Privatkunden
& Vermögensstrukturierung

Für internationale Personen und Familien bietet die Schweiz Stabilität, Diskretion und echte Steuerplanung, wenn die Struktur richtig gebaut ist. Wir beraten zu Wohnsitznahme und Pauschalbesteuerung, zu Stiftungen und Trusts, zur Nachlassplanung sowie zum Family Office und den Bankverbindungen, die das Vermögen einer Familie über Grenzen hinweg zusammenhalten.

Worauf wir beraten

Die Schweizer Struktur für eine Familie, ihr Vermögen und ihre Nachfolge.

Die meisten Mandate beginnen mit einer Wohnsitzfrage, einer Stiftung oder einer Nachfolge. Beginnen Sie mit Ihrer.

Leistungen im Detail

Fünf Leistungen für Privatkunden — für internationale Familien.

Von der Pauschalbesteuerung über die Schweizer Stiftung oder einen Trust bis zum Family Office, mit der Nachlassplanung, die das Bild vervollständigt. Beginnen Sie bei der Frage, die Ihrer Situation am nächsten kommt.

Der Umzug01

Pauschalbesteuerung

Zuzug in die Schweiz auf Basis der Aufwandbesteuerung: Wahl des Kantons, Aushandeln des Steuerrulings mit der Behörde und die Aufenthaltsbewilligung, die dazugehört.

Pauschalbesteuerung
Koordination02

Family Office

Gesellschaften, Anlagen, Berichterstattung und Governance einer Familie zentralisiert, von ausgelagerter Administration bis zur besetzten Schweizer Gesellschaft, mit vorab geklärter Bewilligungsfrage.

Family Office
Das Gefäss03

Stiftung gründen

Aufbau einer Schweizer Stiftung für Philanthropie oder Vermögenshaltung: Stiftungsurkunde, Widmung, Zweck und, wo gemeinnützig, die Steuerbefreiung.

Stiftung gründen
Die nächste Generation04

Nachlassplanung & Erbschaft

Testamente, Eheverträge und Strukturen, die Pflichtteil, Rechtswahl und kantonale Erbschaftssteuer über eine grenzüberschreitende Familie hinweg ordnen.

Nachlassplanung
Für Vermögende05

Wohnsitznahme (Relocation)

Der Umzug wohlhabender Personen als eine Planung: Wohnsitz, Steuerbasis und die bestehenden Gesellschaften und Beteiligungen, die mit der Person mitziehen müssen.

Wohnsitznahme
Der Umzug

Umzug in die Schweiz — Wohnsitz, Steuer, Struktur.

Ein Zuzug in die Schweiz ist nicht eine Entscheidung, sondern drei. Da ist die Aufenthaltsbewilligung: Ihr Weg hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab und davon, ob Sie hier arbeiten werden. Da ist die Steuerbasis, ordentliche oder Aufwandbesteuerung, sofern Sie qualifizieren und keine Schweizer Erwerbstätigkeit aufnehmen. Und da ist die Struktur: was mit Ihren bestehenden Gesellschaften, Beteiligungen und Ihrer Nachfolge geschieht, sobald sich Ihr Wohnsitz ändert. Bringt man sie in die richtige Reihenfolge, verläuft der Umzug sauber; setzt man die Steuerbasis falsch, wirkt das jahrelang nach.

Bausteine der Wohnsitznahme für eine internationale Person (Schweiz, Stand: 01.07.2026). Kantonale Regeln variieren.
EntscheidungDie WahlHängt ab von
AufenthaltsbewilligungErwerbs- oder NichterwerbswegStaatsangehörigkeit & Tätigkeit
SteuerbasisOrdentlich oder pauschalErwerbstätigkeit & Kanton
ErbschaftssteuerKantonal, nach VerwandtschaftsgradWohnsitzkanton
Bestehende StrukturenBehalten, verlegen oder umbauenNeuer Wohnsitz & Regeln zur Wegzugsbesteuerung

Nichts davon ist ein Ausfüllen von Formularen. Der gewählte Kanton bestimmt den Mindestansatz der Pauschale, die Erbschaftssteuerbelastung und den laufenden Steuersatz; deshalb ist er eine Entscheidung, die vor der Festlegung durchgerechnet werden muss. Wir führen Wohnsitznahme, Steuerbasis und Struktur als eine Planung, mit der kantonalen Steuermodellierung dahinter.

