Welche Anmeldepflichten bei der Unternehmensgründung gibt es?
Wer in der Schweiz ein Unternehmen gründen möchte, ist verpflichtet, dieses bei mehreren Behörden zu melden. Die konkreten Anmeldepflichten hängen von der Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen, GmbH, AG), der Tätigkeit und der Grösse des Unternehmens ab.
Zu den grundlegenden Anmeldestellen gehören:
Das Handelsregister (sofern eine Eintragungspflicht besteht),
Die AHV-Ausgleichskasse (Sozialversicherung),
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (für die Mehrwertsteuer),
Das UID-Register (einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer),
Branchenspezifische Bewilligungsbehörden (z. B. FINMA, GastroBern, SUVA).
Ziel dieser Meldungen ist es, die Geschäftstätigkeit rechtskonform aufzunehmen, Sozialabgaben korrekt abzurechnen, steuerpflichtige Umsätze zu deklarieren und Transparenz im wirtschaftlichen Verkehr zu schaffen. Wer seinen Meldepflichten nicht nachkommt, riskiert Verzugszinsen, Bussen oder sogar ein nachträgliches Verbot der Geschäftstätigkeit. Lesen Sie auch unseren Leitfaden zur Aktiengesellschaft in Bern, wenn Sie den geeigneten Standort für Ihre Unternehmensstruktur wählen möchten.
Die korrekte und fristgerechte Anmeldung ist daher ein zentraler Bestandteil jeder Unternehmensgründung in der Schweiz – unabhängig davon, ob es sich um ein Start-up oder eine Tochtergesellschaft handelt.
Was ist das Handelsregister und wann ist eine Eintragung notwendig?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den kantonalen Handelsregisterämtern geführt wird und Informationen über juristische Personen, Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften enthält. Es dient der Transparenz, Rechtssicherheit und dem Schutz des Geschäftsverkehrs. In der Schweiz sind alle Haushalte verpflichtet, die SERAFE Gebühren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu bezahlen.
Welche Informationen enthält das Handelsregister?
Das Register listet unter anderem folgende Angaben:
Name und Sitz der Gesellschaft
Unternehmenszweck
Rechtsform
Zeichnungsberechtigte Personen (z. B. Geschäftsführer, Verwaltungsrat)
Kapitalverhältnisse (bei AG und GmbH)
Statutarische Bestimmungen
Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen?
Die Eintragungspflicht hängt von der gewählten Rechtsform und vom erzielten Umsatz ab:
Einzelunternehmen: Pflicht zur Eintragung ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000.–. Darunter ist die Eintragung freiwillig.
Kollektivgesellschaft & Kommanditgesellschaft: Eintragung immer erforderlich.
GmbH & AG: Immer eintragungspflichtig, unabhängig vom Umsatz.
Vereine & Stiftungen: Je nach Tätigkeit und Umfang.
Wie erfolgt die Eintragung?
Die Anmeldung beim Handelsregister erfolgt über ein Notariat. Die notwendigen Unterlagen (Statuten, öffentliche Beurkundung, Annahmeerklärungen etc.) werden vorbereitet und eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).
Was passiert ohne Eintragung?
Wer zur Eintragung verpflichtet ist, diese aber nicht fristgerecht vornimmt, muss mit einer kostenpflichtigen Abmahnung und im schlimmsten Fall mit Sanktionen rechnen. Zudem kann die Geschäftstätigkeit rechtlich infrage gestellt werden.
Goldblum.ch begleitet Sie bei allen erforderlichen Schritten zur Handelsregisteranmeldung – von der Erstellung der Statuten über die Koordination mit dem Notar bis hin zur Einreichung der Unterlagen beim zuständigen Registeramt.
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Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse
Sobald ein Unternehmen in der Schweiz eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt oder Angestellte beschäftigt, ist es gesetzlich verpflichtet, sich bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse anzumelden. Diese Anmeldung bildet die Grundlage für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und ist ein wesentlicher Bestandteil jeder ordnungsgemäßen Unternehmensführung.
Wer muss sich anmelden?
Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer ohne Angestellte melden sich als Selbständigerwerbende an.
