Einzelfirma gründen
selbständig, ohne Mindestkapital

Die Einzelfirma ist der schnellste und günstigste Weg in die Selbständigkeit: kein Mindestkapital, sofort startklar, der Gewinn wird als Ihr Einkommen versteuert. Der Preis ist die unbeschränkte persönliche Haftung. Wir klären die AHV-Anerkennung als selbständigerwerbend, den Handelsregistereintrag ab CHF 100'000 Umsatz, die Mehrwertsteuer und den Punkt, an dem sich der Wechsel in eine GmbH lohnt.

Auf einen Blick

Der einfachste Start — mit einer klaren Grenze.

Kein Kapital, kein Notariat, dafür unbeschränkte persönliche Haftung.

Mindestkapital
keines
Haftung
unbeschränkt, persönlich
Handelsregister
Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz
Besteuerung
Gewinn als Einkommen des Inhabers
Sozialversicherung
AHV-Anerkennung als selbständig
Einzelfirma oder GmbH?
Das Wesentliche

Was eine Einzelfirma ist — und wer eine gründet

Die Einzelfirma (Einzelunternehmen) ist die Selbständigkeit unter eigenem Namen: keine eigene Rechtspersönlichkeit, kein Mindestkapital, keine Beurkundung. Sie entsteht mit der Aufnahme der Tätigkeit, geregelt über das Obligationenrecht und die AHV-Gesetzgebung. Der Gewinn ist Ihr Einkommen, die Haftung ist unbeschränkt und persönlich. Für kleine, risikoarme Tätigkeiten mit tiefem Gewinn ist sie die einfachste Form — und lässt sich später in eine GmbH oder AG überführen, wenn Haftung oder Gewinn es verlangen.

Wer eine Einzelfirma gründet

  • Freiberufler und Selbständige, die unter eigenem Namen tätig sind;
  • kleine, risikoarme Betriebe mit überschaubarem Gewinn;
  • Gründer, die zuerst testen und später in eine Kapitalgesellschaft wechseln wollen;
  • in der Schweiz ansässige Personen mit Berechtigung zur selbständigen Erwerbstätigkeit.

Wenn die GmbH besser passt

Sobald Haftungsrisiko, Personal, Fremdkapital oder ein hoher Gewinn ins Spiel kommen, ist die GmbH meist die bessere Form: Sie begrenzt die Haftung auf das Kapital und trennt Geschäft von Privatvermögen. Die Entscheidung unten zeigt, wo die Grenze liegt.

Die Entscheidung

Einzelfirma oder GmbH — wo die Grenze liegt

Die Einzelfirma ist einfacher und billiger zu starten; die GmbH schützt Ihr Privatvermögen und kann bei höherem Gewinn steuerlich günstiger sein. Die Grenze verläuft entlang von drei Fragen: Haftung, Gewinnhöhe und wie Sie am Markt auftreten wollen.

Einzelfirma und GmbH im Vergleich (Schweiz, Stand 01.07.2026).
KriteriumEinzelfirmaGmbH
MindestkapitalkeinesCHF 20'000, voll einbezahlt
Haftungunbeschränkt, persönlichauf das Kapital beschränkt
BesteuerungGewinn als Einkommen des Inhabersseparate Gewinnsteuer der Gesellschaft
HandelsregisterPflicht ab CHF 100'000 Umsatzimmer
Firmennamemuss den Familiennamen enthaltenfrei wählbar
GründungskostentiefNotariat & Register

Als Faustregel: Solange der Gewinn tief und das Haftungsrisiko klein ist, ist die Einzelfirma die pragmatische Wahl. Steigt der Gewinn, kommt Personal oder Haftungsrisiko hinzu, kippt die Rechnung zur GmbH. Wir rechnen die Schwelle für Ihren konkreten Fall durch, bevor Sie sich festlegen.

Wie es läuft

Von der Anmeldung zum Start

Die Einzelfirma braucht kein Notariat und keine Kapitaleinzahlung. Der Weg führt über die AHV-Anerkennung und, ab der Umsatzschwelle, über das Handelsregister.

  1. Tag 1–2

    Name & Tätigkeit

    Festlegen des Firmennamens (mit Familiennamen), des Geschäftszwecks und, wo nötig, Prüfung von Berufszulassungen. Klärung des Aufenthaltsstatus bei ausländischen Gründern.

  2. Woche 1–2

    AHV-Anmeldung

    Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse als selbständigerwerbend, mit den Belegen (Kunden, Rechnungen, unternehmerisches Risiko), die für die Anerkennung nötig sind.

