Markenschutz
in der Schweiz

Eine Marke ist nur so stark wie das Recht dahinter. Das Schweizer Register prüft eine Anmeldung nicht gegen ältere Marken; es überlässt das dem Widerspruch. Wer ohne Recherche anmeldet, riskiert die Anmeldung und ein fremdes älteres Recht zugleich. Wir recherchieren zuerst, melden die Marke beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) an und setzen den Schutz durch, wenn jemand ihn verletzt, von der ersten Prüfung bis zur eingetragenen, verteidigungsfähigen Marke.

Was wir schützen

Recherchieren, anmelden, durchsetzen — der ganze Weg der Marke.

Die meisten beginnen mit einer Recherche, einer Anmeldung oder einer Verletzung. Fangen Sie bei Ihrer Frage an.

Leistungen im Detail

Drei Schritte zum Markenschutz — recherchiert, angemeldet, verteidigt.

Von der Verfügbarkeitsprüfung über die Anmeldung der Marke beim IGE bis zur Durchsetzung des Markenschutzes gegen einen Nachahmer. Beginnen Sie bei dem Schritt, der Ihrer Lage am nächsten kommt; wir bestätigen ihn, bevor Sie in die Marke investieren.

Hier beginnen01

Marke anmelden

Markenrecherche, Anmeldung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum und Begleitung bis zur eingetragenen Marke, geschützt für zehn verlängerbare Jahre.

Marke anmelden
Zuerst prüfen02

Markenrecherche

Die Verfügbarkeitsprüfung vor der Anmeldung: Suche nach älteren, verwechselbaren Marken, bevor ein Widerspruch oder eine Verletzungsklage daraus wird.

Markenrecherche
Verteidigen03

Markenschutz durchsetzen

Von der Abmahnung und dem Widerspruch bis zur Zollüberwachung und zum Zivilverfahren, verhältnismässig eingesetzt, sobald die Stärke des Rechts bestätigt ist.

Schutz durchsetzen
Das Wesentliche

Eine Marke schützen — in der richtigen Reihenfolge.

Markenschutz geht schief, wenn er verkehrt herum betrieben wird: zuerst anmelden, später recherchieren, oder in der Schweiz eintragen und annehmen, die Welt sei abgedeckt. Die Reihenfolge, die trägt, ist einfach. Recherchieren Sie, bevor Sie hinterlegen, damit Sie nicht auf einem Zeichen aufbauen, das mit einem älteren Recht kollidiert. Anmelden für die Waren und Dienstleistungen, die Sie tatsächlich nutzen, beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum. Erweitern Sie international nur dort, wo Sie tätig sind, über das Madrid-System. Und durchsetzen, wenn jemand den Schutz verletzt. Jeder Schritt ist günstig gegenüber der Korrektur des vorangegangenen nach einem Streit.

Markenschutz in der Schweiz — Schritt und Reichweite (Stand: 01.07.2026). Massgebend ist das Markenschutzgesetz (MSchG).
SchrittWas er bewirktReichweite
MarkenrechercheFindet ältere, kollidierende RechteVor der Anmeldung
Anmeldung beim IGESchützt das ZeichenSchweiz und Liechtenstein
Madrid-SystemErweitert internationalBenannte Länder
DurchsetzungStoppt die VerletzungFallabhängig

Markenrechte sind territorial und datumsabhängig: In der Regel setzt sich das ältere Recht durch, weshalb die Recherche und das Hinterlegungsdatum mehr zählen als die Gestaltung des Logos. Wir führen die Markenrecherche, die Anmeldung und, wo nötig, die internationale Erweiterung und setzen den Schutz später gegenüber Verletzern durch.

Das Register prüft nicht gegen ältere Marken

Das folgenreichste Missverständnis im Schweizer Markenrecht ist die Annahme, das IGE verweigere die Eintragung, wenn bereits eine ähnliche Marke besteht. Das tut es nicht: Es prüft allein, ob das Zeichen an sich eintragungsfähig ist, und überlässt die Kollision mit älteren Marken deren Inhabern über den Widerspruch. Eine Marke kann also anstandslos eingetragen werden und trotzdem angreifbar sein, weil niemand nach älteren Rechten gesucht hat. Die Markenrecherche ist kein Zusatz; sie ist der Schritt, der die Kollision findet, die das Register ignoriert. Wir führen sie zuerst.

Massgebliche Quellen: Das Schweizer Markenregister swissreg und die Merkblätter finden Sie beim IGE auf ige.ch, und das Markenschutzgesetz ist auf fedlex.admin.ch konsolidiert.

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Womit der Markenschutz zusammenhängt

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Marke anmelden

Recherche, Anmeldung beim IGE und Begleitung bis zur eingetragenen Marke, mit einem Verzeichnis, das schützt, was das Unternehmen wirklich tut.

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Der Halter

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Die Schweizer Gesellschaft, die eine wertvolle Marke hält und lizenziert, von der GmbH über die AG bis zur Holdingstruktur.

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Über uns

Eine unabhängige Schweizer Kanzlei für Treuhand und Finanzmarktrecht, das Team, das die Marke recherchiert, anmeldet und verteidigt.

Über die Kanzlei
FAQ

Markenschutz in der Schweiz — häufige Fragen.