Gesellschaften (GmbH, AG) melden sich als Arbeitgeber an, sobald Löhne ausbezahlt werden – auch wenn nur der oder die Inhaberin einen Lohn erhält.
Welche Beiträge sind zu entrichten?
Folgende Beiträge werden über die AHV-Ausgleichskasse abgewickelt:
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
IV (Invalidenversicherung)
EO (Erwerbsersatzordnung)
ALV (Arbeitslosenversicherung, bei Arbeitnehmenden)
Familienzulagen (je nach Kanton)
Die Beiträge werden in der Regel vierteljährlich abgerechnet. Selbständigerwerbende zahlen ihre Beiträge direkt, während Arbeitgeber die Lohnbeiträge ihrer Angestellten abziehen und zusammen mit dem eigenen Anteil abführen.
Wo erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt bei der kantonalen oder branchenspezifischen Ausgleichskasse. Je nach Branche kann auch eine spezielle Kasse zuständig sein (z. B. für Bau, Gastro, Gesundheitswesen). Die Anmeldung erfolgt in der Regel elektronisch über ein Online-Formular oder per PDF-Formular.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
AHV-Nummer der Gründerin bzw. des Gründers
Angaben zu den Mitarbeitenden (bei Arbeitgebern)
Lohnsummen-Schätzung für das erste Jahr
Fristen und Meldepflichten
Die Anmeldung sollte spätestens mit Beginn der Geschäftstätigkeit erfolgen. Verspätete Meldungen können zu Nachzahlungen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall zu Bussen führen. Falls Sie planen, Mitarbeitende grenzüberschreitend einzusetzen, beachten Sie bitte auch die gesetzlichen Vorgaben zum Thema Personalverleih.
Goldblum.ch unterstützt Sie bei der Wahl der zuständigen Ausgleichskasse, übernimmt die gesamte Kommunikation und reicht alle notwendigen Unterlagen fristgerecht ein. So ist sichergestellt, dass Ihr Unternehmen sozialversicherungsrechtlich korrekt erfasst ist.
Wann ist eine Anmeldung bei der Mehrwertsteuer erforderlich?
Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine indirekte Steuer auf den Konsum und wird auf fast alle Waren und Dienstleistungen erhoben, die in der Schweiz verkauft werden. Unternehmen, die steuerbare Leistungen erbringen, müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registrieren lassen – sofern bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden.
Wann besteht eine Pflicht zur MwSt-Anmeldung?
Die MwSt-Pflicht gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die:
mit ihren Leistungen in der Schweiz einen Jahresumsatz von mehr als CHF 100'000.– erzielen,
regelmässig steuerbare Leistungen erbringen (z. B. Warenverkauf, Beratungsleistungen),
keine ausschliesslich von der Steuer befreiten Tätigkeiten ausüben (z. B. Unterricht, medizinische Leistungen).
Für gemeinnützige Organisationen, Sport- oder Kulturvereine sowie nicht gewinnorientierte Institutionen gilt eine höhere Umsatzgrenze von CHF 150'000.– pro Jahr.
Freiwillige MwSt-Registrierung
Auch wenn die Umsatzgrenze nicht erreicht wird, kann sich ein Unternehmen freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen.
Dies hat Vorteile:
Die Vorsteuer auf Geschäftsausgaben kann geltend gemacht werden.
Das Unternehmen wird als professionell wahrgenommen.
Eine Registrierung kann für Geschäftsbeziehungen (z. B. mit Firmenkunden) erforderlich sein.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt online über das Portal der ESTV. Folgende Angaben sind erforderlich:
Unternehmensdaten
erwarteter Jahresumsatz
Tätigkeitsbeschreibung
gewählte Abrechnungsmethode (effektive Methode oder Saldosteuersatzmethode)
Nach der Registrierung erhalten Unternehmen eine eigene MwSt-Nummer und werden verpflichtet, periodisch MwSt-Abrechnungen einzureichen (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich).
