Finanzmarktrecht & FINMA
Der ganze Bereich: jede FINMA-Bewilligung, der SRO-Anschluss und die Geldwäschereibekämpfung an einem Ort; wie Sie erkennen, was Sie brauchen.
Zur ÜbersichtWer gewerbsmässig in oder von der Schweiz aus individuelle Kundenportfolios verwaltet, braucht eine Vermögensverwalter-Bewilligung nach dem Finanzinstitutsgesetz, die häufigste Schweizer Finanzbewilligung, seit der FINIG-Übergang Ende 2022 endete. Sie wird von der FINMA erteilt und von einer Aufsichtsorganisation beaufsichtigt. Wir bauen die Governance und das Antragsdossier auf, richten den AO-Anschluss ein und führen die Bewilligung bis zum Entscheid.
Von der FINMA bewilligt, von einer Aufsichtsorganisation beaufsichtigt: Die Kundenvermögen bleiben bei einer Depotbank, nicht bei Ihnen.
Eine Schweizer Vermögensverwalter-Bewilligung, formell eine Bewilligung als Vermögensverwalter nach dem Finanzinstitutsgesetz, erlaubt einer Gesellschaft, individuelle Kundenportfolios auf diskretionärer Basis zu verwalten. Seit der FINIG-Übergang am 31. Dezember 2022 endete, muss jeder Verwalter fremder individueller Vermögen diese Bewilligung halten und von einer Aufsichtsorganisation beaufsichtigt werden. Die Tätigkeit ohne sie auszuüben, ist eine unerlaubte bewilligungspflichtige Tätigkeit und setzt die Verantwortlichen dem Durchgriff der FINMA aus. Die Bewilligung zu definieren ist einfach; die eigentliche Arbeit liegt darin, die dahinterstehenden Gewähr- und Organisationsanforderungen zu erfüllen.
Wer nur eigenes Kapital verwaltet, als echtes Single Family Office, fällt aus der Bewilligung heraus. Die Verwaltung von Kollektivvermögen oder der Betrieb eines Fonds ist ein anderes Regime nach dem Kollektivanlagengesetz. Reine Anlageberatung ohne Ermessen braucht keine FINIG-Bewilligung, kann aber einen Eintrag ins FIDLEG-Beraterregister verlangen. Wir bestätigen, auf welcher Seite jeder Linie Sie stehen, bevor eingereicht wird.
Die Bewilligung hängt an einem Punkt: Ermessen über die individuellen Vermögen einer anderen Person. Diese Unterscheidungen entscheiden, ob Sie eine FINIG-Vermögensverwalter-Bewilligung, eine andere Bewilligung oder keine brauchen.
| Kriterium | Einordnung |
|---|---|
| Diskretionäre Mandate | erfasst: FINIG-Vermögensverwalter-Bewilligung |
| Mehrere Kunden, gewerbsmässig | erfasst: über eine einzelne Familie hinaus |
| Vermögen bei einer Depotbank | erfasst: Sie steuern Konten auf den Namen des Kunden |
| Kollektivvermögen / Fonds | anderes Regime: KAG |
| Reine Beratung ohne Ermessen | keine FINIG-Bewilligung, evtl. FIDLEG-Register |
| Ausschliesslich eigenes Kapital | keine Bewilligung nötig |
Die Grenze des Single Family Office wird streng ausgelegt. Bestätigen Sie sie, bevor Sie sich darauf verlassen.
Ein Ablauf in klaren Arbeitsschritten, in dem die Aufsichtsorganisation fest eingeplant ist. Die Zeitangaben je Schritt sind Richtwerte und überschneiden sich oft; die AO-Prüfung liegt innerhalb der Spanne von vier bis acht Monaten.
Bestätigung, dass die Tätigkeit Vermögensverwaltung nach FINIG ist, Wahl der Aufsichtsorganisation und eine Gap-Analyse gegen ihre Anschlusskriterien.
Schweizer Gesellschaft und Sitz, das einbezahlte Kapital von CHF 100'000, die qualifizierten Geschäftsführer und ihr Nachweis der Gewähr sowie die Nomination der Prüfgesellschaft.
Organisationsreglement, Risikomanagement und interne Kontrolle getrennt von den Portfolioentscheidungen, die Compliance-Funktion und die vollständige Geldwäscherei-Richtlinie, geprüft über die AO.
Einreichung bei der Aufsichtsorganisation, Bearbeitung ihrer Rückfragen, dann Weiterleitung an die FINMA für den Bewilligungsentscheid.
Betriebliche Integration und die periodische AO-Prüfung, einschliesslich Geldwäscherei, die wir nach der Bewilligung für Sie weiterführen können.
Zwei Ebenen, wie bei jeder FINMA-Bewilligung. Die Aufsichtsorganisation erhebt eine Anschlussgebühr und eine wiederkehrende jährliche Aufsichtsgebühr nach ihrem eigenen Tarif, und die FINMA erhebt ihren Anteil; eine externe Prüfung kommt jedes Jahr obendrauf. Der grössere Erstjahresaufwand ist der Aufbau der Gesellschaft, des Kapitals, der Governance und des Antragsdossiers.
Wir offerieren ein festes Beratungsbudget schriftlich gegen einen bestätigten Umfang, damit der Betrag feststeht, bevor die Arbeit beginnt. Wir konkurrieren nicht darum, der günstigste Einreichungsweg zu sein; der Wert liegt in einem Dossier, das die AO und die FINMA beim ersten Mal passiert.
Festbudget anfragenDie Vermögensverwalter-Bewilligung ruht auf Personen und Organisation ebenso wie auf Kapital. Für den Anschluss brauchen Sie:
Die Umfangskarte oben nennt die Ausfahrten: Kollektivvermögen führt zum KAG, Trusteeship zu seiner eigenen FINIG-Bewilligung, reine Beratung zum Register, und rein eigenes Kapital in keine Bewilligung. Zwei davon werden Unternehmen erfahrungsgemäss zum Stolperstein. Die Ausnahme des Single Family Office wird streng ausgelegt: Verwalten Sie gewerbsmässig Vermögen für jemanden ausserhalb der Familie, sind Sie wieder in der Bewilligung. Und reine Beratung ohne Ermessen entgeht dem FINIG, kann aber trotzdem einen Eintrag ins FIDLEG-Beraterregister verlangen: «keine Bewilligung» ist nicht dasselbe wie «keine Registrierung». Wir stellen Sie auf die richtige Seite jeder Linie, bevor Sie ein Dossier aufbauen.
Die meisten Vermögensverwalter-Anträge scheitern an Organisation und Gewähr-Details, nicht am Kapital. Wir begleiten seit 2014 gerade diese Details.
IFLR1000, ein führendes internationales Verzeichnis für Finanz- und Wirtschaftskanzleien, hat die Kanzlei über mehrere Editionen seit 2015 für ihre Arbeit in Gesellschaftsrecht, Restrukturierung und Finanzdienstleistungen ausgezeichnet.
Wir bauen das Dossier von Tag eins an nach den Kriterien der Aufsichtsorganisation, damit die Prüfung eine Bestätigung wird und keine Nachverhandlung.
Wir können als Ihr externer Geldwäscherei-Beauftragter handeln und die jährliche AO-Prüfung führen, damit die Bewilligung Jahr für Jahr in Ordnung bleibt.
Der ganze Bereich: jede FINMA-Bewilligung, der SRO-Anschluss und die Geldwäschereibekämpfung an einem Ort; wie Sie erkennen, was Sie brauchen.
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