Holding gründen
Beteiligungen bündeln, steuerentlastet

Eine Holding ist eine AG oder GmbH, die Beteiligungen an anderen Gesellschaften hält. Ihr zentraler Vorteil ist der Beteiligungsabzug, der Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierenden Beteiligungen von der Gewinnsteuer entlastet. Wir wählen Rechtsform und Sitzkanton, umschreiben den Zweck korrekt, planen die steuerneutrale Einbringung bestehender Gesellschaften und führen Notariat und Registereintrag.

Auf einen Blick

Die Beteiligungsgesellschaft, richtig strukturiert.

AG oder GmbH mit Zweck «Halten von Beteiligungen» und Beteiligungsabzug.

Rechtsform
AG oder GmbH
Steuervorteil
Beteiligungsabzug (Bund & Kantone)
Schwelle Beteiligung
≥ 10 % (Dividenden auch ≥ CHF 1 Mio.)
Holdingprivileg
abgeschafft (STAF, seit 2020)
Beliebte Kantone
Zug, Luzern
Lohnt sich eine Holding?
Das Wesentliche

Was eine Holding ist — und wann sie sich lohnt

Eine Holdinggesellschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern eine AG oder GmbH, deren Zweck im Halten und Verwalten von Beteiligungen besteht. Sie sitzt über den operativen Tochtergesellschaften und bündelt Eigentum, Dividenden und strategische Führung. Ihr wirtschaftlicher Kern ist der Beteiligungsabzug: Er entlastet Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierenden Beteiligungen von der Gewinnsteuer und vermeidet so eine Mehrfachbelastung im Konzern.

Wann eine Holding sinnvoll ist

  • wenn Sie mehrere Beteiligungen unter einem Dach bündeln;
  • wenn Dividenden konzernintern steuerentlastet weitergeleitet werden sollen;
  • wenn ein späterer Verkauf einzelner Tochtergesellschaften vorbereitet wird;
  • wenn Familien- oder Nachfolgestrukturen geordnet gehalten werden sollen.

Wann sie es nicht ist

Für eine einzelne operative Gesellschaft ohne Töchter bringt eine Holding meist nur zusätzliche Struktur- und Verwaltungskosten ohne Nutzen. Der Vorteil entsteht erst, wenn tatsächlich Beteiligungen zu halten sind. Wir prüfen das ehrlich, bevor eine Struktur aufgebaut wird.

Der Steuervorteil

Der Beteiligungsabzug, erklärt

Ohne Entlastung würde ein Gewinn im Konzern mehrfach besteuert: einmal bei der Tochter, erneut bei der Holding, wenn die Dividende hochfliesst. Der Beteiligungsabzug verhindert das. Er reduziert die Gewinnsteuer der Holding im Verhältnis, in dem der Nettoertrag aus qualifizierenden Beteiligungen zum Gesamtgewinn steht.

Beteiligungsabzug in der Schweiz (Stand 01.07.2026). Massgebend sind das DBG und die kantonalen Steuergesetze.
KriteriumVoraussetzung
DividendenBeteiligung ≥ 10 % am Kapital oder Verkehrswert ≥ CHF 1 Mio.
KapitalgewinneBeteiligung ≥ 10 % und Haltedauer ≥ 1 Jahr
WirkungsebeneBund und Kantone
Früheres Holdingprivilegabgeschafft mit STAF (seit 01.01.2020)

Der Beteiligungsabzug ist kein Sonderregime, sondern Teil der ordentlichen Besteuerung; er greift automatisch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Massgebliche Quelle ist die Eidgenössische Steuerverwaltung auf estv.admin.ch. Die richtige Ausgestaltung — Beteiligungshöhe, Bewertung, Sperrfristen bei der Einbringung — entscheidet, ob die Entlastung sauber greift. Das planen wir vor dem Aufbau.

Wie es läuft

Von der Struktur zur Einbringung

Eine Holding entsteht selten durch reine Bareinlage, sondern meist durch Einbringung bestehender Beteiligungen. Bewertung und Sperrfristen bestimmen, ob das steuerneutral bleibt.

  1. Phase 1

    Struktur & Ziel

    Klärung, welche Beteiligungen gebündelt werden, welche Rechtsform passt und welcher Sitzkanton steuerlich sinnvoll ist.

  2. Phase 2

    Bewertung

    Bewertung der einzubringenden Beteiligungen und Prüfung der Sperrfristen, damit die Übertragung nicht als steuerbare Realisierung gilt.

