Wer in der Schweiz eine Kapitalgesellschaft benötigt, steht vor einer grundlegenden Entscheidung:
Soll eine
AG oder GmbH neu gegründet oder ein bestehender Firmenmantel übernommen werden?
Beide Wege führen zum Ziel – unterscheiden sich aber erheblich in Tempo, Kosten und Risikoprofil.
Bei einer klassischen Neugründung durchlaufen Sie den vollständigen Gründungsprozess:
Kapitaleinzahlungskonto eröffnen, Statuten erstellen, notarielle Beurkundung,
Handelsregistereintrag und Bankkontoeröffnung. Das dauert in der Regel drei bis sechs Wochen.
Hinzu kommt die sogenannte Gründerhaftung: Bis zur Handelsregistereintragung haften die Gründer
persönlich für alle eingegangenen Verpflichtungen.
Der Kauf einer Mantelgesellschaft verkürzt diesen Prozess auf ein bis drei Werktage.
Das Aktien- oder Stammkapital ist bereits einbezahlt, die Gesellschaft im Handelsregister
eingetragen und sofort handlungsfähig. Es entfällt die Gründerhaftung, und die bestehende
Firmenhistorie kann sich positiv auf die Bonität auswirken – ein wesentlicher Vorteil bei
Bankverhandlungen, Ausschreibungen oder Vertragsabschlüssen mit neuen Geschäftspartnern.
Allerdings erfordert der Mantelkauf eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung: Bestehen
versteckte Verbindlichkeiten? Gibt es offene Steuerforderungen? Liegt ein Eintrag im
Betreibungsregister vor? Diese Risiken lassen sich durch einen erfahrenen Firmenhändler
oder eine spezialisierte Anwaltskanzlei wie Goldblum & Partners vollständig ausschliessen.
Steuerlich ist zu beachten: Die Kantone behandeln den Mantelhandel als steuerliche Liquidation
mit anschliessender Neugründung. Bestehende Verlustvorträge können daher nicht übernommen werden.
Wer eine Mantelgesellschaft kauft, tut dies nicht aus steuerlichen Gründen, sondern wegen
Geschwindigkeit, Bonität und operativer Bereitschaft.