Krypto-Steuer
in der Schweiz

Für private Anlegerinnen und Anleger gehören Kryptowerte zum steuerbaren Vermögen und unterliegen der Vermögenssteuer zum Wert am Jahresende, während Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei sind. Diese Steuerfreiheit gilt nur, solange die Tätigkeit private Vermögensverwaltung bleibt und nicht in gewerbsmässigen Handel kippt. Wir ordnen Ihren Bestand ein, prüfen die Abgrenzung und bereiten die Deklaration vor.

Auf einen Blick

Vermögen, Gewinn und die Grenze zum Handel.

Privatvermögen anders als Geschäftsvermögen; die Abgrenzung entscheidet.

Privater Bestand
Vermögenssteuer zum Jahresendwert
Privater Kapitalgewinn
Grundsätzlich steuerfrei
Gewerbsmässiger Handel
Gewinn = steuerbares Einkommen
Geschäftsvermögen
Ordentliche Buchführung
Deklaration
Wertschriften- & Guthabenverzeichnis
Die Grundsätze
Das Wesentliche

Wie die Schweiz Kryptowerte besteuert

Die Krypto-Steuer folgt in der Schweiz keinem eigenen Gesetz, sondern den bestehenden Regeln der Vermögens-, Einkommens- und Gewinnsteuer. Für private Anlegerinnen und Anleger gilt: Der Bestand an Kryptowerten unterliegt der Vermögenssteuer, bewertet zum Wert am Ende der Steuerperiode, und wird im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deklariert. Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen sind dagegen grundsätzlich steuerfrei. Diese Trennung ist der Ausgangspunkt jeder Einordnung.

Wann diese Einordnung sinnvoll ist

  • bei privaten Anlegerinnen und Anlegern, die einen Bestand halten und deklarieren;
  • bei aktiven Händlern nahe der Grenze zum gewerbsmässigen Handel;
  • bei Gesellschaften und Selbständigen, die Kryptowerte im Geschäftsvermögen halten;
  • bei Erträgen aus Staking oder Lending, die Einkommens- und Vermögensseite berühren.

Wann sie es nicht ist

Wo ein Bestand klein, statisch und unstrittig privat ist, genügt die reguläre Deklaration ohne besondere Prüfung. Der Aufwand einer eingehenden Einordnung rechtfertigt sich erst, wo die Grenze zum gewerbsmässigen Handel greifbar wird oder projektspezifische Token eine sorgfältige Bewertung verlangen. Wir sagen offen, wann eine einfache Deklaration reicht.

Die Grundsätze

Vermögen, Gewinn und Einkommen

Die Besteuerung von Kryptowerten hängt zuerst davon ab, ob sie im Privat- oder im Geschäftsvermögen liegen, und im Privatvermögen davon, ob die Tätigkeit noch als Vermögensverwaltung gilt. Diese beiden Fragen bestimmen die Behandlung.

Kryptowerte in der Schweizer Steuer (Stand: 01.07.2026). Grundsätze; kantonale Praxis und Ausgestaltung sind massgebend.
SituationBehandlungMassgeblich
Privater BestandVermögenssteuer zum JahresendwertKantonales Steuerrecht
Privater KapitalgewinnGrundsätzlich steuerfreiPrivate Vermögensverwaltung
Gewerbsmässiger HandelGewinn = steuerbares EinkommenGesamtbetrachtung der Merkmale
GeschäftsvermögenOrdentliche Buchführung & GewinnsteuerHandelsrechtliche Bilanzierung
Erträge (z. B. Staking)Können steuerbares Einkommen seinAusgestaltung & kantonale Praxis

Die Tabelle ist ein Ausgangspunkt. Die entscheidende Linie verläuft zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerbsmässigem Handel, denn sie kippt den steuerfreien Kapitalgewinn in steuerbares Einkommen. Massgebend ist die Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Kantone; die Grundlagen finden Sie auf estv.admin.ch.

Wie es läuft

Von der Bewertung zur Deklaration

Die Arbeit liegt in der sauberen Herleitung: Werte, Erträge und die Einordnung der Tätigkeit, bevor die Steuererklärung eingereicht wird.

  1. Schritt 1

    Bestand erfassen

    Aufnahme der gehaltenen Kryptowerte, der Transaktionen und der Erträge, mit den Werten am Stichtag der Steuerperiode.

  2. Schritt 2

    Einordnung

    Prüfung, ob der Bestand privat oder geschäftlich ist und ob die Handelsaktivität die Grenze zum gewerbsmässigen Handel erreicht.

