Die GmbH ist eine der meistgewählten Rechtsformen in der Schweiz. Sie kombiniert unternehmerische Freiheit mit rechtlicher Absicherung und eignet sich für eine Vielzahl von Geschäftsideen. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bietet sie ein ausgewogenes Verhältnis von Aufwand, Verantwortung und Flexibilität.
In diesem Leitfaden erhalten Sie einen Überblick über die zentralen Aspekte der Gründung einer GmbH in der Schweiz. Von den Gründen für diese Rechtsform bis hin zu praktischen Schritten wie Handelsregistereintrag oder Mehrwertsteueranmeldung – dieser Artikel führt Sie durch den gesamten Prozess und gibt konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung. Dabei ist es hilfreich, vorab alle Firmengründung Voraussetzungen zu kennen, um den Ablauf effizient zu gestalten.
Warum eine GmbH gründen?
Die Wahl der GmbH als Rechtsform erfolgt in der Schweiz häufig aus praktischen und rechtlichen Überlegungen. Einer der Hauptgründe ist die beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit ihrem Privatvermögen. Diese Trennung reduziert das persönliche Risiko erheblich.
Zudem wirkt die GmbH auf Geschäftspartner, Banken und Behörden professionell und vertrauenswürdig. Sie eignet sich für Einzelpersonen ebenso wie für Gründerteams. Der relativ geringe Kapitalbedarf im Vergleich zur Aktiengesellschaft macht sie auch für kleinere Unternehmen attraktiv.
Nicht zuletzt überzeugt die GmbH durch ihre klare Struktur: Entscheidungsprozesse, Verantwortlichkeiten und Vertretungsbefugnisse lassen sich transparent regeln. Auch die spätere Aufnahme weiterer Gesellschafter ist unkompliziert möglich. Für diesen Fall lohnt sich ein Blick auf die rechtlichen Abläufe beim Firmenanteile verkaufen, um spätere Konflikte zu vermeiden. Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ist die GmbH daher der optimale Start in die Selbstständigkeit.
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Vorteile einer GmbH
Die GmbH bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmerinnen und Unternehmer. Ein zentraler Punkt ist die Haftungsbeschränkung: Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern lediglich mit ihrer Kapitaleinlage. Das schafft Sicherheit – insbesondere in risikobehafteten Branchen.
Ein weiterer Vorteil liegt in der klaren rechtlichen Struktur. Auch bei Namensänderungen oder strategischen Anpassungen ist die GmbH flexibel – ein strukturierter Prozess zur Firmennamen ändern erleichtert dabei die Umstellung. Die Zuständigkeiten sind definiert, und die Gesellschaft kann unabhängig von den Gesellschaftern agieren. Das schafft Vertrauen bei Partnern, Kunden und Investoren.
Zudem ermöglicht die GmbH eine einfache Beteiligung weiterer Personen. Neue Gesellschafter können aufgenommen und Anteile übertragen werden, ohne dass die Gesellschaftsform geändert werden muss. Auch steuerlich lässt sich die GmbH in vielen Fällen effizient gestalten.
Nicht zuletzt signalisiert die GmbH Professionalität – sowohl nach innen als auch nach aussen. Sie ist ideal für langfristige Geschäftsmodelle, bei denen Verlässlichkeit und Transparenz gefragt sind.
Nachteile der GmbH
Trotz ihrer Vorteile bringt die GmbH auch gewisse Herausforderungen mit sich. Einer der Hauptnachteile sind die Gründungskosten. Neben dem erforderlichen Mindestkapital von CHF 20'000 fallen Notariatsgebühren, Eintragungskosten und gegebenenfalls Beratungsaufwand an. Diese Anfangsinvestitionen können für kleine Projekte eine Hürde darstellen.
Zudem ist der administrative Aufwand höher als bei einer Einzelfirma. Es besteht Buchführungspflicht, jährlich müssen Bilanz und Erfolgsrechnung erstellt werden. Änderungen wie Gesellschafterwechsel oder Kapitalanpassungen müssen notariell beurkundet und dem Handelsregister gemeldet werden.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Offenlegungspflichten. Angaben zur Geschäftsführung, zum Stammkapital und zu Gesellschaftern sind öffentlich einsehbar. Das kann für Unternehmer, die Diskretion wünschen, ein Nachteil sein.
