FINMA-Bewilligung
Ihr FINMA-Bewilligungsprojekt an einem Ort: die richtige Kategorie wählen, das Dossier aufbauen und den Dialog mit der Aufsicht bis zur Bewilligung führen.
FINMA-BewilligungDie meisten Finanzunternehmen brauchen eine Erlaubnis der Aufsicht, bevor sie in der Schweiz tätig werden. Wir klären, welche Erlaubnis Sie brauchen (eine FINMA-Bewilligung, einen SRO-Anschluss oder manchmal keine), führen das Dossier bis zur Bewilligung und tragen danach die Compliance-Funktion. Ein Team, von der ersten aufsichtsrechtlichen Abklärung bis zur laufenden Aufsicht.
Vier Kernbereiche, ein Dossierverantwortlicher. Beginnen Sie bei dem, der Ihrem Geschäft am nächsten kommt.
Ob Sie eine Vermögensverwalter-Bewilligung, eine Einlagenbewilligung oder einen SRO-Anschluss für Krypto und Zahlung brauchen: Beginnen Sie bei dem Bereich, der Ihrem Vorhaben am nächsten kommt; wir bestätigen das Regime, bevor etwas aufgesetzt wird.
Ihr FINMA-Bewilligungsprojekt an einem Ort: die richtige Kategorie wählen, das Dossier aufbauen und den Dialog mit der Aufsicht bis zur Bewilligung führen.
FINMA-BewilligungDie Bewilligung für Verwalter individueller Kundenportfolios, beaufsichtigt durch eine Aufsichtsorganisation. Die häufigste Schweizer Finanzbewilligung seit dem FINIG-Übergang.
Vermögensverwalter-BewilligungDie volle Bankenbewilligung und die leichtere FinTech-Bewilligung für Geschäfte, die bis CHF 100 Mio. Publikumseinlagen halten, ohne sie auszuleihen; mit Blick auf die Reform 2027.
FinTech- & BankenbewilligungDer Anschluss an eine der elf FINMA-anerkannten Selbstregulierungsorganisationen für Finanzintermediäre mit Geldwäschereipflichten nach dem GwG; oft der schnellste Weg zum Markt.
SRO-AnschlussNeben den vier Einstiegsbewilligungen führt Goldblum durch die spezialisierten Regime: Wertpapierhaus, Fondsleitung, Trustee und Zahlungsinstitut sowie das Kundenberater-Register und die laufende Compliance nach erteilter Bewilligung.
CHF 1,5 Mio. Kapital, direkte FINMA-Aufsicht und die Abgrenzung zu Bank und Vermögensverwalter — Dossier und Verfahren für das Effektenhaus.
Wertpapierhaus-BewilligungCHF 1 Mio. Kapital, direkte FINMA-Aufsicht, L-QIF-Pflicht und der Unterschied zum Verwalter von Kollektivvermögen.
Fondsleitung-BewilligungWer gewerbsmässig Trustvermögen verwaltet, braucht die FINMA-Bewilligung und AO-Aufsicht — CHF 100'000 Kapital, Verfahren und Abgrenzung.
Trustee-BewilligungEMI-Lizenz, Zahlungsdienstleister-Bewilligung und Stablecoin: welche Schweizer Bewilligung heute gilt und wie Sie sich auf das Regime ab 2027 ausrichten.
Zahlungsinstitut-BewilligungDas Register nach FIDLEG (Art. 28–30): wer sich eintragen muss, welche Voraussetzungen gelten und wann eine volle Bewilligung nötig ist.
Kundenberater-RegisterExterne Compliance-Begleitung für FINMA-beaufsichtigte und SRO-angeschlossene Institute: Prüfungsvorbereitung, Risikoanalyse, Weisungen und regulatorisches Monitoring.
Laufende ComplianceDie erste Frage ist immer dieselbe: Brauchen Sie überhaupt eine Erlaubnis, und wenn ja, welche? Das Schweizer Finanzmarktrecht kennt zwei getrennte Tore, die leicht zu verwechseln sind. Eine FINMA-Bewilligung ist die Erlaubnis, eine regulierte Tätigkeit zu betreiben: Kundengelder zu verwalten, einen Fonds zu führen, Einlagen entgegenzunehmen. Der SRO-Anschluss ist etwas anderes: ein geldwäschereirechtlicher Anschluss für Unternehmen, die gewerbsmässig fremde Gelder handhaben, erteilt von einer privaten Stelle, die die FINMA ihrerseits beaufsichtigt. Manche Geschäfte brauchen eine FINMA-Bewilligung, manche nur den SRO-Anschluss, manche beides und, häufiger als Gründer erwarten, manche keines. Beides falsch zu machen ist teuer: Eine unnötige Bewilligung verbrennt Monate und Kapital, während der Betrieb ohne erforderliche Bewilligung ein Verstoss ist.
