IP-Holding
Schweiz

Eine IP-Holding bündelt das geistige Eigentum einer Gruppe – Marken, Patente, Designs, Software, Domains und Krypto-IP – in einer Schweizer Gesellschaft und lizenziert es gegen Entgelt an die operativen Gesellschaften zurück. Das trennt die werthaltigen Rechte vom operativen Risiko, verwaltet sie zentral und bildet die Wertschöpfung dort ab, wo das IP gehalten wird. Doch die Struktur trägt nur, wenn zwei Dinge stimmen: echte Substanz in der Holding und Lizenzgebühren, die dem Fremdvergleich (arm's length) standhalten. Wir strukturieren die Holding, gestalten die Lizenzverträge und führen die Migration der Rechte in die Schweiz, sodass sie der Prüfung standhält, statt sie nur zu behaupten.

Auf einen Blick

IP bündeln, lizenzieren, schützen.

Substanz und Fremdvergleich tragen die Struktur – nicht der Standort allein.

Bündelt
Marken, Patente, Designs, Software, Domains, Krypto-IP
Lizenziert an
Operative Gesellschaften, gegen Entgelt
Trägt nur mit
Echter Substanz + marktkonformen Lizenzen
Schützt durch
Trennung der Rechtsträger (Ring-fencing)
Wir sind
Gestalter – nicht das IGE, nicht die FINMA
Wie die Holding gebaut wird
Das Wesentliche

Was eine IP-Holding ist

Eine IP-Holding ist eine Schweizer Gesellschaft, deren Zweck darin liegt, das geistige Eigentum einer Gruppe zu halten und zu verwalten, statt selbst operativ tätig zu sein. Sie bündelt die Marken nach dem Markenschutzgesetz, die Patente nach dem Patentgesetz, die Designs nach dem Designgesetz, das Software-Urheberrecht, die Domains und die Krypto-IP an einem Ort und lizenziert sie gegen Entgelt an die operativen Gesellschaften zurück. Das trennt die werthaltigen Rechte vom operativen Risiko und verwaltet sie zentral. Entscheidend sind zwei Bedingungen: echte Substanz in der Holding und Lizenzgebühren, die dem Fremdvergleich standhalten. Wir strukturieren die Holding und gestalten die Lizenzen so, dass sie der Prüfung standhält.

Für wen das gilt

  • Gruppen mit einem werthaltigen Portfolio aus Marken, Patenten, Designs oder Software;
  • Unternehmen, die ihr IP zentral verwalten und vom operativen Risiko trennen wollen;
  • Fintech- und Krypto-Projekte, deren Wert in Protokoll-Code, Token-Marken und Software liegt;
  • internationale Gruppen, die geistiges Eigentum in die Schweiz migrieren wollen.

Struktur und Steuer sind zwei Fragen, nicht eine

Eine IP-Holding ist zuerst eine rechtliche Struktur: ein eigener Rechtsträger, der die Rechte hält, sie an die operativen Gesellschaften lizenziert und sie vom operativen Risiko trennt. Diese rechtliche Struktur hat einen Wert für sich, unabhängig von jeder Steuerfrage, weil sie das IP schützt und zentral verwaltbar macht. Die steuerliche Seite kommt hinzu und folgt aus der Struktur, nicht umgekehrt: Wo die Holding echte Substanz hat und die Lizenzen marktkonform sind, kann die Struktur steuerlich vorteilhaft sein, und einzelne Kantone entlasten qualifizierende Erträge aus Patenten über eine Patentbox oder Lizenzbox. Doch eine IP-Holding, die nur der Steuer wegen und ohne echten organisatorischen Grund gebaut wird, kehrt die Reihenfolge um und wird angreifbar. Wir bauen zuerst die tragende Struktur; der steuerliche Vorteil ist ihre Folge, nicht ihr Zweck.

Wo es hineinpasst

Die IP-Holding baut auf einem sauber angemeldeten und durchsetzbaren Portfolio auf: Sie setzt eingetragene Rechte voraus, die zuerst über die Markenschutz-Übersicht und die einzelnen Schritte wie das Anmelden einer Marke entstehen, und sie ist nur so viel wert, wie diese Rechte durchsetzbar sind.

Die Struktur

Wie die Holding gebaut wird

Eine IP-Holding entsteht in vier Bausteinen, und jeder trägt zur Frage bei, ob die Struktur später der Prüfung standhält: das geistige Eigentum bündeln, es in der Holding halten, es an die operativen Gesellschaften lizenzieren und die Werte vom operativen Risiko trennen. Keiner der vier Bausteine ist für sich schwierig; schwierig ist, sie so zusammenzufügen, dass die Struktur echt ist und nicht bloss aus Verträgen auf dem Papier besteht.

