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Goldblum and Partners berät den Gründer eines britischen Technologieunternehmens bei Schweizer Holding und Zuzug
Das Mandat umfasst die Gründung der Holdinggesellschaft und ihre Bankverbindung sowie die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung des Gründers als Führungskraft der Schweizer Gesellschaft.
Die Kanzlei berät regelmässig Unternehmer, die ihre Holdingstruktur und ihren Wohnsitz gleichzeitig in die Schweiz verlegen.
Das Team leitet Marcus Altenburg (Managing Partner).
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