  3. Bei Bedarf

    Handelsregister & MwSt

    Handelsregistereintrag ab CHF 100'000 Umsatz (darunter freiwillig) und die Mehrwertsteuer-Registrierung ab derselben Umsatzschwelle.

  4. Laufend

    Buchhaltung & Vorsorge

    Einrichtung einer einfachen Buchhaltung nach OR und, weil die 2. Säule bei Selbständigen freiwillig ist, Prüfung der Alters- und Risikovorsorge.

Budget

Was es kostet

Die Einzelfirma hat kein Mindestkapital — das ist ihr Kostenvorteil. Ausgaben entstehen für die Beratung, die AHV-Anmeldung, den allfälligen Handelsregistereintrag (Gebühren im tiefen dreistelligen Bereich) und die laufende Buchhaltung. Es fällt kein Notariat an.

Rechnen Sie die Einzelfirma nicht nur gegen ihre tiefen Startkosten, sondern gegen die Steuer- und Haftungsfolgen über die Jahre. Wir stellen die Zahlen für Einzelfirma und GmbH nebeneinander, damit die günstige Gründung nicht die teurere Struktur wird.

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Was Sie brauchen

Was die Einzelfirma voraussetzt

Zum Gründen und Führen einer Einzelfirma brauchen Sie:

  • Wohnsitz in der Schweiz und die Berechtigung zur selbständigen Erwerbstätigkeit;
  • einen Firmennamen, der Ihren Familiennamen enthält;
  • die Anerkennung als selbständigerwerbend durch die AHV-Ausgleichskasse;
  • ab CHF 100'000 Umsatz den Handelsregistereintrag und die MwSt-Registrierung;
  • eine ordnungsgemässe Buchhaltung nach OR.

Für ausländische Gründer ohne Wohnsitz die falsche Form

Die Einzelfirma setzt voraus, dass Sie in der Schweiz wohnen und zur selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt sind. Wer im Ausland ansässig ist oder ohne die nötige Bewilligung hier tätig werden will, kann keine Schweizer Einzelfirma führen — unabhängig davon, wie einfach sie sonst wäre. In diesem Fall ist eine GmbH oder AG mit einem Verwaltungsrat mit Wohnsitz Schweiz der richtige Weg. Unsere Seite Firma gründen als Ausländer zeigt, was Schweizer Recht tatsächlich verlangt.

Warum Goldblum

Einzelfirma in der Praxis

Eine Einzelfirma ist rasch angemeldet. Worauf es ankommt, ist der richtige Aufbau: die Anerkennung als Selbständigerwerbender durch die AHV, der Blick auf die Umsatzschwelle, ab der sich die GmbH lohnt, die Vorsorge — und der rechtzeitige Wechsel der Rechtsform. Dabei beraten wir Sie.

Schwelle

Einzelfirma oder GmbH, gerechnet

Die Steuer- und Haftungsrechnung für Ihren konkreten Gewinn, damit Sie die Form aus Zahlen wählen, nicht aus dem Bauch.

AHV

Anerkennung sauber

Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse mit den richtigen Belegen, damit die selbständige Erwerbstätigkeit ohne Rückfragen anerkannt wird.

Übergang

Bereit zur Umwandlung

Der spätere Wechsel in eine GmbH oder AG so vorbereitet, dass Kunden, Verträge und Steuerfolgen sauber mitgehen.

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FAQ

Einzelfirma gründen in der Schweiz — häufige Fragen.