Bündeln: das IP in einen Eigentümer bringen

Der erste Baustein ist, das über die Gruppe verstreute geistige Eigentum in einen Eigentümer zu bringen: die Marken, die Patente, die Designs, das Software-Urheberrecht, die Domains und die Krypto-IP, die heute bei verschiedenen operativen Gesellschaften oder im Ausland liegen, auf die Schweizer Holding zu übertragen. Das setzt voraus, dass die Rechte übertragbar sind und dass ihr Wert bestimmt werden kann, denn die Übertragung erfolgt zu einem Wert, der dem Fremdvergleich standhält. Bei bestehenden Gruppen ist dieser Schritt die Migration, die eigene Sorgfalt verlangt; bei einer neu aufgebauten Gruppe kann das IP von Anfang an bei der Holding entstehen, was vieles vereinfacht.

Halten und verwalten: die Holding mit Substanz

Der zweite Baustein ist, dass die Holding die Rechte nicht bloss hält, sondern sie verwaltet, verteidigt und weiterentwickelt, mit echter Substanz. Das heisst: Personen, die die IP-Strategie führen, dokumentierte Entscheidungen über Anmeldung, Verlängerung, Verteidigung und Lizenzierung, und eine reale Präsenz, die die Tätigkeit trägt. Eine Holding, die nur ein Name auf dem Markenregister ist, erfüllt diesen Baustein nicht, und ohne ihn fällt die ganze Struktur unter der Prüfung. Die Substanz ist das, was eine anerkannte IP-Holding von einem Briefkasten unterscheidet.

Lizenzieren: die operativen Gesellschaften nutzen das IP

Der dritte Baustein ist der Lizenzvertrag: Die Holding räumt den operativen Gesellschaften das Recht ein, die Marke, das Patent oder die Software für ihr Geschäft zu nutzen, gegen eine Lizenzgebühr. Der Vertrag regelt die Nutzung, das Gebiet, die Dauer und die Gegenleistung, und die Gebühr muss marktkonform sein, also dem entsprechen, was unabhängige Dritte vereinbart hätten. Weil es ein Geschäft zwischen verbundenen Gesellschaften ist, steht es im Fokus der Steuerbehörden; ein Lizenzvertrag, der nicht marktkonform ist oder nur auf dem Papier steht, ist der häufigste Angriffspunkt der ganzen Struktur.

Trennen: die Werte vom Risiko isolieren

Der vierte Baustein ist die Trennung: Weil die Holding und die operativen Gesellschaften verschiedene Rechtsträger sind, ist das geistige Eigentum, das in der Holding liegt, nicht Teil des Vermögens der operativen Gesellschaft und fällt nicht in deren Konkursmasse, wenn diese in eine Krise gerät. Diese Trennung, das Ring-fencing, ist der Asset-Schutz, den eine IP-Holding leistet. Sie gilt aber nur, wenn sie echt und rechtzeitig aufgebaut wurde, lange bevor eine Krise absehbar ist; eine Übertragung im Angesicht der Krise kann als gläubigerschädigend angefochten werden.

Die vier Bausteine einer Schweizer IP-Holding (Stand: 05.07.2026). Massgebend sind Obligationenrecht, Markenschutz-, Patent- und Designgesetz; die steuerliche Behandlung ist gesondert und kantonal zu prüfen.
BausteinWas geschiehtWoran es scheitert
BündelnIP in einen Eigentümer (die Holding) bringenRechte nicht übertragbar oder falsch bewertet
HaltenVerwalten, verteidigen, weiterentwickeln – mit SubstanzReiner Briefkasten ohne echte Tätigkeit
LizenzierenNutzung an operative Gesellschaften gegen EntgeltGebühr nicht marktkonform, Vertrag nur auf Papier
TrennenWerte vom operativen Risiko isolieren (Ring-fencing)Übertragung zu spät, in der Krise (Anfechtung)

Die vier Bausteine sind nicht unabhängig voneinander: Eine Lizenz ohne Substanz in der Holding trägt nicht, eine Trennung ohne echten Rechtsträger schützt nicht, und eine Bündelung ohne saubere Bewertung wird steuerlich korrigiert. Die Kunst liegt darin, alle vier so zusammenzufügen, dass die Struktur als Ganzes echt ist. Wir bauen sie in dieser Reihenfolge und mit dieser Verbindung, statt einzelne Verträge zu produzieren, die für sich stehen und in der Prüfung auseinanderfallen.

