FinTech & Krypto
Die ausgebaute Branche: Token-Klassifizierung, SRO-Anschluss oder FINMA-Bewilligung, Verwahrung, Zahlungen und der GwG-Rahmen — der regulierte Teil von FinTech im Zentrum unserer Praxis.
Zur Branche FinTech & KryptoGoldblum berät nach Sektor, weil das regulatorische Risiko branchenspezifisch ist. Ein Krypto-Start, ein Family Office und eine internationale Holding stossen auf ganz unterschiedliche FINMA-, GwG- und Steuerfragen — der Effektencharakter eines Tokens hier, die Grenze zur gewerbsmässigen Vermögensverwaltung dort, Substanz und Verrechnungssteuer bei der Holding. Die Branchenseite ordnet ein Mandat der richtigen Fachpraxis zu; die Beratung selbst leisten danach diese Praxen. Ausgebaut ist bisher eine Branche: FinTech und Krypto, unser Flaggschiff.
Beginnen Sie mit dem Sektor, der Ihrem Vorhaben am nächsten liegt. Ausgebaut ist bisher FinTech und Krypto; die übrigen Sektoren führen über die zuständige Fachpraxis.
Der Branchen-Blick verändert, welche rechtliche Frage zuerst gestellt wird. Dieselben Gesetze — das Finanzmarktrecht, das Geldwäschereigesetz, das Gesellschafts- und Steuerrecht — greifen quer durch alle Sektoren, aber sie greifen an unterschiedlichen Stellen. Ein Krypto-Vorhaben steht und fällt mit der Frage, ob seine Token Effekten sind und ob es einen SRO-Anschluss oder eine FINMA-Bewilligung braucht. Ein Family Office steht und fällt mit der Abgrenzung zwischen der Verwaltung eigenen Vermögens und einer bewilligungspflichtigen Vermögensverwaltung für Dritte. Eine internationale Holding steht und fällt mit Substanz, Verrechnungssteuer und der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Wer ein solches Mandat durch eine allgemeine Rechtsberatung schleust, findet die entscheidende Frage oft zu spät. Der Branchen-Blick stellt sie zuerst.
Ein Beispiel macht den Unterschied greifbar. Drei Mandate wollen «Vermögen verwalten»: ein Krypto-Broker, ein Family Office und ein unabhängiger Vermögensverwalter. Rechtsgebietlich landen alle drei im Finanzmarktrecht — aber der erste Schnitt fällt an drei verschiedenen Stellen. Beim Krypto-Broker entscheidet die Frage, ob die gehandelten Werte Effekten sind und ob die Tätigkeit einen SRO-Anschluss oder eine FINMA-Bewilligung auslöst. Beim Family Office entscheidet die Grenze zwischen der Verwaltung eigenen Familienvermögens, die keine Bewilligung braucht, und der Verwaltung für Dritte, die eine solche verlangt. Beim unabhängigen Vermögensverwalter entscheidet die Bewilligungspflicht nach dem Finanzinstitutsgesetz und der Anschluss an eine Aufsichtsorganisation. Dieselbe Überschrift, drei verschiedene erste Fragen — der Branchen-Blick benennt sie, bevor Zeit in die falsche Richtung fliesst.
Unsere Flaggschiff-Branche ist das regulierte FinTech und Krypto. Das Finanzmarktrecht ist seit 2014 unsere Spezialisierung, und die regulierten Teile von FinTech — Börsen, Verwahrer, Zahlungsdienstleister, DLT-Handelsplätze — sitzen im Zentrum dieser Praxis, nicht an ihrem Rand. Deshalb ist FinTech und Krypto die erste vollständig ausgebaute Branchenseite. Daneben betreuen wir eine Reihe weiterer Sektoren, die je eine eigene Kombination rechtlicher Fragen mitbringen:
Diese Sektoren betreuen wir seit Jahren. Ihre eigenen Branchenseiten sind noch in Vorbereitung; wir verlinken sie bewusst erst, wenn die Seite steht, statt auf eine leere Seite zu führen. Bis dahin führt der Weg über die zuständige Fachpraxis oder über den direkten Kontakt zu einem Partner. Und eine Einschränkung gilt für alle: Ein Branchen-Label ersetzt keine Einzelfallprüfung. Der Sektor sagt uns, welche Frage zuerst zu klären ist und welche typischen Fehler dort auftreten — die Antwort ergibt sich erst aus dem konkreten Vorhaben.