Trotz dieser Punkte überwiegen für viele Gründer die Vorteile, insbesondere bei langfristiger Planung und wachsendem Geschäftsumfang.
Die Kosten für die Gründung einer GmbH in der Schweiz setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Stammkapital von CHF 20'000 sind auch Gebühren für Notar, Handelsregistereintrag und weitere formale Schritte einzuplanen. Je nach Kanton und Anbieter können diese Zusatzkosten zwischen CHF 1'000 und 3'000 liegen.
Auch die Eröffnung eines Sperrkontos verursacht oft Gebühren. Werden externe Fachleute wie Treuhänder oder Gründungsspezialisten hinzugezogen, entstehen zusätzliche Ausgaben. Diese Investitionen lohnen sich jedoch, da sie Fehler vermeiden und den Ablauf beschleunigen.
Eine frühzeitige Budgetierung schafft Transparenz, vermeidet finanzielle Engpässe und erleichtert die Vorbereitung. Gerade bei knappem Startkapital sollte der Finanzplan realistisch und vollständig sein.
Bestimmen Sie den Firmennamen
Die Wahl eines geeigneten Firmennamens ist ein zentraler Schritt bei der Gründung einer GmbH. Der Name muss im Handelsregister eindeutig sein und darf nicht mit bestehenden Firmen verwechselt werden. Eine Recherche auf Plattformen wie Zefix.ch hilft, Verwechslungen zu vermeiden.
Gemäss Schweizer Recht muss der Zusatz „GmbH“ im Namen enthalten sein. Fantasienamen sind erlaubt, solange sie nicht irreführend sind oder gesetzlich geschützte Begriffe enthalten. Der Name sollte zudem gut aussprechbar, einprägsam und für Marketingzwecke geeignet sein.
Auch die Domainverfügbarkeit sollte geprüft werden, um eine konsistente Online-Präsenz zu sichern. Weitere Tipps zur Wahl des passenden Firmennamen finden Sie im Leitfaden von Goldblum.ch. Ein durchdachter Firmenname ist nicht nur juristisch relevant, sondern beeinflusst auch das Markenbild und die Wahrnehmung am Markt.
Festlegung des Stammkapitals
Das Stammkapital ist die finanzielle Basis der GmbH und muss gemäss Gesetz mindestens CHF 20'000 betragen. Dieser Betrag ist bei der Gründung vollständig einzahlbar – entweder in bar oder als Sacheinlage. Die Einlage erfolgt auf ein Sperrkonto, das von einer Schweizer Bank bestätigt werden muss.
Die Wahl der Höhe des Kapitals sollte zum Geschäftsmodell passen. Bei kapitalintensiven Unternehmen kann ein höheres Stammkapital Vertrauen schaffen und Finanzierungsgespräche erleichtern. Bei kleinen Betrieben genügt oft das gesetzliche Minimum. Für Einzelpersonen, die vorerst mit schlankem Risiko starten möchten, kann auch eine Einzelfirma eine Alternative darstellen.
Eine solide Kapitalstruktur signalisiert Stabilität und Seriosität gegenüber Geschäftspartnern und Behörden. Zudem ist das eingezahlte Kapital für die GmbH verfügbar und kann zur Deckung der Startkosten verwendet werden.
Benennung der Geschäftsführung und der Inhaber
Für die Gründung einer GmbH müssen Geschäftsführung und Gesellschafter eindeutig benannt werden. Die Geschäftsführung übernimmt die operative Leitung des Unternehmens und vertritt es nach aussen. Dabei ist gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens eine zeichnungsberechtigte Person ihren Wohnsitz in der Schweiz haben muss.
Die Gesellschafter sind die Inhaber der GmbH und bringen das Stammkapital ein. Sie werden im Handelsregister mit ihren Beteiligungsverhältnissen aufgeführt. Es können natürliche oder juristische Personen beteiligt sein. Die Beteiligung kann flexibel geregelt werden – etwa durch unterschiedliche Anteilsgrössen oder Stimmrechte.