Folgen einer unterlassenen Anmeldung
Unternehmen, die trotz Pflicht keine Anmeldung vornehmen, riskieren:
Nachzahlungen für die gesamte Dauer der Tätigkeit,
Verzugszinsen und Bussen,
Verlust des Vorsteuerabzugs,
ein steuerrechtliches Verfahren.
Goldblum.ch analysiert gemeinsam mit Ihnen, ob und wann eine MwSt-Anmeldung sinnvoll oder zwingend ist. Auf Wunsch übernimmt Goldblum.ch die vollständige Registrierung, erstellt die Abrechnungen und kommuniziert mit der Steuerverwaltung.
Jedes in der Schweiz tätige Unternehmen erhält eine eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), die es bei sämtlichen Behördengängen, Rechnungen und amtlichen Formularen anzugeben hat. Die UID dient als einheitliche Referenznummer für Verwaltungsprozesse und ersetzt die früher verwendeten, unterschiedlichen Nummern bei verschiedenen Behörden.
Was ist die UID?
Die UID ist eine standardisierte, aus neun Ziffern bestehende Identifikationsnummer im Format CHE-123.456.789. Sie wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) vergeben und ist zentral im UID-Register erfasst. Dieses Register enthält Informationen über:
den offiziellen Firmennamen
den Unternehmenssitz
die Rechtsform
die UID-Nummer
gegebenenfalls MwSt-Status und Tätigkeitsbeschreibung
Wer erhält eine UID?
Grundsätzlich erhält jedes wirtschaftlich tätige Unternehmen automatisch eine UID-Nummer – unabhängig davon, ob es im Handelsregister eingetragen ist oder nicht. Auch Einzelunternehmen, Vereine und ausländische Unternehmen mit Betriebsstätte in der Schweiz werden im UID-System erfasst.
Welche Funktionen erfüllt die UID?
Einheitliche Identifikation gegenüber Bund, Kantonen und Gemeinden
Pflichtangabe auf Rechnungen und Steuerformularen
Erleichterte Kommunikation zwischen Behörden
Transparenz für Geschäftspartner und Kunden (öffentlich zugängliche UID-Websuche)
Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Zuteilung der UID erfolgt automatisch nach der Eintragung ins Handelsregister oder bei der erstmaligen Anmeldung bei einer Behörde (z. B. AHV-Ausgleichskasse, ESTV). Unternehmen müssen also keine separate Anmeldung für die UID vornehmen.
Wie finde ich meine UID-Nummer?
Die UID-Nummer kann jederzeit über die offizielle Plattform des Bundes (www.uid.admin.ch) abgefragt werden. Dort lassen sich auch zusätzliche Informationen einsehen, wie etwa der aktuelle Status der Unternehmung, zusätzliche Standorte oder eine hinterlegte Tätigkeitsbeschreibung.
Weitere relevante Meldungen je nach Tätigkeit
Neben den allgemeinen Anmeldungen bei Handelsregister, AHV-Ausgleichskasse, ESTV und UID-Register kann je nach Branche und Tätigkeit eine zusätzliche Bewilligungs- oder Meldepflicht bestehen. Diese betreffen insbesondere regulierte oder risikobehaftete Sektoren.
Gastronomiebetriebe (Gastgewerbe)
Restaurants, Bars, Cateringunternehmen oder Hotels benötigen in der Regel eine kantonale Gastgewerbebewilligung. Diese wird durch die kantonalen Behörden oder spezialisierten Ämter (z. B. GastroBern) erteilt und erfordert unter anderem:
Nachweis über fachliche Qualifikation (z. B. Wirteprüfung)
Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
Bauliche Bewilligungen bei Umbauten
Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler
Unternehmen, die Finanzprodukte vertreiben, Treuhanddienstleistungen anbieten oder Versicherungen vermitteln, unterstehen der Aufsicht durch die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) oder eine anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO).
Diese müssen vor Aufnahme der Tätigkeit:
eine Zulassung beantragen
Geschäftsprozesse offenlegen
Fit-and-Proper-Kriterien erfüllen
Geldwäschereibekämpfungsstandards nachweisen
Gesundheitswesen
Praxen, Kliniken, Apotheken oder Pflegeinstitutionen benötigen je nach Kanton spezifische Bewilligungen und unterstehen teilweise der Kontrolle durch Gesundheitsämter.