  3. Schritt 3

    Bewertung & Herleitung

    Ableitung nachvollziehbarer Werte, für verbreitete Kryptowährungen aus den Jahresendwerten, für projektspezifische Token aus einem begründeten Marktwert.

  4. Schritt 4

    Deklaration

    Aufbereitung des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses und der steuerbaren Erträge, so dass die Erklärung den kantonalen Anforderungen entspricht.

Früh ansetzen

Einordnung vor der Erklärung

Die entscheidende Frage fällt vor der Deklaration: Gilt Ihre Aktivität als private Vermögensverwaltung mit steuerfreiem Kapitalgewinn oder als gewerbsmässiger Handel mit steuerbarem Einkommen? Wer diese Grenze früh klärt, vermeidet Aufrechnungen und Rückfragen der Steuerbehörde.

Wo die Einordnung unsicher ist, kann eine im Voraus eingeholte Auskunft der kantonalen Steuerbehörde Sicherheit schaffen. Wir bereiten die Anfrage vor und begleiten die Deklaration auf dieser Grundlage.

Bestand besprechen
Was Sie brauchen

Was die Deklaration voraussetzt

Eine Deklaration, die standhält, ruht auf einer nachvollziehbaren Aufstellung des Bestands und der Erträge:

  • eine vollständige Übersicht der gehaltenen Kryptowerte am Stichtag;
  • nachvollziehbare Werte, für verbreitete Coins aus den Jahresendwerten der ESTV;
  • eine Aufstellung der Erträge aus Staking, Lending oder ähnlichem;
  • eine dokumentierte Einordnung als privates oder geschäftliches Vermögen;
  • eine Beurteilung der Grenze zum gewerbsmässigen Handel, wo die Aktivität es nahelegt.

Steuerfrei ist nicht automatisch

Der verbreitete Irrtum ist die Annahme, Krypto-Gewinne seien in der Schweiz stets steuerfrei. Steuerfrei ist nur der private Kapitalgewinn der Vermögensverwaltung, und diese Einstufung ist keine Selbstverständlichkeit. Häufiger und umfangreicher Handel, kurze Haltedauern, der Einsatz von Fremdkapital oder ein systematisches Vorgehen können die Tätigkeit als gewerbsmässig erscheinen lassen, womit die Gewinne zu steuerbarem Einkommen werden und Sozialversicherungsbeiträge anfallen können. Wer sich auf die pauschale Steuerfreiheit verlässt, ohne die Abgrenzung zu prüfen, riskiert eine Aufrechnung Jahre später. Wir klären die Einordnung, bevor die Erklärung eingereicht wird.

Warum Goldblum

Wie wir die Einordnung führen

Die Krypto-Steuer entscheidet sich an der Abgrenzung und an der sauberen Herleitung der Werte. Beides ist Treuhand- und Steuerarbeit, und beides begleiten wir bis zur eingereichten Erklärung.

Abgrenzung

Privat oder gewerbsmässig

Die Handelsaktivität gegen die Merkmale des gewerbsmässigen Handels geprüft, damit der steuerfreie Kapitalgewinn nicht nachträglich zu Einkommen umqualifiziert wird.

Bewertung

Nachvollziehbare Werte

Die Bestände zum Jahresendwert hergeleitet, für verbreitete Coins aus den ESTV-Werten, für projektspezifische Token aus einem begründeten Marktwert.

Sicherheit

Auskunft, wo es zählt

Wo die Einordnung unsicher ist, eine im Voraus eingeholte Auskunft der kantonalen Steuerbehörde, damit die Behandlung vor der Einreichung feststeht.

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FAQ

Krypto-Steuer in der Schweiz — häufige Fragen.

