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Besteuerung in der Schweiz: Was bedeutet dreifache Besteuerung von Unternehmen?

Louis Mummenthaler
12. August, 2025

Inhaltsverzeichnis

Eine Besteuerung auf drei Ebenen

In der Schweiz unterliegen Unternehmen einer sogenannten dreifachen Besteuerung. Das bedeutet, dass Gewinne und Erträge an mehreren Stellen besteuert werden – nämlich auf Ebene des Unternehmens, bei Ausschüttung an die Aktionäre sowie bei deren privater Einkommensbesteuerung. Diese Struktur ist in der Schweizer Steuerordnung fest verankert und betrifft in erster Linie Kapitalgesellschaften wie die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Erste Ebene: Besteuerung des Unternehmensgewinns

Kapitalgesellschaften zahlen auf den im Geschäftsjahr erzielten Reingewinn Körperschaftssteuer. Diese setzt sich aus der direkten Bundessteuer, der kantonalen sowie der kommunalen Steuer zusammen. Der steuerbare Gewinn basiert auf dem Jahresabschluss, wobei bestimmte Abzüge (z. B. Abschreibungen oder Rückstellungen) zulässig sind.

Zweite Ebene: Besteuerung der Dividenden bei den Anteilseignern

Wenn eine AG oder GmbH ihre Gewinne an die Aktionäre oder Gesellschafter ausschüttet, unterliegen diese Dividenden der Einkommenssteuer auf persönlicher Ebene. Je nach Kanton und Einkommen kann die steuerliche Belastung variieren. Dividenden gelten als steuerbares Einkommen und müssen im Rahmen der jährlichen Steuererklärung deklariert werden.

Dritte Ebene: Verrechnungssteuer

Zur Sicherung der korrekten Besteuerung erhebt der Bund zusätzlich eine Verrechnungssteuer von 35 % auf Dividenden. Diese wird direkt von der ausschüttenden Gesellschaft einbehalten und an die Eidgenössische Steuerverwaltung abgeführt. Wird die Dividende korrekt versteuert, kann der Empfänger die Verrechnungssteuer zurückfordern.
Diese dreifache Besteuerung hat zur Folge, dass der Gewinn eines Unternehmens auf mehreren Ebenen belastet wird – was die Gesamtsteuerlast spürbar erhöht, insbesondere bei höheren Beträgen. Im internationalen Vergleich liegt die Schweiz damit im Mittelfeld, bietet jedoch gleichzeitig auch gezielte Entlastungen durch Beteiligungsabzüge und kantonale Steuerprivilegien. Wenn Sie die steuerlichen Voraussetzungen für eine Aktiengesellschaft prüfen möchten, finden Sie hier eine praktische Checkliste.
Wie hoch ist die effektive Steuerbelastung?

Wie hoch ist die effektive Steuerbelastung?

Die effektive Steuerbelastung für Unternehmen in der Schweiz ist das Ergebnis der kumulierten Steueranteile auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Dabei unterscheiden sich die Steuersätze erheblich je nach Standort, Unternehmensstruktur und Gewinnhöhe. Deshalb ist es entscheidend, diese Aspekte bei der Standortwahl und Finanzplanung eines Unternehmens genau zu analysieren.

Bundessteuer

Die direkte Bundessteuer auf Unternehmensgewinne beträgt einheitlich 8.5 % des steuerbaren Reingewinns. Diese Steuer wird unabhängig vom Kanton erhoben und fließt in den allgemeinen Bundeshaushalt. Dabei ist zu beachten, dass sie nicht auf den Bruttogewinn, sondern auf den Gewinn nach kantonaler Vorbelastung angewendet wird, was ihre tatsächliche Wirkung leicht verringert.

Kantonale und kommunale Steuern

Jeder Kanton bestimmt seinen eigenen Steuersatz, ebenso wie die Gemeinden. Daraus ergibt sich eine sehr unterschiedliche Gesamtbelastung: In manchen Kantonen liegt der kombinierte Gewinnsteuersatz (inklusive Bundessteuer) unter 12 %, in anderen kann er über 20 % betragen.
  • Einige Beispiele:
    • Zug: ca. 11.8 %
    • Luzern: ca. 12.3 %
    • Genf: ca. 14.0 %
    • Zürich: ca. 19.6 %
    • Bern: ca. 21.0 %
Diese Zahlen zeigen deutlich: Ein günstiger Steuerstandort kann die effektive Belastung für Unternehmen deutlich reduzieren. In diesem Zusammenhang kann es sinnvoll sein, die Aktiengesellschaft in Bern als mögliche Option zu prüfen.