Die Struktur muss mit Ihnen ziehen

Ein Wohnsitzwechsel ändert die Besteuerung Ihrer Gesellschaften und Vermögenswerte, mitunter erheblich, über Regeln zur beherrschten ausländischen Gesellschaft und zur Wegzugsbesteuerung im Land, das Sie verlassen. Wir koordinieren den persönlichen Umzug mit der gesellschafts- und steuerrechtlichen Seite, damit die Struktur der Person folgt, statt einen ungeplanten Steuertatbestand auszulösen.

Massgebliche Quellen: Informationen des Bundes zu Steuern und Wohnsitz finden Sie auf ch.ch, die Gesetze sind auf fedlex.admin.ch konsolidiert.

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Grenzüberschreitend

Stiftung gründen

Das Schweizer Gefäss für Philanthropie und Vermögenshaltung, unter staatlicher Aufsicht und, wo gemeinnützig, steuerbefreit.

Stiftung gründen
Die nächste Generation

Nachlassplanung

Rechtswahl, Pflichtteil und kantonale Erbschaftssteuer für eine grenzüberschreitende Familie, geordnet vor dem Ereignis.

Nachlassplanung
Mit wem Sie arbeiten

Über uns

Eine unabhängige Schweizer Kanzlei für Treuhand und Finanzmarktrecht seit 2007, diskret, mehrsprachig und mit grenzüberschreitenden Familien vertraut.

Über die Kanzlei
FAQ

Privatkunden & Vermögensstrukturierung — häufige Fragen.