  3. Phase 3

    Gründung / Einbringung

    Errichtung der Holding — durch Bareinlage oder Sacheinlage der Beteiligungen — mit Statuten, Beurkundung und Handelsregistereintrag.

  4. Laufend

    Steuerruling & Verwaltung

    Wo sinnvoll, ein verbindliches Steuerruling zur Absicherung der Struktur, dazu die laufende Verwaltung, Buchhaltung und Konsolidierung.

Wahl

Rechtsform & Sitzkanton

Die Holding wird häufig als AG geführt — ein nicht öffentliches Aktionariat und die Übertragbarkeit der Aktien passen zu einer Beteiligungsgesellschaft. Eine GmbH-Holding ist bei tieferem Kapitalbedarf und familiärer Struktur ebenso zulässig.

Beim Sitzkanton zählt seit dem Wegfall des Holdingprivilegs die ordentliche Gewinn- und Kapitalsteuer. Kantone wie Zug und Luzern gehören zu den steuergünstigsten und bleiben deshalb für Holdingstrukturen beliebt; einige Kantone reduzieren zudem die Kapitalsteuer für Beteiligungen. Wir vergleichen die relevanten Kantone für Ihre konkrete Struktur.

Struktur besprechen
Was Sie brauchen

Was die Holding voraussetzt

Eine Holding folgt den Regeln der gewählten Kapitalgesellschaft, mit einem auf Beteiligungen ausgerichteten Zweck. Sie brauchen:

  • eine AG oder GmbH mit entsprechendem Kapital (CHF 100'000 / CHF 20'000);
  • eine Zweckumschreibung auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen;
  • mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz Schweiz;
  • qualifizierende Beteiligungen (≥ 10 % oder Verkehrswert ≥ CHF 1 Mio.) für den Beteiligungsabzug;
  • eine saubere Bewertung und Beachtung der Sperrfristen bei Einbringungen.

Eine Holding ist kein Selbstzweck

Der Beteiligungsabzug klingt attraktiv, doch er nützt nur, wenn tatsächlich qualifizierende Beteiligungen gehalten werden. Wer eine Holding über eine einzige operative Gesellschaft stülpt, zahlt für eine zweite Ebene Verwaltung, Buchhaltung und Revision, ohne den Vorteil zu realisieren. Die Struktur lohnt sich ab mehreren Beteiligungen oder bei geplanter Nachfolge und Teilverkäufen. Wir bauen sie dort, wo sie rechnet — und raten ab, wo sie nur Kosten schafft.

Warum Goldblum

Holdingaufbau in der Praxis

Die Holding selbst ist schnell errichtet. Ihr Wert liegt im steuerneutralen Aufbau — Bewertung der eingebrachten Beteiligungen, Sperrfristen, ein Ruling mit der kantonalen Steuerverwaltung — und in der sauberen Entlastung der Beteiligungserträge. Dafür sind wir da.

Steuerneutral

Einbringung ohne Realisierung

Bestehende Beteiligungen so eingebracht, dass Sperrfristen und Bewertung stimmen und die Übertragung nicht als steuerbarer Verkauf gilt.

Kanton

Sitz nach Zahlen gewählt

Der Sitzkanton anhand der ordentlichen Gewinn- und Kapitalsteuer verglichen, nicht anhand eines längst abgeschafften Privilegs.

Absicherung

Ruling, wo es zählt

Ein verbindliches Steuerruling zur Absicherung der Struktur, damit die Entlastung nicht Jahre später infrage gestellt wird.

Verwandt

Die Formen darunter

Meist als Holding

AG gründen

Die Aktiengesellschaft mit nicht öffentlichem Aktionariat — die übliche Rechtsform für eine Beteiligungsgesellschaft.

AG gründen
Familiär / schlank

GmbH gründen

Die GmbH als Holding bei tieferem Kapitalbedarf und familiärer Struktur — mit identischem Beteiligungsabzug.

GmbH gründen
Alle Rechtsformen

Firmengründung

Die Übersicht über GmbH, AG, Holding, Einzelfirma und Firmenmantel — mit der Entscheidung, welche Form passt.

Zur Übersicht
FAQ

Holding gründen in der Schweiz — häufige Fragen.