Effektive Gesamtbelastung auf Dividenden

Wird ein Teil des Gewinns ausgeschüttet, kommt zur Gewinnsteuer zusätzlich die Einkommenssteuer auf Dividenden sowie die Verrechnungssteuer. Bei Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz kann die Verrechnungssteuer in der Regel angerechnet oder zurückgefordert werden, wenn die Ausschüttung ordnungsgemäß in der Steuererklärung deklariert wurde.

Zur Minderung der Doppelbelastung wurden in den letzten Jahren Maßnahmen ergriffen, z. B. der Teilbesteuerungsmechanismus: Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen (mindestens 10 % Beteiligung) werden beim Empfänger nur zu einem reduzierten Satz besteuert – zwischen 50 % und 70 % des Betrags je nach Kanton.

Beispielhafte Gesamtrechnung

Ein Unternehmen mit CHF 500'000 Gewinn in einem Kanton mit 12 % Gewinnsteuer zahlt ca. CHF 60'000 Unternehmenssteuer. Wird die Hälfte des Gewinns ausgeschüttet, entstehen für den Aktionär nochmals rund 15 % bis 25 % Belastung auf die Dividendeneinnahmen – je nach Einkommen und Wohnort. In Summe kann die kombinierte Steuerbelastung somit 25 % bis 35 % betragen.

Durch gezielte steuerliche Planung, Standortwahl und Holdingstrukturen lässt sich die effektive Steuerquote jedoch deutlich senken. Genau hier setzt die Beratung von Goldblum.ch an.

Welche Rolle spielt der Kanton?

In der föderalistisch aufgebauten Schweiz spielt der jeweilige Kanton eine zentrale Rolle bei der Unternehmensbesteuerung. Da jeder Kanton eigene Steuergesetze und -tarife festlegen kann, ergeben sich teils erhebliche Unterschiede in der Steuerbelastung für Unternehmen – sowohl auf Gewinn- als auch auf Kapitalebene.

Unterschiedliche Steuersätze je nach Kanton

Die kantonale Steuerbelastung variiert stark. Während Kantone wie Zug, Schwyz oder Nidwalden mit sehr niedrigen Gewinnsteuersätzen unter 12 % werben, verlangen andere Kantone – insbesondere im Westen und Zentrum – höhere Beiträge. Diese Differenzen wirken sich erheblich auf die Standortattraktivität aus.

Steuerattraktive Kantone

  • Zug: Bekannt für seine tiefen Unternehmenssteuern, attraktive Bedingungen für Holdings und hervorragende Erreichbarkeit. Zug ist ein beliebter Sitz für nationale und internationale Unternehmen.
  • Luzern: Ebenfalls mit niedriger Gesamtsteuerbelastung und gut entwickelter Infrastruktur.
  • Nidwalden: Besonders vorteilhafte Patentbox-Regelung und Steuererleichterungen für innovative Unternehmen.

Weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Einige Kantone gewähren besonderen Unternehmenstypen, wie z. B. Holdinggesellschaften oder gemischten Gesellschaften, Steuervergünstigungen. Auch Rulings, also individuelle Absprachen mit der Steuerverwaltung zur Anwendung von Steuerregeln, sind kantonal geregelt und bieten Planungssicherheit.

Kapitalsteuer und Mindeststeuer

Zusätzlich zur Gewinnsteuer erheben Kantone eine Kapitalsteuer auf das Eigenkapital. Auch hier variieren die Sätze stark. Einige Kantone sehen fixe Mindeststeuerbeträge vor, die auch bei Nullgewinn fällig werden. Diese Mindeststeuern bewegen sich je nach Kanton meist zwischen CHF 200.– und CHF 6000.– pro Jahr.

