wagniskapital — die Wahl der Rechtsform, Beteiligungs- und Optionsprogramme, Finanzierungsrunden und die gesellschaftsrechtliche Struktur vor dem ersten institutionellen Investor.
  • Handel und Rohstoffe — Vertrags- und Transaktionsstrukturen, Sanktions- und Compliance-Fragen sowie die geldwäschereirechtliche Einordnung von Zahlungsströmen im internationalen Handel.
  • Family Office — die Grenze zwischen der Verwaltung eigenen Vermögens und einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit, verbunden mit Nachfolge, Struktur und Steuerplanung über Generationen.
  • Internationale Holdings — Substanzanforderungen, Verrechnungssteuer, Doppelbesteuerungsabkommen und die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung einer Schweizer Konzernspitze.
  • Vermögende Privatkundschaft — Nachlassplanung, Trusts und Stiftungen, Zuzug in die Schweiz und die steuerliche Einordnung grenzüberschreitender Vermögen.
  • Biotech und Life Sciences — Gesellschafts- und Finanzierungsstrukturen für forschungsintensive Unternehmen sowie der Umgang mit geistigem Eigentum und Lizenzen.
  • Personalverleih — die bewilligungsrechtlichen Anforderungen an Verleih und Vermittlung von Arbeitskräften und die vertragliche Ausgestaltung der Einsatzverhältnisse.
  • Kanzleien und Berufsdienstleister — Struktur, Berufsrecht und Compliance für Anwalts-, Treuhand- und Beratungsunternehmen selbst.

Diese Sektoren betreuen wir seit Jahren, und jeder hat heute eine eigene Branchenseite — verlinkt in der Liste oben und im Desk-Raster darunter. Jede Seite ordnet das Mandat der zuständigen Fachpraxis zu, die danach die eigentliche Beratung leistet. Eine Einschränkung gilt dennoch für alle: Ein Branchen-Label ersetzt keine Einzelfallprüfung. Der Sektor sagt uns, welche Frage zuerst zu klären ist und welche typischen Fehler dort auftreten — die Antwort ergibt sich erst aus dem konkreten Vorhaben.

Die Branchen-Desks

Nach Sektor geordnet — jeder Desk mit eigener Branchenseite.

FinTech und Krypto ist die ausgebaute Flaggschiff-Branche; die übrigen Sektoren haben je eine eigene Seite. Beginnen Sie bei dem Desk, der Ihrem Vorhaben am nächsten liegt — jede Seite ordnet das Mandat der zuständigen Fachpraxis zu.

Flaggschiff01

FinTech & Krypto

Token-Klassifizierung, SRO-Anschluss oder FINMA-Bewilligung, Verwahrung, Zahlungen und der GwG-Rahmen — der regulierte Teil von FinTech im Zentrum unserer Praxis seit 2014.

Zur Branche FinTech & Krypto
Vermögensverwaltung02

PE, VC & Fondsmanager

Zwei Regime auf einem Desk: die FinIG- oder KAG-Bewilligung und die SPVs, Holdings und Feeder, durch die Sie verwalten — bewilligungsfreie gegen bewilligungspflichtige Verwaltung.

Zur Branche PE, VC & Fondsmanager
Gründung & Finanzierung03

Startups & Wagniskapital

Die Gründung, die eine Runde übersteht: AG, sauberes Aktienbuch, klare IP-Zuweisung und eine Struktur, die ab Tag eins finanzierbar ist — vor dem ersten institutionellen Investor.

Zur Branche Startups & VC
Vermögen & Nachfolge04

Family Office

Holding, Trust, Stiftung, Nachfolge und Steuer sind ein Koordinationsproblem — ein Desk hält die Linie über Generationen kohärent, statt sie auf Spezialisten zu verteilen.

Zur Branche Family Office
Zuzug & Steuer05

HNWI & Privatkundschaft

HNWI-Zuzug in die Schweiz: Die Pauschalbesteuerung hält nur, wenn Wohnsitz, Ruling und Vermögensstruktur zusammenpassen. Erst der Wohnsitz, dann das Vermögen.

Zur Branche HNWI & Privatkundschaft
Struktur & Substanz06

Internationale Holdings

Schweizer Holding für internationale Gruppen: Nach Pillar Two zählen Substanz und Rechtsqualität, nicht der Satz — Struktur, Ruling und Substanz aus einer Hand.

Zur Branche Internationale Holdings
Handel & Compliance07

Handel & Rohstoffe

Eine Handelsgesellschaft in der Schweiz trägt nur mit echter Substanz, einer sauberen grenzüberschreitenden Steuerposition und einer belastbaren Sanktions- und GwG-Prüfung.

