AG gründen
Die Aktiengesellschaft mit nicht öffentlichem Aktionariat — die übliche Rechtsform für eine Beteiligungsgesellschaft.
AG gründenEine Holding ist eine AG oder GmbH, die Beteiligungen an anderen Gesellschaften hält. Ihr zentraler Vorteil ist der Beteiligungsabzug, der Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierenden Beteiligungen von der Gewinnsteuer entlastet. Wir wählen Rechtsform und Sitzkanton, umschreiben den Zweck korrekt, planen die steuerneutrale Einbringung bestehender Gesellschaften und führen Notariat und Registereintrag.
AG oder GmbH mit Zweck «Halten von Beteiligungen» und Beteiligungsabzug.
Eine Holdinggesellschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern eine AG oder GmbH, deren Zweck im Halten und Verwalten von Beteiligungen besteht. Sie sitzt über den operativen Tochtergesellschaften und bündelt Eigentum, Dividenden und strategische Führung. Ihr wirtschaftlicher Kern ist der Beteiligungsabzug: Er entlastet Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierenden Beteiligungen von der Gewinnsteuer und vermeidet so eine Mehrfachbelastung im Konzern.
Für eine einzelne operative Gesellschaft ohne Töchter bringt eine Holding meist nur zusätzliche Struktur- und Verwaltungskosten ohne Nutzen. Der Vorteil entsteht erst, wenn tatsächlich Beteiligungen zu halten sind. Wir prüfen das ehrlich, bevor eine Struktur aufgebaut wird.
Ohne Entlastung würde ein Gewinn im Konzern mehrfach besteuert: einmal bei der Tochter, erneut bei der Holding, wenn die Dividende hochfliesst. Der Beteiligungsabzug verhindert das. Er reduziert die Gewinnsteuer der Holding im Verhältnis, in dem der Nettoertrag aus qualifizierenden Beteiligungen zum Gesamtgewinn steht.
| Kriterium | Voraussetzung |
|---|---|
| Dividenden | Beteiligung ≥ 10 % am Kapital oder Verkehrswert ≥ CHF 1 Mio. |
| Kapitalgewinne | Beteiligung ≥ 10 % und Haltedauer ≥ 1 Jahr |
| Wirkungsebene | Bund und Kantone |
| Früheres Holdingprivileg | abgeschafft mit STAF (seit 01.01.2020) |
Der Beteiligungsabzug ist kein Sonderregime, sondern Teil der ordentlichen Besteuerung; er greift automatisch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Massgebliche Quelle ist die Eidgenössische Steuerverwaltung auf estv.admin.ch. Die richtige Ausgestaltung — Beteiligungshöhe, Bewertung, Sperrfristen bei der Einbringung — entscheidet, ob die Entlastung sauber greift. Das planen wir vor dem Aufbau.
Eine Holding entsteht selten durch reine Bareinlage, sondern meist durch Einbringung bestehender Beteiligungen. Bewertung und Sperrfristen bestimmen, ob das steuerneutral bleibt.
Klärung, welche Beteiligungen gebündelt werden, welche Rechtsform passt und welcher Sitzkanton steuerlich sinnvoll ist.
Bewertung der einzubringenden Beteiligungen und Prüfung der Sperrfristen, damit die Übertragung nicht als steuerbare Realisierung gilt.
Errichtung der Holding — durch Bareinlage oder Sacheinlage der Beteiligungen — mit Statuten, Beurkundung und Handelsregistereintrag.
Wo sinnvoll, ein verbindliches Steuerruling zur Absicherung der Struktur, dazu die laufende Verwaltung, Buchhaltung und Konsolidierung.
Die Holding wird häufig als AG geführt — ein nicht öffentliches Aktionariat und die Übertragbarkeit der Aktien passen zu einer Beteiligungsgesellschaft. Eine GmbH-Holding ist bei tieferem Kapitalbedarf und familiärer Struktur ebenso zulässig.
Beim Sitzkanton zählt seit dem Wegfall des Holdingprivilegs die ordentliche Gewinn- und Kapitalsteuer. Kantone wie Zug und Luzern gehören zu den steuergünstigsten und bleiben deshalb für Holdingstrukturen beliebt; einige Kantone reduzieren zudem die Kapitalsteuer für Beteiligungen. Wir vergleichen die relevanten Kantone für Ihre konkrete Struktur.
Struktur besprechenEine Holding folgt den Regeln der gewählten Kapitalgesellschaft, mit einem auf Beteiligungen ausgerichteten Zweck. Sie brauchen:
Der Beteiligungsabzug klingt attraktiv, doch er nützt nur, wenn tatsächlich qualifizierende Beteiligungen gehalten werden. Wer eine Holding über eine einzige operative Gesellschaft stülpt, zahlt für eine zweite Ebene Verwaltung, Buchhaltung und Revision, ohne den Vorteil zu realisieren. Die Struktur lohnt sich ab mehreren Beteiligungen oder bei geplanter Nachfolge und Teilverkäufen. Wir bauen sie dort, wo sie rechnet — und raten ab, wo sie nur Kosten schafft.
Die Holding selbst ist schnell errichtet. Ihr Wert liegt im steuerneutralen Aufbau — Bewertung der eingebrachten Beteiligungen, Sperrfristen, ein Ruling mit der kantonalen Steuerverwaltung — und in der sauberen Entlastung der Beteiligungserträge. Dafür sind wir da.
Bestehende Beteiligungen so eingebracht, dass Sperrfristen und Bewertung stimmen und die Übertragung nicht als steuerbarer Verkauf gilt.
Der Sitzkanton anhand der ordentlichen Gewinn- und Kapitalsteuer verglichen, nicht anhand eines längst abgeschafften Privilegs.
Ein verbindliches Steuerruling zur Absicherung der Struktur, damit die Entlastung nicht Jahre später infrage gestellt wird.
Die Aktiengesellschaft mit nicht öffentlichem Aktionariat — die übliche Rechtsform für eine Beteiligungsgesellschaft.
AG gründenDie GmbH als Holding bei tieferem Kapitalbedarf und familiärer Struktur — mit identischem Beteiligungsabzug.
GmbH gründenDie Übersicht über GmbH, AG, Holding, Einzelfirma und Firmenmantel — mit der Entscheidung, welche Form passt.
Zur ÜbersichtBeschreiben Sie uns Ihre Beteiligungen und Ihr Ziel. Ein Partner zeigt, ob eine Holding sich lohnt, wählt Rechtsform und Sitzkanton und plant die steuerneutrale Einbringung — bevor Sie sich festlegen.