Doppelbesteuerung vermeiden durch Standortwahl

Bei Unternehmensgruppen mit mehreren Gesellschaften oder Tochtergesellschaften kann die Aufteilung auf verschiedene Kantone steuerliche Vorteile bringen. So lassen sich durch kluge Strukturierung und Zuordnung von Aktivitäten Belastungen ausgleichen oder optimieren.
Goldblum.ch analysiert für Ihre Unternehmensstruktur die steuerlichen Rahmenbedingungen in allen Kantonen und empfiehlt den Standort, der sowohl strategisch als auch steuerlich die besten Voraussetzungen bietet. Wenn Sie sich näher mit dem Thema Holding beschäftigen möchten, lesen Sie unseren Beitrag zur Holdinggesellschaft.
Sonderfall: Holdinggesellschaften

Sonderfall: Holdinggesellschaften

Eine besondere Stellung im Schweizer Steuersystem nehmen die sogenannten Holdinggesellschaften ein. Diese Unternehmensform profitiert von erheblichen Steuererleichterungen – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen werden erfüllt. Die steuerlichen Privilegien gelten hauptsächlich auf kantonaler Ebene und machen die Schweiz zu einem äußerst attraktiven Standort für internationale Beteiligungsgesellschaften.

Definition einer Holdinggesellschaft

Gemäß schweizerischem Steuerrecht liegt eine Holdinggesellschaft dann vor, wenn der Hauptzweck des Unternehmens in der dauerhaften Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften besteht und keine oder nur eine untergeordnete Geschäftstätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird. Mindestens zwei Drittel der Aktiven oder Erträge müssen aus Beteiligungen stammen.

Steuerliche Vorteile auf kantonaler Ebene

Wird der Holdingstatus anerkannt, ist die Gesellschaft auf kantonaler Ebene vollständig von der Gewinnsteuer befreit. Das bedeutet: Dividenden und Beteiligungserträge aus Tochtergesellschaften werden im Kanton nicht besteuert. Lediglich die Kapitalsteuer auf das Eigenkapital bleibt bestehen, wobei auch hier oft Erleichterungen vorgesehen sind.

Beteiligungsabzug auf Bundesebene

Zusätzlich zum kantonalen Steuerprivileg profitieren Holdinggesellschaften auch auf Bundesebene vom sogenannten Beteiligungsabzug. Dieser reduziert die Steuerbelastung auf Gewinnen aus qualifizierten Beteiligungen (ab 10 % Beteiligungsquote oder CHF 1 Mio. Beteiligungswert) deutlich. Dadurch entfällt ein großer Teil der Bundessteuer auf entsprechende Erträge.

Optimierung internationaler Konzernstrukturen

Viele multinationale Konzerne nutzen die Schweizer Holdinggesellschaft zur zentralen Steuerung ihrer internationalen Tochtergesellschaften. Durch die günstigen Steuerbedingungen und die breite Doppelbesteuerungsabkommen-Politik der Schweiz lassen sich grenzüberschreitende Dividenden- und Lizenzflüsse steuerlich optimieren.

Voraussetzungen und praktische Umsetzung

Goldblum.ch prüft im Rahmen der Gründungsplanung, ob Ihre Gesellschaft die Kriterien für den Holdingstatus erfüllt. Dabei wird auch berücksichtigt, welche Rechtsform geeignet ist (z. B. AG) und wie die Beteiligungen strukturiert werden müssen. Im Anschluss unterstützt Goldblum.ch bei der Kommunikation mit den Steuerbehörden und der formellen Deklaration.
Die korrekte Nutzung des Holdingstatus ermöglicht es, eine deutlich geringere Steuerquote zu erreichen – ideal für Familienunternehmen, Investmentgesellschaften oder Konzernzentralen mit mehreren Beteiligungen.

Maria Werner

Of Counsel – spezialisiert auf Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

Steuerliche Optimierung mit Goldblum.ch

Die Schweiz bietet vielfältige Möglichkeiten zur legalen Steueroptimierung für Unternehmen – insbesondere durch Standortwahl, Strukturierung der Gesellschaftsform und Nutzung steuerlicher Privilegien. Goldblum.ch unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, diese Potenziale voll auszuschöpfen.