Zur Branche Handel & Rohstoffe
IP & Struktur08

Biotech & Life Sciences

In Biotech und Life Sciences ist das Unternehmen sein IP: Patente schützen, sauber halten und lizenzfähig machen — vor der Runde oder dem Partnering-Deal, nicht danach.

Zur Branche Biotech & Life Sciences
Bewilligung AVG09

Personalverleih & Recruiting

Personalverleih und Arbeitsvermittlung sind nach dem AVG bewilligungspflichtig: kantonale Bewilligung, grenzüberschreitend zusätzlich das SECO und eine Kaution.

Zur Branche Personalverleih & Recruiting
Berufsstruktur10

Beratung & Kanzleien

Beratungs- und Kanzleistrukturen für Berufsdienstleister selbst: die passende Rechtsform, saubere Haftung und Register, korrekte MWST und die laufende Compliance.

Zur Branche Beratung & Kanzleien
So arbeiten wir

Sektor-Erfahrung, die in die Fachpraxis fliesst

Ein Partner pro Datei ist bei uns kein Slogan, sondern die Arbeitsweise. Der Partner, der Ihre Anfrage liest, ist der, der die Struktur schon geführt hat, und der, der das Dossier bis zum Abschluss besitzt. Der Branchen-Blick verbessert diese Arbeit nicht dadurch, dass er eine eigene Beratung wäre, sondern dadurch, dass er die richtige Fachpraxis früh einschaltet. Sektor-Erfahrung ist konzentrierte Wiederholung: Wer viele Vorhaben desselben Typs begleitet hat, kennt die Frage, die zuerst zu klären ist, und den Fehler, der am häufigsten passiert.

Konkret heisst das zwei Wege in dieselbe Tiefe. Berührt Ihr Mandat eine Bewilligung, einen SRO-Anschluss oder das Geldwäschereirecht, sitzt es im Finanzmarktrecht — der Praxis, in der auch der Aufbau des GwG-Rahmens, die Bestellung des Geldwäschereifachbeauftragten und die Frage des SRO-Anschlusses zusammenlaufen. Geht es um Token, Stablecoins oder einen Handelsplatz, sitzt es in der Praxis Krypto und Digital Assets, wo die Token-Klassifizierung die Weiche stellt, bevor irgendetwas gebaut wird. Beide Praxen greifen ineinander: Sobald eine Krypto-Tätigkeit bewilligungspflichtig wird, sitzt sie im Finanzmarktrecht; sobald eine finanzmarktrechtliche Frage einen Token betrifft, sitzt sie in der Krypto-Praxis. Der Branchen-Blick sorgt dafür, dass diese Verbindung von Anfang an steht.

Aus der Praxis: Unser Managing Partner amtet als externer Geldwäschereifachbeauftragter der Coinbridge AG, eines Schweizer Krypto-Zahlungsdienstleisters und VQF-Mitglieds. Diese laufende Mandatserfahrung im regulierten FinTech fliesst direkt in die Beurteilung neuer Vorhaben ein — und zeigt, warum eine Branche, die man täglich begleitet, die Analyse trägt, die eine allgemeine Beratung erst nachholen müsste.

So finden Sie den richtigen Desk

Die Zuordnung folgt keiner Branchenbezeichnung, sondern dem Kern des Vorhabens. Ein Blick auf die entscheidende Frage genügt in den meisten Fällen: Geht es um eine Bewilligung, einen SRO-Anschluss oder das Geldwäschereirecht, ist das Finanzmarktrecht der Ort. Geht es um Token, Stablecoins oder einen Handelsplatz, ist es die Praxis Krypto und Digital Assets. Geht es um Gründung, Rechtsform und Kapitalstruktur, ist es die Firmengründung. Geht es um Buchhaltung, Mandat, Domizil und laufende Administration, ist es die Treuhand. Geht es um Steuern, Substanz und grenzüberschreitende Strukturen, ist es die Steuerberatung. Und geht es um Nachlass, Trust, Stiftung oder das Vermögen einer Privatperson, ist es die Privatkundenpraxis. Wer die Frage nicht eindeutig einer dieser Praxen zuordnen kann, beschreibt uns das Vorhaben — die Einordnung selbst ist Teil unserer Arbeit, nicht Ihre Vorleistung.

