Marke anmelden
in der Schweiz

Das Schweizer Register prüft Ihre Marke nicht gegen ältere (es überlässt das dem Widerspruch), sodass eine Anmeldung ohne Markenrecherche die Anmeldung und ein fremdes älteres Recht zugleich riskiert. Wir recherchieren zuerst, formulieren ein Verzeichnis, das schützt, was das Unternehmen wirklich tut, melden beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum an und begleiten die Marke bis zur Eintragung: zehn Jahre Schutz, unbegrenzt verlängerbar. Der Unterschied zwischen einem verteidigungsfähigen Vermögenswert und einem ungeschützten Namen, den ein anderer eintragen kann.

Auf einen Blick

Eine eingetragene, verteidigungsfähige Marke.

Zuerst recherchiert, richtig formuliert, bis zur Eintragung begleitet.

Schützt
Das Zeichen für seine Waren/Dienstleistungen
Schutzdauer
10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar
Angemeldet beim
IGE (Eidg. Institut für Geistiges Eigentum)
Geprüft auf
nur absolute Ausschlussgründe
Ältere Marken
über Widerspruch; zuerst recherchieren
Das Anmeldeverfahren
Das Wesentliche

Was die Eintragung Ihnen gibt

Eine eingetragene Schweizer Marke, nach dem Markenschutzgesetz (MSchG) und angemeldet beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, gibt das ausschliessliche Recht, ein Zeichen für seine eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu nutzen und verwechselbaren Gebrauch zu untersagen, für zehn Jahre, unbegrenzt verlängerbar. Entscheidend: Das Institut prüft nur die absoluten Ausschlussgründe, nicht ältere Marken, sodass die vorgängige Markenrecherche der Weg ist, Kollisionen zu finden. Wir recherchieren, formulieren, melden an und begleiten bis zur verteidigungsfähigen Marke.

Für wen das gedacht ist

  • Unternehmen, die einen Markennamen, ein Logo oder einen Slogan schützen;
  • Firmen, die auf einem bislang nicht eingetragenen Namen aufbauen;
  • Anbieter, die aus dem Ausland in die Schweiz expandieren;
  • Marken, die eine internationale Reichweite planen.

Wo es hineinpasst

Die Anmeldung setzt eine Markenrecherche voraus und bildet die Grundlage für die spätere Durchsetzung gegenüber Verletzern.

Das Verfahren

Das Anmeldeverfahren

Das Anmeldeverfahren führt von der Recherche zur eingetragenen Marke, mit der Besonderheit, dass ältere Marken über den Widerspruch behandelt werden, nicht durch das Institut.

Das Schweizer Markenanmeldeverfahren (Stand: 01.07.2026). Massgebend ist das Markenschutzgesetz (MSchG).
PhaseWas geschieht
MarkenrechercheÄltere, kollidierende Marken vor der Anmeldung finden
AnmeldungZeichen + Waren/Dienstleistungen, nach Klasse, beim IGE
PrüfungNur absolute Ausschlussgründe, nicht ältere Marken
Eintragung & WiderspruchPubliziert; Inhaber älterer Rechte können widersprechen (3 Monate)

Da das Institut Ihre Marke nicht wegen einer Kollision mit einer älteren verweigert, schützen Sie die Markenrecherche und eine sinnvolle Wahl von Zeichen und Verzeichnis, sowohl vor einer vergeblichen Anmeldung als auch vor einer Verletzungsklage. Wir ziehen diese Arbeit nach vorne, damit die Eintragung reibungslos läuft und die Marke solide ist.

Die Reichweite

National, international oder beides

Eine Schweizer Anmeldung schützt Sie in der Schweiz und in Liechtenstein, nicht weiter. Eine Marke, die im Ausland verkauft, sollte ihre Reichweite von Anfang an festlegen, weil die Schweizer Marke zur Basis für eine internationale Registrierung werden kann.

Anmeldewege aus der Schweiz (Stand: 01.07.2026).
WegDeckt abPassend, wenn
Schweizer National (IGE)Schweiz und LiechtensteinDer Heimmarkt Priorität hat
International (Madrid)Benannte Mitgliedstaaten, eine AnmeldungIn mehrere Länder expandiert wird
EU-Marke (EUIPO)Alle EU-Staaten, getrennt von der SchweizDie EU ein Kernmarkt ist

Da die Schweiz ausserhalb der EU liegt, deckt eine Schweizer Marke die EU nicht ab, und eine EU-Marke deckt die Schweiz nicht ab; eine in beiden Räumen tätige Marke braucht beide. Das Madrid-Protokoll erlaubt es, auf der Schweizer Anmeldung aufzubauen und weitere Länder in einer einzigen internationalen Registrierung zu benennen, was ab mehr als zwei oder drei Märkten meist der effiziente Weg ist. Wir richten die Heimanmeldung so ein, dass sie die internationale Reichweite tragen kann, die Sie als Nächstes wollen.