Individuelle Standortanalyse

Goldblum.ch führt eine detaillierte Standortanalyse durch und vergleicht die steuerlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Kantone. Dabei werden Gewinnsteuersätze, Kapitalsteuern, Mindeststeuerbeträge und mögliche kantonale Steuervergünstigungen einbezogen. Ziel ist es, einen Standort zu finden, der optimal zur Unternehmensstruktur und -strategie passt.

Rechtsformwahl und Beteiligungsstruktur

Je nach Geschäftsmodell kann die Wahl zwischen AG, GmbH oder Holdingstruktur erhebliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung haben. Goldblum.ch berät bei der optimalen Rechtsformwahl und hilft, Beteiligungen strategisch zuzuordnen – beispielsweise durch Zwischenschaltung von Holdinggesellschaften oder internationalen Tochterfirmen.

Beteiligungsabzug nutzen

Goldblum.ch sorgt dafür, dass Unternehmen mit qualifizierten Beteiligungen von der Beteiligungsabzugsregelung profitieren. Dazu wird geprüft, ob die Voraussetzungen (Mindestbeteiligung, Haltedauer, wirtschaftliche Zugehörigkeit) erfüllt sind. Die korrekte Anwendung reduziert die Bundessteuerlast erheblich.

Patentbox, F&E-Abzüge und Step-up-Modelle

In mehreren Kantonen bestehen zusätzliche Steuervergünstigungen für innovative Unternehmen, etwa durch die Patentbox oder Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Auch Step-up-Modelle bei Sitzverlegungen oder Umstrukturierungen können genutzt werden. Goldblum.ch identifiziert passende Instrumente und begleitet deren Umsetzung.

Ruling mit Steuerbehörden

Für größere oder komplexe Strukturen empfiehlt Goldblum.ch die Einholung eines verbindlichen Steuerrulings. In diesem klärt die Steuerverwaltung im Voraus, wie bestimmte Sachverhalte steuerlich behandelt werden. Das bietet maximale Rechtssicherheit und Planbarkeit.

Langfristige Betreuung

Die steuerliche Optimierung endet nicht mit der Gründung. Goldblum.ch begleitet Unternehmen auch langfristig – bei Steuererklärungen, Jahresabschlüssen, Kapitalmaßnahmen oder grenzüberschreitenden Transaktionen. So bleibt die Steuerstruktur auch bei Wachstum und Internationalisierung effizient.
Mit Goldblum.ch erhalten Unternehmen nicht nur steuerliche Beratung, sondern eine ganzheitliche, vorausschauende Begleitung zur dauerhaften Optimierung der Steuerquote. Wenn Sie zusätzlich eine passende Geschäftsadresse benötigen, unterstützen wir Sie auch dabei.
Weitere Aspekte der Unternehmensbesteuerung

Weitere Aspekte der Unternehmensbesteuerung

Neben der klassischen Besteuerung von Gewinnen und Dividenden gibt es in der Schweiz noch weitere steuerliche Komponenten, die für Unternehmen von Bedeutung sind. Diese Aspekte sollten bei der steuerlichen Gesamtbetrachtung nicht übersehen werden, da sie je nach Geschäftstätigkeit, Rechtsform und Region erheblichen Einfluss auf die Gesamtsteuerlast haben können.

Kapitalsteuer

Wie bereits angesprochen, erheben die Kantone zusätzlich zur Gewinnsteuer auch eine Kapitalsteuer auf das Eigenkapital. Bemessungsgrundlage ist das ausgewiesene Eigenkapital in der Bilanz, wobei in manchen Kantonen auch verdeckte Reserven hinzugerechnet werden. Die Sätze sind niedrig (meist zwischen 0.001 % und 0.2 %), aber in Jahren mit niedrigem Gewinn relevant.

Mindeststeuer

In vielen Kantonen gilt eine sogenannte Mindeststeuer. Sie kommt zur Anwendung, wenn das Unternehmen keinen oder nur einen geringen steuerbaren Gewinn erwirtschaftet. Die Mindeststeuer kann fix (z. B. CHF 500.– pro Jahr) oder gewinnabhängig mit einem Mindestsatz ausgestaltet sein. Wichtig ist die Prüfung dieser Vorgabe insbesondere bei neu gegründeten Unternehmen oder Gesellschaften in einer Verlustphase.