Zu beachten sind:
Bewilligungspflicht für medizinische Tätigkeiten
Qualifikationsnachweise für Personal
Anforderungen an Räumlichkeiten und Geräte
Bauwesen und Handwerk
Für Tätigkeiten wie Architektur, Bauleitung, Elektroinstallation oder Sanitärdienstleistungen gelten kantonale Melde- oder Zulassungspflichten. Oft wird zusätzlich eine Eintragung bei der SUVA oder der paritätischen Berufskommission verlangt.
Onlinehandel und E-Commerce
Auch reine Onlinegeschäfte können Bewilligungspflichten auslösen – etwa im Lebensmittelhandel, bei Importen oder im grenzüberschreitenden Versandhandel. Zusätzlich sind Vorschriften zum Datenschutz, zur Preisangabe und zur Produkthaftung einzuhalten.
Import/Export-Unternehmen
Firmen, die Waren aus dem Ausland beziehen oder exportieren, benötigen unter Umständen eine Zollbewilligung, ein EORI-Nummer (Economic Operator Registration and Identification Number) sowie die Einhaltung von Produktsicherheitsrichtlinien.
Goldblum.ch klärt gemeinsam mit Ihnen ab, welche branchenspezifischen Meldungen für Ihr Unternehmen relevant sind, und übernimmt auf Wunsch die komplette Antragsstellung inklusive Kommunikation mit den zuständigen Ämtern.
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Der Anmeldeprozess mit Goldblum.ch
Goldblum.ch bietet Gründern und Unternehmern in der Schweiz einen umfassenden, klar strukturierten Anmeldeservice. Dieser richtet sich an alle, die eine AG, GmbH, Einzelunternehmung oder Zweigniederlassung gründen möchten und dabei rechtlich und organisatorisch abgesichert vorgehen wollen.
Individuelle Beratung
Bereits vor der eigentlichen Anmeldung analysieren die Expertinnen und Experten von Goldblum.ch Ihre Geschäftsidee, prüfen die geplanten Aktivitäten auf Meldepflichten und entwickeln einen massgeschneiderten Ablaufplan. Wenn Sie dabei eine Aktiengesellschaft gründen möchten, finden Sie hier eine praktische Checkliste. Dabei wird auf Ihre Branche, Standortwahl, Rechtsform und Internationalisierungspläne eingegangen.
Koordination aller Behördengänge
Goldblum.ch übernimmt für Sie die komplette Koordination sämtlicher Anmeldungen:
Handelsregister (inkl. Erstellung aller Gründungsdokumente)
AHV-Ausgleichskasse (inkl. Anmeldung als Arbeitgeber oder Selbständiger)
MwSt-Registrierung bei der ESTV
UID-Zuteilung und Datenpflege
Branchenbewilligungen und Sondermeldungen (z. B. FINMA, Gastro, Gesundheitswesen)
Erstellung aller notwendigen Formulare
Alle Formulare werden von Goldblum.ch vollständig ausgefüllt, angepasst und zur Unterschrift vorbereitet. Wo gesetzlich erforderlich, wird ein Notariat beigezogen und durch Goldblum.ch koordiniert.
Digitale Einreichung und Fristenüberwachung
Sämtliche Anmeldungen erfolgen elektronisch über die offiziellen Portale oder im direkten Kontakt mit den Ämtern. Goldblum.ch überwacht sämtliche Fristen, holt Rückmeldungen der Behörden ein und stellt sicher, dass keine Unterlagen fehlen.
Zentrale Ansprechperson
Während des gesamten Anmeldeprozesses steht Ihnen eine feste Ansprechperson zur Verfügung. Diese kennt Ihre Dossiers, beantwortet Fragen zeitnah und sorgt für eine reibungslose Abwicklung. Auf Wunsch kann die gesamte Kommunikation mit den Behörden an Goldblum.ch delegiert werden.