Wie es läuft

Wie wir es führen

Recherchieren, das Verzeichnis formulieren, anmelden, das Verfahren führen und die internationale Reichweite dort planen, wo die Marke sie braucht.

  1. Schritt 1

    Markenrecherche

    Suche nach älteren identischen oder ähnlichen Marken vor der Anmeldung, um Kollisionen zu finden, solange sie günstig zu beheben sind.

  2. Schritt 2

    Verzeichnis formulieren

    Die Waren und Dienstleistungen so gefasst, dass sie schützen, was das Unternehmen tut, weder zu dünn noch zu weit.

  3. Schritt 3

    Anmelden & Verfahren führen

    Anmeldung beim Institut und Begleitung der Prüfung bis zur Eintragung.

  4. Schritt 4

    Widerspruch behandeln

    Abwehr oder Erhebung eines Widerspruchs innerhalb des kurzen Fensters nach der Publikation.

Nächster Schritt

Von der Idee zur eingetragenen Marke

Nennen Sie uns das Zeichen und die Waren und Dienstleistungen, die es abdecken soll. Wir prüfen die Verfügbarkeit, formulieren das Verzeichnis und geben Umfang und Offerte, bevor die Anmeldung eingereicht wird. Der günstige Teil ist die Klärung im Voraus; teuer wird ein Zeichen, das erst nach Investition in die Marke auf ein älteres Recht trifft.

Marke besprechen
Was Sie brauchen

Was eine starke Eintragung braucht

Eine Eintragung, die die Marke wirklich schützt, ruht auf:

  • einer Markenrecherche vor der Anmeldung;
  • einem unterscheidungskräftigen Zeichen, das die absoluten Ausschlussgründe besteht;
  • einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, das zum Geschäft passt;
  • Bereitschaft für das Widerspruchsfenster;
  • einer internationalen Reichweite, die zu den Märkten passt.

Das Register schützt Sie nicht vor einem älteren Recht: Sie müssen suchen

Das folgenreichste Missverständnis bei der Schweizer Markenanmeldung ist die Annahme, das Institut verweigere Ihre Marke, wenn bereits eine ähnliche besteht. Es tut das nicht: Es prüft allein, ob Ihre Marke an sich eintragungsfähig ist, und überlässt Kollisionen mit älteren Marken deren Inhabern über den Widerspruch. Eine Marke kann also die Eintragung anstandslos durchlaufen und trotzdem angreifbar sein (angefochten, gelöscht oder Grundlage einer Verletzungsklage gegen Sie), weil niemand nach älteren Rechten gesucht hat. Die Markenrecherche ist kein optionaler Zusatz; sie ist der Schritt, der die Kollision findet, die das Register übergeht. Wir führen sie jedes Mal zuerst, denn sie zu überspringen macht aus einer Eintragung eine Belastung.

Warum Goldblum

Die Marke im Detail

Zuerst recherchieren, ein Verzeichnis formulieren, das zum Geschäft passt, bis zur Eintragung führen und den Widerspruch behandeln, für eine Marke, die ein echter Vermögenswert ist: Das ist die Arbeit dieser Kanzlei.

Recherchiert

Kollisionen zuerst gefunden

Eine Markenrecherche vor der Anmeldung, weil das Register nicht gegen ältere Rechte prüft und eine ungeprüfte Marke zur Belastung werden kann.

Formuliert

Ein Verzeichnis, das passt

Waren und Dienstleistungen so gefasst, dass sie schützen, was das Unternehmen tatsächlich tut, weder zu dünn zum Verteidigen noch zu breit zum Belegen.

Eigen

Ein echter Vermögenswert

Eine eingetragene Marke, durchsetzbar und unbegrenzt verlängerbar: der Unterschied zwischen dem Eigentum an der Marke und dem blossen Gebrauch eines Namens.

Verwandt

Rund um die Marke

Zuerst

Markenrecherche

Die Verfügbarkeitsprüfung vor der Anmeldung, die ältere, verwechselbare Rechte findet, solange die Anpassung günstig ist.

Markenrecherche
Verteidigen

Markenschutz durchsetzen

Handeln gegen Verletzer, sobald die Stärke des eingetragenen Rechts bestätigt ist.