01Wie viel Kapital braucht eine Einzelfirma?
Keines. Die Einzelfirma hat kein gesetzliches Mindestkapital — das ist ihr grösster Unterschied zur GmbH (CHF 20'000) und zur AG (CHF 100'000). Sie starten mit dem, was das Geschäft braucht. Der Preis dieser Einfachheit ist die Haftung: Sie und das Unternehmen sind dieselbe Person, und Sie haften unbeschränkt mit dem Privatvermögen. Wo dieses Risiko zu gross ist, ist eine GmbH die Form, die es begrenzt.
02Muss ich eine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen?
Nur ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 ist der Handelsregistereintrag zwingend. Darunter ist er freiwillig, bringt aber einen offiziellen, geschützten Firmennamen und Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden und Banken. Unabhängig vom Register müssen Sie sich bei der AHV als selbständigerwerbend anmelden. Wir klären, ob und wann der Eintrag für Sie Pflicht oder sinnvoll ist, und übernehmen ihn.
03Wie werde ich bei der AHV als selbständig anerkannt?
Die kantonale Ausgleichskasse anerkennt die selbständige Erwerbstätigkeit erst, wenn Sie sie nachweisen — in der Regel über mehrere Kunden, eigene Rechnungen, eigenes Auftreten am Markt und das Tragen des unternehmerischen Risikos. Ohne diese Anerkennung gelten Sie sozialversicherungsrechtlich als unselbständig. Wir bereiten die Anmeldung und die Belege so vor, dass die Anerkennung sauber erfolgt.
04Wie wird eine Einzelfirma besteuert?
Die Einzelfirma ist kein eigenes Steuersubjekt. Der Gewinn wird als Einkommen der Inhaberin oder des Inhabers zusammen mit dem übrigen Einkommen versteuert (Einkommens- und Vermögenssteuer), nicht als Gewinnsteuer der Gesellschaft. Das ist bei tiefen Gewinnen einfach und günstig, wird aber bei hohem Gewinn wegen der Progression teuer — dann ist die GmbH oder AG mit ihrer separaten Gewinnsteuer oft vorteilhafter. Wir rechnen die Schwelle für Ihren Fall durch.
05Wann muss ich Mehrwertsteuer abrechnen?
Die Mehrwertsteuerpflicht beginnt ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100'000 aus steuerbaren Leistungen. Darunter können Sie sich freiwillig unterstellen, was den Vorsteuerabzug ermöglicht. Die Schwelle gilt gleich wie für andere Rechtsformen. Wir übernehmen die MwSt-Registrierung und richten die Abrechnungsart (effektiv oder Saldosteuersatz) passend zu Ihrem Geschäft ein.
06Wie hafte ich mit einer Einzelfirma?
Unbeschränkt und persönlich. Es gibt keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen; für geschäftliche Schulden haften Sie mit allem, was Sie besitzen. Das ist der zentrale Nachteil gegenüber GmbH und AG, deren Haftung beim Kapital endet. Wo Sie Verträge mit Haftungsrisiko eingehen, Personal beschäftigen oder Fremdkapital aufnehmen, sollten Sie den Wechsel in eine Kapitalgesellschaft prüfen.
07Kann ich eine Einzelfirma später in eine GmbH oder AG umwandeln?
Ja. Ein häufiger Weg ist der Start als Einzelfirma, solange das Geschäft klein ist, und der Wechsel in eine GmbH oder AG, sobald Haftung, Gewinn oder Kapitalbedarf es verlangen. Rechtlich handelt es sich meist um eine Einbringung des Geschäfts in die neue Gesellschaft (Sacheinlage oder nach Fusionsgesetz), nicht um eine blosse Namensänderung. Wir planen den Übergang so, dass Kunden, Verträge und Steuerfolgen sauber mitgehen.
08Wie muss die Einzelfirma heissen?
Der Firmenname muss den Familiennamen der Inhaberin oder des Inhabers enthalten, mit oder ohne Vornamen; ein Fantasie- oder Branchenzusatz ist erlaubt (zum Beispiel «Meier Consulting»). Reine Fantasienamen ohne Familiennamen sind der Einzelfirma nicht möglich — das ist ein weiterer Unterschied zur GmbH und AG, die frei benannt werden können. Wir prüfen den Namen auf Zulässigkeit und Verwechslungsgefahr, bevor er verwendet wird.
09Kann ein Ausländer in der Schweiz eine Einzelfirma gründen?
Nur mit dem richtigen Aufenthaltsstatus. Eine Einzelfirma setzt voraus, dass die Inhaberin oder der Inhaber in der Schweiz wohnt und zur selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt ist (Drittstaatsangehörige benötigen dafür in der Regel eine Niederlassungsbewilligung C oder eine Aufenthaltsbewilligung B mit ausdrücklicher Bewilligung zur selbständigen Erwerbstätigkeit). Wer im Ausland ansässig ist, kann keine Schweizer Einzelfirma führen — hier ist die GmbH oder AG mit einem Verwaltungsrat mit Wohnsitz Schweiz der richtige Weg. Wir sagen Ihnen, welche Form zu Ihrem Status passt.

Einzelfirma oder GmbH?

Sagen Sie uns, was Sie tun und wie hoch der Gewinn voraussichtlich ist. Ein Partner rechnet die Schwelle zwischen Einzelfirma und GmbH durch und begleitet die Gründung — bevor Sie sich festlegen.