01Was ist eine Holdinggesellschaft in der Schweiz?
Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine AG oder GmbH, deren Zweck hauptsächlich im Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften besteht. Sie sitzt über den operativen Tochtergesellschaften und bündelt Eigentum, Dividenden und strategische Führung. Rechtlich gelten die normalen Regeln der gewählten Kapitalgesellschaft; die Besonderheit liegt im Zweck und in der steuerlichen Behandlung der Beteiligungserträge.
02Was ist der Beteiligungsabzug?
Der Beteiligungsabzug entlastet Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierenden Beteiligungen von der Gewinnsteuer, um eine wirtschaftliche Mehrfachbelastung im Konzern zu vermeiden. Für Dividenden genügt eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Kapital oder ein Verkehrswert von mindestens CHF 1 Mio. Für den steuerfreien Kapitalgewinn ist dagegen eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent erforderlich, die mindestens ein Jahr gehalten wurde — der Verkehrswert allein genügt hier nicht. Der Abzug wirkt auf Ebene Bund und Kantone und ist heute der zentrale Steuervorteil einer Schweizer Holding.
03Gibt es noch das kantonale Holdingprivileg?
Nein. Das frühere kantonale Holdingprivileg wurde mit der Steuerreform STAF (in Kraft seit 1. Januar 2020) abgeschafft. Holdinggesellschaften werden seither ordentlich besteuert; die Entlastung der Beteiligungserträge läuft über den Beteiligungsabzug, nicht mehr über ein Sonderregime. Wer im Internet noch vom «Holdingprivileg» liest, stützt sich auf überholte Informationen. Wir strukturieren nach geltendem Recht.
04AG oder GmbH als Holding?
Beide sind möglich. In der Praxis wird die Holding häufig als AG geführt, weil ein nicht öffentliches Aktionariat, die Übertragbarkeit der Aktien und das institutionelle Profil zu einer Beteiligungsgesellschaft passen. Eine GmbH-Holding ist bei tieferem Kapitalbedarf und rein familiärer Struktur ebenso zulässig. Die Wahl folgt denselben Kriterien wie bei jeder Gründung — Kapital, Diskretion, Investoren. Wir bestätigen die Form vor der Strukturierung.
05Welcher Kanton eignet sich für eine Holding?
Seit dem Wegfall des Holdingprivilegs zählt die ordentliche Gewinn- und Kapitalsteuer des Sitzkantons. Kantone wie Zug oder Luzern gehören zu den steuergünstigsten der Schweiz, weshalb sie für Holdingstrukturen beliebt bleiben. Einige Kantone reduzieren zudem die Kapitalsteuer für Beteiligungen. Die richtige Wahl hängt von der konkreten Struktur ab; wir vergleichen die relevanten Kantone für Ihren Fall.
06Wie viel Kapital braucht eine Holding?
So viel wie die gewählte Rechtsform verlangt: CHF 20'000 für eine GmbH-Holding, CHF 100'000 (mindestens CHF 50'000 einbezahlt) für eine AG-Holding. Das Kapital ist Eigenkapital der Gesellschaft, keine Kosten. In der Praxis wird eine Holding oft durch Einbringung bestehender Beteiligungen (Sacheinlage) errichtet statt durch Bareinlage; das erfordert eine sorgfältige Bewertung und Beurkundung, die wir begleiten.
07Kann ich eine bestehende Gesellschaft in eine Holding einbringen?
Ja. Ein häufiger Weg ist die Errichtung der Holding durch Einbringung von Anteilen an einer bereits bestehenden operativen Gesellschaft. Das kann über eine Sacheinlage bei der Gründung oder über Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz erfolgen. Steuerlich sind Sperrfristen und die Bewertung entscheidend, damit die Übertragung nicht als steuerbare Realisierung gilt. Wir planen die Einbringung so, dass sie steuerneutral bleibt, wo das Gesetz es zulässt.
08Lohnt sich eine Holding für mich?
Eine Holding lohnt sich, wenn Sie mehrere Beteiligungen bündeln, Dividenden konzernintern steuerentlastet weiterleiten oder einen späteren Verkauf einzelner Töchter vorbereiten wollen. Für eine einzelne operative Gesellschaft ohne Töchter bringt sie meist nur zusätzliche Struktur- und Verwaltungskosten ohne Nutzen. Wir prüfen ehrlich, ob eine Holding Ihrer Struktur dient — oder ob eine einfache Gesellschaft ausreicht.

Holdingstruktur aufbauen?

Beschreiben Sie uns Ihre Beteiligungen und Ihr Ziel. Ein Partner zeigt, ob eine Holding sich lohnt, wählt Rechtsform und Sitzkanton und plant die steuerneutrale Einbringung — bevor Sie sich festlegen.