Token-Klassifizierung & FINMA-Ruling
Eine schriftliche FINMA-Einschätzung (Zahlungs-, Nutzungs- oder Anlagetoken) vor dem Token Generation Event, die festlegt, ob der Token ein Effekt ist und wie die Ausgabe reguliert wird.
Zur Token-KlassifizierungDie Schweiz gehört zu den wenigen Rechtsordnungen mit einem vollständigen Regelwerk für digitale Vermögenswerte. Wir bestimmen, welches Regime Ihr Krypto-Geschäft braucht (SRO-Anschluss, FINMA-Bewilligung, Bewilligung als DLT-Handelssystem oder keine), holen die Token- und Stablecoin-Rulings ein, bauen den GwG-Rahmen auf und ordnen die steuerliche Behandlung ein. Wir sind nicht selbst FINMA-bewilligt; wir führen Mandantinnen und Mandanten durch das Regime.
Beginnen Sie mit der Frage, die Ihrem Produkt am nächsten liegt. Die meisten Vorhaben starten mit einer Token-Klassifizierung.
Vom Token-Ruling, das die rechtliche Behandlung vor dem Start festlegt, über die Stablecoin-Emission bis zur Krypto-Steuer und der steuerlichen Einordnung digitaler Vermögenswerte in der Schweiz.
Eine schriftliche FINMA-Einschätzung (Zahlungs-, Nutzungs- oder Anlagetoken) vor dem Token Generation Event, die festlegt, ob der Token ein Effekt ist und wie die Ausgabe reguliert wird.
Zur Token-KlassifizierungStrukturierung eines währungsgebundenen Tokens auf ein definiertes Regime (Einlage, kollektive Kapitalanlage oder die künftige Bewilligung als Zahlungsinstitut) mit einem FINMA-Ruling zu Rücknahme und Garantie.
Zur Stablecoin-EmissionDie steuerliche Einordnung digitaler Vermögenswerte: Vermögenssteuer auf privatem Bestand, die Grenze zum gewerbsmässigen Handel und die Behandlung im Geschäftsvermögen.
Zur Krypto-SteuerFINMA-Bewilligungen, SRO-Anschluss und der GwG-Rahmen im Überblick: die Praxis, in der der Krypto-Bereich sitzt, sobald eine Tätigkeit bewilligungspflichtig wird.
Zum FinanzmarktrechtDie Schweiz kennt keine einheitliche «Krypto-Bewilligung». Die richtige Bewilligung hängt vollständig davon ab, was Ihr Geschäft mit Werten und Kundinnen tut. Der häufigste Weg ist der SRO-Anschluss für Geschäfte, die als Finanzintermediäre handeln: Börsen, Broker, verwahrende Wallets. Wer Kundengelder auf der eigenen Bilanz hält, kann in die Entgegennahme von Publikumseinlagen geraten, was eine Banken- oder FinTech-Bewilligung braucht. Der Betrieb eines Handelsplatzes verlangt eine Bewilligung als DLT-Handelssystem. Und ein reiner Technologieanbieter, der nie Kundenwerte berührt, braucht unter Umständen gar keine Bewilligung. Das Regime von Anfang an richtig zu benennen, ist entscheidend.
| Ihre Tätigkeit | Wahrscheinliches Regime | Aufsicht |
|---|---|---|
| Börse / Broker / verwahrende Wallet | SRO-Anschluss | Eine SRO nach GwG |
| Kundengelder auf eigener Bilanz | Banken- oder FinTech-Bewilligung | FINMA |
| Ausgabe eines Stablecoins | Einlage / KAG / Zahlungsinstitut | FINMA |
| Betrieb eines Token-Handelsplatzes | Bewilligung als DLT-Handelssystem | FINMA |
| Verwaltung eines Krypto-Fonds | KAG-Bewilligung | FINMA |
| Reine nicht verwahrende Software | Oft keine | — |
Die Tabelle ist ein Ausgangspunkt. Die Ränder (Verwahrung gegenüber Nicht-Verwahrung, ob Token gepoolt werden, wie Kundinnen angesprochen werden) sind der Ort, an dem Projekte das Regime verfehlen. Wir klären sie in einer schriftlichen Klassifizierung und regulatorischen Beurteilung und holen das FINMA-Ruling ein, bevor ein Token-Event oder ein Start stattfindet.
MiCA ist EU-Recht und gilt in der Schweiz nicht; es gibt keine Schweizer «MiCA-Bewilligung» und keinen Passport zwischen den Regimes. Der Schweizer Weg läuft über SRO-Anschluss, FINMA-Bewilligung und das DLT-Gesetz. Wer den europäischen Markt bedienen will, wählt bewusst zwischen einer MiCA-Bewilligung in einem EU-Mitgliedstaat und einer Schweizer Struktur. Der breitere Rahmen, also FINMA-Bewilligungen und der GwG-Rahmen jedes Krypto-Intermediärs, findet sich in unserer Praxis Finanzmarktrecht.
Massgebliche Quellen: Die FinTech- und Krypto-Wegleitung der FINMA finden Sie auf finma.ch, das DLT-Gesetz ist im konsolidierten Bundesrecht auf fedlex.admin.ch abgelegt.
Das FINMA-Ruling (Zahlungs-, Nutzungs- oder Anlagetoken) vor dem Token Generation Event, das die rechtliche Behandlung festlegt.
Token-KlassifizierungDer besondere Fall des währungsgebundenen Tokens: Einlage, kollektive Kapitalanlage oder das künftige Zahlungsinstitut.
Stablecoin-EmissionDie Schweizer AG oder GmbH, die Ihr Krypto-Vorhaben zuerst braucht, mit der Substanz, auf der ein Bewilligungsgesuch ruht.
FirmengründungSchreiben Sie uns zwei Zeilen zum Produkt. Ein Partner antwortet mit dem wahrscheinlichen Schweizer Regime (SRO, FINMA, DLT oder keines) und der Klassifizierung Ihres Tokens, bevor Sie sich festlegen.