Das Kernkriterium

Substanz und Fremdvergleich, und ihre Grenzen

Über jeder IP-Holding stehen zwei Prüfungen: Hat die Holding echte Substanz, und halten die Lizenzgebühren dem Fremdvergleich (arm's length) stand? Wer beide besteht, hat eine anerkannte Struktur. Die Karte zeigt, was die Holding trägt und wo dieser Halt endet.

Anerkannte Holding

Echte Substanz und marktkonforme Lizenzen tragen die Struktur durch die Prüfung

  • Echte Tätigkeit, nicht bloss ein Register-Eintrag: die Holding verwaltet, verteidigt und entwickelt ihre Rechte mit Personen, Entscheidungen und einer realen Präsenz, dokumentiert und nachvollziehbar.
  • Lizenzgebühr zum Fremdvergleich: die Gebühr entspricht dem, was unabhängige Dritte vereinbart hätten, bemessen und dokumentiert, nicht künstlich hoch oder tief gesetzt, um Gewinn zu verschieben.
  • Schriftliche, gelebte Lizenzverträge: Nutzung, Gebiet, Dauer und Gegenleistung klar geregelt, und die Verträge werden auch tatsächlich gelebt, nicht nur unterschrieben und abgelegt.
  • Rechtzeitige, sauber bewertete Trennung: das IP wurde in ruhigen Zeiten in die Holding gebracht, zu einem belegten Wert, lange bevor eine Krise absehbar war.
Wann die Struktur nicht anerkannt wird
  • die Holding ist ein Briefkasten ohne echte Tätigkeit und ohne Personen
  • die Lizenzgebühr ist künstlich hoch, um Gewinn zu verschieben
  • der Lizenzvertrag besteht nur auf dem Papier und wird nicht gelebt
  • die Struktur dient allein der Steuer, ohne organisatorischen Grund

Dann korrigieren die Steuerbehörden die Verrechnung, und die beabsichtigten Vorteile fallen weg – mit Nachzahlungen.

Was die IP-Holding nicht heilt
  • die Regulierungs- und Bewilligungsfrage des operativen Fintech- oder Krypto-Geschäfts
  • eine Übertragung von IP, die zu spät und in der Krise erfolgte (Anfechtung nach Konkursrecht)
  • Rechte, die gar nicht übertragbar oder nicht durchsetzbar sind

Die IP-Holding ist eine Struktur für werthaltige, übertragbare Rechte – sie ersetzt weder eine Bewilligung noch ein durchsetzbares Recht.

Der Grundsatz des Fremdvergleichs verlangt, dass verbundene Gesellschaften untereinander zu denselben Bedingungen verrechnen, die unabhängige Dritte vereinbart hätten. Für die IP-Holding heisst das konkret: Die Lizenzgebühr, die eine operative Gesellschaft an die Holding zahlt, muss so bemessen sein, wie ein fremder Lizenznehmer sie zahlen würde, gemessen am Wert des lizenzierten Rechts, an der Bedeutung der Marke oder des Patents für das Geschäft und an dem, was am Markt üblich ist. Wird die Gebühr künstlich hoch gesetzt, um mehr Gewinn in die Holding zu verlagern, oder künstlich tief, um dort Gewinn zu vermeiden, verletzt das den Fremdvergleich, und die Steuerbehörden korrigieren den Preis und rechnen die Differenz hinzu. Die Dokumentation, die zeigt, wie die Gebühr bemessen wurde, ist deshalb kein Papierkram, sondern der Beweis, der die Struktur später trägt.

Zur steuerlichen Prüfung tritt die gesellschaftsrechtliche: Rechtsgeschäfte zwischen einer Gesellschaft und den ihr nahestehenden Personen, wozu die gruppeninterne Lizenz gehört, verlangen nach dem Obligationenrecht unter den Voraussetzungen von Art. 718b OR eine besondere Form und die schriftliche Festhaltung des Geschäfts. Das ist keine blosse Formalität: Es zwingt dazu, die gruppeninternen Verhältnisse zu dokumentieren, was der Struktur zugutekommt, weil dieselbe Dokumentation auch dem Fremdvergleich dient. Die Holding wird über die Handelsregister-Suche Zefix öffentlich, und die Register für Marken, Patente und Designs weisen sie als Inhaberin aus; die Transparenz nach aussen ist Teil dessen, was die Struktur echt macht. Wir dokumentieren die gruppeninternen Verhältnisse so, dass sie beiden Prüfungen zugleich standhalten.