Ausgebaut ist bisher FinTech und Krypto. Für die weiteren Sektoren führt die Karte entweder in Vorbereitung ohne Link oder zur passenden Fachpraxis, damit kein Weg ins Leere läuft.
Die ausgebaute Branche: Token-Klassifizierung, SRO-Anschluss oder FINMA-Bewilligung, Verwahrung, Zahlungen und der GwG-Rahmen — der regulierte Teil von FinTech im Zentrum unserer Praxis.
Zur Branche FinTech & KryptoDie Grenze zwischen bewilligungsfreier und bewilligungspflichtiger Vermögensverwaltung, die kollektive Kapitalanlage und die Struktur von Fonds und Managementgesellschaft. Der Weg führt über das Finanzmarktrecht.
Zum FinanzmarktrechtRechtsform, Beteiligungs- und Optionsprogramme, Finanzierungsrunden und die gesellschaftsrechtliche Struktur vor dem ersten institutionellen Investor. Die eigene Branchenseite ist in Vorbereitung; der Einstieg läuft über die Firmengründung.
Zur FirmengründungDie Abgrenzung zwischen der Verwaltung eigenen Vermögens und einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit, verbunden mit Nachlass, Trust und Steuerplanung über Generationen. Der Einstieg läuft über die Privatkundenpraxis.
Zu den PrivatkundenSubstanz, Verrechnungssteuer, Doppelbesteuerungsabkommen und die Ausgestaltung einer Schweizer Konzernspitze. Die eigene Branchenseite ist in Vorbereitung; der Einstieg läuft über die Steuerberatung.
Zur SteuerberatungHandel und Rohstoffe, Biotech und Life Sciences, Personalverleih sowie Kanzleien: betreut, aber ohne eigene Branchenseite. Der Einstieg läuft über die Treuhand für Mandat, Buchhaltung und Domizil oder über den direkten Kontakt.
Zur TreuhandEin Partner pro Datei ist bei uns kein Slogan, sondern die Arbeitsweise. Der Partner, der Ihre Anfrage liest, ist der, der die Struktur schon geführt hat, und der, der das Dossier bis zum Abschluss besitzt. Der Branchen-Blick verbessert diese Arbeit nicht dadurch, dass er eine eigene Beratung wäre, sondern dadurch, dass er die richtige Fachpraxis früh einschaltet. Sektor-Erfahrung ist konzentrierte Wiederholung: Wer viele Vorhaben desselben Typs begleitet hat, kennt die Frage, die zuerst zu klären ist, und den Fehler, der am häufigsten passiert.
Konkret heisst das zwei Wege in dieselbe Tiefe. Berührt Ihr Mandat eine Bewilligung, einen SRO-Anschluss oder das Geldwäschereirecht, sitzt es im Finanzmarktrecht — der Praxis, in der auch der Aufbau des GwG-Rahmens, die Bestellung des Geldwäschereifachbeauftragten und die Frage des SRO-Anschlusses zusammenlaufen. Geht es um Token, Stablecoins oder einen Handelsplatz, sitzt es in der Praxis Krypto und Digital Assets, wo die Token-Klassifizierung die Weiche stellt, bevor irgendetwas gebaut wird. Beide Praxen greifen ineinander: Sobald eine Krypto-Tätigkeit bewilligungspflichtig wird, sitzt sie im Finanzmarktrecht; sobald eine finanzmarktrechtliche Frage einen Token betrifft, sitzt sie in der Krypto-Praxis. Der Branchen-Blick sorgt dafür, dass diese Verbindung von Anfang an steht.