Optional: Nachbetreuung und Administration
Auch nach erfolgter Anmeldung unterstützt Goldblum.ch Sie bei der administrativen Einrichtung Ihres Unternehmens – etwa bei der Einrichtung der Buchhaltung, der Lohnverarbeitung, der Erstellung von Arbeitsverträgen oder der Anmeldung bei Berufsverbänden.
Dieser ganzheitliche Service macht Goldblum.ch zu einem idealen Partner für Unternehmerinnen und Unternehmer, die von Anfang an auf Sicherheit, Effizienz und Rechtskonformität setzen möchten.
Fazit
Die Anmeldung eines Unternehmens in der Schweiz ist mit einer Vielzahl von rechtlichen und administrativen Anforderungen verbunden. Von der Eintragung ins Handelsregister über die Sozialversicherungsanmeldung bis hin zur Mehrwertsteuerpflicht müssen Gründerinnen und Gründer zahlreiche Pflichten erfüllen, um gesetzeskonform zu handeln und Risiken zu vermeiden.
Eine strukturierte Vorgehensweise und die frühzeitige Klärung aller meldepflichtigen Sachverhalte sind entscheidend, um Bußgelder, Verzugszinsen oder steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Besonders bei branchenspezifischen Bewilligungen – etwa im Finanzwesen, Gesundheitsbereich oder Gastgewerbe – ist eine genaue Prüfung unerlässlich.
Goldblum.ch bietet Gründern einen zuverlässigen Partner, der nicht nur sämtliche Anmeldeschritte übernimmt, sondern auch für Transparenz, Effizienz und rechtliche Sicherheit sorgt. Durch die digitale Abwicklung, persönliche Betreuung und umfassende Nachbetreuung entsteht ein Service, der administrative Komplexität auf ein Minimum reduziert.
Unabhängig davon, ob Sie ein kleines Einzelunternehmen gründen oder eine internationale AG aufbauen möchten – mit der richtigen Unterstützung gelingt der Einstieg in den Schweizer Markt schnell, rechtskonform und nachhaltig erfolgreich. Wenn Sie darüber hinaus eine Holdinggesellschaft errichten wollen, erhalten Sie alle wichtigen Informationen hier.
FAQ – 10 häufige Fragen zur Unternehmensanmeldung in der Schweiz
Zu den wichtigsten Anmeldungen zählen: Handelsregister (falls eintragungspflichtig), AHV-Ausgleichskasse, Mehrwertsteuerregistrierung, UID-Nummer sowie gegebenenfalls branchenspezifische Bewilligungen.
Nein. Einzelunternehmen sind erst ab CHF 100'000.– Jahresumsatz eintragungspflichtig. GmbH, AG sowie Kollektivgesellschaften müssen sich immer eintragen lassen.
Sobald ein Unternehmen Personal beschäftigt oder eine selbständige Erwerbstätigkeit beginnt. Die Anmeldung ist Pflicht für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge.
Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000.– aus steuerbaren Leistungen in der Schweiz. Auch bei tieferem Umsatz ist eine freiwillige Registrierung möglich und oft sinnvoll.
Die UID ist eine einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (z. B. CHE-123.456.789), die bei Rechnungen, Formularen und Behördengängen anzugeben ist.
Je nach Tätigkeit können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein – etwa für Gastronomie (Gastrobewilligung), Finanzdienstleister (FINMA), Gesundheitswesen oder Baugewerbe.
Über ein Notariat, das die Gründungsunterlagen erstellt, beurkundet und beim kantonalen Handelsregisteramt einreicht. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung im SHAB.
Benötigt werden u. a. der Handelsregisterauszug (sofern vorhanden), Angaben zu den Inhabern bzw. Mitarbeitenden sowie eine Lohnsummen-Schätzung.
Ja, viele Prozesse laufen inzwischen digital ab – z. B. bei der ESTV (MwSt), AHV-Kassen oder UID-Register. Dienstleister wie Goldblum.ch übernehmen die komplette Koordination.
Es drohen Nachzahlungen, Verzugszinsen, Bußgelder oder gar ein Rückwirkungsverbot der Geschäftstätigkeit. Eine fristgerechte Anmeldung ist daher unerlässlich.
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