Der Fintech-Fall

Krypto- und Fintech-IP in der Holding

Bei einem Krypto- oder Fintech-Projekt liegt der wahre Wert selten in Maschinen oder Beständen, sondern in immateriellen Werten, und genau deshalb ist die IP-Holding hier oft besonders sinnvoll. Der Wert steckt im Urheberrecht am Protokoll- und Smart-Contract-Code, in der Marke für das Token oder die Plattform, im Namen, unter dem das Netzwerk auftritt, und im Know-how hinter der kryptografischen Implementierung. Diese Werte in einer Schweizer IP-Holding zu bündeln und an die operative Gesellschaft zu lizenzieren, die das Produkt betreibt, trennt das langlebige IP vom operativen und regulatorischen Risiko des laufenden Geschäfts, das im Krypto-Bereich besonders schwankend sein kann.

Die Software steht dabei im Zentrum: Das Urheberrecht am Code entsteht ohne Registrierung, aber es muss klar zugeordnet und übertragen werden, denn oft haben mehrere Entwickler daran mitgewirkt, teils angestellt, teils extern, teils über offene Beiträge, und wer das IP bündeln will, muss zuerst klären, wem die Rechte gehören und ob sie sich sammeln lassen. Die Token- oder Plattform-Marke wiederum ist wie jede andere Marke einzutragen und zu halten; sie ist der Anker der Identität eines Krypto-Projekts und gehört zu den ersten Werten, die in die Holding sollten. Das Know-how und die Geschäftsgeheimnisse hinter einer Implementierung lassen sich nicht eintragen, aber vertraglich fassen und der Holding zuordnen.

Zwei Grenzen sind hier deutlich zu ziehen. Erstens ist die rechtliche Natur mancher Krypto-Rechte noch in Klärung, und nicht jeder digitale Wert ist so eindeutig übertragbar wie eine eingetragene Marke; das verlangt eine sorgfältige Einordnung, bevor ein Recht in die Holding geht. Zweitens, und das ist zentral: Die IP-Holding ist eine Struktur für das geistige Eigentum, keine Antwort auf die Regulierung des operativen Geschäfts. Ob das laufende Krypto- oder Fintech-Geschäft eine Bewilligung braucht, ist eine getrennte Frage, die nach den einschlägigen Aufsichtsregeln zu beurteilen ist. Goldblum strukturiert die IP-Holding und gestaltet ihre Lizenzen; Goldblum ist nicht die FINMA und keine Aufsichtsbehörde und erteilt keine Bewilligungen. Wir ordnen die besonderen Rechte ein, prüfen ihre Übertragbarkeit und strukturieren ihre Bündelung und Lizenzierung sauber, im Bewusstsein, wo die IP-Frage endet und die Regulierungsfrage beginnt.

Wie es läuft

Wie wir sie aufbauen

Prüfen, ob eine IP-Holding passt, das übertragbare IP bestimmen, die Holding mit Substanz strukturieren, die Lizenzen gestalten und die Rechte migrieren, sodass die Struktur der Prüfung standhält.

  1. Schritt 1

    Passung und IP klären

    Beurteilen, ob eine IP-Holding der Gruppe nützt, und bestimmen, welches geistige Eigentum werthaltig und übertragbar ist.

  2. Schritt 2

    Holding mit Substanz strukturieren

    Die Gesellschaft aufsetzen und mit der Substanz ausstatten, die ihren Zweck trägt: Personen, Entscheidungen, reale Präsenz.

  3. Schritt 3

    Lizenzverträge gestalten

    Die Lizenzen zwischen Holding und operativen Gesellschaften marktkonform bemessen und dokumentieren (Art. 718b OR bedacht).

  4. Schritt 4

    Rechte migrieren

    Bestehende Marken, Patente, Designs, Software und Domains bewerten, übertragen und in den Registern umschreiben.

  5. Laufend

    Substanz und Dokumentation pflegen

    Die Verrechnungspreisdokumentation, die Lizenzverträge und die IP-Verwaltung so führen, dass die Struktur dauerhaft trägt.