Was diese Seite leistet — und was nicht

Diese Seite ordnet ein Mandat einer Branche und der zuständigen Fachpraxis zu. Sie ersetzt keine rechtliche Beurteilung des konkreten Vorhabens. Ob Ihre Token Effekten sind, ob Ihre Vermögensverwaltung die Schwelle zur Bewilligungspflicht überschreitet, ob Ihre Holding die verlangte Substanz aufweist — das entscheidet sich in der jeweiligen Fachpraxis am Einzelfall, nicht am Branchen-Etikett. Der Sektor sagt uns, welche Frage zuerst zu klären ist und welcher Fehler dort am häufigsten passiert; die Antwort ergibt sich erst aus den Details des Vorhabens. Wo eine Branche noch keine eigene Seite hat, ist das kein Signal fehlender Betreuung, sondern nur eine noch nicht ausgebaute Seite. In beiden Fällen führt der nächste Schritt über die Fachpraxis oder über den direkten Kontakt zu einem Partner.

Warum Goldblum

Fachtiefe, ein verantwortlicher Partner

Der Branchen-Blick ist nur so viel wert wie die Fachpraxis dahinter. Bei uns steht dahinter eine seit 2014 auf das Finanzmarktrecht spezialisierte, seit 2007 unabhängige Kanzlei mit einem Partner pro Dossier. Goldblum and Partners ist eine beratende und strukturierende Kanzlei; wir sind nicht selbst FINMA-bewilligt und nicht Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation.

Seit 2007

Unabhängig und eigenständig

Goldblum and Partners ist seit 2007 eine unabhängige Kanzlei. Diese Eigenständigkeit erlaubt es, ein Mandat der richtigen Fachpraxis zuzuordnen, ohne es in ein vorgegebenes Produkt zu zwingen — der Sektor bestimmt die Beratung, nicht umgekehrt.

IFLR1000

Ausgezeichnet im Finanzrecht

IFLR1000 hat die Kanzlei über mehrere Editionen für ihre Arbeit in Gesellschaftsrecht, Restrukturierung und Finanzdienstleistungen ausgezeichnet. Das regulierte FinTech und Krypto ist die Branche, in der sich diese Fachtiefe am deutlichsten zeigt.

Ein Partner

Ein Partner pro Dossier

Kein Weiterreichen an eine juniore Ebene, kein Callcenter. Der Partner, der Ihre Anfrage liest, ordnet das Mandat der richtigen Branche und Fachpraxis zu und bleibt für das ganze Dossier verantwortlich — von der ersten Einordnung bis zum Abschluss.

FAQ

Beratung nach Branche — häufige Fragen.