01Wie werden Kryptowerte im Privatvermögen besteuert?
Kryptowerte im Privatvermögen gehören zum steuerbaren Vermögen und unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer. Massgebend ist der Wert am Ende der Steuerperiode; die Bestände werden im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis der Steuererklärung deklariert. Erträge aus dem Bestand, etwa bestimmte Belohnungen, können als Einkommen steuerbar sein. Die konkrete Behandlung hängt vom Kanton und von der Art des Kryptowerts ab; wir ordnen den Bestand für Ihre Deklaration ein.
02Sind private Kapitalgewinne auf Krypto steuerfrei?
Für private Anlegerinnen und Anleger sind Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen nach schweizerischem Recht grundsätzlich steuerfrei, und Kryptowerte fallen im Regelfall darunter. Diese Steuerfreiheit gilt jedoch nur, solange die Tätigkeit als private Vermögensverwaltung eingestuft wird und nicht als gewerbsmässiger Handel. Wo die Merkmale des gewerbsmässigen Handels erfüllt sind, entfällt die Steuerfreiheit. Die Abgrenzung ist der entscheidende Punkt, und wir prüfen sie anhand Ihrer Handelsaktivität.
03Wann gelte ich als gewerbsmässiger Krypto-Händler?
Die Steuerbehörden unterscheiden die private Vermögensverwaltung vom gewerbsmässigen Wertschriftenhandel anhand mehrerer Merkmale, darunter Häufigkeit und Umfang der Transaktionen, die Haltedauer, der Einsatz von Fremdkapital und ein systematisches, auf Erwerb ausgerichtetes Vorgehen. Wird die Tätigkeit als gewerbsmässig eingestuft, sind die Gewinne steuerbares Einkommen und es können Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Weil die Beurteilung auf einer Gesamtbetrachtung beruht, klären wir Ihre Einordnung, bevor die Deklaration eingereicht wird.
04Wie werden Kryptowerte im Geschäftsvermögen behandelt?
Hält eine Gesellschaft oder eine selbständig erwerbstätige Person Kryptowerte im Geschäftsvermögen, folgt die Behandlung den ordentlichen Regeln der Buchführung und der Gewinnbesteuerung. Die Werte werden bilanziert, und realisierte Gewinne wie Verluste wirken sich auf den steuerbaren Gewinn aus. Das unterscheidet sich grundlegend von der Behandlung im Privatvermögen mit steuerfreiem Kapitalgewinn. Wir ordnen ein, ob ein Bestand privat oder geschäftlich ist, und richten die Buchführung entsprechend ein.
05Muss ich meine Kryptowerte in der Steuererklärung angeben?
Ja. Kryptowerte im Privatvermögen sind in der Steuererklärung zu deklarieren, üblicherweise im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, mit dem Wert am Stichtag der Steuerperiode. Auch Erträge, die als Einkommen gelten, sind anzugeben. Eine vollständige und nachvollziehbare Deklaration mit sauberer Herleitung der Werte und Erträge vermeidet Rückfragen. Wir bereiten die Aufstellung so auf, dass sie den Anforderungen der kantonalen Steuerbehörde entspricht.
06Wie wird der Wert der Kryptowerte für die Steuer bestimmt?
Für verbreitete Kryptowährungen veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung Jahresendwerte, die für die Vermögenssteuer herangezogen werden können; wo kein solcher Wert vorliegt, wird auf einen anderen nachvollziehbaren Marktwert am Stichtag abgestellt. Massgebend ist stets der Wert am Ende der Steuerperiode. Bei weniger liquiden oder projektspezifischen Token braucht die Bewertung eine sorgfältige Herleitung. Wir stützen die Deklaration auf nachvollziehbare Werte, damit sie standhält.
07Werden Staking- oder Lending-Erträge besteuert?
Erträge aus dem Halten von Kryptowerten, etwa aus Staking oder Lending, können als steuerbares Einkommen gelten, während der zugrunde liegende Bestand weiterhin der Vermögenssteuer unterliegt. Die genaue Behandlung hängt von der Ausgestaltung und vom Kanton ab und entwickelt sich mit der Praxis der Steuerbehörden. Weil hier Einkommens- und Vermögensseite zusammenspielen, ordnen wir die Erträge und den Bestand gemeinsam ein, statt sie getrennt zu betrachten.
08Bietet Goldblum eine verbindliche Steuerauskunft an?
Wo die Einordnung unsicher ist, insbesondere an der Grenze zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerbsmässigem Handel oder bei projektspezifischen Token, kann eine im Voraus eingeholte Auskunft der kantonalen Steuerbehörde Sicherheit schaffen. Wir bereiten die Anfrage vor, legen den Sachverhalt nachvollziehbar dar und begleiten die Deklaration auf dieser Grundlage. So ist die steuerliche Behandlung geklärt, bevor die Steuererklärung eingereicht wird.

Kryptowerte richtig versteuern?

Schildern Sie uns Ihren Bestand und Ihre Handelsaktivität. Ein Partner ordnet ein, ob privat oder geschäftlich, prüft die Grenze zum gewerbsmässigen Handel und bereitet die Deklaration vor.