Budget

Was es kostet

Die Kosten hängen vom Umfang des IP-Portfolios ab, von der Zahl der zu migrierenden Rechte, von der Komplexität der Gruppe und davon, ob bestehende Rechte aus mehreren Ländern übertragen werden müssen: die Passung zu prüfen, die Holding mit Substanz zu strukturieren, die Lizenzverträge zu gestalten, die Migration zu führen und die laufende Dokumentation aufzusetzen. Gemessen am Wert eines geschützten, zentral verwalteten IP-Portfolios und an dem, was ein ungeschütztes IP im operativen Konkurs verlieren würde, sind die Kosten einer ordentlich gebauten Struktur bescheiden. Der Unterschied liegt zwischen einer Struktur, die der Prüfung standhält, und einer, die unter ihr zusammenfällt.

Wir schätzen den Aufwand gegen die bestätigte Ausgangslage ab und halten ihn als festes Beratungsbudget schriftlich fest. Das Honorar erfolgt auf Anfrage.

Struktur besprechen
Was Sie brauchen

Was die Holding trägt

Eine IP-Holding, die ihren Zweck erfüllt und der Prüfung standhält, ruht auf:

  • einem werthaltigen Portfolio aus übertragbaren, durchsetzbaren Rechten;
  • echter Substanz in der Holding: Personen, Entscheidungen, reale Präsenz;
  • Lizenzverträgen, die marktkonform sind und dem Fremdvergleich standhalten;
  • einer sauber bewerteten, rechtzeitigen Migration der Rechte;
  • einer laufenden Dokumentation, die die gruppeninternen Verhältnisse belegt.

Wann das NICHT gilt: die Grenzen einer IP-Holding

Eine IP-Holding ist nicht für jede Gruppe der richtige Weg, und die grösste Gefahr ist, sie allein der Steuer wegen zu bauen. Wo das geistige Eigentum gering ist, wo es nur eine operative Gesellschaft gibt und keine Trennung von Werten und Risiken einen echten Nutzen bringt, oder wo die Gruppe zu klein ist, um die laufende Substanz und Verwaltung zu tragen, kostet die Struktur mehr, als sie einbringt. Und eine IP-Holding ohne echte Substanz, ein Briefkasten, in dem Rechte geparkt werden, um Gewinn zu verlagern, ist kein Vorteil, sondern ein Risiko: Die Steuerbehörden erkennen sie nicht an, korrigieren die Verrechnung und lösen Nachzahlungen aus, und eine Übertragung, die zu spät und im Angesicht einer Krise erfolgt, kann als gläubigerschädigend angefochten werden. Die IP-Holding heilt auch nicht die Regulierungsfrage eines Fintech- oder Krypto-Geschäfts; sie strukturiert das IP, nicht die Bewilligung. Der Nutzen und die Verteidigbarkeit fallen zusammen: nur die Struktur mit echter Substanz und echtem organisatorischem Grund trägt. Wir sagen offen, wenn eine IP-Holding im konkreten Fall nicht passt, statt eine zu bauen, die der Lage nicht entspricht.

Warum Goldblum

Die Struktur: wie wir sie führen

Das IP prüfen, die Holding mit Substanz strukturieren, die Lizenzen zum Fremdvergleich gestalten und die Rechte sauber migrieren, sodass die Struktur die Werte schützt und der Prüfung standhält: Das ist die Arbeit dieser Kanzlei, für Gruppen wie für Fintech-Projekte.

Seit 2007

Struktur mit Substanz

Seit 2007 bauen wir Schweizer Strukturen, die halten: eine IP-Holding mit echter Substanz und marktkonformen Lizenzen, nicht einen Briefkasten, der unter der Prüfung zusammenfällt.

IFLR1000

Finanz- und Fintech-Tiefe

Die für Finanzregulierung anerkannte Kanzlei ordnet auch die besonderen Rechte eines Krypto- oder Fintech-Projekts ein – Protokoll-Code, Token-Marken, Software – und weiss, wo die IP-Frage endet und die Regulierung beginnt.

Ein Partner

Eine Struktur, die trägt

Ein Partner führt die ganze Struktur: von der Passung über die Substanz und die Lizenzen bis zur Migration und der laufenden Dokumentation, sodass sie als Ganzes echt ist.

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FAQ

IP-Holding Schweiz — häufige Fragen.

