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Goldblum and Partners berät einen Anbieter von Steuerrückforderungen bei der regulatorischen Strukturierung seiner Schweizer Tätigkeit
Das Mandat umfasst den Status des Unternehmens nach schweizerischem Geldwäschereirecht, einschliesslich des Anschlusses an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO), sowie die Bewilligungspflichten, die für sein Geschäftsmodell gelten.
Die regulatorische Strukturierung von Finanz- und Zahlungsgeschäftsmodellen ist ein Kernbereich der finanzmarktrechtlichen Praxis der Kanzlei.
Das Team leitet Marcus Altenburg (Managing Partner, Financial Regulation).
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