Schutz durchsetzen
Übersicht

Markenschutz Schweiz

Der Überblick über Recherche, Anmeldung und Durchsetzung, mit der richtigen Reihenfolge für Ihren Fall.

Zur Übersicht
FAQ

Marke anmelden in der Schweiz — häufige Fragen.

01Was schützt eine eingetragene Schweizer Marke?
Eine eingetragene Schweizer Marke gibt dem Inhaber das ausschliessliche Recht, ein Zeichen (einen Namen, ein Logo, einen Slogan oder ein anderes Kennzeichen) für die konkret eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu nutzen und Dritten die Verwendung eines verwechselbaren Zeichens für gleichartige Waren und Dienstleistungen zu untersagen. Der Schutz dauert ab Hinterlegung zehn Jahre und ist unbegrenzt in Perioden von je zehn Jahren verlängerbar. Der Schutz ist territorial: Eine Schweizer Eintragung deckt die Schweiz und Liechtenstein ab, für andere Märkte braucht es eine gesonderte oder internationale Eintragung. Das eingetragene Recht ist deutlich stärker und einfacher durchzusetzen als ein blosser, nicht eingetragener Name.
02Warum zuerst eine Markenrecherche?
Weil eine Anmeldung ohne vorherige Prüfung zweierlei riskiert: die vergeblich eingereichte Anmeldung und den Zusammenstoss mit einem fremden älteren Recht. Eine Markenrecherche sucht nach älteren, identischen oder verwechselbaren Marken, die bereits für verwandte Waren und Dienstleistungen eingetragen sind und Ihre Anmeldung über einen Widerspruch blockieren oder Sie sogar einer Verletzungsklage aussetzen können, sobald Sie Ihr Zeichen gebrauchen. Wird eine Kollision vor der Anmeldung gefunden, lassen sich Zeichen, Verzeichnis oder Strategie anpassen, solange das günstig ist. Das Register prüft Ihre Marke nicht gegen ältere; die Recherche ist der Weg, Kollisionen selbst zu finden.
03Wie läuft das Anmeldeverfahren beim IGE ab?
Nach der Recherche wird die Anmeldung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eingereicht, mit dem Zeichen und den Waren und Dienstleistungen, die es abdecken soll, klassiert nach dem internationalen System. Das Institut prüft die Anmeldung auf absolute Ausschlussgründe (ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist, etwa nicht rein beschreibend oder täuschend), verweigert sie aber nicht wegen einer Kollision mit älteren Marken; das bleibt dem Widerspruch überlassen. Besteht die Anmeldung die Prüfung und sind die Gebühren bezahlt, wird die Marke eingetragen und publiziert. Inhaber älterer Marken haben danach ein Zeitfenster für den Widerspruch.
04Prüft das Institut meine Marke gegen ältere Marken?
Nein, und das überrascht viele Anmelder. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum prüft eine Anmeldung nur auf absolute Ausschlussgründe, etwa ob das Zeichen unterscheidungskräftig und nicht beschreibend, täuschend oder sittenwidrig ist. Es verweigert Ihre Marke nicht deshalb, weil eine ältere, ähnliche besteht; das überlässt es den Inhabern älterer Marken, die nach der Publikation Widerspruch erheben können. Genau darum zählt die vorgängige Recherche so viel: Das Register schützt Sie nicht vor einem älteren Recht, Sie müssen selbst danach suchen und auf einen möglichen Widerspruch vorbereitet sein. Wir übernehmen sowohl die Recherche als auch einen allfälligen Widerspruch.
05Was ist die Widerspruchsfrist?
Nach Eintragung und Publikation einer Marke haben Inhaber älterer Rechte ein festgelegtes Zeitfenster von drei Monaten ab Publikation, um Widerspruch mit dem Argument zu erheben, die neue Marke kollidiere mit ihrer älteren. Wird Widerspruch erhoben, führt das zu einem Verfahren vor dem Institut, in dem die Kollision beurteilt wird; die neue Marke kann ganz oder teilweise gelöscht werden, wenn der Widerspruch durchdringt. Deshalb zählen die Recherche und eine sinnvolle Zeichenwahl: Sie senken das Risiko eines teuren Widerspruchs. Wird gegen Ihre Marke Widerspruch erhoben oder müssen Sie gegen eine fremde vorgehen, führen wir das Verfahren. Das Zeitfenster ist kurz.
06Wie sollen die Waren und Dienstleistungen bezeichnet werden?