01Was ist eine IP-Holding in der Schweiz?
Eine IP-Holding ist eine Gesellschaft, deren Zweck darin besteht, das geistige Eigentum einer Unternehmensgruppe zu halten und zu verwalten, statt selbst operativ tätig zu sein. Sie bündelt die Marken, Patente, Designs, das Software-Urheberrecht, die Domains und zunehmend auch Krypto- und Fintech-IP an einem Ort, in einem Eigentümer, und lizenziert diese Werte gegen ein Entgelt an die operativen Gesellschaften der Gruppe zurück, die damit ihr Geschäft betreiben. Der Sinn ist dreifach: das geistige Eigentum aus dem operativen Risiko herauszuhalten, es zentral und einheitlich zu verwalten und die Wertschöpfung aus der Nutzung des IP dort abzubilden, wo das IP tatsächlich gehalten und gepflegt wird. In der Schweiz gehört zu einer IP-Holding, die diesem Zweck standhält, dass sie echte Substanz hat und die Lizenzen zu marktkonformen Bedingungen erfolgen, nicht bloss ein Briefkasten mit einem Markenregister-Eintrag ist.
02Warum die Schweiz als Standort für eine IP-Holding?
Weil die Schweiz einen verlässlichen Rechtsrahmen für geistiges Eigentum, eine berechenbare und im internationalen Vergleich moderate Besteuerung und ein Umfeld bietet, in dem eine Holding mit echter Substanz anerkannt und respektiert wird. Der Schutz von Marken, Patenten und Designs ruht auf klaren Gesetzen und einem funktionierenden Register, und die Rechtsdurchsetzung ist stabil. Einzelne Kantone bieten für qualifizierende Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten eine steuerliche Entlastung über eine Patentbox oder Lizenzbox, deren Umfang und Voraussetzungen kantonal geregelt und an Substanz und Forschung geknüpft sind. Entscheidend ist aber nicht der Standort allein, sondern die Substanz dahinter: Eine Schweizer IP-Holding trägt ihre steuerlichen und rechtlichen Vorteile nur, wenn die Werte wirklich hier gehalten, verwaltet und weiterentwickelt werden und die Lizenzverhältnisse einer Prüfung standhalten. Wir strukturieren die Holding so, dass sie diesen Anspruch erfüllt, nicht bloss vorgibt.
03Welches geistige Eigentum kann eine IP-Holding bündeln?
Grundsätzlich das gesamte übertragbare geistige Eigentum einer Gruppe: eingetragene Marken und Markenanmeldungen nach dem Markenschutzgesetz, Patente und Patentanmeldungen nach dem Patentgesetz, eingetragene Designs nach dem Designgesetz, das Urheberrecht an Software und weiteren Werken, Domains sowie Geschäftsgeheimnisse und Know-how, soweit sie sich vertraglich fassen lassen. Im Fintech- und Krypto-Bereich kommen eigene Kategorien hinzu: das Urheberrecht an Protokoll- und Smart-Contract-Code, die Marken für ein Token oder eine Plattform, die Rechte an einer Marke oder einem Namen, unter dem ein Netzwerk auftritt, sowie das Know-how hinter einer kryptografischen Implementierung. Nicht jedes dieser Rechte lässt sich gleich einfach übertragen und halten, und einige, besonders im Krypto-Bereich, verlangen eine sorgfältige rechtliche Einordnung, bevor sie in die Holding gehen. Wir prüfen, was übertragbar und werthaltig ist, und bündeln es sauber.
04Wie funktioniert die Lizenzierung an die operativen Gesellschaften?
Die IP-Holding bleibt Eigentümerin der Rechte und räumt den operativen Gesellschaften der Gruppe das Recht ein, sie zu nutzen, gegen eine Lizenzgebühr, die in einem schriftlichen Lizenzvertrag festgelegt ist. Die operative Gesellschaft nutzt die Marke, das Patent oder die Software für ihr Geschäft und zahlt dafür ein Entgelt an die Holding; die Wertschöpfung aus dem IP fliesst so zur Gesellschaft, die das IP hält und pflegt. Damit dies steuerlich und rechtlich hält, muss die Lizenzgebühr marktkonform sein, also dem entsprechen, was unabhängige Dritte unter vergleichbaren Umständen vereinbart hätten, und der Lizenzvertrag muss die Nutzung, das Gebiet, die Dauer und die Gegenleistung klar regeln. Eine Lizenz zwischen verbundenen Gesellschaften, die nicht marktkonform ist oder nur auf dem Papier steht, ist der häufigste Angriffspunkt: Die Steuerbehörden prüfen solche gruppeninternen Verhältnisse genau. Wir gestalten die Lizenzverträge so, dass sie dieser Prüfung standhalten.
