GmbH gründen
Die CHF 20'000-Gesellschaft, die Ihr Privatvermögen schützt und bei höherem Gewinn steuerlich günstiger sein kann.
GmbH gründenDie Einzelfirma ist der schnellste und günstigste Weg in die Selbständigkeit: kein Mindestkapital, sofort startklar, der Gewinn wird als Ihr Einkommen versteuert. Der Preis ist die unbeschränkte persönliche Haftung. Wir klären die AHV-Anerkennung als selbständigerwerbend, den Handelsregistereintrag ab CHF 100'000 Umsatz, die Mehrwertsteuer und den Punkt, an dem sich der Wechsel in eine GmbH lohnt.
Kein Kapital, kein Notariat, dafür unbeschränkte persönliche Haftung.
Die Einzelfirma (Einzelunternehmen) ist die Selbständigkeit unter eigenem Namen: keine eigene Rechtspersönlichkeit, kein Mindestkapital, keine Beurkundung. Sie entsteht mit der Aufnahme der Tätigkeit, geregelt über das Obligationenrecht und die AHV-Gesetzgebung. Der Gewinn ist Ihr Einkommen, die Haftung ist unbeschränkt und persönlich. Für kleine, risikoarme Tätigkeiten mit tiefem Gewinn ist sie die einfachste Form — und lässt sich später in eine GmbH oder AG überführen, wenn Haftung oder Gewinn es verlangen.
Sobald Haftungsrisiko, Personal, Fremdkapital oder ein hoher Gewinn ins Spiel kommen, ist die GmbH meist die bessere Form: Sie begrenzt die Haftung auf das Kapital und trennt Geschäft von Privatvermögen. Die Entscheidung unten zeigt, wo die Grenze liegt.
Die Einzelfirma ist einfacher und billiger zu starten; die GmbH schützt Ihr Privatvermögen und kann bei höherem Gewinn steuerlich günstiger sein. Die Grenze verläuft entlang von drei Fragen: Haftung, Gewinnhöhe und wie Sie am Markt auftreten wollen.
| Kriterium | Einzelfirma | GmbH |
|---|---|---|
| Mindestkapital | keines | CHF 20'000, voll einbezahlt |
| Haftung | unbeschränkt, persönlich | auf das Kapital beschränkt |
| Besteuerung | Gewinn als Einkommen des Inhabers | separate Gewinnsteuer der Gesellschaft |
| Handelsregister | Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz | immer |
| Firmenname | muss den Familiennamen enthalten | frei wählbar |
| Gründungskosten | tief | Notariat & Register |
Als Faustregel: Solange der Gewinn tief und das Haftungsrisiko klein ist, ist die Einzelfirma die pragmatische Wahl. Steigt der Gewinn, kommt Personal oder Haftungsrisiko hinzu, kippt die Rechnung zur GmbH. Wir rechnen die Schwelle für Ihren konkreten Fall durch, bevor Sie sich festlegen.
Die Einzelfirma braucht kein Notariat und keine Kapitaleinzahlung. Der Weg führt über die AHV-Anerkennung und, ab der Umsatzschwelle, über das Handelsregister.
Festlegen des Firmennamens (mit Familiennamen), des Geschäftszwecks und, wo nötig, Prüfung von Berufszulassungen. Klärung des Aufenthaltsstatus bei ausländischen Gründern.
Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse als selbständigerwerbend, mit den Belegen (Kunden, Rechnungen, unternehmerisches Risiko), die für die Anerkennung nötig sind.
Handelsregistereintrag ab CHF 100'000 Umsatz (darunter freiwillig) und die Mehrwertsteuer-Registrierung ab derselben Umsatzschwelle.
Einrichtung einer einfachen Buchhaltung nach OR und, weil die 2. Säule bei Selbständigen freiwillig ist, Prüfung der Alters- und Risikovorsorge.
Die Einzelfirma hat kein Mindestkapital — das ist ihr Kostenvorteil. Ausgaben entstehen für die Beratung, die AHV-Anmeldung, den allfälligen Handelsregistereintrag (Gebühren im tiefen dreistelligen Bereich) und die laufende Buchhaltung. Es fällt kein Notariat an.
Rechnen Sie die Einzelfirma nicht nur gegen ihre tiefen Startkosten, sondern gegen die Steuer- und Haftungsfolgen über die Jahre. Wir stellen die Zahlen für Einzelfirma und GmbH nebeneinander, damit die günstige Gründung nicht die teurere Struktur wird.
Fixbudget anfordernZum Gründen und Führen einer Einzelfirma brauchen Sie:
Die Einzelfirma setzt voraus, dass Sie in der Schweiz wohnen und zur selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt sind. Wer im Ausland ansässig ist oder ohne die nötige Bewilligung hier tätig werden will, kann keine Schweizer Einzelfirma führen — unabhängig davon, wie einfach sie sonst wäre. In diesem Fall ist eine GmbH oder AG mit einem Verwaltungsrat mit Wohnsitz Schweiz der richtige Weg. Unsere Seite Firma gründen als Ausländer zeigt, was Schweizer Recht tatsächlich verlangt.
Eine Einzelfirma ist rasch angemeldet. Worauf es ankommt, ist der richtige Aufbau: die Anerkennung als Selbständigerwerbender durch die AHV, der Blick auf die Umsatzschwelle, ab der sich die GmbH lohnt, die Vorsorge — und der rechtzeitige Wechsel der Rechtsform. Dabei beraten wir Sie.
Die Steuer- und Haftungsrechnung für Ihren konkreten Gewinn, damit Sie die Form aus Zahlen wählen, nicht aus dem Bauch.
Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse mit den richtigen Belegen, damit die selbständige Erwerbstätigkeit ohne Rückfragen anerkannt wird.
Der spätere Wechsel in eine GmbH oder AG so vorbereitet, dass Kunden, Verträge und Steuerfolgen sauber mitgehen.
Die CHF 20'000-Gesellschaft, die Ihr Privatvermögen schützt und bei höherem Gewinn steuerlich günstiger sein kann.
GmbH gründenWarum die Einzelfirma für nicht ansässige Gründer ausscheidet und welche Form Schweizer Recht stattdessen verlangt.
Als Ausländer gründenDie Übersicht über GmbH, AG, Holding, Einzelfirma und Firmenmantel — mit der Entscheidung, welche Form passt.
Zur ÜbersichtSagen Sie uns, was Sie tun und wie hoch der Gewinn voraussichtlich ist. Ein Partner rechnet die Schwelle zwischen Einzelfirma und GmbH durch und begleitet die Gründung — bevor Sie sich festlegen.