Sorgfältig, denn das Verzeichnis bestimmt und begrenzt den Schutz. Eine Marke wird für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen, gruppiert in internationale Klassen, und die Marke ist nur für das Aufgeführte geschützt: Ein zu enges Verzeichnis lässt Lücken, die ein Wettbewerber ausnutzen kann, während ein zu breites Widerspruch anziehen kann und sich womöglich nicht belegen lässt. Das richtige Verzeichnis deckt ab, was das Unternehmen tatsächlich tut und realistisch plant, präzise formuliert. Ein falsches Verzeichnis ist einer der häufigsten und folgenreichsten Fehler bei Selbstanmeldungen. Wir formulieren die Waren und Dienstleistungen so, dass sie echten, verteidigungsfähigen Schutz bieten.
07Wie schütze ich die Marke ausserhalb der Schweiz?
Über gesonderte nationale Eintragungen oder, effizienter, über das internationale System. Eine Schweizer Eintragung deckt nur die Schweiz und Liechtenstein ab; für den Schutz in anderen Märkten hinterlegen Sie entweder national in jedem Land oder nutzen das internationale Madrid-System, das eine Schweizer Basiseintragung mit einer einzigen Anmeldung auf viele Länder erweitert. Welcher Weg passt, hängt davon ab, wo das Unternehmen tätig ist und tätig sein wird, und von den Kosten. Da die Schweiz ausserhalb der EU liegt, deckt eine Schweizer Marke die EU nicht ab, und umgekehrt. Wir beraten zur internationalen Strategie und koordinieren die Hinterlegungen, mit lokalen Vertretern, wo nötig.
08Was kostet die Anmeldung und wie lange dauert sie?
Die Kosten hängen von der Markenrecherche, der Zahl der Waren- und Dienstleistungsklassen und davon ab, ob ein Widerspruch oder eine Beanstandung auftritt; die amtlichen Gebühren staffeln sich nach den abgedeckten Klassen. Der zeitliche Ablauf reicht ohne Komplikationen von der Anmeldung bis zur Eintragung über einige Monate, ein Widerspruch verlängert ihn. Eine saubere Anmeldung in einer sinnvollen Zahl von Klassen, gut recherchiert und präzise formuliert, ist der effiziente Weg; eine schlecht vorbereitete, die Beanstandungen oder Widerspruch anzieht, kostet mehr an Zeit und Geld. Wir geben Umfang und Offerte im Voraus, und die Investition ist bescheiden gegenüber dem Wert einer eingetragenen, durchsetzbaren Marke.
09Was passiert, wenn ich nicht eintrage und nur den Namen nutze?
Sie haben deutlich schwächeren Schutz und ein echtes Risiko. Ein nicht eingetragenes Zeichen geniesst in der Schweiz nur beschränkten Schutz, ist schwer durchzusetzen und leicht zu verlieren, und entscheidend: Ein Dritter kann dasselbe oder ein ähnliches Zeichen eintragen und Ihnen dann den Gebrauch Ihrer eigenen Marke untersagen, sodass aus Ihrem nicht eingetragenen Namen dessen eingetragenes Recht wird. Unternehmen, die eine Marke auf einem nicht eingetragenen Namen aufbauen, entdecken das Problem oft erst, wenn sie einen Nachahmer stoppen wollen oder ein Dritter zuerst einträgt. Die Eintragung ist der Unterschied zwischen einem verteidigungsfähigen Vermögenswert und einer Hoffnung. Wir tragen die Marke sauber ein.
10Kann Goldblum die Anmeldung übernehmen?
Ja. Wir führen die Markenrecherche, beraten zum Zeichen und zum Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, reichen die Anmeldung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum ein, begleiten die Prüfung bis zur Eintragung und führen jeden Widerspruch, für oder gegen Sie. Braucht die Marke Schutz über die Schweiz hinaus, planen wir die internationale Strategie und koordinieren die Hinterlegungen. Wir verbinden die Marke auch mit dem weiteren Bild, von der Durchsetzung bis zur haltenden Struktur. Ziel ist eine eingetragene, verteidigungsfähige Marke mit einem Verzeichnis, das schützt, was das Unternehmen tut, und einer Reichweite, die zu seinen Märkten passt: ein echter Vermögenswert, kein ungeschützter Name.

Bereit, Ihre Marke zu schützen?

Nennen Sie uns das Zeichen und was es abdeckt. Ein Partner führt die Recherche, meldet beim IGE an und begleitet die Marke bis zur eingetragenen, verteidigungsfähigen Eintragung.