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Goldblum berät Coinbridge AG bei Schweizer Zulassung und Binance-Partnerschaft

Im März 2026 begleitete Goldblum and Partners Coinbridge AG, einen Schweizer Anbieter für Kryptowährungs-Zahlungen, als federführende Kanzlei bei der Zulassung als regulierter Finanzintermediär in der Schweiz und bei einer Technologie- und Liquiditätspartnerschaft mit Binance.

Der Mandant

Coinbridge ermöglicht Online-Händlern die Akzeptanz von Kryptowährungen mit Abrechnung in Schweizer Franken. Das System ist an der Kasse neben TWINT, PayPal, Stripe und Klarna eingebunden: Es nimmt die Krypto-Zahlung entgegen, konvertiert sie in Echtzeit und vergütet den Händler in CHF. Der Händler führt dabei weder ein Wallet noch einen privaten Schlüssel und trägt kein Wechselkursrisiko. Die Anbindung an Magento, WooCommerce und individuelle Plattformen erfolgt per API.

Das regulatorische Mandat

Die Entgegennahme von Kryptowährungen und deren Konvertierung in Fiat-Währung für Dritte ist Finanzintermediärstätigkeit im Sinne des Geldwäschereigesetzes (GwG). Die Kanzlei analysierte das Geschäftsmodell nach GwG und FINMA-Praxis und erstellte das notwendige Regelwerk für den Beitritt zum VQF, dem Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen, einer FINMA-anerkannten Selbstregulierungsorganisation. Das Mandat reichte von der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung bis zur erteilten Mitgliedschaft:

  • Gründung der Coinbridge AG mit der substanziellen Ausgestaltung, die eine SRO erwartet: Schweizer Wohnsitz der Verwaltungsräte und eingetragener Geschäftssitz;
  • Ausarbeitung und Einreichung des vollständigen VQF-Aufnahmegesuchs mit Beilagen;
  • Erstellung eines AML/CFT- und KYC-Frameworks für die Zahlungsverarbeitung: Kunden- und Händler-Due-Diligence, risikobasiertes Transaktionsmonitoring, verstärkte Sorgfaltspflichten und Meldung verdächtiger Transaktionen;
  • Abfassung der internen Weisungen, Organisationsreglemente und Compliance-Handbücher nach VQF-Standard sowie Strukturierung der Funktion des Geldwäschereibeauftragten;
  • Begleitung des VQF-Prüfverfahrens einschliesslich Beantwortung von Rückfragen bis zur Zulassung.

Coinbridge erhielt die VQF-Mitgliedschaft und die Bewilligung zum Betrieb als regulierter Finanzintermediär nach Schweizer Recht.

Die Binance-Partnerschaft

Die Kanzlei war als alleinige Beraterin für die technische und kommerzielle Partnerschaft mit Binance tätig: Strukturierung und Verhandlung des Kooperations- und Integrationsvertrags, der API- und Service-Level-Bedingungen, der Liquiditäts- und Abrechnungsvereinbarungen sowie der Datenschutzregelungen und die Abstimmung des Schweizer Regulierungsperimeters mit den globalen Compliance-Standards von Binance bis zur Unterzeichnung.

Marcus Altenburg, Managing Partner, leitete das Mandat. Goldblum and Partners ist eine Schweizer Kanzlei für Gesellschafts-, Regulierungs- und Treuhandfragen mit Büros in Zürich und Zug; sie berät Krypto- und Fintech-Unternehmen zu SRO-Mitgliedschaft, FINMA-Angelegenheiten und GwG.

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

01Worüber hat Goldblum and Partners beraten?
Die Kanzlei begleitete Coinbridge AG als federführende Beraterin bei der Zulassung als Finanzintermediär durch den VQF, eine FINMA-anerkannte Selbstregulierungsorganisation, sowie bei Strukturierung, Verhandlung und Dokumentation der Technologie- und Liquiditätspartnerschaft mit Binance.
02Warum benötigt ein Krypto-Zahlungsanbieter eine SRO-Mitgliedschaft?
Die Verarbeitung von Krypto-Fiat-Zahlungen für Händler gilt als Finanzintermediärstätigkeit nach dem Geldwäschereigesetz. Diese Tätigkeit muss beaufsichtigt werden, was in der Praxis den Beitritt zu einer FINMA-anerkannten SRO wie dem VQF voraussetzt, ergänzt durch ein AML/KYC-Framework und einen designierten Geldwäschereibeauftragten.
03Wer leitete das Mandat?
Marcus Altenburg, Managing Partner, war Engagement-Partner und stützte sich auf die Finanzregulierungs- und Fintech-Praxis der Kanzlei.
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