GmbH gründen
Die CHF 20'000-Gesellschaft für ausländische Gründer, die eine schlanke operative Einheit wollen.
GmbH gründenSie brauchen weder einen Schweizer Pass noch einen Wohnsitz hier, um eine Schweizer AG oder GmbH zu besitzen und zu führen. Die eine strukturelle Regel: mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz. Wir gründen per Vollmacht ohne Ihre Reise, stellen den Verwaltungsrat mit Wohnsitz und die Domiziladresse, führen Sie bei der Bank ein und klären — falls Sie umziehen — den Bewilligungsweg für EU/EFTA oder Drittstaat.
Kein Pass, kein Wohnsitz nötig — aber eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz Schweiz.
Rund um die Schweizer Firmengründung für Ausländer kursieren mehr Mythen als Fakten. Die Wahrheit ist unkompliziert: Das Obligationenrecht stellt keine Nationalitäts- oder Wohnsitzvoraussetzung an das Eigentum. Sie können als Ausländer eine Schweizer AG oder GmbH zu 100 Prozent besitzen und aus dem Ausland führen. Die einzige harte Anforderung ist organschaftlich, nicht persönlich: Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person muss Wohnsitz in der Schweiz haben. Alles Weitere — Reise, Bewilligung, Bank — sind lösbare Fragen, keine Hindernisse.
Die meisten Gründer, die zu uns kommen, wollen zunächst nur besitzen und führen. Der Umzug ist ein zweiter, planbarer Schritt.
Das Schweizer Recht verlangt, dass eine Gesellschaft aus dem Inland heraus vertreten und betrieben werden kann. Deshalb muss mindestens eine Person mit Einzelzeichnungsrecht ihren Wohnsitz in der Schweiz haben — bei der AG ein Mitglied des Verwaltungsrats oder ein Direktor (Art. 718 Abs. 4 OR), bei der GmbH eine geschäftsführende Person (Art. 814 Abs. 3 OR). Das Handelsregister prüft dies bei der Gründung.
Diese Person trägt reale Verantwortung und Haftung; sie ist kein blosser Namensträger. Ein von uns gestelltes Verwaltungsratsmandat mit Schweizer Wohnsitz erfüllt die Anforderung, vertritt die Gesellschaft ordnungsgemäss und wird von klaren Weisungs- und Kontrollmechanismen begleitet, damit die Kontrolle bei Ihnen als Eigentümer bleibt.
Ein verbreitetes Missverständnis ist, man «kaufe» einfach einen Namen fürs Register. So funktioniert es nicht — und so sollte es nicht funktionieren. Der Verwaltungsrat mit Wohnsitz Schweiz haftet organschaftlich, unterschreibt real und muss die Gesellschaft kennen. Wir stellen ein professionelles Mandat mit sauberer Governance: Vollmachten, Reglemente und Berichtswege, die Ihnen die operative Kontrolle sichern, ohne die gesetzliche Substanz auszuhöhlen. Genau diese Sorgfalt unterscheidet eine tragfähige Struktur von einer, die bei der ersten Bankprüfung auffällt.
Für das reine Besitzen und Führen aus dem Ausland spielt Ihre Staatsangehörigkeit keine Rolle. Sie wird erst relevant, wenn Sie selbst in die Schweiz ziehen und in der Gesellschaft arbeiten wollen. Dann verläuft der Weg unterschiedlich.
| Frage | EU/EFTA-Staatsangehörige | Drittstaatsangehörige |
|---|---|---|
| Gesellschaft besitzen & führen | frei | frei |
| In die Schweiz ziehen & arbeiten | Anspruch (Personenfreizügigkeit) | Kontingente, Vorrang, Qualifikation |
| Aufenthaltsbewilligung | in der Regel unkompliziert | bewilligungs- und quotenabhängig |
| Verwaltungsrat mit Wohnsitz nötig | bis zum eigenen Umzug: ja | bis zum eigenen Umzug: ja |
Massgebliche Behörde ist das Staatssekretariat für Migration auf sem.admin.ch. Für den Umzug wohlhabender Privatpersonen kommt zudem die Aufwandbesteuerung (Pauschalbesteuerung) in Betracht — ein Thema, das wir bei Bedarf getrennt planen. Zunächst gilt: Die Gesellschaft steht auch ohne Ihren Wohnsitz.
Der ganze Ablauf funktioniert aus dem Ausland. Sie unterzeichnen vorbereitete Dokumente; wir führen Notariat und Register. Nur die Bank verlangt oft ein Video- oder Vor-Ort-Onboarding.
Staatsangehörigkeit, Umzugsabsicht, Geschäftsmodell und Rechtsform. Zusammenstellung der Identitäts- und Herkunftsnachweise für die wirtschaftlich Berechtigten.
Erstellung der Statuten und einer beglaubigten Vollmacht, damit die Beurkundung ohne Ihre Reise erfolgt. Bereitstellung des Verwaltungsrats mit Wohnsitz und der Domiziladresse.
Einzahlung auf das Kapitaleinzahlungskonto und öffentliche Beurkundung des Errichtungsakts, gefolgt von der Anmeldung zum Handelsregister.
Vorbereitung des KYC-Dossiers und Einführung bei einer Bank, die nicht ansässige wirtschaftlich Berechtigte akzeptiert — der Schritt, der die reale Zeitachse bestimmt.
Um aus dem Ausland eine Schweizer Gesellschaft zu gründen und zu führen, brauchen Sie:
Wer im Ausland ansässig ist, kann keine Schweizer Einzelfirma führen — sie setzt Wohnsitz und Erwerbsberechtigung in der Schweiz voraus. Angebote, die Ausländern «die einfachste Firma» als Einzelunternehmen verkaufen, führen in die Irre. Für nicht ansässige Gründer ist die Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) mit einem Verwaltungsrat mit Wohnsitz Schweiz der rechtlich saubere Weg. Muss es innert Tagen gehen, ist ein Firmenmantel die schnelle Alternative.
Aus dem Ausland zu gründen scheitert selten am Gesellschaftsrecht und oft an der Substanz und der Bank. Genau dort arbeiten wir seit 2007 — mit eigenen Verwaltungsratsmandaten, Domizil und Bankbeziehungen.
Ein professionelles Mandat mit sauberer Governance statt eines Namens fürs Register — die Struktur, die auch der Bankprüfung standhält.
Das KYC-Dossier für nicht ansässige Eigentümer so aufbereitet und bei der richtigen Bank eingeführt, dass die Eröffnung nicht am Herkunftsnachweis scheitert.
Wenn Sie später selbst in die Schweiz ziehen, den Bewilligungsweg für EU/EFTA oder Drittstaat und, wo passend, die Aufwandbesteuerung mitgedacht.
Die CHF 20'000-Gesellschaft für ausländische Gründer, die eine schlanke operative Einheit wollen.
GmbH gründenDie CHF 100'000-Aktiengesellschaft mit nicht öffentlichem Aktionariat — für Investoren und grössere Vorhaben.
AG gründenEine geprüfte, schuldenfreie AG oder GmbH innert Tagen übernehmen — auch als Ausländer, mit gestelltem Verwaltungsrat.
Firmenmantel kaufenSagen Sie uns Ihre Staatsangehörigkeit, ob Sie umziehen möchten und was die Gesellschaft tun wird. Ein Partner nennt die richtige Rechtsform, den Bewilligungsweg und ein Fixbudget — samt Verwaltungsrat mit Wohnsitz Schweiz.