05Was bedeutet Substanz bei einer IP-Holding, und warum ist sie entscheidend?
Substanz bedeutet, dass die IP-Holding tatsächlich das tut, was sie zu tun vorgibt: die Rechte hält, verwaltet, verteidigt und weiterentwickelt, mit echten Entscheidungen, echten Menschen und echter Tätigkeit am Ort, statt bloss ein Name auf einem Register zu sein. Eine Holding ohne Substanz, ein reiner Briefkasten, in dem Rechte geparkt werden, um Erträge dorthin zu verlagern, wird von den Steuerbehörden nicht anerkannt und kann die beabsichtigten Vorteile verlieren, dazu die Struktur insgesamt gefährden. Substanz zeigt sich in eigenen Räumen oder einer realen Präsenz, in Personen, die die IP-Strategie führen, in dokumentierten Entscheidungen über Anmeldung, Verteidigung und Lizenzierung und darin, dass die Gesellschaft ihre Rechte aktiv pflegt und durchsetzt. Ohne Substanz ist eine IP-Holding eine Fassade, die unter der ersten ernsthaften Prüfung zusammenbricht. Wir bauen die Holding mit der Substanz, die ihren Zweck trägt, statt ihn bloss zu behaupten.
06Was ist Verrechnungspreisgestaltung, und wie betrifft sie die IP-Holding?
Verrechnungspreisgestaltung ist die Frage, zu welchem Preis verbundene Gesellschaften Leistungen untereinander verrechnen, und sie steht im Zentrum jeder IP-Holding, weil die Lizenzgebühr zwischen der Holding und den operativen Gesellschaften genau ein solcher gruppeninterner Preis ist. Der Massstab ist der Grundsatz des Fremdvergleichs, oft mit dem englischen Begriff arm's length bezeichnet: Die Lizenzgebühr muss so bemessen sein, wie sie unabhängige Dritte unter vergleichbaren Umständen vereinbart hätten, nicht künstlich hoch, um Gewinn in die Holding zu verschieben, und nicht künstlich tief. Wird der Fremdvergleich verletzt, korrigieren die Steuerbehörden den Preis und rechnen den Unterschied hinzu, was die beabsichtigte Struktur unterläuft und Nachzahlungen auslöst. Hinzu kommt, dass Rechtsgeschäfte zwischen einer Gesellschaft und ihr nahestehenden Personen nach Art. 718b OR besondere Form und Dokumentation verlangen können. Wir bemessen die Lizenzgebühr nachvollziehbar und dokumentieren sie, sodass sie dem Fremdvergleich standhält.
07Schützt eine IP-Holding das geistige Eigentum vor operativen Risiken?
Ja, das ist einer ihrer stärksten Gründe. Wenn die operative Gesellschaft, die das Geschäft betreibt und die Risiken trägt, in eine Krise gerät, verklagt oder insolvent wird, ist das geistige Eigentum, das in einer separaten Holding gehalten wird, nicht Teil ihres Vermögens und fällt nicht in ihre Konkursmasse: Es bleibt beim Eigentümer, der Holding, geschützt durch die Trennung der Rechtsträger. Diese Trennung, oft Ring-fencing genannt, ist der Kern des Asset-Schutzes durch eine IP-Holding: Die Werte, die den langfristigen Wert der Gruppe ausmachen, das Markenportfolio, die Patente, die Software, werden vom operativen Risiko getrennt, das sie sonst mitreissen könnte. Doch der Schutz gilt nur, wenn die Trennung echt ist und rechtzeitig aufgebaut wurde: Eine Übertragung von IP in eine Holding, die erst erfolgt, wenn die Krise schon da ist, kann als gläubigerschädigend angefochten werden. Wir bauen die Trennung sauber und rechtzeitig, damit sie im Ernstfall trägt.
08Wie wird geistiges Eigentum in eine Schweizer IP-Holding migriert?
Die Migration von IP in eine Schweizer Holding bedeutet, bestehende Rechte, die heute bei operativen Gesellschaften oder im Ausland liegen, auf die Schweizer Holding zu übertragen: die Marken umzuschreiben, die Patente und Designs zu übertragen, die Software-Rechte abzutreten und die Domains umzuhängen, jeweils mit einem Übertragungsvertrag und, wo die Register es verlangen, mit einer Eintragung des neuen Inhabers. Das klingt einfach, ist es aber selten: Jede Übertragung hat steuerliche Folgen, weil sie zu einem Wert erfolgen muss, der dem Fremdvergleich standhält, und weil die Übertragung selbst in mehreren Ländern Steuern auslösen kann. Zugleich ist der Zeitpunkt heikel: Eine Migration muss sauber bewertet und dokumentiert sein und darf nicht so aussehen, als diene sie bloss der Verlagerung von Gewinn oder der Benachteiligung von Gläubigern. Wir planen die Migration als Ganzes, von der Bewertung über die Übertragungsverträge bis zur Registerumschreibung, sodass sie rechtlich und steuerlich trägt.