Aus der Praxis: Unser Managing Partner amtet als externer Geldwäschereifachbeauftragter der Coinbridge AG, eines Schweizer Krypto-Zahlungsdienstleisters und VQF-Mitglieds. Diese laufende Mandatserfahrung im regulierten FinTech fliesst direkt in die Beurteilung neuer Vorhaben ein — und zeigt, warum eine Branche, die man täglich begleitet, die Analyse trägt, die eine allgemeine Beratung erst nachholen müsste.
Die Zuordnung folgt keiner Branchenbezeichnung, sondern dem Kern des Vorhabens. Ein Blick auf die entscheidende Frage genügt in den meisten Fällen: Geht es um eine Bewilligung, einen SRO-Anschluss oder das Geldwäschereirecht, ist das Finanzmarktrecht der Ort. Geht es um Token, Stablecoins oder einen Handelsplatz, ist es die Praxis Krypto und Digital Assets. Geht es um Gründung, Rechtsform und Kapitalstruktur, ist es die Firmengründung. Geht es um Buchhaltung, Mandat, Domizil und laufende Administration, ist es die Treuhand. Geht es um Steuern, Substanz und grenzüberschreitende Strukturen, ist es die Steuerberatung. Und geht es um Nachlass, Trust, Stiftung oder das Vermögen einer Privatperson, ist es die Privatkundenpraxis. Wer die Frage nicht eindeutig einer dieser Praxen zuordnen kann, beschreibt uns das Vorhaben — die Einordnung selbst ist Teil unserer Arbeit, nicht Ihre Vorleistung.
Diese Seite ordnet ein Mandat einer Branche und der zuständigen Fachpraxis zu. Sie ersetzt keine rechtliche Beurteilung des konkreten Vorhabens. Ob Ihre Token Effekten sind, ob Ihre Vermögensverwaltung die Schwelle zur Bewilligungspflicht überschreitet, ob Ihre Holding die verlangte Substanz aufweist — das entscheidet sich in der jeweiligen Fachpraxis am Einzelfall, nicht am Branchen-Etikett. Der Sektor sagt uns, welche Frage zuerst zu klären ist und welcher Fehler dort am häufigsten passiert; die Antwort ergibt sich erst aus den Details des Vorhabens. Wo eine Branche noch keine eigene Seite hat, ist das kein Signal fehlender Betreuung, sondern nur eine noch nicht ausgebaute Seite. In beiden Fällen führt der nächste Schritt über die Fachpraxis oder über den direkten Kontakt zu einem Partner.
Der Branchen-Blick ist nur so viel wert wie die Fachpraxis dahinter. Bei uns steht dahinter eine seit 2014 auf das Finanzmarktrecht spezialisierte, seit 2007 unabhängige Kanzlei mit einem Partner pro Dossier. Goldblum and Partners ist eine beratende und strukturierende Anwaltskanzlei; wir sind nicht selbst FINMA-bewilligt und nicht Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation.
Goldblum and Partners ist seit 2007 eine unabhängige Kanzlei. Diese Eigenständigkeit erlaubt es, ein Mandat der richtigen Fachpraxis zuzuordnen, ohne es in ein vorgegebenes Produkt zu zwingen — der Sektor bestimmt die Beratung, nicht umgekehrt.
IFLR1000 hat die Kanzlei über mehrere Editionen für ihre Arbeit in Gesellschaftsrecht, Restrukturierung und Finanzdienstleistungen ausgezeichnet. Das regulierte FinTech und Krypto ist die Branche, in der sich diese Fachtiefe am deutlichsten zeigt.
Kein Weiterreichen an eine juniore Ebene, kein Callcenter. Der Partner, der Ihre Anfrage liest, ordnet das Mandat der richtigen Branche und Fachpraxis zu und bleibt für das ganze Dossier verantwortlich — von der ersten Einordnung bis zum Abschluss.
Beschreiben Sie uns in zwei Sätzen, was Sie vorhaben. Ein Partner ordnet das Mandat der richtigen Fachpraxis zu und nennt die erste zu klärende Frage — auch wenn Ihr Sektor noch keine eigene Seite hat.