01Warum berät Goldblum nach Branche und nicht nur nach Rechtsgebiet?
Weil das regulatorische Risiko branchenspezifisch ist. Ein Krypto-Start, ein Family Office und eine internationale Holding treffen dieselben Gesetze — FINMA-Recht, Geldwäschereigesetz, Steuerrecht —, aber sie treffen sie an ganz unterschiedlichen Stellen. Der Krypto-Start scheitert an der Token-Klassifizierung und der SRO-Frage, das Family Office an der Abgrenzung zwischen privater und bewilligungspflichtiger Vermögensverwaltung, die Holding an Substanz, Verrechnungssteuer und Doppelbesteuerungsabkommen. Der Branchen-Blick ordnet ein Mandat von Anfang an der richtigen Fachpraxis zu, statt es durch eine allgemeine Rechtsberatung zu schleusen. Die eigentliche Arbeit leisten danach unsere Fachpraxen; die Branchenseite ist die Zuordnung, nicht die Beratung selbst.
02Ist FinTech und Krypto die einzige Branchenseite, die es gibt?
Nein. FinTech und Krypto ist unsere Flaggschiff-Branche, weil das Finanzmarktrecht seit 2014 unsere Spezialisierung ist — deshalb war es die erste ausgebaute Branchenseite. Inzwischen hat jeder unserer Sektoren eine eigene Seite: Private Equity und Fondsmanager, Startups und Wagniskapital, Handel und Rohstoffe, Family Office, vermögende Privatkundschaft, internationale Holdings, Biotech und Life Sciences, Personalverleih sowie Beratung und Kanzleien. Jede Branchenseite ordnet das Mandat der zuständigen Fachpraxis zu, die danach die eigentliche Beratung leistet; die Branchenseite ist die Zuordnung, nicht die Beratung selbst.
03Betreut Goldblum meinen Sektor, wenn er hier nicht als eigene Seite aufgeführt ist?
In der Regel ja. Das Fehlen einer eigenen Branchenseite bedeutet nicht, dass wir den Sektor nicht betreuen — es bedeutet nur, dass die Seite noch nicht ausgebaut ist. Die genannten Sektoren gehören zu unserer laufenden Praxis. Entscheidend ist nicht das Branchen-Etikett, sondern die konkrete rechtliche Fragestellung: Sobald ein Mandat FINMA-Recht, das Geldwäschereigesetz, Gesellschafts- oder Steuerrecht berührt, sitzt es in einer unserer bestehenden Fachpraxen. Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben in zwei Sätzen, und wir bestätigen, ob und wie wir es betreuen.
04Was ändert der Branchen-Blick an der rechtlichen Analyse konkret?
Er ändert die Reihenfolge und die Gewichtung der Fragen. Dieselbe Bewilligungsfrage stellt sich für einen Krypto-Handelsplatz, einen Vermögensverwalter und eine Fondsleitung — aber der Auslöser ist jedes Mal ein anderer: der Effektencharakter eines Tokens, die Schwelle zur gewerbsmässigen Vermögensverwaltung, die kollektive Kapitalanlage. Der Branchen-Blick sagt uns, welche dieser Fragen zuerst zu klären ist und welche typischen Fehler in diesem Sektor auftreten. Er ersetzt aber keine Einzelfallprüfung: Ein Branchen-Label ist der Startpunkt der Analyse, nicht ihr Ergebnis.
05Ist Goldblum selbst FINMA-bewilligt oder Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation?
Nein. Goldblum and Partners ist eine beratende und strukturierende Kanzlei; wir sind nicht selbst FINMA-bewilligt und nicht Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation. Wir führen Mandantinnen und Mandanten durch die Bewilligungsverfahren, klären die Token- und Regime-Fragen, bauen den GwG-Rahmen auf und begleiten den Dialog mit der FINMA und den SRO. Die Bewilligung selbst hält am Ende die operative Gesellschaft, nicht die Kanzlei. Unser Managing Partner ist als Geldwäschereifachbeauftragter mit VQF- und ARIF-Zertifizierung ausgewiesen — das ist eine persönliche Qualifikation und keine Bewilligung der Kanzlei.
06Welche Fachpraxis ist für mein Mandat zuständig, wenn keine Branchenseite passt?
Der schnellste Weg ist die Frage nach dem Kern des Vorhabens. Geht es um eine Bewilligung, eine SRO-Frage oder das Geldwäschereirecht, ist es das Finanzmarktrecht. Geht es um Token, Stablecoins oder einen Handelsplatz, ist es die Krypto-Praxis. Geht es um Gründung und Struktur, ist es die Firmengründung; um Buchhaltung, Mandat und Domizil die Treuhand; um Steuern die Steuerberatung; um Nachlass, Trust und Vermögen die Privatkundenpraxis. Ein Partner ordnet Ihr Mandat der richtigen Praxis zu, wenn die Zuordnung nicht offensichtlich ist — und bleibt danach für das ganze Dossier zuständig, ein Partner pro Datei.
07Warum ist FinTech und Krypto die Flaggschiff-Branche?
Weil das Finanzmarktrecht seit 2014 unsere Spezialisierung ist und die regulierten Teile von FinTech — Börsen, Verwahrer, Zahlungsdienstleister, DLT-Handelsplätze — im Zentrum dieser Praxis stehen, nicht am Rand. Die Schweiz gehört zu den wenigen Rechtsordnungen mit einem vollständigen Regelwerk für digitale Vermögenswerte, und die Fragen sind hier neu, die Präzedenzfälle dünn. Genau dort ist eine spezialisierte Kanzlei am wertvollsten. Deshalb ist FinTech und Krypto die erste vollständig ausgebaute Branchenseite und der Ort, an dem sich unsere Fachtiefe am deutlichsten zeigt.
Kundenstimmen

Was Kunden sagen

Bewertet mit 5.0 / 5 aus 38 Bewertungen auf Google. Auf Google lesen →

“Perfekter Service! Wir wollten eine AG in der Schweiz übernehmen und hatten kaum Zeit – innerhalb weniger Tage war alles organisiert, inklusive Notar, Handelsregister und Bank.”
Cristian F. Sánchez MejíaGoogle · DE · 2025-07-25
“We consulted Goldblum and Partners for structuring our crypto project under Swiss law. Their team was clear about the threshold between non-custodial and financial-intermediary status.”
Verified clientGoogle · EN · 2025-05-09
“Équipe sérieuse. La documentation AML fournie était claire et adaptée à notre activité crypto. Je recommande.”
Franck Junior DjiomegniProvenExpert · FR · 2025-08-23
“Professionisti veri. Conoscono bene la legge svizzera e si sono occupati di ogni aspetto del passaggio azionario.”
Šimon RalenovskýProvenExpert · IT · 2025-08-24

Nicht sicher, welche Branche Ihr Mandat betrifft?

Beschreiben Sie uns in zwei Sätzen, was Sie vorhaben. Ein Partner ordnet das Mandat der richtigen Fachpraxis zu und nennt die erste zu klärende Frage — auch wenn Ihr Sektor noch keine eigene Seite hat.

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