01Was ist Markenschutz in der Schweiz?
Markenschutz gibt dem Inhaber das ausschliessliche Recht, ein Zeichen (einen Namen, ein Logo, einen Slogan) für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu nutzen und Dritten die Verwendung eines verwechselbaren Zeichens für gleichartige Waren und Dienstleistungen zu untersagen. Eine Schweizer Marke wird beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eingetragen und ist ab Eintragung geschützt. Der Schutz ist territorial: Er gilt in der Schweiz und in Liechtenstein, für andere Märkte braucht es eine gesonderte oder internationale Eintragung.
02Wie melde ich eine Marke in der Schweiz an?
Sie hinterlegen das Zeichen beim IGE für die Waren und Dienstleistungen, die es abdecken soll. Das Institut prüft die Marke auf absolute Ausschlussgründe (beschreibender Charakter, Täuschungsgefahr, Verstoss gegen die öffentliche Ordnung), nicht aber auf ältere Marken; diese Prüfung überlassen die Schweizer Regeln dem Widerspruch. Deshalb ist eine Markenrecherche vor der Anmeldung dringend zu empfehlen. Wir führen die Recherche, hinterlegen die Marke und begleiten das Verfahren bis zur Eintragung.
03Wie lange ist eine Schweizer Marke geschützt?
Ab dem Hinterlegungsdatum zehn Jahre, verlängerbar in Perioden von je zehn Jahren ohne Begrenzung. Eine gepflegte und tatsächlich gebrauchte Marke kann damit so lange bestehen wie das Unternehmen selbst. Ohne rechtserhaltenden Gebrauch kann eine Marke allerdings nach fünf Jahren wegen Nichtgebrauchs angreifbar werden. Wir überwachen die Verlängerungsfristen und beraten zum Gebrauch, der die Marke durchsetzbar hält.
04Prüft das IGE meine Marke gegen ältere Marken?
Nein. Das Institut prüft nur die absoluten Ausschlussgründe, also ob das Zeichen an sich eintragungsfähig ist, d. h. unterscheidungskräftig, nicht beschreibend, nicht täuschend, nicht sittenwidrig. Es verweigert die Eintragung nicht, weil eine ältere, ähnliche Marke besteht; das überlässt es den Inhabern älterer Rechte, die nach der Publikation Widerspruch erheben können. Genau darum ist die Markenrecherche vor der Anmeldung entscheidend: Das Register schützt Sie nicht vor einem älteren Recht, Sie müssen selbst danach suchen.
05Was sind Waren- und Dienstleistungsklassen?
Eine Marke wird für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen, die nach der internationalen Nizza-Klassifikation in Klassen gruppiert sind. Der Schutz gilt nur für das, was aufgeführt ist: Ist das Verzeichnis zu eng, bleiben Lücken, die ein Wettbewerber ausnutzen kann; ist es zu breit, zieht es unter Umständen Widerspruch an und lässt sich schwerer belegen. Das richtige Verzeichnis deckt ab, was das Unternehmen tatsächlich tut und realistisch plant. Wir formulieren das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis präzise.
06Schützt eine Schweizer Marke auch im Ausland?
Nein. Markenrechte sind territorial, eine Schweizer Eintragung schützt allein in der Schweiz und in Liechtenstein. Für internationalen Schutz erweitern Sie die Marke über das Madrid-System (eine internationale Registrierung mit Benennung der gewünschten Länder) oder hinterlegen national in den Schlüsselmärkten. Da die Schweiz nicht Teil der EU ist, deckt eine Schweizer Marke die EU nicht ab, und eine EU-Marke deckt die Schweiz nicht ab. Wir planen den internationalen Umfang dort, wo Sie tatsächlich tätig sind.
07Wie stoppe ich jemanden, der meine Marke nutzt?
Die Durchsetzung reicht von der milderen zur schärferen Massnahme: eine Abmahnung, ein Widerspruch gegen eine kollidierende Anmeldung, eine Zollüberwachung gegen gefälschte Einfuhren und, wo nötig, ein Zivilverfahren auf Unterlassung und Schadenersatz. Der richtige Schritt hängt von der Verletzung und vom Wert ab, der auf dem Spiel steht. Wir prüfen zuerst die Stärke Ihres Rechts, denn eine Durchsetzung aus schwacher Position kann sich gegen die eigene Marke wenden, und handeln dann verhältnismässig.
08Braucht es zwingend einen Anwalt für die Markenanmeldung?
Rechtlich nicht, aber die häufigsten und folgenreichsten Fehler entstehen bei der Selbstanmeldung: eine fehlende Recherche, ein zu enges oder zu breites Verzeichnis, ein Zeichen, das an den absoluten Ausschlussgründen scheitert. Da das Register nicht gegen ältere Rechte prüft, kann eine Marke problemlos eingetragen werden und trotzdem angreifbar bleiben. Wir übernehmen Recherche, Klassifikation, Anmeldung und ein allfälliges Widerspruchsverfahren, damit die Marke von Anfang an durchsetzbar ist.
09Kann Goldblum den gesamten Markenschutz übernehmen?
Ja. Wir führen die Markenrecherche, beraten zum Zeichen und zum Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, melden die Marke beim IGE an, begleiten die Prüfung bis zur Eintragung und führen jeden Widerspruch, für oder gegen Sie. Braucht die Marke Schutz über die Schweiz hinaus, planen wir die internationale Strategie und koordinieren die Hinterlegungen. Und wenn eine Verletzung auftritt, setzen wir den Schutz verhältnismässig durch. Ziel ist eine eingetragene, verteidigungsfähige Marke, kein ungeschützter Name.

Eine Marke schützen?

Nennen Sie uns das Zeichen, die Märkte und das Geschäft. Ein Partner antwortet mit der Recherche, der Anmeldung beim IGE und der Strategie, wie die Marke gehalten und durchgesetzt wird, bevor Sie in die Marke investieren.