01Was ist die Pauschalbesteuerung in der Schweiz?
Die Pauschalbesteuerung, auch Aufwandbesteuerung genannt, lässt qualifizierende ausländische Personen, die in die Schweiz ziehen und hier nicht erwerbstätig sind, nach ihrem Lebensaufwand statt nach Welteinkommen und Weltvermögen besteuern. Voraussetzung ist, dass Sie kein Schweizer Bürger sind, erstmals oder nach mindestens zehn Jahren Abwesenheit Schweizer Wohnsitz nehmen und in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Bemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus tatsächlichem Aufwand, dem gesetzlichen Mindestbetrag der direkten Bundessteuer und dem Siebenfachen des jährlichen Mietzinses oder Mietwerts; der Kanton legt darauf seinen eigenen, meist höheren Mindestansatz. Wir modellieren die Zahl vor dem Umzug.
02Welche Kantone bieten die Pauschalbesteuerung an?
Die meisten Kantone bieten sie an, fünf haben sie abgeschafft: Zürich (durch Volksabstimmung 2009, wirksam 2010), Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Kantone, die die Aufwandbesteuerung weiterhin gewähren, sind unter anderem Genf, Waadt, Wallis, Tessin, Graubünden, Bern und Luzern; jeder legt seinen eigenen Mindestansatz über dem Bundesmindestbetrag fest. Weil der Kanton den Mindestansatz und die Erbschaftssteuerbelastung bestimmt, ist die Kantonswahl der wichtigste Hebel. Wir vergleichen die Kantone anhand Ihres Vermögens und Ihrer Familie, bevor Sie sich festlegen.
03Kann ein Ausländer eine Schweizer Stiftung gründen?
Ja. Eine Schweizer Stiftung ist ein bewährtes Gefäss für Philanthropie und, in der Familienform, für Nachfolge und Vermögenshaltung. Sie entsteht durch öffentliche Beurkundung, wird mit Vermögen für einen definierten Zweck ausgestattet und kann als gemeinnützige Stiftung steuerbefreit werden. Klassische Familienstiftungen sind in der Schweiz stärker eingeschränkt als im Ausland; dort kann ein Trust oder eine ausländische Struktur besser passen. Wir beraten, welches Gefäss Ihren Zweck nach Schweizer Recht erreicht.
04Anerkennt die Schweiz Trusts?
Die Schweiz hat kein eigenes Trustrecht, anerkennt ausländische Trusts aber unter dem Haager Trust-Übereinkommen, das sie ratifiziert hat, und in der Schweiz ansässige professionelle Trustees verwalten sie unter FINMA-Aufsicht. Sie können also einen Trust nach ausländischem Recht führen, der von einem lizenzierten Schweizer Trustee aus der Schweiz verwaltet wird. Wir strukturieren den Trust, stimmen das anwendbare Recht ab und verbinden Sie mit beaufsichtigten Trustee-Dienstleistungen.
05Wie funktioniert die Schweizer Erbfolge für Ausländer?
Das Schweizer Erbrecht schützt bestimmte Erben durch Pflichtteile, doch ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können in gewissen Grenzen ihr Heimatrecht für ihren Nachlass wählen. Grenzüberschreitende Nachlässe werfen Fragen des anwendbaren Rechts, des Pflichtteils und der Erbschaftssteuer auf, die je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad unterschiedlich ausfällt. Vorausschauende Planung durch Testamente, Ehe- und Erbverträge sowie Strukturen vermeidet den Konflikt und die Steuer, die ein ungeplanter Nachlass anzieht. Wir bauen den Plan um Ihre Familie und Ihr Vermögen.
06Gibt es in der Schweiz eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer?
Eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer wird nicht auf Bundesebene, sondern kantonal erhoben, und der Satz hängt stark vom Verwandtschaftsgrad ab. Übertragungen an den Ehegatten sind in jedem Kanton befreit, jene an direkte Nachkommen in den meisten Kantonen befreit oder sehr niedrig. Entferntere Verwandtschaftsgrade und nicht verwandte Begünstigte können auf spürbare Sätze treffen. Weil die Steuer kantonal ist, hängt die Planungsantwort davon ab, wo Sie und die Begünstigten wohnen; das berücksichtigen wir in der Struktur.
07Was umfasst der Aufbau eines Family Office?
Ein Family Office bündelt die Verwaltung des Familienvermögens (Gesellschaften, Anlagen, Berichterstattung, Governance und Nachfolge) in einer koordinierten Struktur. In der Schweiz kann es so schlank wie ausgelagerte Administration oder so umfangreich wie eine personell besetzte Schweizer Gesellschaft sein; verwaltet es Vermögen Dritter (auch der weiteren Familie), kann es einer FINMA-Bewilligung bedürfen. Wir gestalten es nach dem Massstab der Familie und klären, ob es der Finanzmarktregulierung untersteht, bevor es gebaut wird.
08Kann ich mein Heimatrecht für meinen Nachlass wählen?
Oft ja. Nach dem Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht kann eine ausländische Person mit Wohnsitz in der Schweiz in einem Testament oder Erbvertrag ihr Heimatrecht für den Nachlass wählen, eine sogenannte professio iuris. Das kann die Schweizer Pflichtteilsregeln in gewissen Grenzen zugunsten des gewählten Heimatrechts verdrängen. Die Wahl muss ausdrücklich getroffen und korrekt formuliert werden. Wir stimmen sie mit Ihren Beratern im Heimatland ab, damit der Nachlassplan über beide Systeme hinweg hält.
09Was sind die Schweizer Pflichtteile?
Das Schweizer Recht reserviert einen Pflichtteil des Nachlasses für nahe Erben, was einschränkt, wie frei Sie über Ihr Vermögen verfügen können. Mit der Erbrechtsrevision, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wurde der Pflichtteil der Nachkommen auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils reduziert und der Pflichtteil der Eltern abgeschafft, wodurch ein grösserer Teil des Nachlasses frei verfügbar wurde. Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner hat weiterhin einen Pflichtteil. Wir planen um diese Regeln oder um eine gültige Wahl ausländischen Rechts, wo eine solche zur Verfügung steht.

Planen Sie einen Umzug, eine Struktur oder Ihre Nachfolge?

Schildern Sie uns die Familiensituation und das Ziel. Ein Partner antwortet mit den Schweizer Optionen (Wohnsitznahme und Steuer, Stiftung oder Trust, Nachlass) und was jede davon bedeutet.