Steuerberatung Schweiz
Der Hub über Unternehmenssteuer, MWST, grenzüberschreitende Fragen und Pillar Two: mit der Entscheidung, wo Sie beginnen.
Zur ÜbersichtDie Schweizer MWST beginnt bei CHF 100'000 weltweitem Umsatz, läuft zum Normalsatz von 8,1 % und erfasst ausländische Anbieter über die Regel der Steuervertretung. Wir prüfen die Pflicht, melden das Unternehmen an, stellen die Vertretung, wo es ausländisch ist, wählen die Abrechnungsmethode, die am wenigsten kostet, und führen die periodischen Abrechnungen, mit sauber zurückgeholter Vorsteuer, aus denselben Daten wie die Buchhaltung.
Schwelle, Satz, Vertretung und die richtige Abrechnungsmethode.
Die Schweizer Mehrwertsteuer gilt, sobald der weltweite Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 erreicht, zum Normalsatz von 8,1 %. Compliance bedeutet, rechtzeitig zu registrieren, den richtigen Satz zu belasten, die Vorsteuer auf Kosten zurückzuholen und die periodischen Abrechnungen einzureichen: quartalsweise nach der effektiven Methode oder halbjährlich nach der Saldosteuersatz-Methode. Für ausländische Anbieter kommt die Pflicht zur Steuervertretung hinzu. Gut geführt ist die MWST neutral und die Vorsteuer wird zurückgeholt; spät geführt wird sie zur Nachsteuer, die das Unternehmen trägt.
Die MWST-Abrechnungen kommen aus denselben Daten wie die Unternehmenssteuer, stehen neben der übrigen Steuerberatung und knüpfen bei Gruppen an die grenzüberschreitende Betreuung an.
Kleinere Unternehmen können wählen, wie sie die MWST abrechnen, und die Wahl wirkt sowohl auf den Aufwand als auch auf den Betrag. Es ist nicht selbstverständlich, dass die einfachere Methode die günstigere ist.
| Effektiv (Standard) | Saldosteuersatz | |
|---|---|---|
| Abrechnungsfrequenz | quartalsweise | halbjährlich |
| Vorsteuer-Erfassung | detailliert, voll zurückgeholt | im Saldosatz enthalten |
| Am besten bei | hoher abziehbarer Vorsteuer | tiefer Vorsteuer, Wunsch nach Einfachheit |
| Zulässigkeit | alle | innerhalb der Umsatz-/Steuergrenzen |
Ein Unternehmen mit erheblicher abziehbarer Vorsteuer zahlt trotz des Mehraufwands oft weniger unter der effektiven Methode; eines mit wenig Vorsteuerkosten bevorzugt die Einfachheit des Saldosatzes. Wir vergleichen beide anhand Ihrer tatsächlichen Zahlen und wählen die, die wirklich weniger kostet, statt zur bequemeren zu greifen.
Die MWST ist eine wiederkehrende Disziplin, einmal eingerichtet und jede Periode geführt. Wir melden an, wählen die Methode und führen die Abrechnungen aus den Daten.
Klärung, ob und wann die Schwelle von CHF 100'000 auf weltweitem Umsatz erreicht wird und ob eine Vertretung nötig ist.
Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Bestellung der Steuervertretung für einen ausländischen Anbieter und Wahl der Abrechnungsmethode.
Codierung der Buchhaltung für richtige Sätze, Vorsteuerabzug und die Behandlung des Orts grenzüberschreitender Leistungen.
Erstellung und Einreichung der quartalsweisen oder halbjährlichen Abrechnungen aus den Daten, abgestimmt und fristgerecht.
Mit der Registrierung erhält das Unternehmen seine MWST-Nummer, die es auf Rechnungen und in den Abrechnungen führt. Die Nummer knüpft an die Unternehmens-Identifikationsnummer an und ist der Nachweis, dass das Unternehmen steuerpflichtig geführt wird.
Für ausländische Anbieter ohne Schweizer Niederlassung ist der Steuervertreter Bedingung der Registrierung: eine in der Schweiz ansässige Kontaktstelle zur Eidgenössischen Steuerverwaltung, in vielen Fällen zusammen mit einer Sicherheit. Wir stellen die Vertretung und führen Registrierung, Abrechnungen und Korrespondenz, damit ein Anbieter aus dem Ausland konform bleibt.
MWST besprechenSaubere Schweizer MWST ruht auf einer Handvoll Dinge, korrekt und rechtzeitig erledigt:
Die Falle, die ausländische Unternehmen trifft, ist die Annahme, die Schwelle von CHF 100'000 sehe nur auf den Schweizer Umsatz. Das tut sie nicht. Sie bemisst sich am weltweiten Umsatz aus steuerbaren Leistungen, sodass ein grosses ausländisches Unternehmen bereits mit bescheidenen steuerbaren Leistungen in der Schweiz ab dem ersten Franken Schweizer Tätigkeit pflichtig sein kann. Wird das spät entdeckt, folgt Nachsteuer auf bereits ohne MWST fakturierte Leistungen, die das Unternehmen meist nicht von den Kunden zurückholen kann. Die Schwelle auf der richtigen Grundlage zu prüfen, bevor in die Schweiz geliefert wird, vermeidet eine vermeidbare Belastung.
Die MWST ist neutral, wenn sie richtig geführt wird, und eine Belastung, wenn nicht. Registrierung, Vertretung, die richtige Methode und korrekte Abrechnungen sind die tägliche Treuhandarbeit dieser Kanzlei.
Die Pflicht auf weltweitem Umsatz geprüft und die Registrierung rechtzeitig gemacht, sodass keine Nachsteuer auf ohne MWST fakturierte Leistungen entsteht.
Die Erfassung so eingerichtet, dass abziehbare Vorsteuer geltend gemacht wird und jede Kürzung standhält, der Teil der MWST, der sich rechnet.
Steuervertretung gestellt und Registrierung und Abrechnungen für einen ausländischen Anbieter geführt, der aus dem Ausland in die Schweiz tätig ist.
Der Hub über Unternehmenssteuer, MWST, grenzüberschreitende Fragen und Pillar Two: mit der Entscheidung, wo Sie beginnen.
Zur ÜbersichtDie Unternehmenssteuer, neben der die MWST läuft: Modellierung des effektiven Satzes und die Entlastungen, die ihn bewegen.
Zur UnternehmenssteuerFür grenzüberschreitende Leistungen und den Ort der Leistung: die DE–CH-Betreuung mit Abkommen, Quellensteuer und Substanz.
Zur grenzüberschreitenden BeratungNennen Sie uns Ihren Umsatz und wohin Sie liefern. Ein Partner bestätigt die Registrierungspflicht, richtet die Steuervertretung ein, wenn Sie ausländisch sind, und führt die Abrechnungen auf der Methode, die am wenigsten kostet.