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Goldblum and Partners berät einen in Japan ansässigen Investor bei einer Aufsichtsbeschwerde gegen eine Schweizer Stiftung

Goldblum and Partners hat einen in Japan ansässigen Investor bei einer Aufsichtsbeschwerde betreffend die Führung einer Schweizer Stiftung beraten.

Schweizer Stiftungen stehen unter staatlicher Aufsicht. Das Aufsichtsverfahren ist für Betroffene der wichtigste Weg, das Handeln eines Stiftungsrats überprüfen zu lassen.

Die Kanzlei hat den Mandanten zu den Erfolgsaussichten der Beschwerde und zum Vorgehen gegenüber der Stiftungsaufsicht beraten.

Das Team wurde von Marcus Altenburg (Managing Partner) geleitet.

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