| Ihre Tätigkeit | Regime | Aufsicht | Zeitrahmen |
|---|---|---|---|
| Verwaltung fremder Portfolios | FINIG-Bewilligung | FINMA, über eine Aufsichtsorganisation | 4–8 Monate |
| Tätigkeit als gewerbsmässiger Trustee | FINIG-Bewilligung | FINMA, über eine Aufsichtsorganisation | 4–8 Monate |
| Fonds- / Kollektivvermögensverwaltung | KAG-Bewilligung | FINMA | 6–12 Monate |
| Krypto, Zahlung oder Geldtransfer | SRO-Anschluss | Eine SRO nach GwG | 2–4 Monate |
| Entgegennahme von Publikumseinlagen | Banken- oder FinTech-Bewilligung | FINMA | 6–18 Monate |
| Handel ausschliesslich mit eigenen Mitteln | Keine Bewilligung | — | — |
Die Tabelle ist ein Ausgangspunkt, keine Beurteilung. Die Grenzen entscheiden sich im Detail: ob Vermögen gepoolt sind, ob Sie Ermessen haben, wie Kunden angesprochen werden, wohin die Tätigkeit gerichtet ist. Wir lösen diese Randfälle in einer schriftlichen aufsichtsrechtlichen Abklärung, bevor ein Antrag eingereicht wird, damit Sie Budget gegen einen bestätigten Weg einsetzen statt gegen eine Vermutung.
Mehrere häufige Strukturen liegen ganz ausserhalb der Schweizer Bewilligungspflicht: Single Family Offices, die nur das eigene Familienvermögen handeln, reine Holding- und IP-haltende Gesellschaften und Berater, die niemals Kundengelder entgegennehmen oder halten. Wir haben Mandate abgeschlossen, indem wir festgestellt haben, dass die geplante Tätigkeit eines Kunden keine Bewilligung brauchte, und so die regulatorischen Kosten gespart statt geschaffen haben. Wenn das Ihre Lage ist, sagen wir es Ihnen im ersten Gespräch.
Eine regulierte Tätigkeit ohne die erforderliche Bewilligung auszuüben, ist kein Formfehler. Die FINMA kann ein Enforcement-Verfahren eröffnen, die Gewinneinziehung anordnen, einen Untersuchungsbeauftragten auf Ihre Kosten einsetzen und die verantwortlichen Personen aus der Branche verbannen. Schweizer Banken lehnen zudem Konten ab oder schliessen sie, sobald eine unbewilligte regulierte Tätigkeit im Onboarding auftaucht. Die praktische Lehre ist, das Regime zu bestätigen, bevor Sie starten, nicht nachdem eine Gegenpartei oder eine Bank es aufwirft.
Massgebende Quellen: Die Aufsicht veröffentlicht ihre Bewilligungshinweise auf finma.ch, und die konsolidierten Bundeserlasse (FINMAG, FINIG, GwG, KAG) sind auf fedlex.admin.ch.
Bevor eine Bewilligung greift, braucht es die Schweizer Gesellschaft: GmbH, AG oder Holding, mit Substanz, Verwaltungsrat mit Wohnsitz und Bankkonto.
Zur FirmengründungDie häufigste Schweizer Bewilligung seit dem FINIG-Übergang: die Bewilligung für Verwalter individueller Kundenportfolios, beaufsichtigt durch eine AO.
Vermögensverwalter-BewilligungEine unabhängige Schweizer Kanzlei für Treuhand und Finanzmarktrecht, das Team, das das Regime klärt und die Bewilligung mit Ihnen führt.
Über die KanzleiBewertet mit 5.0 / 5 aus 38 Bewertungen auf Google. Auf Google lesen →
“Perfekter Service! Wir wollten eine AG in der Schweiz übernehmen und hatten kaum Zeit – innerhalb weniger Tage war alles organisiert, inklusive Notar, Handelsregister und Bank.”
“We consulted Goldblum and Partners for structuring our crypto project under Swiss law. Their team was clear about the threshold between non-custodial and financial-intermediary status.”
“Équipe sérieuse. La documentation AML fournie était claire et adaptée à notre activité crypto. Je recommande.”
“Professionisti veri. Conoscono bene la legge svizzera e si sono occupati di ogni aspetto del passaggio azionario.”
Beschreiben Sie uns die Tätigkeit in zwei Sätzen. Ein Partner antwortet mit dem wahrscheinlichen Regime (FINMA-Bewilligung, SRO-Anschluss oder keines), bevor Sie sich festlegen.