Verlustverrechnung

Verluste aus bis zu sieben vorangegangenen Geschäftsjahren können mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Das reduziert die Steuerlast in den ersten profitablen Jahren. Die Verlustvorträge verfallen allerdings, wenn das Unternehmen die Tätigkeit ändert oder den Sitz ins Ausland verlegt.

Konzerninterne Verrechnungspreise

Bei Unternehmensgruppen mit mehreren Gesellschaften innerhalb und außerhalb der Schweiz sind Verrechnungspreise für Dienstleistungen, Lizenzen oder Warenflüsse ein kritisches Thema. Diese müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, um steuerlich anerkannt zu werden. Unangemessene Verrechnungspreise können zu Steuerkorrekturen oder Sanktionen führen. Goldblum.ch bietet hierzu Transfer-Pricing-Analysen und Gutachten an.

MwSt und indirekte Steuern

Auch die Mehrwertsteuer stellt einen relevanten Bestandteil der Unternehmensbesteuerung dar. Unternehmen mit steuerbaren Leistungen über CHF 100'000.– sind zur MwSt-Registrierung verpflichtet. Je nach Tätigkeit kann auch die Anwendung der Saldosteuersatzmethode vorteilhaft sein. Zusätzlich sind in gewissen Branchen weitere Abgaben wie Stempelabgaben, Automobilsteuer oder Verbrauchssteuern zu beachten.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Bei der Nachfolgeplanung eines Unternehmens spielen auch Erbschafts- und Schenkungssteuern eine Rolle. Diese sind kantonal geregelt und variieren stark. In einigen Kantonen (z. B. Zürich, Zug) entfällt die Steuer bei Übertragungen an direkte Nachkommen, in anderen (z. B. Neuenburg) können erhebliche Belastungen entstehen. Goldblum.ch begleitet Unternehmer bei der steueroptimierten Nachfolgegestaltung.

Fazit

Die dreifache Besteuerung in der Schweiz mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, bietet jedoch auch zahlreiche Möglichkeiten zur gezielten Steueroptimierung. Durch die Kombination von Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern ergibt sich ein transparentes, aber anspruchsvolles Steuersystem, das sowohl Planung als auch Fachwissen erfordert.

Für Unternehmen ist es entscheidend, die steuerlichen Gegebenheiten frühzeitig zu analysieren – insbesondere bei der Standortwahl, bei der Wahl der Rechtsform und beim Umgang mit Beteiligungen. Die Wahl eines steuerlich attraktiven Kantons, die Nutzung des Beteiligungsabzugs und die Einrichtung einer Holdingstruktur sind dabei nur einige der wirkungsvollen Werkzeuge.

Mit Goldblum.ch steht Ihnen ein kompetenter Partner zur Seite, der Sie nicht nur bei der Gründung, sondern auch bei der langfristigen steuerlichen und strukturellen Optimierung begleitet. Die individuelle Beratung, umfassende Standortanalysen, steuerlich fundierte Strukturierung und transparente Kommunikation mit den Behörden garantieren Rechtssicherheit und Effizienz.

Wer seine Steuerquote reduzieren möchte, sollte nicht auf pauschale Lösungen setzen, sondern auf maßgeschneiderte Konzepte, die alle Aspekte der Unternehmensbesteuerung berücksichtigen – von der Kapitalsteuer über die Verrechnungspreise bis hin zur Nachfolgeplanung. Weitere Informationen zur Gründung und Anmeldung von Unternehmen in der Schweiz finden Sie in unserem Leitfaden.

Maria Werner

Of Counsel – spezialisiert auf Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
info@goldblum.ch
+41 (44) 5152530

FAQ – Häufige Fragen zur Unternehmensbesteuerung in der Schweiz

Die Gewinne eines Unternehmens werden dreifach besteuert: zunächst als Gewinnsteuer auf Unternehmensebene, dann als Einkommenssteuer auf ausgeschüttete Dividenden beim Aktionär und schliesslich durch die Verrechnungssteuer von 35 %, die auf Dividenden erhoben wird.

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