Eine klare Regelung der Kompetenzen, Entscheidungswege und Verantwortlichkeiten in den Statuten oder in einem separaten Gesellschaftervertrag ist empfehlenswert. So lassen sich spätere Konflikte vermeiden und das Unternehmen professionell strukturieren.
Abfassung der notariellen Gründungsurkunde
Ein zentraler Schritt bei der Gründung einer GmbH ist die Erstellung der notariellen Gründungsurkunde. Dieses Dokument bestätigt die Absicht der Gesellschafter, eine Gesellschaft zu gründen, und bildet die rechtliche Grundlage für die Handelsregistereintragung.
Die Gründungsurkunde enthält unter anderem die Angaben zu den Gesellschaftern, zur Geschäftsführung, zum Stammkapital sowie zur Annahme der Statuten. Sie wird durch eine Notarin oder einen Notar öffentlich beurkundet. In der Regel findet dieser Termin im Beisein aller Gründungsmitglieder statt.
Zusätzlich zur Urkunde müssen die Statuten als separates Dokument erstellt und ebenfalls beurkundet werden. Sie regeln den Zweck der Gesellschaft, die Kapitalverhältnisse und die internen Abläufe.
Eine sorgfältige Vorbereitung spart Zeit und Kosten. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können die Eintragung verzögern. Daher empfiehlt sich, im Vorfeld juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Bestimmung der Organe
Für eine funktionierende GmbH-Struktur ist die Bestimmung der gesetzlichen Organe unerlässlich. Dazu zählen die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und – falls erforderlich – eine Revisionsstelle.
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der GmbH. Sie trifft grundlegende Entscheidungen wie Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen oder die Wahl der Geschäftsführung. Ihre Kompetenzen und Einberufungsvorschriften sind in den Statuten geregelt.
Die Geschäftsführung übernimmt die Leitung des Tagesgeschäfts und vertritt die Gesellschaft nach aussen. Eine oder mehrere Personen können diese Rolle übernehmen. Mindestens eine davon muss in der Schweiz wohnhaft sein und zeichnungsberechtigt sein.
Die Revisionsstelle ist nur bei bestimmten Schwellenwerten gesetzlich vorgeschrieben. Kleinere Gesellschaften können mittels Opting-out auf eine Revision verzichten, wenn alle Gesellschafter zustimmen.
Eine klare Definition der Rollen und Pflichten dieser Organe sorgt für Transparenz und trägt zu einer professionellen und stabilen Geschäftsführung bei.
Organisation der Gründungsversammlung
Die Gründungsversammlung bildet den formellen Startpunkt der GmbH. In dieser Sitzung werden wesentliche Beschlüsse gefasst, die für die Eintragung ins Handelsregister notwendig sind. Dazu gehören unter anderem die Annahme der Statuten, die Wahl der Geschäftsführung und die Feststellung der Kapitalaufbringung.
Die Versammlung wird protokolliert und muss in Anwesenheit einer Notarin oder eines Notars stattfinden, da die Beschlüsse öffentlich beurkundet werden. Alle Gesellschafter müssen ordnungsgemäss eingeladen werden. Im Protokoll müssen sämtliche Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert sein.
Eine gut vorbereitete Gründungsversammlung beschleunigt den weiteren Ablauf. Fehler in der Dokumentation oder fehlende Unterlagen führen häufig zu Rückfragen seitens des Handelsregisters. Deshalb empfiehlt es sich, im Vorfeld eine Checkliste zu erstellen und alle relevanten Unterlagen vollständig bereitzuhalten.
Eintragung in das Handelsregister
Die Eintragung in das Handelsregister ist ein zentraler Schritt zur formellen Gründung eines Unternehmens in der Schweiz. Erst mit der offiziellen Registrierung wird die Gesellschaft rechtsfähig und erhält ihre juristische Identität. Das Handelsregister wird kantonal geführt, doch die Eintragungen erfolgen einheitlich gemäss den bundesrechtlichen Vorschriften. Zuständig für die Eintragung ist das Handelsregisteramt desjenigen Kantons, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Der Eintrag umfasst grundlegende Informationen zur Gesellschaft, darunter:
Firma (Name des Unternehmens)
Rechtsform (z. B. AG, GmbH, Einzelunternehmen)
Sitz und Adresse
Zweck des Unternehmens
Angaben zu den Organen (Geschäftsführer, Verwaltungsrat etc.)
