Token-Klassifizierung
Taxonomie und Ruling für gewöhnliche Token, die Disziplin, die ein Stablecoin ins Banken-, Fonds- und Zahlungsrecht erweitert.
Token-KlassifizierungDas regulatorische Regime eines Stablecoins ist keine Bezeichnung, die Sie wählen. Es folgt aus dem Rücknahmeanspruch. Ein fester Anspruch gegen die Emittentin sieht aus wie eine Einlage; ein verwalteter Pool sieht aus wie ein Fonds; eine Bankgarantie kann das Bild ändern; und eine Bewilligung als Zahlungsinstitut ist in Vorbereitung. Wir bilden das Design auf ein tragfähiges Regime ab, strukturieren Anspruch, Reserve und Garantie darauf hin und sichern das FINMA-Ruling vor dem Start.
Einlage, Fonds oder Zahlungsinstitut, bewusst strukturiert statt zufällig.
Die Schweiz kennt kein eigenes Stablecoin-Gesetz. Ein währungsgebundener Stablecoin wird nach den Rechten reguliert, die er den Halterinnen und Haltern gibt, von der FINMA beurteilt nach Banken-, Kollektivanlage- und, sobald die Reform kommt, Zahlungsinstitutsrecht. Der Angelpunkt ist der Rücknahmeanspruch: Ein Versprechen, der haltenden Person auf Verlangen einen festen Betrag zu zahlen, ist in der Sache eine Einlage. Wie dieser Anspruch und seine Deckung gebaut sind, entscheidet, welches Regime gilt.
Ein Stablecoin ist der schwere Fall, den die Klassifizierungsseite markiert. Wo ein Vorhaben lediglich einen einfachen Zahlungs- oder Nutzungstoken plant, ist die volle Banken-, Fonds- und Zahlungsanalyse überdimensioniert. Der Aufwand rechtfertigt sich erst, wenn ein fester Rücknahmeanspruch im Spiel ist. Für den einfachen Token genügt die reguläre Klassifizierung; die GwG-Pflichten knüpfen an das Finanzmarktrecht an.
Derselbe Coin kann je nach Ausgestaltung von Anspruch und Deckung in sehr unterschiedliche Regimes fallen. Bewusst auf eines hin zu entwerfen, ist entscheidend.
| Struktur | Regime | Kernbedingung |
|---|---|---|
| Fester Rücknahmeanspruch gegen Emittentin | Einlage / Bankenrecht | Bankenbewilligung, sofern nicht garantiert |
| Anspruch durch Bankgarantie gedeckt | Ausserhalb voller Bankenbewilligung | Ausfallgarantie, die Halter deckt |
| Anteil an verwaltetem Vermögenspool | Kollektive Kapitalanlage | Fondsregeln & regulierte Verwahrung |
| Zahlungsorientierte Emission | Zahlungsinstitut (Reform) | Absonderung; Reform in Kraft |
Keines davon ist eine Abkürzung: Jedes ist ein definiertes Regime mit realen Bedingungen an Reserven, Verwahrung, Garantien und GwG. Die Arbeit besteht darin, jenes zu wählen, das Ihr Geschäftsmodell tatsächlich erfüllen kann, und den Coin darauf zu bauen, bestätigt durch ein FINMA-Ruling, bevor ein einziger Token im Umlauf ist. Die FINMA-Position zu Stablecoins ist auf finma.ch dokumentiert.
Diese Schritte müssen vorgelagert sein: das Regime, die Reserve und Garantie, das Ruling und der GwG-Aufbau kommen alle vor der Ausgabe, weil ein Stablecoin auf dem falschen Regime später nicht korrigierbar ist.
Prüfung des beabsichtigten Rücknahmeanspruchs und der Deckung gegen Banken-, Fonds- und Zahlungsinstitutsrecht zur Bestimmung des tragfähigen Regimes.
Ausgestaltung der Rücknahmemechanik, der Reserve und einer allfälligen Bank-Ausfallgarantie, damit der Coin im gewählten Regime landet.
Aufbau von Halteridentifikation, Prüfung wirtschaftlich Berechtigter, Überwachung und Travel Rule, damit sie für einen frei zirkulierenden Token funktionieren.
Bestätigung von Einordnung, Garantie und GwG-Behandlung schriftlich, bevor Halterinnen und Halter exponiert sind.
Reservemanagement, Reporting und Prüfung sowie Positionierung, um in die Bewilligung als Zahlungsinstitut überzugehen, sobald die Reform in Kraft ist.
Die teure Fehlentscheidung fällt am Anfang: Ein Stablecoin, der auf dem falschen Regime startet, lässt sich nicht nachträglich umschreiben, während bereits Halterinnen und Halter exponiert sind. Wer die Rücknahmemechanik und die Deckung vor der Ausgabe bewusst auf ein tragfähiges Regime hin entwirft, spart sich die weit teurere Korrektur danach.
Wir prüfen, welches der drei Regimes Ihr Design realistisch erfüllt, strukturieren Anspruch und Reserve darauf hin und holen das FINMA-Ruling ein, bevor der erste Token zirkuliert.
Design besprechenEin konformer Stablecoin ruht auf einer Struktur, in der das Versprechen an die Halterinnen und Halter tatsächlich gedeckt und nachverfolgbar ist:
Die Versuchung ist, einen Stablecoin als «bloss einen Token» zu behandeln und ihn auf einer leichten GwG-Hülle auszugeben. Doch ein Coin, der eins zu eins gegen die Emittentin einlösbar ist, gilt rechtlich als Entgegennahme von Einlagen, und die FINMA behandelt zusätzlich jede haltende Person als zu identifizierende Kundin. Auf der Annahme auszugeben, die Token-Form umgehe Banken- und Geldwäschereirecht, ist der Weg, auf dem ein Projekt zur unbewilligten Bank mit nicht identifizierbarer Kundenbasis wird. Die Struktur muss ein reales Regime wählen und es erfüllen. Es gibt keine token-förmige Ausnahme vom Finanzrecht.
Ein Stablecoin liegt an der Schnittstelle von Banken-, Fonds-, Zahlungs- und Geldwäschereirecht. Das Regime zu wählen, Anspruch und Reserve darauf zu strukturieren und das Ruling zu sichern, ist Finanzmarktrecht der schwereren Art, und genau das ist unser Feld.
Das Design vor dem Bauen gegen Banken-, Fonds- und Zahlungsrecht geprüft, damit der Coin auf ein Regime hin geformt ist, das er wirklich erfüllen kann.
Die Rücknahmemechanik, die Reserve und eine allfällige Bank-Ausfallgarantie so strukturiert, dass das Versprechen an die Halter im gewählten Regime tatsächlich gedeckt ist.
Ein GwG-Rahmen für einen frei zirkulierenden Token gebaut, damit Halteridentifikation und Travel Rule in der Praxis funktionieren, nicht nur auf dem Papier.
Taxonomie und Ruling für gewöhnliche Token, die Disziplin, die ein Stablecoin ins Banken-, Fonds- und Zahlungsrecht erweitert.
Token-KlassifizierungFINMA-Bewilligungen, SRO-Anschluss und der GwG-Rahmen: die Praxis, in der eine Stablecoin-Emission sitzt.
FinanzmarktrechtDer Einstieg in das Schweizer Regime für digitale Vermögenswerte: SRO, FINMA, DLT oder keine Bewilligung.
Zur ÜbersichtSagen Sie uns, wie der Coin einlöst und was ihn deckt. Ein Partner bildet ihn auf ein tragfähiges Regime ab, strukturiert Anspruch und Reserve und sichert das FINMA-Ruling vor dem Start.