Überschuldung (Art. 725 OR)
Wenn sich die Gesellschaft als nicht solvent erweist: die Organpflichten und der richtige Insolvenzweg.
Überschuldung & Art. 725 OREine liegen gelassene, aber nicht ordentlich liquidierte Gesellschaft ist eine fortdauernde Belastung, kein abgeschlossenes Kapitel, und sammelt Meldungen, Bussen und Risiko für jene, die sie geführt haben. Eine solvente Liquidation schliesst sie sauber: Auflösung durch Gesellschafterbeschluss, Schuldenruf und Sperrfrist, Schulden beglichen, Steuern bereinigt, Überschuss verteilt und die Gesellschaft gelöscht, in dieser Reihenfolge, sodass nichts zurückkommt. Wir bestätigen zuerst, dass die Gesellschaft wirklich solvent ist, und führen danach die ganze Auflösung vollständig durch.
Solvente Auflösung, in der richtigen Reihenfolge.
Eine solvente Liquidation ist die geordnete, freiwillige Auflösung einer Gesellschaft, die ihre Schulden bezahlen kann, beschlossen von ihren Gesellschaftern nach Obligationenrecht. Die Gesellschaft wird aufgelöst, befriedigt ihre Gläubiger, bereinigt ihre Steuern, verteilt einen allfälligen Überschuss und wird im Handelsregister gelöscht. Es ist der saubere Weg, eine Gesellschaft zu schliessen, die ihren Zweck erfüllt hat, ohne lose Enden, ganz anders als der Konkurs, das unfreiwillige Verfahren für eine Gesellschaft, die nicht bezahlen kann.
Die Liquidation ist das solvente Gegenstück zum Konkurs und schliesst den Kreis, wo eine Nachlassstundung nicht der Weg ist. Wo die Steuerlage vor der Schliessung zu bereinigen ist, führt der Weg zur Steuerberatung.
Die Schritte laufen in fester Reihenfolge, gebaut um den Gläubigerschutz: Gläubiger zuerst, dann die Sperrfrist, dann die Gesellschafter, dann die Löschung.
| Schritt | Was geschieht |
|---|---|
| Auflösung | Gesellschafter beschliessen; «in Liquidation» beigefügt |
| Schuldenruf | Gläubiger aufgerufen; Sperrfrist läuft |
| Begleichen & bereinigen | Schulden bezahlt, Aktiven verwertet, Steuern bereinigt |
| Verteilen & löschen | Überschuss an Gesellschafter, dann Löschung |
Die Schritte in falscher Reihenfolge zu vollziehen (vor allem an die Gesellschafter zu verteilen, bevor Gläubiger und Sperrfrist bedient sind) ist der Weg, auf dem eine Liquidation Haftung schafft, statt sie zu beenden. Wir folgen der Reihenfolge korrekt, sodass die Schliessung sauber und endgültig ist.
Solvenz bestätigen, auflösen, Gläubiger schützen, Steuern bereinigen, dann verteilen und löschen, in Reihenfolge.
Feststellen, dass die Gesellschaft ihre Gläubiger wirklich vollständig befriedigen kann, bevor etwas beginnt.
Den Auflösungsbeschluss fassen und die Liquidatoren sowie den Status «in Liquidation» eintragen.
Den Schuldenruf veröffentlichen, Schulden begleichen, Aktiven verwerten und die Sperrfrist laufen lassen.
Schlusssteuererklärungen einreichen und die Steuerlage mit den Behörden bis zur Bereinigung erledigen.
Den Überschuss an die Gesellschafter verteilen und die Gesellschaft im Handelsregister löschen.
Die Kosten hängen von der Komplexität der Aktiven, der Zahl der Gläubiger und dem Stand der Steuerlage ab: Eine saubere Holding schliesst günstiger als eine Gesellschaft mit komplexen Aktiven oder offenen Fragen. Gegen die auflaufenden Kosten und das Risiko einer liegen gelassenen Gesellschaft gerechnet, ist eine ordentliche Liquidation das günstigere Ende.
Wir schätzen ab und offerieren gegen die Gesellschaft. Das Honorar erfolgt auf Anfrage.
Schliessung besprechenEine Liquidation, die die Gesellschaft endgültig schliesst, ruht auf:
Der verlockende Abkürzungsweg, das Melden einzustellen und eine ruhende Gesellschaft treiben zu lassen, schliesst nichts. Die Pflichten laufen weiter, Bussen fallen an, das Register kann eingreifen, und ungelöste Gläubiger- oder Steuerforderungen bleiben an jene geknüpft, die sie geführt haben. Eine Gesellschaft ist erst dann wirklich geschlossen, wenn sie ordentlich liquidiert und im Register gelöscht ist, mit bezahlten Gläubigern und bereinigten Steuern. Das ordentliche Verfahren kostet weniger als die losen Enden, die ein Liegenlassen hinterlässt, und es gibt eine Endgültigkeit, die ein Liegenlassen nie gibt. Wir schliessen Gesellschaften so, dass sie tatsächlich geschlossen sind, ohne dass etwas zurückkommt.
Die Solvenz bestätigen, die Auflösung in der richtigen Reihenfolge führen, die Steuern bereinigen und die Gesellschaft löschen, sauber und endgültig: Das ist die Arbeit dieser Kanzlei.
Gläubiger bezahlt, Steuern bereinigt, der Registereintrag entfernt: eine wirklich geschlossene Gesellschaft, ohne lose Pflichten.
Gläubiger und Sperrfrist vor jeder Verteilung, sodass die Schliessung Haftung beendet, statt sie zu schaffen.
Eine echte Solvenzprüfung zu Beginn und der richtige Insolvenzweg, wenn die Gesellschaft in Wahrheit nicht solvent ist.
Wenn sich die Gesellschaft als nicht solvent erweist: die Organpflichten und der richtige Insolvenzweg.
Überschuldung & Art. 725 ORDer Sanierungsweg, wenn das Geschäft lebensfähig ist und eher geschützt reorganisiert als geschlossen werden soll.
NachlassstundungDie Übersicht über Sanierung, Stundung, Liquidation und die Organpflichten in der Krise.
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