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Serafe-Gebühren 2026: Initiative gescheitert, Senkung ab 2027

Die Serafe-Gebühr bleibt 2026 unverändert bei CHF 335 pro Haushalt und Jahr. Die Volksinitiative «200 Franken sind genug!» wurde am 08.03.2026 mit 61,9 Prozent Nein-Stimmen klar abgelehnt. Trotzdem kommt ab 2027 eine schrittweise Absenkung: Der Bundesrat hat CHF 312 ab 2027 und CHF 300 ab 2029 bereits festgelegt. Stand: Juli 2026.

Aktuelle Haushaltsabgabe: CHF 335 für 2026

Die jährliche Radio- und Fernsehabgabe beträgt auch 2026 CHF 335 pro Haushalt. Zahlen müssen alle Personen, die in der Schweiz einen privaten Haushalt führen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Radio hören oder fernsehen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG); Ausführungsbestimmungen erlässt das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation).

Zuständig für die Einziehung ist die Serafe AG, die seit dem 01.01.2019 die frühere Billag AG als offizielle Erhebungsstelle abgelöst hat. Die Rechnungen werden jeweils im Januar versandt und sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen fällig. Eine separate Anmeldung ist nicht erforderlich: Serafe bezieht die Adressdaten automatisch aus dem Einwohnerregister der Gemeinden. Wer ins Ausland wegzieht, muss sich lediglich bei der Gemeinde abmelden; Serafe wird daraufhin automatisch informiert.

Wer nicht zahlt, erhält zunächst eine Mahnung. Bleibt die Zahlung danach weiterhin aus, leitet Serafe ein Betreibungsverfahren ein, das zusätzliche Kosten verursacht. Im Jahr 2024 wurden laut Medienberichten über 110'000 Betreibungen im Zusammenhang mit Serafe-Gebühren eingeleitet.

SRG-Initiative am 08.03.2026 klar abgelehnt

Die Volksinitiative «200 Franken sind genug!» wollte die Haushaltsabgabe um rund 40 Prozent auf CHF 200 senken. Am 08.03.2026 stimmten 61,9 Prozent der Stimmenden dagegen.

Die Initiative war explizit auf eine deutliche Schwächung der SRG ausgerichtet. Der Bundesrat hatte ein Nein empfohlen und stattdessen auf die bereits beschlossene stufenweise Absenkung der Gebühr verwiesen. Das klare Ergebnis sichert die Finanzierungsbasis des öffentlichen Rundfunks vorerst. Es zeigt zugleich, dass eine moderate, staatlich gesteuerte Gebührenanpassung mehrheitsfähig ist, eine radikale Kürzung jedoch nicht.

Bundesrat beschliesst schrittweise Senkung

Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung hatte der Bundesrat eine stufenweise Absenkung der Haushaltsabgabe bereits festgelegt:

  • Ab 2027: CHF 312 pro Haushalt und Jahr
  • Ab 2029: CHF 300 pro Haushalt und Jahr

Für Unternehmen sind ebenfalls Änderungen beschlossen. Heute unterliegen Betriebe mit einem Jahresumsatz über CHF 500'000 einer gestaffelten Abgabe. Ab 2027 verschiebt sich die Eintrittsschwelle auf CHF 1,2 Millionen Jahresumsatz. Betriebe mit einem geringeren Umsatz fallen ab 2027 vollständig aus der Abgabepflicht.

Wer zahlt, wer ist befreit

Abgabepflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in der Schweiz einen Haushalt führen. Ausnahmen gelten für Haushalte, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen; diese können einen Befreiungsantrag direkt bei Serafe einreichen. Diplomatische Haushalte sowie bestimmte Kollektivunterkünfte sind ebenfalls unter eng definierten Bedingungen ausgenommen.

Eine Kündigung bei Serafe ist weder nötig noch möglich. Bei Wohnsitzwechsel oder Wegzug ins Ausland läuft die Anpassung automatisch über das Einwohnerregister. Wer Ergänzungsleistungen bezieht und noch keinen Befreiungsantrag gestellt hat, sollte dies nachholen.

Was das für Haushalte und Unternehmen konkret bedeutet

Für Privathaushalte ändert sich bis Ende 2026 nichts: Die Jahresrechnung lautet weiterhin auf CHF 335. Die erste Entlastung tritt mit der Januar-Rechnung 2027 ein, die dann CHF 312 ausweist. Ab 2029 sinkt der Betrag weiter auf CHF 300. Gegenüber dem heutigen Betrag spart ein Haushalt ab 2029 CHF 35 pro Jahr.

Für Unternehmen zwischen CHF 500'000 und CHF 1,2 Millionen Jahresumsatz entfällt die Serafe-Pflicht ab 2027 vollständig. Betriebe über dieser neuen Schwelle bleiben abgabepflichtig und zahlen nach der geltenden gestaffelten Umsatzklassen-Tabelle weiter.

Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung der Serafe-Abgabe im Unternehmen oder zur Abgrenzung des betrieblichen Anteils steht die Steuerberatung von Goldblum and Partners zur Verfügung. Für eine erste Einschätzung können Sie das Kontaktformular nutzen.

Weiterführende Informationen bietet die offizielle Website der Serafe AG sowie zur Abstimmung die Seite des BAKOM.

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

01Wie hoch ist die Serafe-Gebühr 2026?
Die Haushaltsabgabe beträgt 2026 CHF 335 pro Haushalt und Jahr. Dieser Betrag gilt für alle in der Schweiz wohnhaften Personen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Mediennutzung.
02Was hat das Abstimmungsergebnis vom 8. März 2026 ergeben?
Die Volksinitiative «200 Franken sind genug!» wurde von 61,9 Prozent der Stimmenden abgelehnt. Die Gebühr bleibt damit vorerst bei CHF 335.
03Wann sinkt die Serafe-Gebühr und auf welchen Betrag?
Der Bundesrat hat beschlossen, die Haushaltsabgabe ab 2027 auf CHF 312 zu senken. Ab 2029 sinkt sie weiter auf CHF 300 pro Haushalt und Jahr.
04Ab welchem Umsatz sind Unternehmen serafe-pflichtig?
Heute gilt die Abgabepflicht ab einem Jahresumsatz von CHF 500'000. Ab 2027 verschiebt sich die Schwelle auf CHF 1,2 Millionen. Kleinere Betriebe fallen dann vollständig aus der Abgabepflicht.
05Kann die Serafe-Gebühr von den Steuern abgezogen werden?
Für private Haushalte ist die Radio- und Fernsehabgabe nicht steuerlich abziehbar. Für Unternehmen kann ein betrieblich genutzter Anteil unter Umständen geltend gemacht werden.
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