Vertretungsverhältnisse
Stamm- bzw. Aktienkapital
Die Anmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen, wobei bestimmte Dokumente notariell zu beurkunden sind. Dazu zählen insbesondere die öffentlich beurkundeten Gründungsdokumente (Statuten, Gründungsprotokoll), sowie gegebenenfalls die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen. Je nach Gesellschaftsform und Kanton sind weitere Unterlagen erforderlich, beispielsweise Bestätigungen über die Einzahlung des Stamm- oder Aktienkapitals.
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen nimmt das Handelsregisteramt die Eintragung vor und publiziert sie im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Erst mit dieser Publikation ist die Gründung offiziell abgeschlossen. Die Gesellschaft ist nun geschäftsfähig, kann Verträge schließen, Eigentum erwerben und im Rechtsverkehr auftreten.
Die Dauer des Eintragungsprozesses variiert je nach Kanton und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. In der Regel kann jedoch mit einer Bearbeitungszeit von ein bis zwei Wochen gerechnet werden. Eine beschleunigte Eintragung ist gegen Aufpreis möglich, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Fazit
Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ist ein strukturierter Prozess, der sowohl rechtliche als auch administrative Schritte umfasst. Von der Wahl der passenden Rechtsform über die Statutenerstellung bis hin zur notariellen Beurkundung und der Eintragung ins Handelsregister müssen zahlreiche Anforderungen beachtet werden. Besonders die Eintragung im Handelsregister stellt den abschließenden und rechtsverbindlichen Schritt dar, der das Unternehmen offiziell entstehen lässt.
Durch die klare gesetzliche Struktur und die digitale Verfügbarkeit vieler Prozesse bietet die Schweiz ein unternehmensfreundliches Umfeld, das insbesondere für internationale Gründer attraktiv ist. Die kantonalen Unterschiede in der Bearbeitungsdauer und den Anforderungen sollten jedoch nicht unterschätzt werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig eine fachkundige Beratung einzuholen, um den Gründungsprozess effizient und rechtssicher zu gestalten.
Mit der erfolgreichen Eintragung ins Handelsregister ist der Grundstein für die unternehmerische Tätigkeit gelegt. Eine professionelle Positionierung von Anfang an gelingt zudem durch gezieltes Online-Marketing, das Sichtbarkeit und Vertrauen schafft. Von diesem Punkt an kann das Unternehmen am wirtschaftlichen Leben teilnehmen, Verträge abschließen, Mitarbeiter einstellen und sich auf dem Markt positionieren.
FAQ – Häufige Fragen zur Gründung einer GmbH in der Schweiz
Die Gründung erfordert ein Mindestkapital von CHF 20'000, eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz als Geschäftsführung sowie notariell beurkundete Statuten und Gründungsurkunde.
Neben dem Stammkapital fallen Notariats-, Register- und ggf. Beratungskosten an. Die Gesamtkosten betragen je nach Kanton zwischen CHF 1'000 und 3'000 zusätzlich zum Kapital.
Grundsätzlich jede natürliche Person. Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Ja. Die CHF 20'000 müssen vor der Eintragung auf ein Sperrkonto einer Schweizer Bank eingezahlt werden.
In der Regel 7–14 Tage nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen. Eine beschleunigte Eintragung ist gegen Aufpreis möglich.
Die Gründungsversammlung ist der formelle Startpunkt, in dem unter notarieller Begleitung die wichtigsten Beschlüsse gefasst werden (z. B. Annahme der Statuten).
Nur bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte. Ansonsten kann mit Zustimmung aller Gesellschafter ein Opting-out beschlossen werden.
Die Statuten regeln Name, Sitz, Zweck, Kapital, Organisation und Entscheidungsmechanismen der GmbH.
Ja, aber eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz ist gesetzlich vorgeschrieben.
Ja. Sie bietet Haftungsbeschränkung und ein professionelles Auftreten – auch für Solo-Gründer.
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