09Eignet sich eine IP-Holding auch für Krypto- und Fintech-IP?
Ja, und dort ist sie oft besonders sinnvoll, aber sie verlangt eine eigene Sorgfalt. Bei einem Krypto- oder Fintech-Projekt liegt der wahre Wert häufig nicht in Maschinen oder Beständen, sondern in immateriellen Werten: im Urheberrecht am Protokoll- und Smart-Contract-Code, in der Marke für das Token oder die Plattform, im Namen, unter dem das Netzwerk auftritt, und im Know-how hinter der Implementierung. Diese Werte in einer Schweizer IP-Holding zu bündeln und an die operative Gesellschaft zu lizenzieren, die das Produkt betreibt, trennt das wertvolle IP vom operativen und regulatorischen Risiko des laufenden Geschäfts. Die Eigenheit liegt in der Einordnung: Nicht jeder Code, nicht jedes Zeichen und nicht jeder Name ist gleich einfach zu übertragen und zu halten, und die rechtliche Natur mancher Krypto-Rechte ist noch in Klärung. Wichtig ist dabei: Goldblum strukturiert diese Holding und gestaltet die Lizenzen, ist aber nicht die FINMA und nicht die Aufsichtsbehörde; die Bewilligungsfrage des operativen Geschäfts ist davon getrennt zu beurteilen. Wir prüfen, was werthaltig und übertragbar ist, und strukturieren die Holding entsprechend.
10Wann lohnt sich eine IP-Holding nicht?
Nicht jede Gruppe braucht eine IP-Holding, und für manche kostet sie mehr, als sie einbringt. Wo das geistige Eigentum gering ist, wo es nur eine einzige operative Gesellschaft gibt und keine Trennung von Werten und Risiken einen echten Nutzen bringt, oder wo die Gruppe zu klein ist, um die Substanz und die laufende Verwaltung zu tragen, die eine anerkannte IP-Holding verlangt, wiegt der Aufwand den Nutzen nicht auf. Eine IP-Holding hat laufende Kosten: die Substanz, die Verwaltung, die Verrechnungspreisdokumentation, die Lizenzverträge und deren Pflege. Eine Struktur, die nur auf dem Papier besteht, um Steuern zu sparen, ohne echte Substanz und ohne echten organisatorischen Grund, ist kein Vorteil, sondern ein Risiko, das unter der Prüfung zusammenfällt. Wir sagen offen, wenn eine IP-Holding im konkreten Fall nicht der richtige Weg ist, statt eine Struktur zu bauen, die der Lage nicht entspricht.
11Kann Goldblum eine IP-Holding vollständig strukturieren und führen?
Ja. Wir beurteilen, ob eine IP-Holding für die Gruppe der richtige Weg ist, prüfen, welches geistige Eigentum werthaltig und übertragbar ist, strukturieren die Holding mit der Substanz, die ihren Zweck trägt, und gestalten die Lizenzverträge zwischen der Holding und den operativen Gesellschaften so, dass sie marktkonform sind und dem Fremdvergleich standhalten. Wir planen und führen die Migration bestehender Rechte in die Schweizer Holding, von der Bewertung über die Übertragungsverträge bis zur Registerumschreibung bei den zuständigen Stellen, und bauen die Trennung so, dass sie das IP vor dem operativen Risiko schützt. Bei Krypto- und Fintech-IP ordnen wir die besonderen Rechte ein und strukturieren ihre Bündelung und Lizenzierung. Goldblum ist dabei Berater und Gestalter, nicht das Institut für Geistiges Eigentum, nicht das Handelsregisteramt, nicht die Steuerbehörde und nicht die FINMA: Wir strukturieren, gestalten und führen, wir bewilligen und registrieren nicht selbst, sondern veranlassen und begleiten die Eintragungen im Namen des Mandanten. Das Ziel ist eine IP-Holding, die ihren Zweck trägt und der Prüfung standhält.

Gehört Ihr geistiges Eigentum in eine eigene Struktur?

Schildern Sie uns die Gruppe und das IP, das sie trägt. Ein Partner beurteilt, ob eine IP-Holding der richtige Weg ist, strukturiert sie mit echter Substanz und gestaltet die Lizenzen so, dass sie der Prüfung standhalten.