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Goldblum and Partners im ITR World Tax 2026 empfohlen

Der ITR World Tax 2026 empfiehlt Goldblum and Partners erneut für die Schweizer Steuerpraxis, darunter Gewinnsteuer, Steuerrulings, MWST und die steuerliche Seite grenzüberschreitender Strukturierungen. Die Empfehlung erschien im Januar 2026.

Was ITR World Tax misst

ITR World Tax, herausgegeben von International Tax Review, ist eines der massgeblichen internationalen Nachschlagewerke für Steuerpraxen. Das Verzeichnis bewertet Kanzleien jurisdiktionsweise anhand von Einreichungen, unabhängiger Recherche sowie Rückmeldungen von Mandanten und Fachkollegen. Eine Empfehlung spiegelt Qualität und Tiefe der Praxis wider; sie basiert auf sachlicher Beurteilung, nicht auf einem bezahlten Eintrag.

Die Steuerpraxis der Kanzlei

Steuerliche Fragen treten selten isoliert auf. Eine Holdinggesellschaft braucht eine belastbare Struktur, die sich vor Behörden vertreten lässt; eine Verlagerung in die Schweiz erfordert vorab Klarheit über Pauschalbesteuerung oder ordentliche Besteuerung; ein Lizenzprojekt muss seine MWST- und Pillar-Two-Folgen vor dem Launch kennen, nicht im Nachhinein. Die Steuer- und Buchhaltungspraxis der Kanzlei läuft parallel zu den gesellschaftsrechtlichen und regulatorischen Mandaten, sodass die steuerliche Antwort von Anfang an Teil des Plans ist, nicht erst am Schluss hinzugefügt wird (Stand: 07.07.2026).

Im Kontext der weiteren Anerkennung

Die ITR-World-Tax-Empfehlung steht neben den IFLR1000-Rankings der Kanzlei für Corporate/M&A sowie Restructuring & Insolvency. Gemeinsam bilden diese Auszeichnungen die drei Arbeitsschwerpunkte der Kanzlei ab: Finanzregulierung, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Für alle, die sich über den Erfahrungshintergrund und die Anerkennungen der Kanzlei informieren möchten, bietet die Seite über uns die vollständige Übersicht.

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

01Was ist ITR World Tax?
ITR World Tax ist das internationale Steuerverzeichnis von International Tax Review. Es bewertet Steuerpraxen und deren Berater nach Jurisdiktionen, gestützt auf Einreichungen, Recherche sowie Rückmeldungen von Mandanten und Fachkollegen.
02Für welche Bereiche wird die Kanzlei empfohlen?
Für die Schweizer Steuerpraxis: Gewinnsteuer und Steuerrulings, MWST, Pillar-Two-Readiness sowie die steuerliche Seite grenzüberschreitender Strukturierungen und Verlagerungen.
03Wie hängt dies mit der übrigen Praxis zusammen?
Die Steuerberatung ergänzt die Haupttätigkeit in Finanzregulierung und Gesellschaftsrecht, sodass eine Holding, ein Bewilligungsverfahren oder eine Verlagerung von Anfang an steuerlich durchdacht ist, nicht erst im Nachhinein.
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